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Kanzlei Hoenig Info
Wer zu spät kommt …
Ich hatte für meinen Mandanten gegen einen Beschluß des Amtsgerichts Beschwerde erhoben. Die Akte ging dann wie vorgesehen über die Staatsanwaltschaft zum Landgericht. Der Staatsanwalt hat der Hauptakte die Beiakten hinzugefügt. Zwei dicke, große Kartons.
In den Strafkammern beim Landgericht arbeiten in der Regel drei Richter. Einer davon wird der Berichterstatter sein, der sich in die Sache einarbeiten soll muß.
Ich habe unsere Mitarbeiterin gebeten herauszufinden, wer das ist und wie ich ihn erreiche. Aus ihrer Telefonnotiz:
Anruf um 10 Uhr bei Geschäftsstelle LG: Frau Gluffke teilt mit, Berichterstatter sei Herr RiLG Bullmann, der aber erst nachmittags ins Gericht kommt – deswegen habe er die Sache ja auch bekommen.
Tja. Vielleicht stellt RiLG Bullmann seine Arbeitszeiten künftig um. ;-)
Noch ein Weihnachtsgeschenk
Nachdem meiner Haftbeschwerde stattgegeben wurde, gab es nun auch in Berlin einen Grund zum Feiern, berichtet die taz:
Als Richterin Petra Müller am Donnerstagmittag gleich zu Beginn des Prozesstages die Aufhebung des Haftbefehls gegen die Angeklagten verkündet, ist im Saal kein Mucks zu hören. Für eine Sekunde. Dann bricht unter den Zuhörern Applaus und Jubel aus. Der 20-jährige Yunus K. springt auf, nimmt seinen Freund und Mitangeklagten, den 17-jährigen Rigo B., in die Arme. Die Eltern schlagen weinend die Hände vors Gesicht. Selbst die Verteidiger wischen sich Tränen aus den Augenwinkeln.
Nach mehr als sieben Monaten: Frohes Fest, yeah!
Klima-Katastrophe
Temperatur-Differenz zwischen drinnen und draußen: Knappe 26 Grad Celsius:

Mein Beitrag zur Rettung der Welt.
Vogel verloren?
Falls jemand seinen Vogel sucht:

Ehrliche Finder in der Weserstraße, Neukölln, am 18.12.2009.
Aufhängen sollte man sie!
Nur mal so nebenbei.
Aufhängen sollte man sie.
Hab’ ich’s nicht immer gesagt?
Schon wieder eine Brandstiftung.
Gottlieb Biedermann, aus: Max Frisch, Biedermann und die Brandstifter, 1958
Solidargemeinschaften
„Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun“, sagte Richter Manfred Steinhoff, als er die Freisprüche begründen musste. „Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts.“ Das Verfahren sei „gescheitert“ an der „Schlamperei“ und den „Falschaussagen der Beamten“.
Quelle: Dietmar Hipp auf SPON über das Strafverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt mit Todesfolge.
Es kommt in dem Beitrag auch ein „Polizeiwissenschaftler“ zu Wort:
Es ist eine fragwürdige Solidarität unter Polizisten, die entweder schweigen oder ihre Aussagen untereinander abstimmen. „Solche Fälle lassen sich immer wieder auf bestimmte Muster zurückführen“, sagt der Hamburger Polizeiwissenschaftler Rafael Behr. Die „Obstruktionsmechanismen“ reichten vom „Sich-nicht-erinnern-Können“ über das Zurückhalten von Aussagen wider besseres Wissen bis zur Falschaussage. Motiv bei diesem „Gefahrgemeinschaftssyndrom“ sei vor allem der „Schutz des kollegialen Nahraums“: „Selbst wenn der Kollege etwas falsch gemacht hat, wir halten zusammen, wir liefern den nicht aus.“ Oft genug seien die Beamten aber auch heimlich davon überzeugt, dass das Opfer die Behandlung verdient habe.
Solche Strukturen sind auch aus anderen Solidargemeinschaften bekannt. Nur dort werden sie von den Ermittlungsbehörden, also auch von Polizeibeamten, verurteilt.
Link gefunden in der Handakte.
Fröhliche Weihnachten, yeah!
Ich hatte der Strafkammer meinen Anruf angekündigt, um meiner Beschwerde gegen den Haftbefehl ein paar warme Worte hinzuzufügen. Der Berichterstatter der Kammer ließ mir gestern ausrichten, ich möge von einem Anruf absehen.
Eine mangelnde Gesprächsbereitschaft widerspricht meinem Verständnis von einem modernen Strafprozeß, deswegen war ich durchaus ein wenig angefressen.
Heute bin ich wieder versöhnt: Meiner Beschwerde (immerhin lockere 60 Seiten insgesamt) wurde stattgegeben und der Haftbefehl aufgehoben.
Das wird meinen Mandanten und – noch mehr – die Familie freuen.
Auf Teufel komm raus
Der Prozeß neigt sich seinem Ende zu: Die Sammlung von Informationen, Feststellungen und Müll bedarf lediglich der Strukturierung.
Steht der Hauptvorwurf nicht, führt nichts an der rechtlichen Überprüfung der Nebenpunkte vorbei – gilt es doch, wenigstens die bisherige Untersuchungshaft zu rechtfertigen.
Den Berichterstatter(1) zieht’s in die Bibliothek, neuerdings wohl eher vor den PC. Und selbst Vorsitzende sollen an beide Orten schon gesichtet worden sein, wenn die Hauptverhandlung nicht in gewünschter Eindeutigkeit verlief.
Quelle: Friedrich-Karl Föhrig, VRiLG a.D., Kleines Strafrichter-Brevier, S. 76
Was Föhrig hier in launiger Ironie beschreibt, ist Alltag in solchen Verfahren, in denen es der Verteidigung gelungen ist, die Anklagevorwürfe im Laufe einer Beweisaufnahme zu entkräften.
Zu Beginn eines Mandats erkläre ich meinen Mandanten stets die Regeln der Beweislast:
„Der Richter muß Ihnen nachweisen, daß Sie schuldig sind. Es ist nicht so, daß Sie nachweisen müssen, daß Sie unschuldig sind.“
Das ist die Theorie. Die Praxis sieht anders aus.
Ein Repetitor hat mir vor gefühlten 100 Jahren mal gesagt: Es ist einfacher, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz zu fassen, als vor einer Strafkammer einen Freispruch zu erzielen.
Anm.:
(1) Berichterstatter ist der Beisitzer in einer Strafkammer, der die Sache zur Bearbeitung vorbereitet.
Das Wort zum Donnerstag
Was glauben Sie, was hier los wäre, wenn hier mehr Menschen begreifen würden, was hier los ist?
Volker Pispers
