Politisches

Wir, das Volk.

Im Zusammenhang mit der Verteidigung eines US-Amerikaners habe ich diese Paßkopie angefertigt.

Einmal davon abgesehen, daß dieses bunte Bildchen den Paß gefälliger aussehen läßt: Die Präambel der Amerikanischen Verfassung (pdf) setzt einen interessanten Kontrapunkt zu der aktuellen Verfassung, in der sich die USA befinden.

Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheil uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.

Ich hoffe, daß sich das bei der nächsten US-Präsidentschaftswahl (voraussichtlich) am 20. Januar 2021 wieder zum Guten wenden wird.

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Heinrich, Rudi und Gretchen vor 50 Jahren

Mit dem Kollegen Heinrich Schmitz verbindet mich nicht nur die Freude am Schreiben in diesem Internetz und der gemeinsame Beruf. Sondern auch eine Vergangenheit, die wir zwar nicht gemeinsam, aber dennoch in der selben Atmosphäre verbracht haben.

Über diese Zeit, in der er wie ich mit Gammlern, Langhaarigen und Kommunisten zu tun hatten, schreibt Rechtsanwalt Schmitz bei den Kolumnisten. Der Beitrag handelt von 1968, Rudi Dutschke und von dem neu erschienenen Buch der Witwe Gretchen Dutschke-Klotz:


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Sowohl die Kolumne (am besten zuerst) als auch das Buch (im Anschluß daran) sind uneingeschränkt lesenswert.

Heinrich Schmitz schließt seine Rezension des Buches nach einer kurzen Einleitung mit einem Apell von Gretchen Dutschke:

Ja selbstverständlich ist dieses Buch auch ein ganz starkes Statement gegen all die neuen Reaktionäre, Identitäre, Pegidisten und fehlgeleitete Patrioten, die die Zeiger der Zeit zurückdrehen wollen. Und deshalb sollten es nicht nur wir Alten mit melancholischen Gefühlen an die zu schnell verwehte Jugendzeit genießen, es sollten auch die jungen Menschen lesen. Die für die all die Freiheiten, die damals mühsam erkämpft wurden, heute so selbstverständlich sind, dass sie sie gar nicht zu schätzen wissen und deren Gefährdung gar nicht erkennen. Da die von sich aus offenbar gar nicht auf die Idee kämen, sich dieses Buch zuzulegen und es womöglich gar noch zu lesen, wäre es doch eine nette Idee, wenn wir Alten es ihnen einfach schenken würden, schon damit sie verstehen, dass es nun bald alleine ihre Welt und ihre Zukunft ist, die heute auf dem Spiel steht. Denn auch da hat Gretchen Dutschke recht:

„Jetzt sind die Jungen dran!“

Also, haut rein!

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Eine schrecklich braune Familie: Fürchterliche Verwandte

Im Februar 2016 habe ich in einem Blogbeitrag auf die Abstammung der Beatrix von Storch hingewiesen. Vielen Lesern war dieser Hinweis willkommen, wußten sie ja jetzt, mit wem sich dieses Mitglied des Deutschen Bundestages (seit 2017, vorher war sie Mitglied des Europäischen Parlaments) auf seinen Familienfeiern trifft.

Andere kritisierten, daß ich die Frau von Storch in Sippenhaft mit ihrer Mischpoke nehmen würde, die u.a. in Gestalt des Großvaters Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk, seines Zeichens bis Mai 1945 Reichsminister der Finanzen, später verurteilter Kriegsverbrecher, in der Politik unterwegs war.

Ich werfe der Frau von Storch jedoch weder die aktive Mitgliedschaft ihres Großvaters in der NSDAP noch dessen Kriegsverbrechen – insbesondere zulasten (des Eigentums) deportierter Juden – vor. Damit hat sie unmittelbar nichts zu schaffen. Aber daß sie strammes Mitglied einer Partei ist, die Mitglieder in ihren Reihen duldet (oder gar fördert), deren geistige Verwandtschaft zu den Nazionalsozialisten alter Prägung offen zu Tage tritt, wird man ja wohl noch sagen dürfen.

Diese Geschichte des braunen Stammbaums, in dessen Nähe der als Storch verkleidete verwurmte Apfel gefallen ist, vertieft nun Andreas Wyputta, Inlandskorrespondent bei der taz, in seinem sehr gut recherchierten Artikel über das Haus Oldenburg, die Nazis und eine schrecklich braune Familie.

