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Politisches
Geh doch rüber!
Ich wünsche mir, dass die Schwaben begreifen, dass sie jetzt in Berlin sind und nicht mehr in ihrer Kleinstadt mit Kehrwoche. […]
Ich habe gegen das Schwäbische und Bayerische nichts, das soll da gesprochen werden, wo sie wohnen, hier in Berlin möchte ich gerne, dass das Berlinerische noch eine Chance hat!
meint Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse im Deutschlandfunk.
Ich hab‘ nichts gegen Fremde. Einige meiner besten Freunde sind Fremde. Aber diese Fremden da sind nicht von hier!
meint Methusalix in „Das Geschenk Cäsars“.
CSU will Strafbarkeitslücken schließen
Der Spiegel berichtet über den Vorstoß der CSU-Landesgruppe im Bundestag, der die sogenannte „Internet-Kriminalität“ im Focus hat.
„Hierbei müssen Strafbarkeitslücken wie beispielsweise bei der Datenhehlerei geschlossen […] werden.“
soll es in einem Positionspapier der CSU heißen.
Zu dieser Idee möchte ich den Bayern gern applaudieren.
Das könnte vielleicht dann doch den einen oder anderen kriminellen Regierungs- und Finanzbeamten in Nordrhein-Westfalen hinter Schloß und Riegel bringen … wenn die auch weiterhin in der Schweiz geklaute Datenbanken ankaufen.
Das hier und das und das gehört auch noch zum Thema „Mut zur Lücke“.
Was bringt ein NPD-Verbot?
Ist doch ganz einfach:
Sobald die NPD verboten ist, werden alle Nazis einsehen, dass sie auf dem falschen Weg sind, und sich in vorbildliche Bürger verwandeln. Vergleichbare Erfolge konnten in der Vergangenheit etwa mit dem Verbot von Drogen erzielt werden. Seitdem Drogen illegal sind, werden sie von niemandem mehr konsumiert. Von niemandem!
versicherte am 07.12.2012 völlig glaubhaft Der Postillon in seinen Ehrlichen Nachrichten – unabhängig, schnell, seit 1845.
Auch in Günzburg: Nazis unerwünscht
Das Bundesverfassungsgericht – Pressestelle – veröffentlichte heute die Pressemitteilung Nr. 78/2012 zum Beschluss des Gerichts vom 23. November 2012:
Eilantrag der NPD auf Verpflichtung der Stadt Günzburg zur Überlassung eines städtischen Saals erfolglos
Der Antragsteller, ein bayerischer Kreisverband der NPD, erstrebt die Überlassung eines städtischen Saals zur Abhaltung des Landesparteitags der bayerischen NPD am 24. November 2012. Die Stadtverwaltung verwehrte dies mit der Begründung, dass er keine ausreichende Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung vorgelegt habe. Der Antragsteller suchte erfolglos um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nach. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führte aus, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu fordern, sei nicht zu beanstanden. Sie gehöre zu den allgemeinen Benutzungsbedingungen der Kommunen. Etwaige Schwierigkeiten des Antragstellers, eine Veranstaltung abzuhalten, könnten nicht zu Lasten der Kommune gehen. Die Durchführung der vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Veranstaltungen werde dadurch nicht unmöglich gemacht.
Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Auffassung der Gerichte habe zur Folge, dass er von sämtlichen öffentlichen Einrichtungen ferngehalten werden könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass der einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antragsteller müsse die Frage, unter welchen Voraussetzungen Kommunen öffentliche Einrichtungen für die Abhaltung von Parteitagen zur Verfügung zu stellen haben, zunächst im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren klären lassen. Der Antragsteller habe nicht dargelegt, weshalb er den Landesparteitag unausweichlich am vorgesehenen Ort und Termin abhalten müsse.
Die Nazis haben nun verschiedene Möglichkeiten:
Einen anderen Vermieter zu finden, der sich den Ruf abschießen und riskieren möchte, daß man ihm die Bude auf den Kopf stellt.
Oder einen anderen Versicherer. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, daß die Marketingabteilungen der Versicherungsunternehmen Pickel bekommen werden, wenn das braune Pack sich bei ihnen versichern möchte.
Aber zwischen Ulm und Augsburg gibt es doch bestimmt wunderschöne Weiden, die dann auch – stellenweise – farblich ganz gut zu der NPD passen, jedenfalls dann, wenn dort vorher ein paar Wiederkäuer verdaut haben.
Udo for President!
Wenn das mal gut geht:
Aber wenn Sie 18 Jahre lang Strafverteidiger waren, werden Sie im Bundestag bestimmt auch keine Magengeschwüre mehr kriegen.“
Ich drücke Udo Vetter für das Gelingen seines neuesten Projekts sämtliche Daumen. Trotzdem würde ich es bedauern, wenn uns auf diesem Wege ein guter Strafverteidiger und Blogger an die Politik verloren ginge.
Nun, irgendeiner muß aber auch mal für Ordnung da im Reichstag sorgen. Man kann ja nicht alles selber machen.
