Deutsches Steuergeld in der Geldwäscherei

Die Schweizer Ermittlungsbehörden lassen nicht locker und werden dabei von den Österreichern unterstützt:

Das Geld, das Nordrhein-Westfalen einem Mittelsmann für die Lieferung von Bankkundendaten der CS auf ein Konto in Österreich überwies, wird auf gerichtliche Anweisung beschlagnahmt.

berichtet die Neue Züricher Zeitung.

Das sind etwa 850.000 Euro aus der Kasse der deutschen Steuerzahler, die den Erben des Datendiebs bzw. -hehlers nun weggenommen wurden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte das Geld nach Österreich überwiesen; das führte dann zu einer Strafanzeige durch die Vorarlberger Sparkasse wegen des „Verdachts auf Geldwäscherei“.

Es bleibt abzuwarten, bis die ersten Spitzenpolitiker aus NRW per Haftbefehl gesucht werden. Meinen Segen haben die Schweizer.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden, Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

12 Antworten auf Deutsches Steuergeld in der Geldwäscherei

  1. 1
    Felix aus Frankfurt says:

    Bis auf die Tatsache, das Geld geflossen ist, und das macht für mich moralisch einen RIESIGEN Unterschied, frage ich mich, wo der Unterschied zwischen dem Verhalten hier und einem Whistleblower ist, der auf Mißstände innerhalb einer Firma/Organisation hinweist.

    Letzterer darf das rechtlich sicherlich eigentlich auch nicht (Treuepflichten, Geheimhaltungspflichten usw.), aber so ein Verhalten wird in der Regel begrüßt, wenn auch nicht von der betroffenen Organisation.

    Der Unterschied ist zwar, dass in dem einen Fall 3. „denunziert“ werden und im anderen Fall der eigene Arbeitgeber, aber in beiden Fällen handelt es sich (mindestens) um sozial nicht erwünschtes Verhalten.

    Wäre alles gut, wenn der Denunziant/Whistleblower dafür kein Geld nehmen würde? Oder wenn der „Datendieb“ die Steuerliste gleich veröffentlicht, wie ein richtiger Whistleblower?

  2. 2
    Felix aus Frankfurt says:

    (Ist keine Polemik, sondern die ernstgemeinte Frage, wo die Grenzen sind, die viele offenbar überschritten sehen.)

  3. 3
    Phillipp says:

    Auf den ersten Blick: die Motivation ist es eben. Der Staat will ja keinen Mißstand aufdecken, an dem es auch ein wirkliches öffentliches Interesse gibt. Es geht nur um die Steuereinnahmen. Der Whistleblower sucht gerade diesen Vorteil nicht – er will nur Unbekanntes ans Licht bringen.

  4. 4
    Reizzentrum says:

    „Meinen Segen haben die Schweizer.“ Da stimme ich mit ein.

    @Felix: Der Whistleblower wird (typischerweise) aus moralischen Gründen aktiv – und macht sich im Zweifel des Geheimnisverrats schuldig. Warum nun Personen von STAATLICHEN Stellen mit Geld motiviert werden, diesen Geheimnisverrat zu begehen, erschliesst sich mir überhaupt nicht. Das Angebot, Steuer-CDs aufzukaufen, hat ein wenig den Geschmack von „Aufruf zu einer Straftat“, respektive impliziert es sogar den Tatbestand „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.

    Für mich sind Steuerhinterzieher sehr asoziale Menschen, dennoch gelten für diese die selben rechtlichen Maßstäbe wie für jeden anderen Menschen. Wobei dem Staat sogar eine besondere Vorbildfunktion zukommen sollte.

  5. 5
    Christoph says:

    Und was ist der Unterschied zwischen dem Verkäufer der CD’s und einem gewöhnlichen Informaten oder V-Mann?

    Bei letzterem haben anscheinend deutlich weniger ein Problem damit, dass der Staat Personen durch eine gewisse Leistung zu einem Geheimnisverrat motiviert.

  6. 6
    Hardy says:

    Da wir uns in einem Rechtsstaat befinden, schlage ich dem Autor und „Reizzentrum“ vor, gegen die entsprechenden Behörden vorzugehen. Viel Glück!

  7. 7
  8. 8
    Felix aus Frankfurt says:

    @Phillipp Steuerhinterziehung im großen Stil ist schon ein Mißstand. Und es ist im öffentlichen Interesse, dass alle ihre Steuern zahlen.

    Die Bezahlung für die Informationen macht die Sache moralisch auf jeden Fall fragwürdiger, aber bietet der Staat nicht auch bei anderen Verbrechen Belohnungen an, um diese Aufzuklären? (Zugegeben: Bei Zeugenhinweisen an die Polizei begeht man in der Regel keinen Geheimnisverrat, ein Aufruf zur Denunziation ist es in der Regel trotzdem).

    ich persönlich habe schon das Gefühl, dass der Aufkauf der Steuerdaten problematisch ist, aber ein Argument, welches mich überzeugt und das Gefühl bestätigt, habe ich noch keins gelesen.

  9. 9
    Claus says:

    Es scheint ja eine Berufskrankheit von Strafverteidigern, sich mit dem eigenen Mandantenstamm zu solidarisieren und die gerichtliche Argumentation dann auch noch privat zu vertreten.

  10. 10
    Marc says:

    Der Whistleblower hat ein Problem. Mit der Arbeitsplatzsicherheit ist es nun gewesen und die strafrechtlichen Folgen oder die Verärgerung ganz bestimmter Personen kann zu erhöhten Lebenshaltungskosten führen. Da erscheint eine siebenstellige Aufwandsentschädigung nicht mehr ganz unangemessen. Auf der andern Seite lohnen sich bei so einer Summe auch andere Verbrechen als Datendiebstahl. Was kostet ein Mord?

    Auf der andern Seite kann der Datendieb die Daten nicht ohne Kollateralschaden veröffentlichen. Er hat keine Steuerliste, nur Bankdaten. Einige Kunden werden wohl nur dem Euro mißtrauen oder gesund diversivfizieren, aber ihre Einnahmen brav in Deutschland angeben und versteuern.

  11. 11
    Opa Hans says:

    Tja, die „Verräter“ sind halt Amateure die beim Verstecken von illegal erworbenem Geld bei weitem nicht so geschickt sind wie die Profi-Hehler der Schweizer Banken.

  12. 12
    Pascal says:

    Es gibt ein enormes öffentliches Interesse daran, dass Menschen ihrer Steuerpflicht nachkommen.
    Wer sich einmal drüber aufgeregt hat, dass Kommunen Straßen dadurch „reparieren“, dass sie Schilder mit der Aufschrift „Straßenschäden“ aufstellen, der sollte das staatliche Bestreben, an Einnahmen zu kommen nicht verteufeln.