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Kanzlei Hoenig Info
Tretender Polizist
Polizist unter Verdacht
Ein Polizeibeamter soll gestern Abend um 21 Uhr in der Prenzlauer Allee in Pankow während der Demonstration zum Thema „Nazistrukturen aufdecken und bekämpfen” einem 22-jährigen Versammlungsteilnehmer in den Bauch getreten haben, so dass dieser kurzfristig bewusstlos wurde. Zuvor hatte es wohl eine Rangelei zwischen Polizisten und Versammlungsteilnehmern gegeben wodurch der Mann zu Boden fiel und sich eine Kopfplatzwunde zuzog. Anschließend soll ein noch nicht bekannter Polizist dem 22-Jährigen mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.
Qelle: meinberlin.de
Das könnte unangenehm werden für den Polizeibeamten. Bei einer Verurteilung wegen gefährliche Körperverletzung im Amt beginnt der Strafrahmen bei sechs Monaten. Ab 12 Monaten Freiheitsstrafe wird der Beamte unter Verlust sämtlicher Pensionsansprüche aus dem Dienst entlassen. Es ist nicht wirklich klug, mit dem beschuhten Fuß anderen Leuten in den Bauch zu treten.
Das ist etwas faul
schreibt die taz über Bayerische Döner. Ich bin gespannt, wann es Kreuzberg erwischt. Das gibt ein großes Geschrei.
Kommentare deaktiviert für Das ist etwas faul
Flotter Auszug aus Handelsregister
Ich brauchte sehr dringend einen Auszug aus dem Handelsregister in Hagen. Das stellt eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei wohl kaum vor Probleme. Wohl aber eine Kanzlei, die sich überwiegend von Straftaten ernährt. (Den Straftaten anderer latürnich! ;-))
Deswegen war ich erstaunt, über Google an die Intertimer GmbH geraten zu sein, die mir binnen weniger als eine Stunde per eMail den erwünschten Registerauszug schickte. In meiner Danke-Schön-eMail habe ich noch nach einer Rechnung gefragt, die dann Minuten später hier eintrudelte.
Das nenne ich einen Super-Service! Deswegen mache ich hier im Blog auch mal Werbung für die Adresse http://handelsregisterauszug-online.de.
Ein alter Hut: Rechtsrat durch jedermann
Unter dem Titel
Ehrenamtliche Justizexperten
schreibt Harald Schmidt in seiner Kolumne im Focus:
Da gehen wir bis nach Karlsruhe! So einen Fall habe ich noch nie verloren! Zeit, dass es zu diesem Thema mal ein Präzedenzurteil gibt! Wer solche Sätze gern hört, muss dafür künftig nicht mehr zum Rechtsanwalt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt: Einfache Rechtsauskünfte dürfen künftig alle erteilen. Schön. Nur, bitte: Was soll daran neu sein? Und wieso muss das erst von der Ministerin befohlen werden? Wer sich jemals in einer urigen Kneipe der Mitternacht entgegengesoffen hat oder beim sonntäglichen Kaffeeklatsch nach dem zweiten Likörchen die Ohren gespitzt, der weiß auch ohne Ministerin: Deutschland ist voll von ehrenamtlichen Justizexperten. Vor allem in den Fachbereichen Familien-, Versicherungs- und Baurecht, da muss sich der Bundesverfassungshof oder wie das Dingens in Karlsruhe heißt, warm anziehen.
Aber so ganz ohne Rechtsanwälte kommt er dann doch nicht aus:
Allerdings soll nicht verschwiegen werden: Für die allererste Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist die wichtigste Figur unseres Justizlebens hilfreich – der „befreundete Anwalt“. Dieses mit allen Wassern gewaschene Schlitzohr lässt erst mal just for fun einen Brief vom Stapel, den es in den Varianten „gepfeffert“, „hat sich gewaschen“ und „fast schon unverschämt“ gibt. Faustregel: je dünner die Erfolgschancen, desto länger der Brief.
Na, da haben die Zivilrechtler ja nochmal Glück gehabt.
Kommentare deaktiviert für Ein alter Hut: Rechtsrat durch jedermann
Die Kanzlei über dem Straßencafé
hat so ihre Vorteile. In der Mittagspause zum Beispiel. Oder wenn man zwischendrin mal ausspannen möchte.
Aber manchmal kommen einem schon böse Gedanken, wenn man diese Menschen im Laufe eines sonnigen und warmen Nachmittags fünf- bis sechsmal zu sehen durch das offene Fenster des Arbeitszimmers zu hören bekommt:

