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Besuchszeit in Tegel

In Deutschlands größtem Gefängnis – der JVA Tegel – können Inhaftierte länger Besuch bekommen als im Gesetz vorgeschrieben. Neben zwei Regelsprechstunden von jeweils 30 Minuten im Monat werden dort auch zwei weitere Termine in dem Zeitraum gewährt, teilte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU mit. Die beiden zusätzlichen Besuchszeiten betragen laut Justizangaben zusammen mindestens eine Stunde. Laut Strafvollzugsgesetz muss monatlich mindestens eine Stunde Besuchszeit gewährt werden. Zusätzlich können langjährig Inhaftierte, von denen keine Gefahr ausgeht, alle sechs Wochen eine Besuchszeit von vier Stunden beantragen.

Quelle: Berliner Morgenpost

Zweimal eine halbe Stunde im Monat – das reicht meist nicht für die Aufrechterhaltung einer Partnerschaft. Haft betrifft nicht nur den Häftling, sondern immer auch die Angehörigen und Freunde. Oft sind es die draußen, die mehr leiden, als die drinnen.

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Zweimal Totschlag, dann eine Körperverletzung

Zweimal verurteilt wegen versuchten Totschlags: Dr. Jason P. M. plädierte nach erfolgreicher zweiter Revision wiederholt auf Freispruch. Doch auch die 40. Gr. Strafkammer wollte den Sprachwissenschaftler nicht von jeglicher Schuld freisprechen und erkannte wegen fahrlässiger Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Quelle: Berlin Kriminell

Ob dieses (dritte) Urteil in derselben Sache nun rechtskräftig geworden ist, wird nicht berichtet. Vielleicht lesen wir aber in ein paar Monaten etwas über eine dritte erfolgreiche Revision.

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Gothaer-Mitarbeiter telefonsüchtig?

Ich hatte bereits darüber berichtet, daß ein Gothaer-Mitarbeiter mit mir telefonieren wollte. Aber ich nicht mit ihm. Weil er aber doch immer wieder hier anrief, habe ich eine einstweilige Verfügung erwirkt, die ihm weitere Anrufe bei uns untersagt.

Das hat ihm nicht gefallen, dem telefon man. Deswegen hat er Widerspruch gegen den Beschluß des Gerichts erhoben. Er wollte weiter mit mir telefonieren. Das Amtsgericht hat ihm in einer mündlichen Verhandlung (… zu der er extra aus Köln nach Berln angereist war!) noch einmal mit ziemlich einfachen und durchaus verständlichen Worten erklärt, daß und warum er nicht mit mir telefonieren sollte, solange ich das nicht möchte. Mit dem sich anschließenden Urteil hatte er das Ganze dann noch einmal schriftlich. Zum Nachlesen und Nachdenken.

Ich dachte, das war’s dann. Das war ein Irrtum: Der Mitarbeiter der Gothaer erhebt gegen das Urteil Berufung. Drango will mich immer noch anrufen. Ich fasse es nicht!

Es ist schon spannend, welche Charaktere von manchen Versicherungsunternehmen beschäftigt werden.

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Die Internet-Kompetenz von Richter und Staatsanwalt

Es geht um Vermittlung von Fernreisen über das Internet. Gewerbsmäßiger Betrug wird dem Angeklagten vorgeworfen. Eine recht komplexe Angelegenheit, die im virtuellen Reich der Elektronik spielte.

Spannend waren einige Fragen der Beteiligten.

Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wollte von der Zeugin wissen: Was ist denn ein „E-Ticket“?

Der Vorsitzende Richter ließ sich vom Angeklagten darüber informieren, was ein „Sicherungsschein“ ist.

Den Verteidiger, der auf seinem Notebook eine Internetseite online (per UMTS) vorführte, fragte der beisitzende Richter: Sie sind jetzt im Internet? Wie machen Sie das denn? Und ist das nicht gefährlich, wegen der Viren und so?

Beste Voraussetzungen also für ein kompetentes Urteil.

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Das Resultat der Terminsverplanung

Das Gericht hatte geplant. Und die erste Zeugin für 9:15 Uhr geladen. Gestern hatte ich das zu erwartende Ergebnis hier bereits erörtert.

Um 10:42 Uhr, also mit rund eineinhalb stündiger Verspätung wurde die Zeugin in den Saal gerufen. Sie war völlig durchgefroren, weil es eisekalt und zugig auf dem Gerichtsflur war.

Der letzte, für 14:30 Uhr geladende Zeuge wurde ab 17:15 Uhr gehört. 2 Stunden und 45 Minuten später als verplant.

Der Vorsitzenden Richter murmelte zwar etwas von „tut mir Leid“, aber den Eindruck, daß er seine Verplanung der Zeit anderer Leute als Fehler einsieht, machte er nicht. Als die aus Süddeutschland morgens angereiste, erkennbar stark erkältete Zeugin (auch für 14:30 Uhr geladen) um 17:10 Uhr entlassen wurde und sie nach der Finanzierung der Übernachtung fragte, wunderte sich dieser Vorsitzende, warum sie denn nicht jetzt noch mal eben schnell die knapp 600 km mit dem Auto nach Hause fahren könne.

