Kanzlei Hoenig Info

Korruptionsregistergesetz – Ciao Unschuldsvermutung

Der Kollege Andreas Jede wies mich auf eine interessante Berliner Vorschrift hin, das

Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)

Eine spannende Vorschrift, die man sich einmal genauer anschauen sollte:

§ 3 zum Beispiel enthält einen Katalog von Taten, die nicht nur Korruptionsstraftaten im klassischen Sinne sind, sondern auch solche Vergehen wie Steuerhinterziehung, Untreue, Schwarzabeit, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und ungenehmigte Beschäftigung von Ausländern etc.

Nunja, man könnte meinen, was geht mich das an?! Ich hinterziehe keine Steuern und beschäftige nicht schwarz eine Putzfrau aus Osteuropa. Und überhaupt: Solange ich mich nicht daneben benehme und ich nicht von einem unabhängigen Gericht rechtskräftig verurteilt werde, streitet für mich doch die Unschuldsvermutung:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Das ist der Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Das findet man nun auch noch im Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Knackig in diesem Zusammenhang auf den Punkt gebracht heißt das: Ohne Urteil kein Eintrag ins Korruptionsregister. Also, was soll die Aufregung?

Tja, das sieht der Berliner Gesetzgeber ganz anders. § 3 Absatz 2 KRG lautet:

Der für die Eintragung erforderliche Nachweis des jeweiligen Rechtsverstoßes
gilt als erbracht, wenn
1. eine rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren vorliegt,
2. ein bestandskräftiger Bußgeldbescheid in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vorliegt,

Soweit würde ich ja noch mitgehen. Rechtskraft und Bestandskraft sind nunmal die Kriterien, an denen sich die Unschuldsvermutung orientiert. Nun aber kommt der dicke Hund:

3. eine endgültige Einstellung gemäß § 153 a der Strafprozessordnung vorliegt

Ja-nee, ist klar. So eine Einstellung gegen Erfüllung einer Auflage – wenn einer schon Auflagen freiwillig erfüllt, dann muß er ja Dreck am Stecken haben. Sonst würde er ja nicht zahlen. So denkt sich das das (juristisch) ungebildete Volk. Aber der Gesetzgeber??

Der kann’s noch besser:

4. unter Berücksichtigung aller Umstände keine vernünftigen Zweifel mehr daran bestehen, dass eine Tat nach Absatz 1 begangen wurde.

Aha, keine vernünftigen Zweifel. Was ist denn vernünftig? Für wen und aus welcher Perspektive? Wer soll die Zweifel nicht haben? Welche Umstände nach welchen Kriterien sollen Berücksichtigung finden. Der dicke Daumen des Regierenden oder des Kontaktbereichsbeamten aus Pankow mit seinen 40 Jahren Berufserfahrung?

Von wann das Gesetz ist? Vom 19. April 2006. Wer hatte die Mehrheit hier im Abgeordnetenhaus, unser Berliner Gesetzgebungsorgan? Nein, die Rechten waren an der Regierungskoalition in der 15. Wahlperiode nicht mehr beteiligt. Das ist rein linke Politik, die hier unseren Rechtsstaat wieder ein Stück weit schlachtet.

10 Kommentare

Freudloser Freispruch

Das schriftliche Vor-Gutachten der Psychiaterin war eindeutig, eindeutiger hätte es nicht sein können: Der Mandant (ÖPNV-Schwarzfahren, Beleidigung, Falschaussage) war krankheitsbedingt nicht imstande, das Unrecht seiner Taten einzusehen: Schuldunfähig. Nach dem Vorgutachten bereits stand also bereits fest, das gibt einen Freispruch. Nur die Frage nach der Einweisung in die Psychiatrie (§ 63 StGB) war noch im Termin zu klären, zu befürchten war das anhand der Deliktstruktur aber nicht.

Das von der Sachverständigen mündlich vorgetragene Gutachten trieb den Schöffen aber dann doch das Wasser in die Augen. Oder es war die beklagenswerte Gestalt des teilnahmslos wirkenden Angeklagten. Oder beides.

Hebephrene Schizophrenie lautete die Diagnose. Nach Auskunft der Psychiaterin im vorliegenden Fall in einer Stärke, denen die bisher bekannten Medikamente nicht gewachsen sind. Nicht heilbar, nicht wirklich behandelbar. Eine zwanzig-jähriger Mensch mit einer versandenden Persönlichkeit.

Freispruch, keine Einweisung in den Meßregelvollzug. Ein trauriger Erfolg.