Aber wenigstens sind es liebe Menschen. Weil: Wo man singt, da laß‘ Dich nieder, denn böse Menschen kennen keine Lieder. Aber mehr als ein Lied sollte es schon sein.
Sicherungsverwahrung oder Prost?
28.08.2006 Heute ist Montag
Es ist ein typischer Tag im August: kühl, regnerisch, feindlich. Auf dem Weg ins Büro haben Sie zwei Schulkinder überfahren, im Autoradio liefen die Rolling Stones, und auf Ihrem Parkplatz steht ein häßliches Spoilerauto mit einem fetten Arsch drin. Kaum im Büro, nervt Sie Ihre uralte Sekretärin mit irgendwelchem Papierscheiß, der Kollege ist bereits so betrunken, daß er sich kaum noch auf den Beinen halten kann, und dann ruft auch noch Mutti an…
Falsche Reaktion: Sie nehmen die vorsorglich mitgebrachte Axt und sorgen für 20 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung
Richtige Reaktion: Sie fragen den betrunkenen Kollegen, ob noch was da ist, und dann wird es noch ein richtig schöner Tag
Quelle: Titanic
Wer ist eigentlich für diese [censored] Wetter da draußen verantwortlich, hä?!
Gebißknacker
Wenn ein Gebiss an einer Erdnuss zerbricht, muss der Nussverkäufer nicht dafür haften. Nüsse seien ein Naturprodukt, und damit sei nicht auszuschließen, dass sich in einer Packung auch besonders harte Nüsse befinden, urteilte das Oberlandesgericht Köln nach Angaben der Neuen Juristischen Wochenschrift. Der Biss auf eine harte Nuss gehöre zum „allgemeinen Lebensrisiko“, befand das Gericht und wies die Klage eines zornigen Gebissträgers ab.
Quelle: taz
Vielleicht sollte der (sicherlich rechtsschutzversicherte) Mann besser auf Alete oder so umsteigen.
Benimmregeln
Sie befinden sich gerade auf einer Internetseite, die einen einmaligen Service anbietet.
Ab heute brauchen Sie nicht mehr selbst nach Informationen, Gesetzen und Rechtsquellen im Internet suchen!Unser Ziel ist es, Sie mit umfangreichen Informationen zu versorgen, die Sie zu den rechts aufgelisteten Themen benötigen.
„Rechts aufgelistet“ auf der website www.lysan.de findet man dann:
Musterverträge!
§ Altersteilzeit
§ Arbeitsrecht
§ Erbrecht
§ Familienrecht
§ Grundsicherung
§ Heizkosten
§ Mietrecht
§ Nachbarrecht
§ Rente
§ Sozialhilfe 2006
§ Arbeitslosengeld II
§ Unterhalt
§ Vertragsrecht
Wußten Sie schon?
Und ganz wichtig:
Dort kann sich der Unkundige über „anständiges Benehmen, Anstand, Restaurant essen, grüßen, Gerichte , Benimmregeln, Knigge“ informieren.
Wenn sich die Verantwortlichen der Website irgendwann einmal über die richtige Form eines Impressums informiert haben, steht dem Erfolg der Seite sicher nichts mehr im Wege.
Die Tüte für Schulanfänger
Die Berliner Morgenpost verteilt Aufkleber an Autofahrer:

Aber: Ist das wirklich eine Schul-Tüte? Hoffentlich kommt keiner auf die Idee, die Grafik ein wenig zu drehen:

An dieser Stelle fällt mir ein altes Lied wieder ein:
Don’t bogart the Schultüte, my friend; pass it over to me …
oder so ähnlich.
Danke an Tobias für die Inspiration.
Sparen beim Falschparken, Version 2
Das WDR Fernsehen gibt einen Spartip beim Falschparken:
Wenn ein Knöllchen wegen Falschparkens nicht bezahlt wird, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird das Verfahren eingestellt. Der Halter trägt dann die Verfahrenskosten. Und die sind überall in Deutschland gleich: 20,60 Euro inklusive Porto. So manches Knöllchen ist da teurer.
Das stand auch schon in den Kommentaren zu dem hier im Blog veröffentlichten Spartip, Version 1.
Link gefunden bei Udo Vetter
Kommentare deaktiviert für Sparen beim Falschparken, Version 2