Während sich mein Blogbeitrag auf den mütterlicherseitigen Großvater der Störchin beschränkte, weist Andreas Wyputta nach, daß auch auf der väterlichen Seite ein Stamm steht – in derselben anrüchigen Farbe: Nikolaus von Oldenburg war Standartenführer der Sturmabteilung (SA) der NSDAP.

Man muß sich nun nicht die mendelsche Vererbungslehre zu Gemüte führen, um das Ergebnis einer Vermischung der adligen Gene eines Nazi-Finanzministers und denen eines SA-Standartenführers zu vorhersagen zu können.

Es reicht aus, sich die Äußerungen dieser Frau von Storch anzuschauen, um zu wissen: Die Vererbung funktioniert.

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Bild: © Uwe Drewes / pixelio.de

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Defizitärer Bayer mit der Axt in der (rechten) Hand

In einem Mitglieder-Rundschreiben reklamiert die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. die neuerlichen Ausfälle des Herrn Dobrindt.

Der jüngste Angriff des CSU Landesgruppenvorsitzenden im Bundestag, Alexander Dobrindt, bietet Anlass, Presseerklärungen des RAV (pdf) und der Berliner Rechtsanwaltskammer (pdf) zu dokumentieren, denen sich die Vereinigung inhaltlich anschließt. Denn Dobrindts Ausführungen zur Anti-Abschiebungsindustrie, d.h. über engagierte Asylrechtsanwältinnen und Anwälten stehen nicht allein. Kürzlich trug die CDU/CSU und der Deutsche Richterbund vor, dass Verteidiger Strafverfahren durch das exzessive Stellen von Beweis- und Befangenheitsanträge systematisch verschleppten.

Der in Teilen der CDU/CSU grassierenden populistischen Abwertung von Anwältinnen und Anwälten, die wenig mehr tun als die Rechte ihrer Mandanten mit den im Rechtsstaat zulässigen Mitteln zu wahren, muss Einhalt geboten werden.

Die in Bezug genommenen Pressemitteilung Nr. 4 des RAV vom 7. Mai 2018

Frontal-Angriff auf den Rechtsstaat
Alexander Dobrindt (CSU) gegen das Grundrecht auf Rechtsschutz

In der vergangenen Woche scheiterte in Ellwangen der Versuch der Direktabschiebung eines Asylbewerbers nach Italien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte dessen Asylantrag zuvor als unzulässig abgelehnt, weil es Italien für die Durchführung des Verfahrens für zuständig hielt.

Kurz nach der gescheiterten Abschiebung rückten mehrere hundert, teils schwer bewaffnete (Sonder-)Einheiten der Polizei nachts in die Landesaufnahmeeinrichtung ein, um den Betroffenen festzunehmen. Dieser befindet sich seitdem in Abschiebehaft. Sein Rechtsanwalt geht davon aus,
dass Italien nicht zuständig ist und eine Abschiebung daher rechtswidrig wäre. Immerhin 40 Prozent der Abschiebescheide werden von deutschen Gerichten wegen menschenrechtlicher Bedenken abgelehnt.

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, äußerte am Wochenende gegenüber der Bild am Sonntag: »Es ist nicht akzeptabel, dass durch eine aggressive Anti-Abschiebe-Industrie bewusst Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert wird«. Wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kriminellen zu verhindern, so Dobrindt, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden.

Weder in dem konkreten Fall, noch grundsätzlich geht es bei Asylsuchenden um ›Kriminelle‹, noch handelt es sich bei medizinischer Versorgung und Diagnostik (Stichwort ›Gefälligkeitsgutachten‹) oder bei der Rechtsvertretung von Geflüchteten um eine ›Industrie‹. Für alle mit dem Rechtsstaat in
Konflikt befindlichen Personen gilt:

Die gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit von Behördenentscheidungen ist ein zentrales Element 1des Rechtsstaats und gerade aus diesem Grunde in Art. 19 Abs. 4 GG als Grundrecht jedes Menschen formuliert. Die Aufgabe der Anwaltschaft ist es, den Einzelnen zur Wahrung seiner Grundrechte gegen den Staat zu schützen. Damit wird der Rechtsstaat nicht sabotiert, sondern verteidigt.

Fakt ist:
Unangekündigte Direktabschiebungen – die Betroffenen werden meist mitten in der Nacht aus den Heimen geholt, ihnen wird sodann über mehrere Stunden ohne richterlichen Beschluss die Freiheit entzogen – bedeuten für den Abzuschiebenden sowie alle übrigen Bewohnerinnen und Bewohner des Heims massive Stresszustände und lösen oft existenzielle Ängste aus. Im Jahr 2017 gab es allein am Flughafen Frankfurt/Main 18 Fälle von Selbstverletzungen oder Suiziden im dortigen Transitgewahrsam.