Aber am Ende ein herzliches Dankeschön des Angeklagten. Das dem Verteidiger das Wasser in die Augen treibt.

4 Kommentare

Ich hol Dich da raus

Der Mandant war stationärer Patient in der psychiatrischen Abteilung einer sehr großen Klink. Nach erfolgreicher Therapie wurde er entlassen. Große Freude, aber eingetrübt, weil die neu gewonnene Freundin noch Behandlungsbedarf hatte und eben noch nicht entlassen wurde.

In einem später gefundenen Brief versprach er seinem Mädel, daß er sie da raus holen werde.

Die Idee, die der Mandant hatte, war gar nicht sooo dumm. Vordergründig jedenfalls. Er rief in der Zentrale der Klinik an, teilte dort mit, daß zwei Stunden später eine Bombe explodieren werde und regte die umgehende Räumung der gesamten psychiatrischen Abteilung an.

Weniger geschickt war, daß er den Leiter des Wohnheims, in dem er nach seiner Entlassung lebte, darum bat, schon einmal ein Zimmer für seine „Verlobte“ zu reservieren, weil sie ja gleich eine neue Unterkunft brauche …

Vergehen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, strafbar gemäß § 126 StGB.

steht in der Anklageschrift.

2 Kommentare

Animierte Straftaten

Spielerisch per Mausklick erfährt man beispielsweise, daß in Kreuzberg jährlich 666 Fahrräder pro 100.000 Einwohner geklaut wurden, während es in Wannsee nur 176 waren.

Aber auch über Nötigung, Raub und andere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Strafjuristen berichtet der Kriminalitäts-Atlas der Berliner Morgenpost.

2 Kommentare

Die Fanmeile

… zwei Tage später:

leergut

Alles leer. Genützt hat es nix.

9 Kommentare

Beamte, die die Welt nicht braucht

Das Kraftfahrtbundesamt informiert. In einem Kurzbrief, der einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beigefügt war, die wir für einen Mandanten eingeholt haben.

Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt. ..

Im Verkehrszentralregister wurde die Verfahrensweise der Beantragung einer Auskunft durch Rechtsanwälte überprüft.

Oha! Wenn Beamte etwas „überprüfen“, dann steht nichts Gutes auf dem Programm. Das hier ist bei der Prüfung herausgekommen:

Die Vorlage der Vollmacht wird gemäß § 64 Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original oder als beglaubigte Ausfertigung benötigt.

Berechtigt zur Abgabe einer Beglaubigung sind sogenannte Amtsträger. Zu diesen gehören Notare, Beamte und besonders legitimierte Personen des öffentlichen Dienstes; die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus den §§ 33 und 34 VwVfG. Zu vorgenanntem Personenkreis ist der Rechtsanwalt nicht hinzuzurechnen.

Nach herrschender Meinung fehlt diesem Berufsstand als freies Organ der Rechtspflege die Amtsträgereigenschaft, d.h. ein Rechtsanwalt übt keine allgemeine öffentliche Beurkundungsoder Beglaubigungsfunktion aus.

[…]

Durch Übermittlung per Telefax wird nur eine Kopie der Vollmacht übermittelt.

Ich bitte um Beachtung bei weiteren Auskunftsersuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich stelle mir das jetzt so vor. Irgend ein Beamter wird schwanger, krank, pensioniert oder befördert. Die freie Stelle wird von einem neuen Beamten ersetzt, der die tiefen Teller erfunden hat und nun beim zweiten Frühstück feststellt, daß die Jahrzehnte lang geübte und bestens funktionierende Praxis gegen irgend eine Dunkelnorm verstößt: Das geht doch nicht, das muß unbedingt geändert werden, der Rechtsstaat ist in akuter Gefahr!

Deswegen werden künftig die Anfragen wieder ausgedruckt, zusammen mit der Vollmacht in einen Briefumschlag gesteckt, Briefmarke drauf und ab in die Briefpost. In Flensburg wird dann der Brief geöffnet, der Auskunftsantrag zusammen mit der Vollmacht (auf der im Zweifel irgendeine unleserliche Vollmacht nicht lesbar ist) archiviert und dann bearbeitet.

Seit 1996 haben wir die Anfragen zusammen mit einem (eingescannten) Vollmachtsvordruck per PC-Fax geschickt, die Sendung wurde in Flensburg zur Kenntnis genommen und bearbeitet.

