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Politisches
Haftbefehl gegen den Finanzminister!
Jetzt scheint es wohl sogar in der Spitze unserer Bundesverwaltung angekommen zu sein. Der Handel – das heißt, sowohl der Verkauf als auch der Ankauf – mit geklauten Daten ist kriminell:
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf seinem NRW-Kollegen vor, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten.
schreibt heute morgen der Tagesspiegel.
Dieser Norbert Walter-Borjans, Digitalhehler und zugleich auch NRW-Finanzminister, zeigt sich von diesem Vorwurf (noch) unbeeindruckt.
Vielleicht sollten die Schweizer Strafverfolger auch insoweit mal über ein Ermittlungsverfahren nachdenken. Ein Haftbefehl (auch) wegen Wiederholungsgefahr scheint – jedenfalls nach deutscher Rechtslage – locker begründbar.
Bild: Alexander Dreher / pixelio.de
„Lieber Gott, erlöse uns von Putin“
Gute Mädchen kommen in den Himmel, schlechte Mädchen in Putins Russland in den Knast.
Ein „Punk-Gebet“ der russische Künstlerinnengruppe Pussy Riot am 21.02.2012 in einer Moskauer Kathedrale führte im März zur Verhaftung der drei Betschwestern. Seitdem befinden sich Maria Aljochina (24), Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Jekaterina Samuzewitsch (29) in Untersuchungshaft.
Von März bis Juni brauchten die Ermittler, um den Sachverhalt aufzuklären. Nun wurde Anklage wegen „schweren Rowdytums“ erhoben, ein Straftatbestand, der im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahre vorsieht.
Ich kann mir gut vorstellen, daß die Mädels die Promotion für ihren Punkrock nicht ganz so langwierig geplant haben.
Aus gut unterrichteten Kreisen wurde bekannt, daß Herr Putin von Kirchenmusik andere Vorstellungen habe und Punk eher weniger mag. Die Verteidiger der drei Angeschuldigten reklamieren daher auch politische Motive, die hinter dem Verfahren stünden.
Amnesty International, aber auch unsere Bundesregierung, vertreten durch die Botschaft in Moskau, beobachten das Verfahren. Weitere Infos und Hinweise zu Möglichkeiten einer Unterstützung der Gewährleistung eines fairen Verfahrens gibt es auf der Website „Free Pussy Riot!“.
Update:
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning an 20.07.2012:
„Ich bin sehr erschrocken über die drakonische Verlängerung der Untersuchungshaft für die Künstlerinnen von „Pussy Riot“.
Die verhängte Untersuchungshaft von insgesamt 10 Monaten steht in keinem Verhältnis zu dem, was den drei Frauen vorgeworfen wird. Sie ist absurd und zieht die Familien und Kinder der Frauen grotesk in Mitleidenschaft.
Ich rufe Russland auf, Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst zu wahren. Ich hoffe, dass die russischen Behörden die Frauen endlich wieder freilassen und eine Einstellung der Verfahren prüfen.“
Quelle: Auswärtiges Amt
Wurstgesetz
Wundert sich eigentlich noch jemand, warum die Beteiligung der Bürger an Wahlen stetig abnimmt. Offenbar ist es denen völlig Wurscht, was die da im Reichstag machen. Anlaß für die Wurschtigkeit gibt es reichlich.
In diesem Zusammenhang … eine alte Weisheit lautet:
Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden. (1)
Im Zeitalter von Youtube läßt sich das aber nicht verhindern:
Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie! (2)
Ich gehe dann jetzt mal besser in die Apotheke und kaufe ein paar Schlaftabletten …
________
(1) „Laws,“ says that illustrious rhymer, Mr. John Godfrey Saxe, „like sausages, cease to inspire respect in proportion as we know how they are made;“ in: University Chronicle. University of Michigan (27 March 1869)
Unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt
Ich erinnere noch einmal an eine schon etwas ältere Forderung von
- Amnesty International
- Humanistische Union e.V.
- Internationale Liga für Menschenrechte
- Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Darum gehts:
Als ein weiteres Element einer besseren Kontrolle polizeilichen Handelns bedarf es der Einrichtung von unabhängigen Untersuchungsinstanzen, die Beschwerden der Betroffenen entgegen nehmen und Fälle rechtswidriger Polizeigewalt eigenständig untersuchen.
In einer Art Thesenpapier werden fünf Kriterien vorschlagen, die für die Einrichtung einer solchen „Sonderermittlungstruppe“ gelten sollen.
