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Radarfalle für Moppedfahrer

Mit einem neuen Messgerät will die Polizei künftig auch „Temposünder“ auf zwei Rädern ertappen, berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 12/09. Zwei der fünf Sensoren des neuen Digitalblitzers sind schräg zur Fahrbahn ausgerichtet, so dass Fahrer und hinteres Nummernschild von der Seite abgelichtet werden können.

Bislang konnten Motorradfahrer den sogenannten Starenkästen gelassen ins Auge sehen – ihre Maschinen haben vorne kein Nummernschild und konnten auf Blitzfotos deshalb nicht identifiziert werden. Doch das neuartige Überwachungssystem ES3.0 der bayerischen Firma eso GmbH erwischt durch Aufnahmen von der Seite jetzt auch Zweiräder. Zudem kann es Autos auseinanderhalten, die auf einer zweispurigen Straße nebeneinander fahren.

Quelle: heise Autos

Nun denn, die Praxis wird zeigen, ob die Meßgeräte den hohen Anforderungen an die Beweisführung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten werden.

Zudem erscheint dieses Meßgerät zur Ermittlung eines Motorradfahrers auch nur bedingt geeignet zu sein. Über das (abfotografierte) Kennzeichen kann der Halter ermittelt werden, gut. Aber wenn der Halter nun nicht mitteilt, daß er oder wer sonst das Mopped über die Ziellinie gesteuert hat? Dann muß die Bußgeldbehörde bzw. der Richter meistens durch ein (getöntes?) Visier dem Fahrer tief in die Augen schauen, damit er identifiziert werden kann. Noch ein Grund mehr, nur mit Integralmütze zu fahren. ;-)

Die beste Methode aber, einem Bußgeldverfahren zu entkommen, ist nach herrschender Ansicht aber die gnadenlose Beachtung der Anweisungen der Rennleitung.

Was man sonst noch so machen kann, wenn es einen denn erwischt hat, kann man hier nachlesen. Oder hier erfragen. 8-)

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Irr-Glauben

Warum sollten diese langjährig am 1. Mai tätigen Polizisten lügen oder sich dermaßen irren, da sie doch eine Verwechslung ausschließen?

wird die Richterin in dem Prozeß gegen die beiden Waldorfschüler Yunus K. und Rigo B. von der taz zitiert.

Eine ähnliche Frage habe ich auch schon häufiger von Richtern gehört:

Wem soll ich denn glauben, wenn nicht dem Polizeibeamten? Etwa dem Angeklagten?

So sieht er aus, der Alltag in gerichtlichen Beweisaufnahmen, wenn die Aussagen von Polizeibeamten auf ihre Glaubhaftigkeit geprüft werden müssen. Nicht ganz einfach.

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Islamophobie?

Es ist nicht wahr, dass irgendein Mensch in Europa Angst vor dem Islam hat. Wo er sichtbar wird durch Moscheen, verschleierte Frauen und bärtige Imame, ruft der Islam bei Europäern keine Angst hervor, sondern eher eine diffuse Abneigung. Und diese Abneigung gilt nicht dem Koran oder den muslimischen Glaubensinhalten – sie gilt der eklatanten Rückständigkeit, die mit Einwanderern oder Arbeitsemigranten aus Südostanatolien oder dem arabischen Raum so oft zusammen ins Land dringt.

Quelle: Barbara Sichtermann auf Deutschlandradio Kultur

Frau Sichtermann beschreibt in ihrem Beitrag das Problem der angeblichen „Ausländerfeindlichkeit“ im alten Europa. Und übt berechtigte Kritik an einer „tiefen Religiosität“, die ihrer Ansicht nach nichts anderes ist als Rückständigkeit.

Lesens- und nachdenkenswert!

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Frühstück am Lagerfeuer

frühstückstisch

Die ideale Einstimmung auf einen heißen Tag vor Gericht.

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Zack!

Eigentlich wollte ich dem Mandanten schon die Ohren lang ziehen, als er mir den Strafbefehl zuschickte und mich beauftragte, Einspruch einzulegen und einen Freispruch anzustreben.

Er hätte es eigentlich wissen sollen, daß er ein wenig spät kommt. Denn bisher hat er mir die jeweiligen Mitteilungen der Polizei (§ 163 a StPO) immer brav übermittelt, sobald sie bei ihm im Postkasten lagen. Damit ich früh- und rechtzeitig mit der Verteidigung beginnen kann. Je früher, desto besser sind die Aussichten für den Beschuldigten. Das ist bekannt. Und jetzt scheint der Mandant das glatt vertrödelt zu haben.

Nagut, ist ja nicht meine Strafsache … dachte ich mir, legte Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht.

Heute kam die Akte. Die schriftliche Strafanzeige der Geschädigten füllt Blatt 2 bis 17. Blatt 18 ist die Abschlußverfügung der Polizei. Dann kommen zwei Seiten mit internen Verfügungen und auf Blatt 21 folgt der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Strafbefehls. Auf Blatt 24 bis 25 hat der Richter diesem Antrag entsprochen und 50 Tagessätze zu 50 Euro verhängt.

Keine Möglichkeit der Stellungnahme, keine Anhörung, kein Garnichts. Noch nicht einmal der Versuch! Ja, hallo? Lieber Staatsanwalt, lieber Richter. Geht’s noch?? Gibt es jetzt einen Subsumtionsautomat, der von einer dahergelaufenen Anzeigeerstatterin gefüttert wird und unten kommt dann der Strafbefehl raus?!

