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Kanzlei Hoenig Info
Anwalts-Werbung auf Kosten anderer
Es dürfte mittlerweile bekannt sein, daß ich gern und viel Werbung für meine Kanzlei mache und dabei nicht nur mit der Wanne durchaus auch an einige Grenzen stoße. Dafür sind sie ja da.
Aber das hier ist für meine Geschmack einen deutlichen Zacken zuviel:
www.magnus-gaefgen.de (Das habe ich bewußt nicht verlinkt)
Im Impressum jener Seite gibt es einen weiterführenden Link.
Werbung? Aber ja doch!
Aber nicht auf Kosten der Opfer und Mandanten.
Link gefunden auf Jurabilis
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Schwachsinn aus Steuermitteln
Irgendwann im September sind Wahlen hier in Berlin. Jetzt werden sie wieder aufgehängt, die Kandidaten. Naja, jedenfalls deren Abbilder. Darauf liest man dann auch die Wahlpropaganda. Dazu meint Norbert Voss aus Berlin-Friedenau in einem Leserbrief an die taz Berlin:
Die Parteien sollten zur Kenntnis nehmen, dass das Bildungsniveau der Wähler noch nicht so weit heruntergefahren ist, dass sie durch diese Wahlplakate anzusprechen sind. Leute, die sich durch diese Plakatwerbung darstellen, kann man eigentlich nicht wählen! Wann hört endlich die Finanzierung dieses Schwachsinns aus Steuermitteln auf?
Recht hat er.
Die Vier Strafverteidiger in neuem Gewand
Das Prozeßberichtsblog der Vier Strafverteidiger hat sich verändert. Die Anwälte Eickelberg, Siebers, Rueber und ich betreiben nun unter der Adresse www.vier-strafverteidiger.de gemeinsam ein Weblog, das nicht nur über den Prozeß in Braunschweig berichtet, sondern darüber hinaus Juristisches mit Strafrechtsbezug unters Volk bringt.
Aus diesem Grunde wird dann hier auch nicht mehr so viel Strafrechtliches zu lesen sein.
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Das Klo als Fluchthelfer
Einmal mehr ist der Gang zur Toilette der Weg in die Freiheit gewesen. Gestern mußte allerdings der Aufpasser mal, als der Patient des Maßregelvollzugs die Gelegenheit zu einem Ausflug nutzte.
Eine 17-stündige Suche blieb erfolglos. Der Flüchtling ist dann aber entspannt und mit einem leichten Schwips freiwillig wieder zurück gekommen.
Quelle: Berliner Zeitung
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Unverschämt
Gestern erhielt ich einen Notruf. Der Bruder des Anrufers sei verhaftet worden. Mehr als die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) konnte mir der Anrufer nicht mitteilen. Das bedeutete runde zwei Stunden Telefoniererei meiner Mitarbeiterin, bis wir wußten wo er sitzt, der Bruder. Und warum er sitzt.
Ich bat den Anrufer, mir einen angemessenen Vorschuß dafür zu zahlen, daß ich den Bruder besuche. Wieso solle er mich bezahlen, er sei Hartz IV Empfänger und das sei doch wohl eine Unverschämtheit, in so einer Notsituation Geld von ihm zu verlangen.
Nagut, dann bin ich eben unverschämt. Da habe ich einen Anspruch drauf.
Folter, Massengentests und gesundes Volksempfinden
Der Auftritt mancher Kriminalbeamter in der Öffentlichkeit macht mir Angst.
Erst redet ein Klaus Jensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter daher, daß „extreme Verhörmethoden“ künftig nicht mehr im Protokoll erwähnt werden (vulgo: Gefoltert wird heimlich).
Nun reklamiert Wilfried Albishausen von der selben krimin… Vereinigung, der Datenschutzbeauftragte Schaar betreibe Effekthascherei, wenn er die Massengentests kritisiere.
Udo Vetter und ein paar seiner Kommentatoren haben zu und mit Recht erhebliche Bedenken hinsichtlich des Demokratieverständnisses der Mitglieder dieser Truppe.