Pressemitteilung: Strafverfahren gegen türkische Rechtsanwälte
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. hat am Mittwoch, den 7. November 2012, die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Massive Rechtsverletzungen im Großverfahren gegen 46 Anwältinnen und Anwälte in der Türkei – Prozessbeobachtung durch RAV und DAV
„Das, was wir heute im Gerichtssaal erlebt haben, zeigt einmal mehr, dass es dem Gericht ganz offensichtlich nicht um die Aufklärung der angeklagten Taten geht, sondern um einen politisch motivierten Prozess, der jegliche Verteidigungstätigkeit ad absurdum führt und die Menschenrechte verletzt“, so Rechtsanwältin Antonia von der Behrens. Sie beobachtet den Prozess für den RAV zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und rund 40 weiteren
Vertretern europäischer Anwaltskammern- und Organisationen.Anklagevorwurf ist die angebliche Mitgliedschaft der Kolleginnen und Kollegen in der Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK). Dieser Vorwurf knüpft nahezu ausschließlich an ihre anwaltlichen Tätigkeiten an. 26 von ihnen befinden sich seit fast 1 Jahr in Untersuchungshaft.
Der Strafprozess hatte am 16. Juli 2012 begonnen, wurde nach 3 Verhandlungstagen auf den 6. November 2012 vertagt. Gestern wurde faktisch nur 2 ½ Stunden verhandelt. Dann gab der Vorsitzende die Vertagung bis zum 3. Januar 2013 bekannt. „Dies stellt erneut einen Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz dar. Denn auch die Türkische Strafprozessordnung sieht vor, dass die Hauptverhandlung bei inhaftierten Angeklagten nicht länger als 30 Tage unterbrochen werden darf“, so Rechtsanwältin von der Behrens.
Das sind nicht die einzigen Einschränkungen der Verteidigung und Verstöße gegen türkisches Recht:
- Auch in dem größeren Gerichtssaal fanden nicht alle Verteidiger_innen Platz.
- Der Kontakt zu ihrer Mandantschaft wurde ihnen durch eine Polizeikette im Saal verwehrt.
- Der Verteidigung wurde durch das Gericht nur eine beschränkte Redezeit eingeräumt, bei Überschreitung wurde ihnen das Mikrofon abgeschaltet.
- Den Angeklagten wurde das Recht verwehrt, sich in ihrer kurdischen Muttersprache zu den Vorwürfen zu äußern, obwohl im Türkischen Parlament bereits ein Gesetzesentwurf vorliegt, der Angeklagten die Verteidigung auf Kurdisch ermöglichen soll.
Das Gesetzesvorhaben ist eine Reaktion auf die Forderungen von rund 6.500 kurdischen politischen Gefangenen, die sich zum Teil bereits seit 56 Tagen im Hungerstreik befinden.
Die Verteidigung stellte den Antrag, die Verhandlung bis zur Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes zu unterbrechen und die Angeklagten solange freizulassen. Als auch dieser Antrag abgelehnt wurde, verließen sämtliche Verteidiger den Gerichtssaal.
Das Gericht setzte die Hauptverhandlung unter Verstoß gegen die Türkische Strafprozessordnung ohne die Verteidigung fort und befragte die Angeklagten auf Türkisch.
Rechtsanwältin von der Behrens: „Der Vorsitzende beantwortete dann die von ihm gestellten Fragen selbst. Dies war eine groteske Situation. Nach einer halben Stunde verkündete er schlussendlich die Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zum 3. Januar 2013 bei Aufrechterhaltung der Haftbefehle“.
Der RAV ist angesichts dieser massiven Einschränkung von Verteidigungsrechten höchst besorgt und fordert die umgehende Freilassung der inhaftierten Kolleginnen und Kollegen. Eine derartig lange Untersuchungshaft, verknüpft mit der Unmöglichkeit, sich effektiv gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen, kommt einer Strafe ohne Urteil gleich.
Berlin, 7.11.2012
Das Verfahren in der Türkei zeigt, daß wir hier in Deutschland bei aller – teils erheblicher – Mangelhaftigkeit unserer Strafverfahren noch eine Justiz haben, die vergleichsweise akzeptabel ist. Deutlich wird aber auch, daß die Türkei noch ein gutes Stück Weg vor sich hat, bis die dortige Justiz einen Standard erreicht, mit dem wir als Bürger Europas leben könnten.
Eat this, Senator!
Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) soll die Freilassung zweier Tatverdächtiger im Zusammenhang mit der tödlichen Prügelattacke am Alexanderplatz kritisiert haben:
Ich kann meine Unzufriedenheit mit dieser Entscheidung nur schwer unterdrücken. Das will ich nicht verstehen, und ich kann mir vorstellen, dass es auch die Ermittler frustriert.
wird er von einer in Berlin erscheinenden Zeitung aus dem Hause Springer zitiert.
Die Kanzlei Dr. Schmitz & Partner empfiehlt diesem juristischen Dilettanten den Kauf eines T-Shirts. Zu Recht.
Ich halte es für ungeheuerlich, daß dieser Laie sich seinen abstoßenden Populismus nicht verkneifen kann, mit dem er einem – unabhängigen (Art. 97 I GG, Senator!) – Richter in die Suppe zu spucken und das „gesunde Volksempfinden“ am Köcheln zu halten versucht, indem er die Springerpresse mit gefährlichem Unsinn füttert.