Die Idee hat was. Wenn Polizisten wegen Straftaten ermitteln sollen, die möglicherweise Polizisten begangen haben, kann man sich nicht blind auf die Ermittlungsergebnisse verlassen.
Aber andererseits eine Ermittlungsbehörde neben einer Ermittlungsbehörde einzurichten, ist schon etwas problematisch, allein wenn ich an die notwendige rechtliche Ausgestaltung denke.
Immerhin: An anderer Stelle gibt es ja so etwas ähnliches ja schon: PUAG ist das Stichwort, nach dem man mal googlen könnte.
Gegendarstellung der GAF
Auf meinen Blogbeitrag mit dem provokanten Titel „Kein rückgratloses Charakterschwein“ zum Mobbing der Kollegin Tina Gröbmayr durch die „Grüne Alternative Freiburg (GAF)“ reagiert Herr Coinneach McCabe mit einer Stellungnahme, die ich im folgenden unverändert und auch unkommentiert wiedergebe.
Lediglich eine kleine Einleitung gestatte ich mir:
Aufmerksamen Bloglesern dürften meine persönliche Einstellung zu Nazis hinreichend bekannt sein: Ich mag das Pack nicht und wünsche ihnen alles Übel der Welt an den Hals.
Als Strafverteidiger – und damit als Garant für ein rechtsstaatliches Verfahren – habe ich allerdings eine andere Position einzunehmen.
Für den Zwiespalt, in dem ich dadurch stehe, habe ich eine handhabbare Lösung gefunden, die zu mir paßt. Frau Rechtsanwältin Gröbmayr hat eine andere. Akzeptabel sind sicherlich beide, solange sie mit Sinn und Verstand gefunden wurden. Davon gehe ich bei der Kollegin ganz bestimmt aus.
Coinneach McCabe kommentiert das konkrete Problem so:
Hallo, ich melde mich als Mitglied der gemeinderätlichen Gruppierung GAF.
Die GAF Gruppe war über einen öffentlichen Email-Verteiler von Tina Gröbmayr Anfang Juni informiert worden, dass sie beschlossen hatte, an der Verteidigung des bekannten Neonazis (nicht vermutlich) Florian S. mitzuarbeiten. Dieses Tätigkeit sollte auf freiwilligen Basis geschehen um den eigentlichen Pflichtverteidiger zu unterstützen. Dadurch gelang diese Information an die Öffentlichkeit.
Dazu müssen wir betonen, dass wir Tina Gröbmayr nichts verbieten. Sie ist frei, jedes Mandat anzunehmen, das sie mit ihren eigenen Prinzipien vereinbaren kann. Ihre Mandate gehen uns nichts an. Was uns beschäftigte ist, dass unsere Sprecherin sich an diesem Prozess beteiligt, den wir als Gruppe politisch bewerten. Das – und nur das – ist der Punkt unserer Auseinandersetzung.
Wir haben auch nie Tina Gröbmayr eine ideologische Nähe zum Mandanten unterstellt, so wie wir generell die Rechtsvertretung nicht mit dem Mandanten gleichsetzen.
Es ist aber Teil der Verteidigungsstrategie, das Geschehen zu entpolitisieren und genau dagegen wehren wir uns. Wir äußern uns häufig zu gesellschaftlich-politischen Bereichen, die auch die Justiz betreffen. Beispiele davon sind das Ausländerrecht (besonders Rechte von Flüchtlingen), Versammlungsrecht, Alkoholverbote usw.
Hier ergreifen wir Partei, sind nicht neutral und beziehen klar und deutlich Stellung. Warum soll plötzlich in diesem Fall ein politisch leerer Raum entstehen?
Herr S. ist ein politisch aktiver Neonazi. Er war in der NPD aktiv, wollte für diese für den Landtag kandidieren, hat mehrere entsprechende Demonstrationen angemeldet. Dazu kommen andere Aktivitäten, für die er bereits vor Gericht gelandet ist, z.B läuft gegen ihn eine Anklage wegen Volksverhetzung. Daher ist unserer Auffassung nach Herr S. Anhänger einer menschenverachtenden Ideologie, die die Ermordung von andersdenkenden Menschen ausdrücklich begrüßt.
Wir als gesamte GAF Gruppe sind ohne Gegenstimmen dem Solidaritäts-Bündnis beigetreten und mit vielen anderen politischen Gruppen aus der Region machen wir uns deren Vorwurf zu eigenen.
