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Kanzlei Hoenig Info
Benachrichtigung erwünscht
Mein Mandant wollte nicht, daß das Gericht oder die Staatsanwaltschaft seinen Vater über die Verhaftung benachrichtigt. Er hat mich gebeten, das zu erledigen.
Eigentlich kein Problem. Nur: Der Mandant ist gut über die 60 Jahre alt. Das könnte dann doch noch zu einem Problem werden.
Bußgeld für Otto Schily?
Der frühere Innenminister soll gegen die Transparenzregeln des Parlaments verstoßen haben, meint die Berliner Morgenpost:
Otto Schily stand stets für Recht und Ordnung. Nun hat der Ex-Innenminister aber selber Ärger. Das Bundestagspräsidium stellte gestern einstimmig fest, dass der SPD-Abgeordnete gegen die Regeln des Parlaments zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten verstoßen hat. Demnach müssen die Abgeordneten berufliche Tätigkeiten und Einkünfte melden. Dabei handelt es sich nicht um einen Ehrenkodex, sondern um geltendes Recht. Sinn der Regeln ist es, leichter zu erkennen, ob Parlamentarier möglicherweise durch finanzielle Abhängigkeiten beeinflusst sind.
Es ist der erste Fall, in dem der Bundestag einen Verstoß gegen die Ende 2005 eingeführten Regeln moniert und in einer Drucksache veröffentlicht. Schily hat danach Honorare aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt seit Anfang 2006 nicht entsprechend angezeigt.
Schily hatte zwar den Gesamtumsatz an Honorareinnahmen angegeben, sich aber unter Hinweis auf das Mandats-Geheimnis geweigert, Details zu nennen.
Ich würde mich als Mandant bedanken, wenn Schily mein Verteidiger in einem Ermittlungsverfahren gewesen wäre und dies nun über die Honorarfrage den Klatschmäulern im Bundestag bekannt würde.
Ein Staatsanwalt und seine Kinderpornografie
Der Beschwerdeführer war Staatsanwalt. Im August 2004 wurde er vom Amtsgericht wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 85 Euro verurteilt. Das Dienstgericht wertete das Verhalten des Beschwerdeführers als Dienstvergehen und erkannte auf Entfernung vom Dienst. Rechtsmittel des Beschwerdeführers blieben erfolglos.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da die Entfernung des Beschwerdeführers aus dem Dienst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme gegen den Beschwerdeführer stellt sich im Lichte des Schuldprinzips nicht als unangemessen dar. In der jüngeren Rechtsprechung der Disziplinargerichte wird schon der bloße Besitz kinderpornographischer Darstellungen durchgängig als schweres Dienstvergehen gewertet. Im Hinblick auf bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z.B. Soldaten als Vorgesetzte, Lehrer) geht die Tendenz in der Rechtsprechung dahin, in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen, von der nur in Ausnahmefällen abgesehen werden könne. Verfassungsrechtlich ist die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden. Insbesondere auch von Staatsanwälten muss erwartet werden, nicht gegen Strafbestimmungen zu verstoßen, die zum Schutz der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts von Kindern erlassen worden sind.
Quelle:
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 21/2008 vom 20. Februar 2008
Beschluss vom 18. Januar 2008 – 2 BvR 313/07 –
Manche Menschen schämen sich aber auch für nichts. Anstatt nach Rechtskraft des Strafbefehls ganz leise den Hut zu nehmen und sich einzugestehen, daß man einen folgenschweren Fehler gemacht hat, tobt dieser Staatsanwalt dann bis zum Verfassungsgericht und sorgt auf diesem Wege für die Information einer breiten Öffentlichkeit über seine sexuellen Vorlieben.
Persönliche Erkundigung/per E Schickt-Mail mich hinter mit Kontaktendetails
Der hier ist richtig gut:
Lieber Freund,
Oberteil vom Tag zu Ihnen. Lassen Sie mich nach Ihrer Verwöhnung mich sehnen, sich zu Ihnen vorzustellen, bin ich Herr Michael Woji, Personal die die führenden Banken von von einem in Ghana. Ich werde für Ihre Hilfe werben wollen zu helfen, einen Erbschaftssummenanspruch für Anspruch auf Ein von unseren späten Kunden, Herrn David Thompson zu empfangen, ist Er in Automobilunfall mit Mitgliedern von seiner Familie gestorben.
Ich geschehe, das Wohnhafte innere Steuergerät im Zweig wo er zu sein, hat die gesamte Summe von $8 Millionen benutzt am 6. Juni 2002 deponiert. Es wurde von seinem persönlichen Rechtsanwalt entdeckt, dass er hat nicht erklärt in sein WILLE irgendein nächster Angehöriger zu beanspruchen dies fundiert, wir seiner Nachsendeanschrift alltägliche Notifikation geschickt haben, und, dass er irgendjemand nicht hat, dies zu beanspruchen, fundiert hat entdeckt. Es ist sehr unklug, die Frucht dieses Mannes von Arbeit zu erlauben, in die falschen Hände zu gehen, weil niemand hervorgetreten ist, die Fonds zu beanspruchen.