Oft steht zum Zeitpunkt der Abschiebung noch gar nicht endgültig fest, ob diese rechtmäßig durchgeführt werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn noch Rechtsmittel gegen die Abschiebung anhängig sind oder aber noch eingelegt werden sollen.

Und auch die Rechtsanwaltskammer Berlin positionierte sich am 07.05.2018 eindeutig zu den Äußerungen von Alexander Dobrindt im Zusammenhang mit den Vorfällen in Ellwangen:

Die Wahrnehmung rechtsanwaltlicher Aufgaben ist ein unverzichtbarer Garant für Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

Laut Presseberichten soll der CSU-Landesgruppenchef im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt, erklärt haben, dass durch die Erhebung von gerichtlichen Klagen zur Über-prüfung von Abschiebeentscheidungen „bewusst die Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert“ werden. In diesem Zusammenhang hat er auch die verfahrensbeteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Teil einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ denunziert.

Zu diesen erschreckenden Äußerungen stellt die RAK Berlin fest:

Jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, unterliegt denselben gesetzlichen Regelungen. Deren Einhaltung zu sichern und durchzusetzen, ist Aufgabe einer unabhängigen Rechtspflege, zu der neben den Gerichten auch die anwaltlichen Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren Beteiligten gehören. Die Wahrung eines rechtsförmigen und allein Recht und Gesetz unterliegenden Verfahrens dient der Verteidigung des Rechtsstaates sowie der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und verhindert zugleich Willkür und Ungerechtigkeit. Dazu gehört auch das für jedermann verbriefte Recht, in allen Verfahren den Rechtsweg auszuschöpfen, um falsche und damit rechtswidrige Entscheidungen auszuschließen.

Die von Dobrindt erhobene Unterstellung, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte würden sich bei der Wahrnehmung ihrer kraft Verfassung zugewiesenen Aufgaben als Teil einer „aggressiven Anti-Abschiebe-Industrie“ verdingen, ist nicht nur ein schwerer Schlag ins Gesicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern legt zugleich die Axt an die Wurzeln unseres Rechtsstaates. „Diese Auffassungen von Herrn Dobrindt offenbaren nicht nur eklatante Defizite beim Erfassen der einen Rechtsstaat determinierenden Strukturen, sondern sind zudem ein alarmierender Beleg des bewussten Zündelns, um den gesamtgesellschaftlichen Konsens in unserem Land zu zerstören“ stellt der Präsident der RAK Berlin, Dr. Marcus Mollnau, fest.

Es ist unerträglich, auf welche Weise sich dieser Dobrindt den brauen Rassisten anbiedert, mutmaßlich in der trügerischen Hoffnung, Wählerstimmen von der AfD zurück zu gewinnen.

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Das Mimimi und die Nachdruckweiterleitung

Die politischen Auseinandersetzungen nehmen schonmal knackigere Formen an, seitdem diese gebräunten Hetz-Kampagneros in den Parlamenten sitzen. Den Staat, den sie bekämpfen und ablehnen, nutzen sie allerdings immer dann sehr gern, wenn es scheinbar ihren eigenen Interessen nützen könnte.

Und wenn sich die Wir-sind-das-Volk-Vertreter in Kargheit ihrer argumentativen Steppe verlaufen haben, greifen sie – mimimi – nach der Keule des Strafrechts und beschäftigen die (vormals aktiven, jetzt freigestellten) Kollegen.

Meinem Mandanten und mir dauerte das alles ziemlich lang. Zu lang, bis die Ermittlungen in die Gänge kommen. Der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ist per se schon nicht einfach wegzustecken. Wenn man ein politisches Amt bekleidet, ist ein offenes Ermittlungsverfahren noch einmal ein Zacken härter. Aus diesem Grund haben wir schon wiederholt an den Fortgang dieser unsäglichen Geschichte erinnert.

Offenbar sitzt in der für diesen Fall zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft kein Parteifreund eines ehemaligen LOStA.

Der von der Verteidigung gedrückte OStA teilt mit:

Jetzt müssen wir nur noch abwarten, von welcher Qualität die Arbeit der Ermittlungspersonen (aka: Hilfsbeamten) der Staatsanwaltschaft ist. Und in welcher Farbe der Schlußbericht geschrieben wurde.

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Die BRAK, das beA und die Klage

Die Verantwortlichen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weigern sich, für eine sichere Kommunikation zu sorgen.