Sieht die Zukunft nach Vorstellung des BDK dann so aus: Erst einmal alle unter Generalverdacht stellen und wer sich nicht freiwillig dem Gentest unterzieht, wird extrem verhört? Ich bin gespannt, was da noch so alles an gesundem Volksempfinden aus dieser Richtung kommt.
Strafbare Zahlungsunfähigkeit durch Arrest
In einer recht umfangreichen Ermittlungssache stellt die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Gerichts sämtliche Kontoguthaben des Beschuldigten sicher. Damit war der Beschuldigte von jetzt auf gleich zahlungsunfähig.
Einen Tag vorher hatte er noch Material bestellt, das er infolge dieses Arrests nun nicht mehr bezahlen konnte. Der Verkäufer meldet sich wegen der ausgebliebenen Zahlung bei der Staatsanwaltschaft; er fühlt sich betrogen.
Daraufhin leitet die Staatsanwaltschaft ein (weiteres) Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ein und wirft ihm vor, bei der Bestellung des Materials über seine Zahlungswilligkeit und seine Zahlungsfähigkeit getäuscht zu haben. Eingehungsbetrug heißt sowas im Fachjargon.
So geht’s natürlich auch: Erst nimmt man dem Menschen das Geld weg, dann will man ihn bestrafen, weil er nicht zahlen kann.
Eingeschränkte Steuerungsfähigkeit durch Alkohol
Amokläufer nicht voll schuldfähig
Der 16-Jährige, der Ende Mai am neuen Hauptbahnhof 41 Menschen durch Messerstiche und Schläge verletzt hat, war nach einem Gutachten offenbar nur vermindert schuldfähig. Das Gutachten liege der Staatsanwaltschaft vor, sagte ein Sprecher. Es attestiert dem Jugendlichen zur Tatzeit eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit durch Alkohol. Am Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ändert sich nach den Worten des Sprechers „nicht Wesentliches“. Gegen den 16-Jährigen, der weiter in Untersuchungshaft ist, werde Anklage erhoben, voraussichtlich noch dieses Jahr. Der Jugendliche hatte während der Eröffnung des Bahnhofes minutenlang wahllos auf Passanten eingestochen. dpa
Quelle: taz Berlin lokal vom 1.8.2006
Alles andere hätte mich auch gewundert.
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Fachanwalt für Hitzefrei
Dem Herrn Kollegen ist es zu heiß. Deswegen schreibt darüber:
Hier und hier und hier und hier und hier und hier und hier und hier und hier und … ne, das war’s jetzt erst einmal.
Naja, ohne Spezialisierung bekommt man eben heute kein Bein mehr auf die Erde. ;-)
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Fototermin bei der Polizei
Mein in Berlin wohnender Mandant ist Halter eines Autos, das im Amtsgerichtsbezirk Haldensleben geblitzt wurde. Der Mandant bestreitet, zur Tatzeit der Fahrer des Autos gewesen zu sein.
Gestern bekam mein Mandant Post vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt.
Zu Ihrer Lichtbildaufnahme als Betroffener in Vorbereitung einer Gutachtenerstellung (Lichtbildidentifizierung) auf Beschluss des Amtsgerichts Haldensleben bitte ich Sie, sich am Dienstag … um 14:30 Uhr in der Fotostelle des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt … auf Zimmer 237 bei Frau B. einzufinden.
Ich bin versucht, darauf mit folgenden Sätzen zu reagieren:
… schlage ich vor, daß Sie sich mit Ihrem Fotoapparat in den Zug nach Berlin setzen und den Schnappschuß von meinem Mandanten vor der Siegessäule machen. Er hat sicherlich Besseres zu tun, als Sie bei Ihrer Amtsermittlungstätigkeit zu unterstützen. Und wenn Sie dann schonmal in Berlin sind, kommen Sie doch auf eine Tasse leckeren Caffè in meiner Kanzlei vorbei.
Ist das Schreiben der Frau B. nun frech oder nur gedankenlos?