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Kanzlei Hoenig Info
Anruf des Tages
Anruf für: Carsten R. Hoenig
Datum: 24.12.2009 17:20
Anruf von: Herr Ümüt Güsmül
Mobiltelefon: 0156 123456
________________________________Nachricht: Bittet um RR. Betr.: n.S. bzgl. Verkehrsrecht. Terminvereinbarung gewünscht.
Da ist aber noch ein gutes Stück Weg bis zur Integration. ;-)
Das passiert eben, wenn man mit einer 24/7-Erreichbarkeit Werbung macht.
Neuköllner Weihnacht 2.0
Im letzten Jahr war Premiere. Diesmal sieht es so aus:
Weihnachten in Neukölln. Das üben wir aber nochmal …
Nicht mehr kostenlos
Bislang habe ich ja gern die Berliner Morgenpost gelesen und oft auch hier im Blog zitiert. In den Bereichen, die mich interessieren, waren häufiger lesenswerte Artikel von kompetenten Autoren zu finden. Diese Qualität scheint ihren Preis zu haben, denn nun wird man zahlen müssen, wenn man die Mottenpost lesen will:
Ich habe da so meine Befürchtungen und denke: Wenn das mal gut geht …
Feiertag
Wirklich eine abstoßende Institution, dieses Weihnachten. Wir müssen uns vollfressen und betrinken, nur weil Weihnachten ist.
Quelle: George Bernard Shaw, zitiert nach Ralf Sotschek, Irlandkorrespondent der taz
Tennessee Eisenberg – Die Erklärung der Hinterbliebenen
Auf Regensburg-Digital ist die Stellungnahme der Rechtsanwälte der Hinterbliebenen zu lesen:
[…] Anwaltskollege Tronicsek spricht davon, dass die Staatsanwaltschaft […] die einseitig „ergebnisorientierten Ermittlungen” des Landeskriminalamts einfach fortgesetzt habe. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft bezeichnet er […] als „nicht stichhaltig”.
Rechtsanwalt Tronicsek malt hinsichtlich der Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens allerdings schwarz:
All zu viel Hoffnung, dass diese Beschwerde erfolgreich sein wird, hegt Tronicsek nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Einstellung des Verfahrens mit dem Generalstaatsanwalt abgestimmt war, vermutlich auch mit dem Ministerium.”
Dennoch ist diese Beschwerde notwendig. Erst wenn sie abgewiesen ist, kann ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg eingeleitet werden.
Ein Ziel ist aber bereits erreicht: Die Öffentlichkeit ist hergestellt und wir schauen nun gespannt auf das weitere Verfahren. Ein steiniger Weg, den die Kollegen da jetzt vor sich haben.
Danke an Herrn RiAG Ballmann für seinen Hinweis auf die Veröffentlichung.
Tennessee Eisenberg – Die Erklärung der Staatsanwaltschaft
Auf Regensburg-Digital gibt es den Wortlaut der Staatsanwaltschaft, die erläutert, warum sie das Verfahren gegen die Polizeibeamten nach § 170 II StPO gestellt hat.
Ich hoffe, daß wir auch irgendwann einmal die Beschwerde-Begründung der Rechtsanwälte der Familie des getöteten Studenten lesen können, um auch deren Sicht der Dinge zu erfahren.
Die Entscheidung der StA Regensburg – soviel meine ich, an dieser Stelle sagen zu können – schadet dem Ansehen der Ermittlungsbehörden und damit dem Glauben des Volkes (Art. 20 II S. 1 GG) an faire Verfahren. Ein Freispruch nach einer öffentlichen Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts wäre – bei aller Rücksicht auf die Interessen der Polizeibeamten – die wesentlich bessere Lösung gewesen (wenn den Beamten denn wirklich der § 32 StGB zur Seite gestanden hat, woran auch ich so meine Zweifel habe).
Wie es sich bisher darstellt, bleibt jedenfalls – trotz der veröffentlichten Erklärung – der Eindruck bestehen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall eine gemeinsame Sache machen („kollusiv zusammenwirken“ – hallo Bert und Kerstin! ;-)) und sich nicht der Entscheidung eines unabhängigen Gerichts stellen wollen. Das ist nicht gut …
Danke an den Staatsanwalt für den Hinweis auf die Veröffentlichung.
Mal eben nach Bayern
Gestern ging’s um eine Verteidigung vor einem königlichen Bayerischen Amtsgericht, das von Berlin aus mit dem Zug nur in einer Zweitagesreise zu erreichen ist.