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Gnadenlos gegenüber eBay-Händlerin

Eine bisher völlig unbescholtene Frau gerät urplötzlich ins Visier von Polizei und Justiz – fünf Jahre nach einem Vorfall, der ihr heute – für sie völlig überraschend – zum Vorwurf gemacht wird.

Quelle: Berliner Morgenpost

Folgendes war für Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um den deutschen Rechtsstaat und den Artenschutz zu retten:

Es ist Punkt 6 Uhr morgens, als bei Angelika M. plötzlich Sturm geklingelt wird. Sie schreckt aus dem Bett und hört die Forderung von der Haustür. „Machen Sie die Tür auf.“ Wenige Sekunden später schellt es an der Wohnungstür der ehemaligen Stewardess. „Ich war völlig überrascht“, erzählt sie, „da standen zwei Männer und eine Frau, hielten mir Dienstmarken vor die Nase, zückten ein Papier und murmelten etwas von Landeskriminalamt und Hausdurchsuchung.“ Auf die Frage nach dem Grund wird Angelika M. eröffnet, sie habe gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Dann folgt die Aufklärung: Vor fünf Jahren – am 21. September 2003 – hatte die heute 55-Jährige im Internet bei Ebay eine Krokodilledertasche und ein Paar Kroko-Schuhe zum Verkauf angeboten. Während sich für die Schuhe kein Käufer fand, ging die Tasche für 55 Euro an eine Frau in Bayern. Angelika M.: „Die kleine Umhängetasche war ein Erbstück von meiner Großmutter, mindestens 50 Jahre alt.“

Zum Hintergrund der „verbotenen“ Schuhe:

„Die Kroko-Schuhe hatte ich legal im Jahr 2000 in dem Schuhgeschäft Walter Steiger an der Schlüterstraße gekauft, mit der nötigen Bescheinigung. Leider stellte ich später fest, dass die Schuhe fürchterlich drückten und so bot ich sie bei Ebay an.“

Wie auch mit anderen Bürgern umgesprungen wird, habe ich vor einiger Zeit bei den Vier Strafverteidigern beschrieben. In jenem Beitrag ging es um die Durchsuchung einer Wohnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht – eine angebliche Raubsoft im Wert von ein paar Euro.

Das ist genau der richtige Weg, um dem Volk die Loyalität zu seinem RechtsStaat gnadenlos auszutreiben.

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Terminsverplanung

In einer Strafsache geht es um Betrug in 39 Fällen. Der Richter legt den Verhandlungsbeginn auf 9:15 Uhr. Und läd die Beteiligten. Für 9:15 Uhr sind natürlich Staatsanwalt und Verteidiger geladen, der Angeklagte soll auch um die Zeit erscheinen. Danach werden nacheinander 16 Zeugen geladen, der letzte für 14:30 Uhr.

In der Regel beginnt ein solches Verfahren schon nicht pünktlich, weil verschiedene Absprachen zwischen den Beteiligten noch getroffen werden. Dann wird der Angeklagte nach seinen Daten (Name, Alter, Beruf …) gefragt. Und es kommt zur Verlesung der Anklageschrift, die in diesem Fall 26 Seiten umfaßt; 10 davon werden vorgelesen – mit den detaillierten Daten aller 39 Fälle.

Im Anschluß daran erhält der Angeklagte die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dies kann in einem Schweigen bestehen, oder eben aber in einem ausführlichen Vortrag zu allen 39 Fällen und dem Sinn des Lebens.

Ich frage mich nun, was den Vorsitzenden Richter dazu bewegt hat, den ersten Zeugen gleich um 9:15 Uhr zu laden? Vor 10:30 Uhr wird er sicherlich nicht aussagen können. Ich fürchte, das wird zu einer Mitternachtssitzung. Und ich bedauere die Zeugen … so schön sind unsere Gerichtsflure nicht, als daß ich mich darin mehrere Stunden aufhalten möchte.

Und: Die armen Raucher. ;-)

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Rauchen verboten – auch im Knast

Rauchverbot

Ein simpler Hinweis – zum Beispiel :“Bitte nicht rauchen.“ – hätte es doch auch getan. Müssen das immer gleich ganze Romane sein, wenn Justizbeamte irgendwas anordnen?

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Der PolPräs bietet an

Der Mandant hat Post bekommen. Vom Polizeipräsidenten eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Er soll falsch geparkt haben.

ERLÄUTERUNG: Ihre Einlassung konnte Sie nicht entlasten. Sie haben mitgeteilt, selbst Fahrer gewesen zu sein. Um Ihnen die Kosten eines Bußgeldverfahrens zu ersparen, biete ich Ihnen noch mal die Verwarnung an.

Hört sich irgendwie menschlich an, wenn auch nicht auf gehobenem Bildungsniveau, aber man versteht, was der Polizeipräsident damit sagen möchte. Aber dann kam noch der folgende Zusatz:

Beweismittel: Aussage Mitarbeiter/in Ordnungsamt
Zeugen: BEAAOD KLAUSCHKE, M. BA TEMPSCHBG ORDNUNGSAMT

Wenn jemand meint, unsere Texterkennung wäre defekt, der irrt.

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Trübe Aussichten

Blick nach draußen

Kein schöner Blick aus der JVA Moabit.

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