Die Entscheidung dem Bündnis beizutreten war zusammen mit dem alten Vorstand getroffen worden, und zu diesem gehört auch Tina Gröbmayr. Wir halten uns an diese Entscheidung und sind sehr irritiert, dass an der eigenen Entscheidung jetzt scharf Kritik geübt wird.
Eine Person wird unglaubwürdig, wenn diese zwei völlig unterschiedliche Meinungen gleichzeitig vertritt. Es ist auch schwer nachvollziehbar und ein Spagat, der Jeden überfordern würde.
Kein „rückgratloses Charakterschwein“
Darf eine links-alternative Rechtsanwältin eigentlich einen Angeklagten verteidigen, dem vorgeworfen wird, ein Nazi zu sein?
Sind die Rechtsanwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl „Nazianwälte“, weil sie Frau Beate Zschäpe verteidigen?
Christian Rath schreibt in der LTO über die junge Kollegin Tina Gröbmayr, die von so genannten Linken – Mitglieder der Grünen Alternative Freiburg (GAF) – gemobbt wird, weil sie jemanden verteidigt, der der Freiburger Neonazi-Szene angehört.
Als Gröbmayr ihren GAF-Kollegen frühzeitig das heikle Engagement […] mitteilte, traten bald zwei GAF-Vorstandsmitglieder zurück, „um keinesfalls in Zusammenhang mit der Verteidigung eines Neonazis zu kommen.“. Auch die beiden Stadträte der GAF distanzierten sich von Gröbmayr. Es sei nicht vertretbar, „in einem politischen Verfahren Entscheidungen zugunsten eines Neonazis zu treffen und gleichzeitig eine Gruppe mit einer diametral anderen Politik zu vertreten.“
berichtet Rath.
Es ist bedauerlich, daß Politiker, die sich darum bemühen, Regierungsverantwortung – wenn auch nur auf kommunaler Ebene – zu übernehmen, zeigen, wie wenig sie die Prinzipien des Rechtsstaats verinnerlicht, oder zumindest verstanden haben. Linke Politiker, wohlgemerkt!
„Ein Strafverteidiger ist nicht dafür da, um Mutter Theresa zu verteidigen.“ Dieses Zitat von Rechtsanwalt Jacques Vergès halte ich regelmäßig solchem Unverstand entgegen.
Es ist ein Unding, der Kollegin Gröbmayr zu unterstellen, sie sympathisiere mit Nazis. Sie nimmt die Aufgabe einer Strafverteidigerin in einem rechtsstaatlichen Verfahren war. Sie sorgt dafür und paßt auf, daß der Staat – vertreten durch Staatsanwaltschaft und Gericht – sich an die Spielregeln hält. Regeln, die in Verwaltungsvorschriften (z.B. RiStBV) genauso enthalten sind wie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Und in allem, was dazwischen liegt (z.B. StPO).
Diese Regeln schützen nicht nur die Mitglieder der „Grünen Alternative Freiburg“, sondern eben jeden ohne Anschauung seiner Person, Gesinnung oder Herkunft. Wer filtern will, welcher Angeklagter es wert ist, unter den Schutz des Rechtsstaats zu fallen, und welcher es nicht wert – also un-wert – ist, hat die Grundsätze unserer Verfassung nicht verstanden.
Er zeugt von großem Mut und von einem sehr starken Rückgrat, einen (mutmaßlichen) Neonazi zu verteidigen. Ich käme bei solchen Mandaten auch an meine Grenze. Aber untersagte man einer linken Anwältin, Nazis zu verteidigen, überläßt man die Verteidigung „notorisch in der rechten Szene verankerten Anwälten“, also Nazianwälten, Szene-Anwälten.
PS:
Ich hätte gern einen Link auf die Website von Tina Gröbmayr und ihrem Ausbilder Ulf Köpcke; vielleicht findet jemand für mich die Seite(n).
Fragen an Strafverteidiger zur Kronzeugenregelung
Prof. Dr. Heribert Ostendorf von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel betreut eine Dissertation, die auf die Unterstützung von Strafverteidigern angewiesen ist.

Thema ist also die „Verräter-Regelung„, oder höflich formuliert: Die Aufklärungs- und Präventionshilfe gemäß § 46 b StGB – Dogmatische Probleme und Rechtspraxis
Im Rahmen der diesbezüglichen Untersuchung wurden bislang bundesweit zahlreiche Staatsanwälte und Strafrichter befragt. Nachdem die Auswirkungen des § 46 b StGB auf die Praxis der Strafverteidigung u.a. Thema des Strafverteidigertages war, sollen zusätzlich auch möglichst viele Strafverteidiger einbezogen werden.
schreibt der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. an seine Mitglieder im heutigen Newsletter.