Deswegen: Erst mit der Taxe zum Flughafen Tegel, dann nach München, vor dort aus mit dem Mietauto zum Gericht, 45 Minuten verhandeln (Handel mit 90 Gramm Marihuana, 1 Jahr auf Bewährung, rechtskräftig), zurück zum Flughafen, dann nach Berlin und mit der Taxe in den Feierabend. Hat auch zeitlich alles geklappt, aber mit einem Flugzeug ist man ja auch recht flott unterwegs.
Nebenbei:
In Bayern gab’s gestern Fön und trockene Straßen bei 4 Grad Celsius. Und keine linke Landesregierung, die die freie Fahrt für freie Organe der Rechtspflege auf das Niveau eines Trabant 1.1 einschränkt.
Der Anruf der Frau Mama
Nicht nur den Mandanten gefällt es, wenn ein Haftbefehl aufgehoben wird und die Tore in die Freiheit sich für ihn öffnen. Gestern Abend rief mich die Mutter eines Mandanten an, der in der vergangenen Woche aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Sie bedankte sich bei mir für meine Arbeit und dafür, daß die Familie nun doch vollzählig das Weihnachtsfest feiern kann. Dabei hatte ich doch nur einen kleinen Antrag gestellt, dem ein mir unbekannter Richter am Landgericht stattgegeben hat. So ein Anruf mit einer solchen Rückmeldung ist mir ein viel wertvolleres Honorar als die Überweisungen zuvor.
Verteidigerwechsel
Es ist immer wieder spannend für mich, anderen Verteidigern bei der Arbeit zuzuschauen. Das Vergnügen habe ich, wenn es mehrere Angeklagte in einem Verfahren gibt, aber auch, wenn ein Mandant erst in der Rechtsmittelinstanz zu mir kommt.
Manchmal kommt es aber auch zum Verteidigerwechsel innerhalb des Ermittlungsverfahrens oder einer Instanz; das dann meist, wenn der Mandant mit dem ersten Verteidiger nicht zufrieden war. Über einen solchen Fall berichtete ein Kollege auf der Mailingliste für Rechtsanwälte:
Nachdem mich der Mandat in einer Raubsache mit seiner Verteidigung beauftragt hat, erhalte ich heute Akteneinsicht. Aus der Akte ergibt sich, dass der Mandant zuvor bereits einen Kollegen mit seiner (Wahl-)Verteidigung betraut hat, der dann zum Pflichtverteidiger bestellt wurde.
Jetzt findet sich in der Akte ein Protokoll der Hauptverhandlung vom September, zu der der Mandant möglicherweise nicht ordnungsgemäß geladen war und entsprechend ausgeblieben ist. Der Vorverteidiger äußert sich jetzt ausweislich des Protokolls wie folgt:
„RA Rudolf Ratte erklärt, er wisse nicht, wo sich sein Mandant aufhält. Er gehe davon aus, dass dieser sich vielleicht in der Drogenszene in F-Dorf herumtreibe. RA Ratte erklärt, er halte es für wenig sinnvoll, einen Vorführungsbefehl zu erlassen aufgrund der vorgenannten Umstände. Möglicherweise sei eher angebracht, einen Haftbefehl nach § 230 StPO zur Sicherung der Hauptverhandlung zu erlassen.“
Hierauf ergeht dann auch sogleich der Haftbefehl.
Dass der Mandant in der Akte nirgends, aber auch gar nicht mit Drogen in Zusammenhang gebracht wird, macht die Sache sicher nicht besser.
Es ist schon interessant, wie manchen Kollegen nicht davor zurück schrecken, ihren eigenen Mandanten in die Pfanne zu hauen. Verteidiger vom Schlage Rudolf Ratte sollten eigentlich namentlich benannt werden, oder?
Vielen Dank an Herrn Kollegen A.F., der mir die Veröffentlichung seiner schlechten Erfahrung gestattet hat.
Notwehr, 12 mal
Das Verfahren gegen zwei Polizisten, die den Studenten Tennessee Eisenberg mit zwölf Kugeln erschossen haben, ist eingestellt. Die Beamten hätten in Notwehr gehandelt.
berichtet Bernhard Hübner in der taz.
In der Süddeutschen (mit weiter führenden Links) gibt es ein wenig Hintergrund zu der unglaublichen Geschichte.