Folglich ist mein Vorschlag zu Ihnen zu stehen, als sein nächster Angehöriger zu beanspruchen die Fonds, sein persönlicher Rechtsanwalt Dinge aus gearbeitet hat, und ich bin bereit, Sie mit notwendigen Informationen die Bank auszustatten, wird hier von Ihnen während des Verfahrens von dieser Verhandlung verlangen. Bitte, wenn Sie bereit sind, zu helfen, werde ich Sie wollen, mich mit Ihren Einzelheiten auszustatten, um mich zu ermöglichen, gebe Sie weiter detailliert. Bitte müssen Sie ein ehrliches sein und haben Person vertraut. Bitte kontaktieren Sie mich für mehr Informationen mit den unten Informationen ausgefüllt.
NAME: ………………………..
ABSCHICKEND REDET AN: ……………….
ALTER: …………………………
STATUS: ……………………….
STATE/COUNTRY:…………………
TEL/FAX ZÄHLT: ……………….
HANDY: ……………………
FIRMA NAME: …………………
BERUF: …………………..Ich freue mich nach Arbeiten mit Ihnen.
Beachtungen,
Herr Michael Woji.
Zumwinkelung
„Steuern hinterziehen“ war gestern. Heute heißt das „Zumwinkeln“.
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Hilfestellung in Steuersachen vom Boulevard
Steuersünder in Panik! Im Skandal um Liechtensteiner Stiftungen haben gestern 37 Steuerfahnder, acht Staatsanwälte und Hunderte Polizisten mit einer bundesweiten Großrazzia begonnen.
schreibt die BZ.
Damit das nicht wieder passiert, gibt die Zeitung das Käseblatt Tips und Tricks für die Steuererklärung.
Wenn Sie am Ende der B.Z.-Steuer-Serie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Steuer-Experten zur Verfügung.

… kommt für die oben genannten „Steuersünder“ leider ein bisschen spät.
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Eine Belehrung, die keiner will
Wenn Ihnen am Samstagabend gegen 18 Uhr jemand das hier auf den Tisch legt, an dem Sie gerade mit Ihrem Verteidiger und einer Dolmetscherin sitzen,
dann wissen Sie, daß Sie das Wochenende vergessen können.
Nachwuchs
Vier Jugendliche und ein 13-jähriges Kind haben am Sonnabend einen Lebensmittelmarkt in Tiergarten überfallen. Die Kriminellen im Alter zwischen 13 bis 16 Jahren, die sich zuvor vermummt hatten, stürmten gegen 19.35 Uhr in das Geschäft an der Potsdamer Straße. Die Täter schrien herum, rempelten und richteten dabei ihre Pistolen auf zwei Kassiererinnen. Die 40 und 47 Jahre alten Angestellten mussten anschließend ihre Kassen öffnen und die Tageseinnahmen herausgeben. Danach flüchtete das räuberische Quintett mit der Beute.
Die Opfer alarmierten die Polizei. Diese konnte die Räuber noch in der Nähe des Lebensmittelmarktes festnehmen und dabei zwei Schreckschusswaffen sicherstellen.
Quelle: Berliner Morgenpost
Nicht schlecht für den Anfang, nur den Abgang müssen sie noch ein wenig üben. Dann wird das schon noch … mit der Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren, wenn sie dann mal erwachsen geworden sind.
Die Polizei streikt, neue Mandate erst wieder ab Freitag
Die angestellten Polizisten wollen für 48 Stunden die Arbeit niederlegen
Erstmals wird bei der Polizei länger als nur ein paar Stunden gestreikt. Von Dienstagmorgen bis Donnerstagabend – mit einer zwölfstündigen „Pause“ tagsüber am Mittwoch – werden die Angestellten der Polizei 48 Stunden die Arbeit niederlegen. Das bedeutet: 800 Mann werden keine Botschaften bewachen, 300 keine Festgenommenen in den Sammelstellen.
Quelle: Tagesspiegel
Na super. Dann bleibt zu hoffen, daß die andere Seite sich solidarisch erklärt und weder Botschaften überfällt noch aus der GeSa abhaut.
Der neue Knast in Brandenburg
Nach österreichischen Plänen baut Berlin in Brandenburg ein neues Gefängnis, die JVA Heidering in Großbeeren.
Die Zellen sind zehn Quadratmeter groß. Anders als in den Neubauten in Tegel gibt es hier kein Warmwasser mehr in den Zellen; das ist billiger.
Quelle: Tagesspiegel
Noch einmal zum Thema „Besuch im Knast„:
Allerdings verlängert sich die Anfahrt für Besucher beträchtlich. Bis zum Bahnhof Großbeeren sind es fast zwei Kilometer Fußweg. Ob es einen Bus geben wird, steht nicht fest.
Kaltes Wasser und Spaziergänge halten frisch.
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