- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Kanzlei Hoenig Info
Das Kriminalgericht in Bildern

Eine kleine Fotoserie über die Gebäudekomplexe des Amtsgerichts Tiergarten in der Turmstraße, Wilsnacker Str. und Kirchstraße jeweils in Moabit findet man auf Berlin.de. Ganz nett gemacht, um einen ersten Eindruck der ehrwürdigen Altbauten und modernen Beton- und Plastikburgen zu bekommen.
In diesem Zusammenhang: Wer etwas über die Geschichte des Kriminalgerichts lesen möchte, wird bei dem Berliner Urgestein Rechtsanwalt Gerhard Jungfer fündig.
Die eMail zum Wochenende
Soeben (also noch kurz vor dem Wochenende) erreicht mich die Kündigung eines Mandats. Naja, es ist der Versuch einer Kündigung. Schließlich bin ich dem Mandanten als Pflichtverteidiger bestellt worden:
ich halte Sie für ein ekelhaftes kalt gelecktes komplettes Arschloch sowie ihren verfickten [ehemaligen Betreuer]. Meinen Sie ich lasse mir das alles gefallen Sie Wixer.
Dafür muss ich Sie und den verfickten [ehemaligen Betreuer] halten.
Ich bestehe auf meine Meinungsfreiheit.
Ich bestehe auf mein Recht.
Ich bestehe auf meinen Führerschein.
Ich bestehe auf meine gerechte Kompensation.Sonst schenke ich auch Ihnen ein schönes neues Leben mit dem permanenten Fernbleiben von Gesundheit und LEBEN überhaupt.
Sie sind ein dummer FachIdiot und ich will nicht einmal ein Bekanntschaft mit solch unwürdigen Schema“F“-Falschdenkern wie Ihnen. Ich habe immer die Wahrheit gesagt und SIE haben es nicht einmal fertiggebracht, diesen Leuten der gerechten Strafe zu zuführen. Stattdessen soll ich für die Kriminalität anderer gegen mich leiden. Sie sind ein Arschloch ohne Chance auf den Pass fürs Himmelreich… bekehren brauchste dir och nich mehr.
Ansonsten will ich von dir Vollidiot und Helfeshelfer krimineller und hochbezahlter Subjekte nichts mehr zu tun haben. Das Mandat legen Sie sofort nieder Herr Rollerfahrer. Ich habe jede Achtung und Respekt vor dir verloren.
auf nimmer wieder kucken..
Das mit dem „Herr Rollerfahrer“ nehme ich ihm krumm, aber richtig krumm!
Eigentor
Der Göttinger Kollege Tobias Feltus zitierte in seinem WebLog Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag aus einem Zeitungsartikel, der die Äußerung einer Verteidigerin wiedergab:
„Meine Mandantin ist unschuldig. Wir streiten jegliche Tatbeteiligung ab.“
Man kann schon darüber streiten diskutieren, ob es nicht besser angebracht wäre, in einer Strafsache von „der Angeklagten“ zu sprechen statt von „meiner Mandantin„, um die professionelle Distanz zwischen Vertreterin und Vertretener auch nach außen zu dokumentieren. Völlig außer Diskussion sollte aber stehen, daß ein Verteidiger nicht von „wir“ spricht, wenn er „die Angeklagte/meine Mandantin“ meint.
Genau in diese Wunde legte Rechtsanwalt Feltus seinen salzigen Finger:
Es ist zu hoffen, dass die Verteidigerin nichts mit den vorgeworfenen Taten zu tun hat…..
Statt nun in sich zu gehen und über einen mißglückten Auftritt in der Presse nachzudenken, wählt die Verteidigerin die Offensive. Und fordert Rechtsanwalt Feltus mit Anwaltsschreiben auf, seinen Blogbeitrag zu entfernen.
Was ich nicht begreife: Warum ruft die Verteidigerin den Kollegen nicht einfach an und bittet ihn – vielleicht auch bei einem Glas Latte Macchiato – den Beitrag wieder rauszunehmen? Das wäre mit großer Wahrscheinlich erfolgreicher gewesen (so wie ich den Kollegen einschätze).
Zumindest hätte dies verhindert, daß der unprofessionelle Sprachgebrauch der Frau Kollegin (ich verkneife mir, den Namen hier zu nennen ;-) ) nun ein weiteres Mal in der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Polizei in Kreuzberg

Im Kreuzberger Wrangel-Kiez hatte man schon immer ein besonderes Verhältnis zur Polizei.
Dauermandant
Eigentlich sind es ja die Steuerberater, die einen Mandanten einmal bekommen und dann bis zu seinem Ableben behalten. Manchmal gibt es sowas auch bei Anwälten. Jedenfalls rief heute morgen ein Mandant an, für den wir bereits drei (unverschuldete) Motorradunfälle reguliert haben.
Gestern hatte er den vierten Unfall binnen zweier Jahre.
Kompromittierender Aufkleber
Es ist ein Paket gekommen. Für mich persönlich. Mit einem Aufkleber versehen:

Glücklicherweise war der Absender deutlich lesbar. Und auch das Gewicht des Pakets indizierte, daß es sich um eine Weinlieferung handelt.
Trotzdem habe ich zum Beweis der Tatsache, daß es sich nicht um jugendgefährdende Schriften handelt, das Paket vor aller Augen geöffnet. Nicht, daß doch noch irgendwelche Gerüchte entstehen …
Faxübertragung
Die Berliner Volksbank ärgert mich. Deswegen ärgere ich zurück. Und schicke meine Stellungnahme per Fax an drei verschiedene Stellen in dieser Bank.
Interessant ist die jeweilige Übertragungsdauer für die zwei Seiten:
Berliner Volksbank – Beschwerdestelle: 1:39 Minuten
Berliner Volksbank – Kundenservice: 1:38 Minuten
Berliner Volksbank – Qualitätsmanagement: 0:46 Minuten
Ich weiß jetzt noch nicht, welche Schlüsse ich daraus zu ziehen habe. ;-)
Die Polizeidirektion lädt ein
Wilhelm Brause soll zur Polizei, deswegen bekommt er eine Vorladung. Dort heißt es (exakt wörtlich zitiert):
Im Ermittlungsverfahren wegen in der Strafsache Bulli Bullmann wegen Betruges
Sehr geehrter Herr Brause,
zur Erörterung der im Betreff genannten Angelegenheit werden Sie gebeten, am Donnerstag, den 4.9.2008 um 10 Uhr, bei der/dem Kriminalpolizei, Gluffkestraße 12, 12345 Obersonstwasdorf (neben dem Finanzamt) unter Vorzeigen dieser Ladung zu erscheinen.
Es ist beabsichtigt, Sie als Zeuge zu vernehmen.
Ok, die Betreffzeile ist nicht ganz geglückt, auch mit den Artikeln im Text hapert es noch ein wenig. Das ist nicht weiter schlimm.
Aber wie sieht es aus mit der Vernehmungs-Absicht: Sicher „nur“ als Zeuge? Oder doch schon als Beschuldigter? Was passiert, wenn sich an der Absicht etwas ändert? Da wird es schon gefährlicher.
Einen Zeugen über seine Rechte zu belehren ist ja wesentlich einfacher, nicht so umfangreich und kompliziert wie die Belehrung eines Beschuldigten. Erstmal als Zeuge vernehmen und dann – „Huch, fast hätten wir’s vergessen!“ -die Belehrung des Beschluldigten nachlegen?
Ich glaube, Brause war ganz erleichtert, als er von mir hörte, daß er dieser „Vorladung“ nicht zu folgen braucht. Warten wir in aller Ruhe ab, welches Interesse die Staatsanwaltschaft an seiner Aussage hat.
Und dann sehen wir weiter. Entweder mit einem Akteneinsichtsgesuch eines Verteidigers, weil Brause nun doch schon beschuldigt wird, oder mit dem Hinweis auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO eines Zeugenbeistands, weil er möglicherweise sich selbst zum Beschuldigten machen könnte. Sollen die Ermittler doch erst einmal zeigen, was für ein Spiel sie spielen.
Die Steuerfahndungsstelle lädt ein
In einer Steuerstrafsache erhält der Mandant die Ladung zur „Vernehmung im Strafverfahren“. Gegen ihn werde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt, teilt die Steuerfahndung mit. Zutreffend wird der Mandant belehrt:
Sie sind zwar gesetzlich nicht verpflichtet, vor der Steuerfahndungsstelle zu erscheinen, …
Der Belehrung folgt sodann die in blumigen Worten verpackte knackige Drohung, sein Kommen zu erzwingen, wenn er nicht freiwillig erscheint:
… jedoch kann Ihr Erscheinen durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle, die sich ebenfalls hier im Haus befindet, gemäß §§ 385, 386, 399 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 163 a Abs. 3 Strafprozessordnung oder durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und erzwungen werden.
Der Mandant hat sich dadurch nicht einschüchtern lassen. Erstmal Akteneinsicht, dann schauen wir in aller Ruhe weiter. Bis dahin passiert gar nichts. Auch nicht mit Zwang … der im Übrigen unzulässig wäre, nachdem sich der Verteidiger mit entsprechendem Ansinnen gemeldet hat.
Warum bloß wächst mir jedes Mal eine Feder, wenn ich mit der Steuerfahndung zu tun bekomme?
Vermögen des Vaters
Es geht um Bargeld, Reiseschecks sowie Schmuck und Uhren im Gesamtwert von 150.000 Euro, das aus mit einem Safe verschwunden ist.
Aus der Anklageschrift:
Der Angeschuldigte bestreitet die Tat und erklärt, er habe es nicht nötig in dieser Weise kriminell zu werden, da er ein gutes Vermögen seines Vaters erben werde.
Der Rest der Anklageschrift ist von ähnlicher Qualität.