Wie kann einer Senator werden, sein und bleiben, der weder die Unschuldsvermutung, noch den Zweck der Untersuchungshaft kennt, und offenbar von Haftgründen und Jugendstrafrecht auch keinen blassen Schimmer hat. Unglaublich!
Juristen für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner
Der diesjährigen Juristentag in München spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus.
Zum Thema Vorratsdatenspeicherung heißt es in dem Beschluß:
Telekommunikationsanbieter sollten generell und soweit verfassungsrechtlich zulässig nach Maßgabe der RL 2006/24/EG (EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie) verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten zu sammeln und für mindestens sechs Monate zu speichern.
Die Onlinedurchsuchung wird mit diesen Worten gefordert:
Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Online-Durchsuchung ist angesichts der Möglichkeit einer Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein wichtiges Ermittlungsinstrument und sollte daher, wenn auch unter hohen, verfassungsrechtlich vorgegebenen Eingriffsschwellen (vgl. BVerfGE 120, 274) erlaubt werden.
Abgelehnt wurde dieser Beschlußantrag:
Es sollte eine gesetzliche Pflicht geschaffen werden, in jedem Einzelfall nachträglich den Datenschutzbeauftragten zu informieren.
Ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, daß es unter den Juristen solche und solche gibt. Wer steckt also hinter diesen tagenden Juristen:
Die Teilnahme an der Fachtagung ist von einer Mitgliedschaft im Deutschen Juristentag e.V. unabhängig. Auch interessierte Nichtjuristen sind eingeladen, an der Tagung teilzunehmen. Zur Abstimmung in den Fachabteilungen sind allerdings nur die Mitglieder des Deutschen Juristentages e.V. berechtigt.
Das bedeutet, es darf jeder teilnehmen und mitdiskutieren. Entscheiden dürfen aber nur
Mitglied des Vereins Deutscher Juristentag kann jeder werden, der mindestens eine juristische Staatsprüfung in Deutschland bestanden hat oder Student der Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität ist.
Stimmberechtigt sind also neben den Klassikern – Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte – auch Kriminal- und Polizeibeamte des höheren Dienstes, die Jura studiert haben oder noch studieren. Strafverteidiger, also eine Untergruppe der Rechtsanwälte, die die Rechte des (einzelnen) Bürgers gegenüber dem Staatsapparat vertreten, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in der Mehrzahl an solchen Entscheidungen beteiligt.
Es wäre vielleicht einmal ein Gedanke Wert, den nächsten Juristentag mit einer Vielzahl von Strafverteidigern zu fluten, um zu Beschlüssen zu gelangen, die sich an den Freiheitsrechten orientieren, die ein paar kluge Köpfe am 8. Mai des Jahres 1949 in unsere Verfassung gegossen haben. Das waren zum Großteil auch Juristen. Aber nicht solche.
Geklaute-Daten-Ankauf-Verboten-Gesetz (GDAVG)
Die Bundesregierung macht eine ganz neue Erfahrung:
Daten haben im Internetzeitalter einen unermesslichen Wert. Sie sind begehrt und werden auch illegal erworben, mit ihnen werden Geschäfte gemacht.
Aha! Deswegen macht die Bundesjustizministerin jetzt ein Strafgesetz.
§ 1 GDAVG: Wer geklaute Daten erwirbt, wird 14 Tage lang am Pranger gefesselt auf der Promenade am Zürichsee ausgestellt.
§ 2 GDAVG: Art. 46 Abs. 2 Grundgesetz und die entsprechenden Vorschriften der Landesverfassungen gelten nicht, soweit es um Straftaten nach § 1 GDAVG geht.
§ 3 GDAVG: § 2 GDAVG gilt insbesondere in Nordrhein-Westfalen und anderen von den Sozis mißhandelten regierten Bundesländer.
Zur Begründung führt die Bundesjustizministerin aus:
Der Rechtsstaat nimmt langfristig Schaden, wenn der Pranger nur am Unterbacher See in Düsseldorf stünde.
Deutsches Steuergeld in der Geldwäscherei
Die Schweizer Ermittlungsbehörden lassen nicht locker und werden dabei von den Österreichern unterstützt:
Das Geld, das Nordrhein-Westfalen einem Mittelsmann für die Lieferung von Bankkundendaten der CS auf ein Konto in Österreich überwies, wird auf gerichtliche Anweisung beschlagnahmt.
berichtet die Neue Züricher Zeitung.
Das sind etwa 850.000 Euro aus der Kasse der deutschen Steuerzahler, die den Erben des Datendiebs bzw. -hehlers nun weggenommen wurden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte das Geld nach Österreich überwiesen; das führte dann zu einer Strafanzeige durch die Vorarlberger Sparkasse wegen des „Verdachts auf Geldwäscherei“.
Es bleibt abzuwarten, bis die ersten Spitzenpolitiker aus NRW per Haftbefehl gesucht werden. Meinen Segen haben die Schweizer.