Obwohl ich davon überzeugt bin, daß zumindest Richter sich gegenüber dieser Norm sehr kritisch verhalten, sollten Strafverteidiger die Möglichkeit nutzen, ein wenig Einfluß auf die „Meinungsbildung“ zu nehmen.
Mir liegt der Fragebogen als PDF vor, ich gebe ihn an Strafverteidiger weiter, die mir eine eMail senden.
Kommentare deaktiviert für Fragen an Strafverteidiger zur Kronzeugenregelung
Macht man es richtig, schon ist es falsch
Der von der Polizei am 13. Juni 2012 unterstützte Rausschmiss der Nazis aus dem sächsischen Landtag, weil die braunen Abgeordneten sich szenetypisch kleideten, löst zwiespältige Gefühle aus.
Die Würde des Parlaments verträgt es nicht es, wenn Dumpfbacken mit Naziklamotten provozieren wollen. Also: Weg mit dem Pack!
Anderseits hat Udo Vetter natürlich Recht, wenn er daran erinnert, daß es die alten Nazis waren, die vor gar nicht so langer Zeit Demokraten aus den Parlamenten prügelten, obwohl sie vom Volk dort hinein gewählt wurden.
Das Problem war also weniger das Tragen der Thor Steinar Klamotten durch die NPD-Abgeordneten. Es war eben dieser emotionale Zwiespalt, dieses Dilemma, in das der Landtagspräsident gezwungen wurde und das gelöst werden mußte. Aber nicht gelöst werden konnte.
Die Entscheidung, die Rechts-Provokateure achtkantig vor die Tür zu setzen, war aus rein juristischer Offen-Sicht jedoch rechtmäßig. Das jedenfalls stellte der Sächsische Verfassungsgerichtshof nun fest:
Der vom Landtagspräsidenten auf der Sitzung des Sächsischen Landtags am 13. Juni 2012 ausgesprochene Sitzungsausschluss gegen sieben Abgeordnete der NPD-Fraktion war offensichtlich rechtmäßig. Die beharrliche Weigerung der Parlamentarier den Anordnungen des Landtagspräsidenten Folge zu leisten, rechtfertigte ihren Sitzungsausschluss.
ist einer Pressemitteilung des SächsVerfGH über den Beschluss vom 22. Juni 2012 – Vf. 58-I-1e – zu entnehmen.
Damit wäre die auf die auf die reine „technische“ Juristik runtergebrochene Frage beantwortet. Im richtigen Leben aber bleibt sie offen.
Das einzige, was helfen wird, ist zu versuchen, mit demokratischen Mitteln zu verhindern, daß dieses Pack wieder in die Parlamente einzieht.
In diesem Sinne: Nazis raus!
Sparen durch konsequente Abschiebung
Eine neue Studie der Universität Rostock weist nach, dass die Bundesrepublik Deutschland durch eine konsequente Abschiebepolitik rund 100 Milliarden Euro jährlich einsparen könnte.
Also los, raus mit dem Pack!
Zumal einige Länder wie die Türkei, Afghanistan, Israel und Somalia bereits signalisiert haben sollen, sie würden gerne soviele wie möglich aufnehmen.
Weitere Einzelheiten gibt es hier.
Scheiß Bußgeld
Ein 30 Jahre alter Mann soll 63,50 Euro Bußgeld zahlen, weil er am 18. Februar einen kleinen Kothaufen aus Kunststoff mit einem Fähnchen „Nazis“ auf den Dresdner Carolaplatz legte.
berichtet die Freie Presse.
Gegen den Bußgeldbescheid hat der Betroffene Einspruch eingelegt. Die Sympathisanten vom Ordnungsamt dürften dem Rechtsbehelf wohl nicht abhelfen und die Sache über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgeben.
Also genau an dasselbe Amtsgericht, das die Abfrage von mehr als einer Millionenen Handydaten während Anti-Nazi-Demos in Dresden für zulässig (rechtsmäßig?) erachtete.
Ich kann mir gut vorstellen, daß dieses Gericht dann zu dem Ergebnis kommt, Kunst und Meinung, die sich gegen Nazis richten, unterliegen nicht dem Schutz des Dresdener Grundgesetzes. Und verdoppelt das Bußgeld wegen vorsätzlicher Begehungsweise: Scheiße und Nazis miteinander in Verbindung zu bringen ist dort schließlich verboten.