Ich werde nun die Akte zurückschicken mit der Bitte um Vereinbarung eines Termins zur Hauptverhandlung. Dann klären wir im Termin, warum das Verfahren mit einem Freispruch zu enden hat. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen wird die Justizkasse des Landes Sachsen-Anhalt tragen. Die hamms ja.

Und ich freue mich auf eine anregende Veranstaltung vor einem kleinen Amtsgericht.

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Glück gehabt

Da stand ich nun in der JVA Köln und wollte meinen Mandanten besuchen.

Ich hatte mich angemeldet und meinen Anwaltsausweis selbstverständlich nicht vergessen. Die freundlichen Wachtmeister wollten mich dann auch reinlassen, aber mein Notebook nicht. Das ist Teufelszeug, das kennt man dort nicht und überhaupt: Sowas hat man früher auch nicht gebraucht.

Das Hightechgerät blieb erstmal im Schließfach, zusammen mit meinem Telefon, und ich wurde zwei Etagen nach oben geschickt, dort sollte ich dann weiter sehen.

Die Wachteln oben dann ließen mich telefonieren („Eine „0“ vorwählen, dann haben Sie ein Amt.“):

Erster Anruf in der Kanzlei, um die Telefonnummer des Staatsanwalts zu erhalten (die hatte ich in der Datei „Kontakte“ im Mandantenverzeichnis auf dem Notebook gespeichert).

Dann ein Stoßgebet.

Zweiter Anruf beim Staatsanwalt – Bingo: Er war erreichbar!! Und er sagte mir zu, sofort ein Fax in die JVA zu schicken:

notbuch

Mit diesem Schein durfte ich dann mein Notebook aus dem Schließfach holen und meinen Mandanten aufsuchen.

Quintessenz: Völlig veraltete und sinnlose Vorschriften, aber freundliches und hilfsbereites Personal in der JVA Köln. Und ein Staatsanwalt, der trotz widerstreitender Interessen eine faire Auseinandersetzung betreibt.

Aber bei soviel Pech muß man ja auch mal Glück mit der Justiz haben.

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Das widerliche Verhalten eines Bildreporters

Und ich möchte diese Stelle auch nutzen, um über das widerliche Verhalten eines Bildreporters zu berichten: Er betrat unser Grundstück, klingelte an der Tür und fragte frech nach einem Foto von Jacob, wie denn mein Vorname sei und wo ich arbeite …

1 Stunde später standen 2 Männer vom ZDF vorm Grundstück, auch hier baten wir höflich, uns nicht zu filmen, haben ihnen das erklärt, auch hier um Respekt gebeten, auch zum Schutz für Jacobs kleine Schwester – sie haben sich hingestellt und uns trotzdem gefilmt.

Quelle: Die Mama von Jacob, in einem Kommentar zu dem Tagesspiegel-Artikel 14-jähriger Junge stirbt bei „Würgespiel“

Man kann es nicht ausschließen, daß sich da jemand fälschlicherweise als BILD-Reporter ausgegeben hat (was die Paparazzi des Gossenblatts gern mal vortragen). Aber ebenso wenig kann man es ausschließen, daß so einem Widerling – sei er nun von der BILD oder vom ZDF – irgendjemand einmal ein Kantholz ins Kreuz schlägt.

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Zirkus Emmely

Emmely verlangt ein Zeugnis von Kaiser’s. Das Unternehmen schreibt etwas, das nicht gefällt.

„Ich weiß nicht, was Kaiser’s davon hat, solchen Zirkus zu veranstalten.“

zitiert der Tagesspiegel Emmelys Rechsanwalt Benedikt Hopmann.

Ich weiß nicht, was Emmely nach dem Zirkus, den Herr Hopmann da veranstaltet hat, mit dem Zeugnis noch anfangen will – außer neben dem Adventskalender an die Wand zu hängen.

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Die Auswahl eines Pflichtverteidigers …

… den der Vorsitzende einer Strafkammer dem Angeschuldigten vorschlägt, erfolgt nach Regeln, die in der Regel keiner kennt.

föhrig

Friedrich-Karl Föhrig, VRiLG a.D., beschreibt in seinem posthum veröffentlichten Büchlein „Kleines Strafrichter-Brevier“, wie er es gemacht hat:

… schlägt der Vorsitzende einen Verteidiger namentlich vor, wobei er aus ethischen Gründen ja-sagende „Gerichtsnutten“ ebenso meiden wird wie aus prozessökonomischen Erwägungen die üblichen professioneller Strafvereitlung Verdächtigen.

Ein ganz schön schräges Bild, das Richter Föhrig im Laufe seiner 36 Berufsrichterjahre von Verteidigern gewonnen hat, könnte man nun meinen …

Meine Erfahrungen mit Herrn Föhrig waren allerdings durchweg positiv. Und es gibt ja – wohl auch nach Ansicht dieses Richters – eine Menge Kollegen, die zwischen diesen beiden von ihm beschriebenen Extremen liegen.

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Der Biß ins Gewissen

In einer sehr umfangreichen Sache vor dem Amtsgericht – zahlreiche Anklageschriften, viele verbundene Verfahren, bereits jetzt schon über zehn Termine – bittet mich der Richter, die Abschriften meiner Anträge und Erklärungen, die ich vor knapp drei Monaten gestellt bzw. abgegeben und schriftlich zu Protokoll gereicht habe, ihm noch einmal zu übergeben. Die Originale seien verschwunden.

Daß sie verschwunden sind, wundert mich bei dem Akten-Chaos nicht. Aber soll ich das Gericht nun dabei unterstützen, ein revisionsfestes Urteil zu schreiben, das meinem Mandanten ganz bestimmt nicht gefallen wird?

Eine nicht ganz einfache Entscheidung …

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