Einerseits sind alle Rechtsanwälte gesetzlich dazu verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen (wenn es denn mal irgendwann funktionieren sollte). Andererseits ist das, was bisher von der BRAK dafür zur Verfügung gestellt wird, nicht sicher.

Bei einer genaueren Analyse des beA wurde deutlich, dass die Probleme weit schwerwiegender sind als zunächst vermutet. Neben haarsträubenden Versäumnissen bei der Programmierung stellte sich heraus: Das beA ist derzeit so ausgelegt, dass Nachrichten nicht nur von den Empfängern entschlüsselt werden können. Denn die beA-Nachrichten werden unterwegs “umgeschlüsselt”: Auf einem Server namens HSM, den die BRAK als Betreiberin des beA kontrolliert, wird der Zugriff auf alle durchlaufenden beA-Nachrichten verwaltet. Nicht der Absender, sondern ein Server der BRAK steuert, wer letztlich die Nachrichten lesen kann. Das macht das beA extrem verwundbar: An dieser Stelle kann technisch die Kommunikation aller Anwältinnen und Anwälte in Deutschland mitgelesen werden.

Diese Hintertür des beA in seiner derzeitigen technischen Ausgestaltung ist eine Gefahr für eine Säule unseres Rechtsstaats: das anwaltliche Berufsgeheimnis.

So umschreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. auf der Website www.bea-aber-sicher.de das massive, konzeptionelle Problem der Software, die ohnehin mit einer heißen Nadel gestrickt worden zu sein scheint.

Es geht nun darum, die Herrschaften der Bundesrechtsanwaltskammer mithilfe einer gerichtlichen Entscheidung dazu zu bewegen, das zu tun, wozu sie eigentlich ohnehin verpflichtet wären: Das Vertrauen in die Verschwiegenheit der Rechtsanwälte zu sichern.

Und weil die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe Geld kostet, auch dann, wenn Anwälte gegen ihre Vertreter klagen, rufen die Inititatoren zu Spenden auf. Es geht um einen recht überschaubaren Betrag von 25.000 Euro, den wir eigentlich zusammen bekommen sollten.

Hier gibt es weitere Informationen und Hinweise, wie man diesen Aktion unterstützen kann, sollte und muß.

Anwälte! Laßt das Glotzen sein. Kommt herüber und zahlt was ein! :-)

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Was noch fehlt: Neue Vorschriften im StGB

Wenn man nicht alles selber macht … dachte sich der Strafverteidiger Matthias Klein aus Karlsruhe. Und entwickelte zwei unverzichtbare Vorschriften, die im Strafgesetzbuch noch fehlen:

§ 113a StGB-E “Widerstand gegen Verteidigungspersonen”

Wer einem Anwalt, der zur Verteidigung der Unschuldsvermutung seines Mandanten berufen ist, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

  1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
  2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
  3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.

§ 346 StGB-E „Hinterlistige Vernehmungsmethoden“

(1) Wer als Amtsträger einen Beschuldigten nicht, nicht vollständig oder nicht verständlich über sein Schweigerecht oder Anwaltskonsultationsrecht belehrt und/oder die Kontaktaufnahme des Beschuldigten zu einem Verteidiger hinterlistig, insbesondere durch Vorspiegelungen falscher Tatsachen erschwert, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.

Wenn man sich so umhört bei Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten müßte man eigentlich davon ausgehen, daß es dieser Strafandrohungen eigentlich gar nicht bedarf.

Nicht wenige Strafverteidiger hingegen vertreten die Ansicht, daß solche Vorschriften gepaart mit der Pflicht, Vernehmungen und Belehrungen audio-visuell aufzuzeichnen und zu dokumentieren, richtig Schwung in manche Verfahren bringen würden.

Frage an die Cloud:
Sonst noch irgendwelche Ideen und Vorschläge, die wir unserem künftigen Bundesjustizminister unterbreiten könnten? Man wird ja noch mal träumen dürfen. Rechtsanwalt Matthias Klein meint: „Visionen sind Strategien des Handelns, das unterscheidet sie von Utopien.“ Also los!

Übrigens:
Die Strafverteidiger unserer Kanzlei (und ich denke, die der Kanzlei www.klein.legal ebenfalls) verteidigen auch Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter, sowohl in Strafsachen wie auch in Disziplinarverfahren. 8-)

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Bild: © Matthias Klein, Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Medizinrecht. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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Intellektuell erbärmliche Rassisten

Die AfD-Bundestagsfraktion kündigt an, die Bundestagsrede des Grünen-Politikers Cem Özdemir „offiziell zum Thema im Ältestenrat“ zu machen.