Jetzt hat dieser neue Korinten-Besen in Gestalt eines pingeligen Beamten seine Existenzberechtigungnotwendigkeit nachgewiesen und verusacht bei den Anwälten und in der Verwaltung elende Kosten, die er nicht zu tragen hat. Es ist nicht zu fassen, wozu verbeamtete Gehirne im Stande sind!

Was will das KBA denn?! Glauben die den wirklich, ich würde meine berufliche Exitenz auf’s Spiel setzen, nur um mit einer gefälschten Faxkopie an den Punktestand irgend eines Speed-Junkies zu kommen? Ja, hallo?!

20 Kommentare

O’zapft is!

Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen.

Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Quelle: taz.de

Die Überschriften der TAZ-Artikel sind manches Mal schlicht genial.

6 Kommentare

Akteneinsicht per Fax

Wie haben in einer Verkehrsunfallsache Akteneinsicht beantragt. Die FREIE UND HANSESTADT HAMBURG – BEHÖRDE FÜR INNERES – das Einwohner-Zentralamt reagiert darauf und schickt uns ein Fax:

Aktenüberlassung gem. §§ 61, 46(1) OWiG ; 147 StPO; 115 RVO und 185 ff RiStBV

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie die Akte in der oben genannten Unfallsache als komplette Kopie.

Eine Rücksendung der Faxkopie ist nicht erforderlich.

Aha. Besten Dank für den Hinweis.

Aber einen haben die Hanseaten dann doch noch:

Es wird gebeten, die Gebühr von 12 € durch Gebührenmarken Hamburger Behörden oder einen Verrechnungsscheck zu begleichen.

Ich wundere mich hier nicht über die mittelalterlichen Zahlungsmethoden, denn es wird ja auch die Alternative einer Überweisung angeboten. Spannend finde ich eher, daß man uns die Akte per Fax schickt und dann frech die 12 Euro verlangt. Wofür eigentlich?! Verdient sich die Hansestadt auf diese Weise ein Zubrot für’s Kleinvieh?

Nur gut, daß wir die Faxe ohnehin nicht ausdrucken, sondern als Datei zu unseren elektronisch geführten Akten speichern. Sonst hätte ich jetzt tatsächlich einen Grund, mich zu ärgern.

11 Kommentare

Vielen Dank, Herr Sarrazin

Ich hatte dem Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung von 150,00 Euro einzustellen. Ursprünglich standen 30 Stunden Arbeit zur Rede.

Da Herr Sarrazin für 5,00 Euro pro Stunde arbeiten gehen möchte, habe ich die 30 Stunden mit dem Lohn des Herrn Finanzsenators multipliziert. Das fand das Gericht in Ordnung und hat wie beantragt entschieden.

Ich bedanke mich im Namen meines Mandanten bei unserem Herrn Finanzsenator für diese Unterstützung.

4 Kommentare

Unfallflucht

Eine nette Geschichte von einer – vorläufig – geglückten Unfallflucht erzählt der Polizeiticker:

Ein Verkehrsunfall löste heute früh einen größeren Polizeieinsatz in Blankenfelde aus.
Ein unbekannt gebliebener Fahrer eines „Nissan“ befuhr gegen 3 Uhr die Blankenfelder Chaussee in Richtung Schildower Straße. Ersten Ermittlungen zu Folge ist er im Bereich einer Straßenbaustelle mit dem linken Fahrzeugspiegel gegen mehrere Absperrbaken gestoßen, danach nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Nach dem Anstoß an dem Baum überschlug sich der „Nissan“ und blieb dann im rechten Fahrstreifen auf dem Dach liegen. Als die ersten alarmierten Polizeibeamten vor Ort eintrafen, war der Fahrer des Autos und auch eventuelle Insassen nicht mehr da. Da an dem Unfallort ein unübersichtliches Gelände angrenzt und es nicht auszuschließen war, dass die Fahrzeuginsassen dort hineingelaufen sein könnten, wurden Unterstützungskräfte zur Absuche angefordert. An der Absuche, die negativ verlief, war auch der Polizeihubschrauber beteiligt.
Gegen den noch unbekannten Fahrer wird wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt.
Der beschädigte Baum musste von Einsatzkräften der Feuerwehr gefällt werden.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Da wird die Polizei recht zügig an der Wohnanschrift Halter des verunfallten Autos erschienen sein. Je nachdem, ob er zuhause war, wie er aussah, ob und wie er sich dann gegenüber der Polizei verhalten hat, fällt die Entscheidung über seine Fahrererlaubnis dann aus.

Eigentlich ist es ganz einfach, welches Verhalten aus Verteidigersicht das richtige ist.

5 Kommentare