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Kanzlei Hoenig Info
Zeugenverhinderungsservice
Zeugen sind neben den Angeklagten die bedauernswertesten Beteiligten an einem Strafverfahren.
Erst sitzen sie auf dem zugigen Gerichtsflur und warten – teilweise stundenlang – darauf, irgendwann aufgerufen und vernommen zu werden.
Zeugen, die die Anklagevorwürfe stützen, werden nicht selten von den Verteidigern gegrillt.
Wenn Zeugen hingegen zugunsten eines Angeklagten aussagen, müssen sie damit rechnen, mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Falschaussage überzogen zu werden.
Und wenn sich der Zeuge nach der Quälerei dann die Tarife anschaut, die unter dem Begriff „Zeugenentschädigung“ zusammengefaßt werden, schießt ihm das Wasser in die Augen.
Staatsbürgerliche Pflicht hin oder her: Ich würde es mir mindestens dreimal überlegen, ob ich mich freiwillig als Zeuge zur Verfügung stellen soll. Oder besser nicht.
Das Amtsgericht Tiergarten hat sich nun eine weitere Schikane ausgedacht, potentielle Zeugen am Hören, Sehen und Sprechen zu hindern. Es gibt ab sofort grundsätzlich kein Bargeld mehr für die Auslagen, auf deren Erstattung der Zeuge einen Anspruch hat. Verdienstausfall und Fahrtkosten gibt es ab sofort nur noch auf schriftlichen Antrag:

Ich bin mir sehr sicher, daß ein Großteil der Zeugen mit diesem Antragsformular (PDF) völlig überfordert ist. Die Justizverwaltung spart also nicht nur die Kosten für das Personal, das den gebeutelten Zeugen, die kein abgeschlossenes Hochschulstudium hinter sich haben, behilflich sein könnte. Mir fällt dazu der Begriff Unverschämtheit ein.
Aber vielleicht vertritt „Ihre Entschädigungsstelle bei dem Amtsgericht Tiergarten“ ja auch die Ansicht, daß Bargeld nur das Gehör beinträchtigt, den Blick vernebelt und den Mund verstopft.
Null Toleranz für Verwaltung und Urlaub
Wer wissen will, warum kleinere Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Berlin so elend lang dauern, kann sich anhand von Aktenvermerken, wie zB. der eines renitenten Richters, informieren:

Ich fasse das mal zusammen:
- Es gibt ein erhöhtes Fallaufkommen im Bereich der Betäubungsmitteldelikte beim Amtsgericht. Wer meint, das hänge mit der Null-Toleranz-Strategie und den ständigen sinnlosen Kontrollen in der Hasenheide und im Görlitzer Park zusammen, denkt in die richtige Richtung.
- Die Justizverwaltung schließt eine Spezialabteilung für genau diese „Null-Toleranz´-Delikte“. Die Akten der strafverfolgten Kiffer verstauben vier Monate lang auf einer unterbesetzten Geschäftsstelle.
- Parallel dazu wird den Richtern irgendwelcher Verwaltungskrempel übergeholfen, damit sie sich auch ja nicht um ihren eigentlichen Job kümmern können.
- Und jetzt macht der letzte engagierte und aufmüpfige Richter auch noch Urlaub.
Es bleibt (für den Fortgang der Verfahren, nicht für den Richter) zu hoffen, daß die Wiedervorlage („Wv“) nicht die Dauer seines Urlaubs wiedergibt.
Wer in so einem Laden arbeiten will, muß nicht nur über ein gutes Examen verfügen, sondern – viel wichtiger – über ein extrem dickes Fell. Überlegt Euch das gut, lieber Nachwuchs.
Ein Weichblitz in Neukölln
Die Wanne ist noch beim Kosmetiker. Sie soll dem TÜV-Prüfer gefallen. Wegen des H-Kennzeichens. Nur historisch wertvolle Fahrzeuge bekommen das Prädikat „automobiles Kulturgut“. Dafür muß das gute Stück in Schuß gehalten werden.
Und solange freue ich mich, wenn ich andere Fahrzeuge aus derselben Liga sehe. Wie zum Beispiel dieses nette Wohnmobil:

Ein Opel Blitz aus den 50er Jahren in Gestalt eines Löschgruppenfahrzeugs 8 (kurz: LF 8) mit einem kleinen Gag bei der Wahl des modernen Kennzeichens. Sehr schönes Auto.
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Bild: © HU
Öffentlichkeitsarbeit: So bitte nicht!
In den Anfängen meiner Tätigkeit als Strafverteidiger habe ich die Medienvertreter grundsätzlich vom Hof gejagt. Erst nachdem ich die eine oder andere gute Erfahrung mit Journalisten machen konnte, habe ich mich nach und nach umorientiert. Nicht ohne ein- oder zweimal in ein offenes Messer der Journaille gelaufen zu sein – glücklicherweise ohne damit meinen Mandanten geschadet haben.
Gelernt habe ich dabei, daß es nicht ganz so trivial ist, im Rahmen einer Strafverteidigung mit der Presse, dem Radio oder dem Fernsehen zu reden. Dabei denke ich nicht in erster Linie an die vorteilhafte Darstellung meiner Person (ja, auch Anwälte sind manchmal eitel).
Im Focus ;-) Mittelpunkt steht allein das Mandanteninteresse: Nützt es meinem Auftraggeber, wenn ich mit den Medien spreche? Wenn nicht, dann darf man allenfalls reden, ohne etwas zu sagen.
Zu diesem Problemkreis werden hilfreiche Bücher und/oder Fortbildungsveranstaltungen für Strafverteidiger (pdf) angeboten, deren Lektüre bzw. Besuch sehr sinnvoll ist.
Denn bei aller Kontakt- und Auskunftsfreude sollte das wichtigste Gut einer Mandanten-Anwalt-Beziehung nicht vergessen werden: Das Vertrauensverhältnis, das entscheidend auf der Vertraulichkeit und der Verschwiegenheit beruht. Nicht ohne Grund wird der Bruch des Berufsgeheimnisses berufsrechtlich (§ 43a BRAO, § 113 BRAO) und strafrechtlich (§ 203 StGB) geahndet. Unbedachtes Geschwätz kann also im Ernstfall durchaus die Lizenz kosten.
Sofern der Verteidiger weiß, wie es funktioniert, kann die Kontaktaufnahme mit – seriösen – Journalisten sehr hilfreich sein. Wer die Risiken kennt, kann die Chancen nutzen, die diese Wechselbeziehung bietet.
Wenn ich aber sowas hier in der Zeitung lese, stellen sich mir die Nackenhaare auf:

Litigation-PR ist ja eine feine Sache. Aber diese Zitate sind eher katastrophal – zuvörderst für den Beschuldigten und nicht zuletzt auch für den Rechtsanwalt, den ich nicht als „Strafverteidiger“ bezeichnet wissen möchte. So geht das nicht!
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Bild: © LaLuca / pixelio.de
In eigener Sache: eMail-Kurs repariert
Die Sicherung des Kanzleinetzwerks ist eine komplizierte Angelegenheit. Damit nicht jeder hier reingucken kann, betreiben wir einen recht hohen Aufwand. Bisher auch mit Erfolg. Und nicht zuletzt Dank hervorragender Unterstützung von Chef-Operator & Lebensretter Jan Kalf von Advoservice.
Da die Entwicklung der Technik auch nicht an uns vorbeigeht, werden wir regelmäßig mit frischer Hard- und Software versorgt. Das führt aber im Einzelfall aber auch schon mal zu Problemen.
So reklamierte eine Abonnentin unseres kostenlosen eMail-Kurses, daß plötzlich die Lektionen ausblieben. Ein Blick in den seit Jahren bei uns zuverlässig arbeitenden FollowUpMailer brachte keine Erkenntnis. Die Konfiguration des eMail-Servers war nicht nur unverändert, sondern auch korrekt. Trotzdem gingen die Testmails nicht raus.
Erst ein Blick in die Konfiguration der Portfilter unserer IT-Security-Soft brachte es ans Licht. Ein Mausklick und alles war wieder gut.
Wir können nun gern weitere Kurs-Anmeldungen entgegen nehmen. Kostet nix, bringt aber viel, wenn man mal (ausnahmsweise!) in einer Bußgeldsache auf einen Verteidiger verzichten will. Ist wesentlich einfacher als so ein Kanzleinetzwerk sicher zu machen.
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Bild: © C. Nöhren / pixelio.de
Schöner Wohnen in SO36

Lohmühlenstraße, Ecke Görlitzer Park, SO36
Ein paar Schritte weiter (Landwehrkanal, Richtung Kanzlei am Paul-Lincke-Ufer) siehts dann so aus:

Dit is Kreuzberg!
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Bilder: © HU
Frühstücksbeutel und Verbraucherschutz
Ich habe ein paar Butterbrotstüten bestellt. 120 Stück auf der Rolle für 3,40 Euro. Auf dem Marktplatz eines Versenders. Die Tüten kamen zuverlässig per DHL. Und im Nachgang dann diese eMail:

Kann es sein, daß da etwas mit unserer Gesetzgebung und Rechtsprechung, was den Verbraucherschutz anlangt, völlig aus dem Ruder gelaufen ist? Fünf Dateien mit insgesamt sechs Din A4 Seiten rechtlich vorgeschriebener Text (Schriftgröße: 8 Punkt) plus Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, Rechnungsnummer und USt-ID … ?!
Wir leben in einer sonderbaren Welt.
Jedem Nazi das Seine
Der NPD-Politiker Marcel Zech fand es gut, sich ein Arschgeweih der besonderen Art auf die Fettpolster seines unteren Rückens tätowieren zu lassen.
Dieses Tattoo mit der Silhouette des KZ Auschwitz samt Spruch „Jedem das Seine“ führte er im November 2015 öffentlich in einem Hallenbad spazieren.
Dafür hat er sich vor dem Amtsgericht Oranienburg eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten gefangen, deren Vollstreckung für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
… habe ich in einem Blogbeitrag zum Verschlechterungsverbot geschrieben.
Das war der Staatsanwaltschaft zu wenig. Deswegen wurde die Zech’sche Volksverhetzung dann noch einmal in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Neuruppin verhandelt. Mit dem erfreulichen (wie ich finde) Ergebnis: Es gibt nun 8 Monate. Und zwar „pur“, das heißt: Ohne Strafaussetzung zur Bewährung.
Keine Frage: Was so ein echter Kämpfer ist, der läßt nicht locker. Der NPD-Kreistagsabgeordnete Marcel Zech griff das Urteil des Landgerichts mit der Revision an. Doch das Oberlandesgericht Brandenburg, das über dieses Rechtsmittel zu entscheiden hatte, fand: Die Richter am Landgericht Neuruppin haben alles richtig gemacht, als sie den Bilderbuchpolitiker, der den Massenmord der Nazis billigte, in den Knast schickten.
Dem Nazi das Seine.
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Bericht gefunden auf rbb Online / Bericht von Lisa Steger.
Erkennungsdienstliche Strategien der Ermittler
Wer freiwillig an seiner eigenen Überführung mitwirken möchte, findet bei der erkennungsdienstlichen Behandlung eine gute Gelegenheit dazu. Noch besser gelingt den Ermittlungsbehörden der Tatnachweis, wenn man obendrein auch noch bei einem DNA-Test mitwirkt; freiwillig, selbstverständlich.
Wie das funktionieren kann, zeigt dieser Fall.
Wilhelm Brause war jugendlicher Intensivtäter. Man hat ihn immer mal wieder beim Kiffen und Klauen erwischt. Aus dieser Zeit stammen Lichtbilder und sonstige Daten von ihm, die sorgsam in den Tiefen der polizeilichen Datenbanken behütet wurden.
Ein paar Jahre später gab es dann einen bewaffneten Überfall auf eine Tankstelle. Der Mitarbeiterin wurden die Photos der üblichen Verdächtigen vorgelegt, auf daß sie den Räuber wiedererkenne. Und sie erkannte Wilhelm Brause.
Das reichte der Polizei für einen Besuch bei Brause zuhause. Für die Geschichte auf der Tankstelle fand man nichts. Brause war zwar ein Schlingel, aber kein Räuber. Das wurde ihm dann später auch von den Ermittlern attestiert.
Nun könnte man denken, Wilhelm habe durch diese Erfahrung gelernt: Wenn man einmal in den Datenbanken registriert ist, kann man künftige Besuche oder gar schlimmere Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden nicht ausschließen.
Der Rat eines jeden Strafverteidiger daher:
Niemals – in Worten: NEVEREVER – einer ED-Behandlung oder einem DNA-Test auf freiwilliger Grundlage zustimmen. Nur wenn es gar nicht anders geht, beispielsweise weil ein Richter die entsprechende Maßnahme anordnet, sollte man den Gang ins Photostudio antreten und sich ein Wattestäbchen in den Hals stecken lassen.
Wie die Ermittler gegen diesen Rat angehen,
zeigt dieses Protokoll:

Ein tolle Strategie der Ermittlungsbehörden
Erst konstruiert erhebt man einen Vorwurf, dann bittet man den Beschuldigten, Entlastungsbeweise zu liefern. Diese Entlastungsbeweise können dann in den kommenden 100 Jahren dazu genutzt werden, neue Vorwürfe zu konstruieren erheben. Das macht man solange, bis man ihn bei irgendwas erwischt.
Erwischt
Wilhelm Brause hat es dann auf diesem Wege eingeholt. Man fand einige Monate später seine DNA in der Nähe einer Cannabisplantage. Zusammen mit den Jugendsünden gab das einmal mehr Anlaß für einen freundlichen Hausbesuch.
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Bild: © Stefan Bayer / pixelio.de
Normativ geschädigt
Wenn über Wirtschaftstrafsachen berichtet wird, geht es meist um einen Schaden.
Damit sich das gemeine Volk auch dafür interessiert, handelt es regelmäßig sich um ein solchen in großer Höhe. Und geschädigt ist sehr oft die Solidargemeinschaft, also vermeintlich der Volksangehörige und seine -genossen.
Abrechnungsbetrug?
Ende März konnte man in einer Agenturmeldung über ein Wirtschaftsstrafverfahren lesen, die Staatsanwaltschaft gehe von einem Schaden für Krankenkassen in Höhe von rund 148.000 Euro aus.
148.000 Euro
Da muß eine alte Frau lange für stricken. Fehlt den Krankenkassen nun dieser Betrag? Nein! Ganz im Gegenteil. Am Ende haben die Kassen genau diesen Betrag gespart; selbst dann, wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffen sollten.
Sozialrecht
Zwischen Pflegediensten und Krankenkassen gibt es vertragliche Vereinbarungen. Danach gibt es nur dann eine Vergütung beispielsweise für’s Blutzuckermessen am Patienten, wenn das Meßeisen von einer Pflegefachkraft bedient wird. Mißt die Hilfskraft, gibt’s kein Geld für die Messung. Auch dann nicht, wenn die Fachkraft es nicht besser oder anders gemacht hätte.
Strafrecht
Rechnet dann der Pflegedienst dafür trotzdem etwas ab und zahlt die Kasse die Rechnung, denkt der Strafjurist an den Betrug, § 263 StGB.
Schaden
Der Betrug setzt u.a. einen Schaden voraus. Ob der hier vorliegt, liegt nicht auf der Hand.
Denn: Der Patient hat seine Leistung ja ordnungsgemäß erhalten. Die Kasse muß die Leistung (das vertragswidrige Blutzuckermessen) nicht finanzieren. Und der Patient kann diese Leistung nicht noch einmal verlangen.
Unter dem Strich liegt der Schaden also beim Pflegedienst: Denn er hat die Leistung erbracht, wenn auch vertragswidrig, bekommt dafür aber kein Geld (oder muß es zurückzahlen). Die Kasse muß nichts aufwenden. Und – das wichtigste: Der Patient ist versorgt.
Ultimata Clava
Sozialrechtlich mag dieses Ergebnis gewünscht sein. Aber ist es erforderlich, dieses irrsinnige System mit der Keule des Strafrechts zu stützen?
Irrsinnig?
Ein eindeutiges Ja zeigt dieses Beispiel:
Die nördliche Seite der Waldstraße in Eichwalde liegt in Berlin, die südliche in Brandenburg. Im Süden dürfen Hilfskräfte den Blutzucker messen und abrechnen, im Norden nicht. Weil es in Brandenburg eben vertraglich anders geregelt ist. Auf der einen Straßenseite gibt es mindestens 6 Monate Knast für die selbe Tätigkeit, die auf der anderen Seite üblich und straflos ist.
Familienhilfe
Geht es den Kassen nun darum, die (Berliner) Patienten vor nicht ausgebildeten Hilfskräften zu schützen? Auch das nicht:
Der Patient hat keinen Anspruch auf Erstattung der Pflegedienstleistung, also das Blutzuckermessen, wenn er gemeinsam mit seiner Ehefrau in einem Haushalt lebt. Dann ist auch in Berlin nicht mehr die Fachkraft notwendig, sondern das kann (soll) dann die Ehefrau machen, auch dann wenn sie gelernte Traktoristin und keine examinierte Krankenschwester ist.
Willkür?
Es scheint also ziemlich willkürlich zu sein, wo die rote Linie gezogen wird. Diese Willkür haben sich die Strafjuristen ausgedacht und ihr dafür den Begriff des normativen Schadens verliehen.
Notwendig?
Es mag im Sozialrecht eine Notwendigkeit dafür bestehen, unterschiedliche vertragliche Regelungen zu leben. Eine einfache Übernahme dieses Gedankens ins Strafrecht führt zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen.
In diesem Fall:
Es sind unstreitig beanstandungslos Leistungen in einem Gegenwert von 148.000 Euro erbracht worden. Die Krankenkassen müssen dafür keine Mittel der Versichertengemeinschaft aufbringen. Die Pflegedienste bekommen diese Arbeit nicht vergütet, sondern wurden mit einer (dilettantisch zusammengeschusterten) Anklage
überzogen.
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Bild: © Michael Horn / pixelio.de