Rassisten wollen sich also darüber beschweren, daß Özdemir Rassisten bezeichnet als das, was sie sind: Rassisten.

Selbstverständlich dürfen diese Rechtspopulisten sich über die Rede beschweren. Wir sind ein freies Land. Und es ist auch nicht verboten, noch einen zweiten „Antrag von intellektueller Erbärmlichkeit“(*) zu stellen.

Eine sinnvolle Alternative zu dieser sinnlosen Beschwerde könnte aber auch der Versuch sein, den Beweis dafür anzutreten, daß AfD-Abgeordnete keine Rassisten sind.

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(*): Zitat von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) im Zusammenhang mit dem Antrag der AfD, den aus türkischer Haft freigelassenen Welt-Korrespondenten Yücel öffentlich wegen zweier taz-Kolumnen aus den Jahren 2011 und 2012 zu maßregeln.

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Durchstechereien via Facebook

Wenn Strafverteidiger interne Informationen an die Medien weitergeben oder auf Facebook veröffentlichen, kostet sie das im Ernstfall die berufliche Existenz. Dazu reicht bereits das Strafgesetzbuch (StGB) mit seinem § 203 StGB, aber zusätzlich gibt es noch eine Reihe von berufsrechtlichen Regeln.

Das ist auch gut so, weil das dem Verteidiger anvertraute „Geheimnis“ nicht nur die Geschäftsgrundlage eines Mandats ist, sondern die unverzichtbare Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandant.

Das Vertrauen des Bürgers in den Staat und dessen Vertreter hat eine vergleichbare Funktion. Geht das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren, landen wir dort, wo sich die Äffchen ihre Bananen besorgen.

Deswegen ist diese dpa-Meldung vom 16.02.2018 (via MOZ) mehr als nur eine Randnotiz:

Weil Polizisten in Brandenburg Interna zu Straftaten auf Facebook veröffentlicht und an Medien weitergegeben haben, hat das Polizeipräsidium einen internen Zugang zu einem Informationssystem gesperrt.

Denjenigen vermeintlichen Freunden und Helfern, die Zeugenaussagen und Details aus Ermittlungsverfahren wo auch immer veröffentlichen, wünsche ich die Pest an den Hals. Das sind Verräter, die in den Systemen, deren Entstehung sie mit ihren Durchstechereien fördern, gehängt werden.

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Bild: © Marcus Klaus / pixelio.de

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Widernatürlicher Beweisantrag

Warum ich keine Nazis und andere Dumpfbacken aus dieser Richtung verteidigen will, werde ich manchmal gefragt.

Das hängt u.a. damit zusammen, daß die Art des Denkens dieser Menschen so zuwider ist, daß ich als Verteidiger einfach kein Vollgas mehr geben kann. Deswegen empfehle ich im Bedarfsfall andere Kollegen, die insoweit ein dickeres Fell haben.

Ein weiterer Grund liegt darin, daß ich nicht bereit bin, im Auftrag und zum Gefallen des Angeklagten vollkommen idiotische Beweisanträge zu stellen. Ein klassisches Beispiel für eine solche Prozeßsituation ist das Verfahren gegen Kay Nerstheimer, Mitglied der Berliner AfD und des Abgeordnetenhauses(!).

Nerstheimer ist der Volksverhetzung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Die Details kann man googlen.

Er wird verteidigt von dem Leipziger Strafverteidiger Roland Ulbrich. Medienberichten zufolge soll er in der Hauptverhandlung am 26.01.2018 vor dem Amtsgericht Tiergartgen beantragt haben, zum Beweis der Tatsache, daß Homosexualität „widernatürlich“ und dies eine „vertretbare wissenschaftliche These“ sei, ein „medizinisches Sachverständigengutachten“ einzuholen. Der Verteidiger soll dann noch vorgetragen haben, selbst „abwegige Thesen“ seien keine „Volksverhetzung“.

Nach Schluß der Verhandlung verstieg sich dieser Verteidiger auf dem Flur dann noch zu dem Vergleich seines Mandanten mit Galileo Galilei, der seinerzeit auch der herrschenden Meinung (Erde als Mittelpunkt, um den sich die Sonne dreht) entgegen getreten sei.

Um so einen arroganten Rassismus auch noch in die Form von Beweisanträgen gießen zu können und seine Fähigkeiten in den Dienst solcher Widerlichkeiten zu stellen, muß jemand schon ganz schon schmerzbefreit sein. Igitt!

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Bild: © S. Hofschlaeger / pixelio.de

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