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Kanzlei Hoenig Info
Selbstanzeige
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat deutschen Besitzern von Schweizer Geheimkonten zur Selbstanzeige bei den Finanzämtern geraten.
berichtet die Berliner Morgenpost.
Ich werde mich nicht wundern, wenn Herr Schäuble sich als Nächstes für die Aufstockung des Etats des Nachrichtendienstes zur Bezahlung von V-Personen in ausländischen Banken einsetzt.
Zum zweiten Mal beim Schwurgericht
Über einen Mandanten, den ich gleich zweimal vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht verteidigt habe, berichtet Berlin Kriminell. So ein wiederholter Auftritt eines Angeklagten beim Schwurgericht ist eigentlich höchst selten, urteilt diese Spezialkammer des Landgerichts doch über solche Taten, die auf das Ende des Lebens eines Geschädigten gerichtet sind, also – knackig formuliert – über Mord und Totschlag.
Auch wenn ich nie den Blick auf die Geschädigten in einem solchen Verfahren verliere, so ist es doch meine eigentliche Aufgabe als Verteidiger, das Wohl und Wehe des Mandanten im Auge zu behalten. Und bei diesem Mandanten, mit dem ich auch nach der Verbüßung seiner ersten Freiheitsstrafe noch Kontakt hatte, muß ich sagen, daß er die zweite Tat nicht verdient hat.
Und was er auch nicht verdient hat – darüber berichtet Berlin Kriminell nicht – war ein solches Verfahren. Zunächst wurde ihm in dem Haftbefehl, der unmittelbar nach der Tat verkündet wurde, eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde daraus später u.a. der Tatvorwurf eines versuchten Totschlags.
Diese Änderung des Tatvorwurf teilte die Haftrichterin unserer Mitarbeiterin telefonisch mit – allerdings fehlte bei dieser Information das Wort „Versuch„; mir teilte die Mitarbeiterin dann folgerichtig mit, daß der Geschädigte nach Mitteilung der Richterin verstorben sei. Als ich dies dem Mandanten, der mittlerweile zwei Wochen in der Untersuchungshaft saß, sagte, brach er zusammen. Er sah dem Termin für die Verkündung des neuen Haftbefehls mit großer Furcht entgegen.
Die Haftrichterin hat sich ob dieses Mißverständnisses bei ihm entschuldigt, konnte damit aber das, was dadurch bei ihm angerichtet wurde, nicht wieder reparieren.
Ein weiterer stark emotional besetzter Moment war die Begegnung meines Mandanten mit dem Geschädigten im Gericht. Die Entschuldigung, um die mein Mandant am Ende der Vernehmung bat, war erkennbar ehrlich gemeint und berührte alle Anwesenden, auch den Staatsanwalt – der nach Verkündung des Urteils meinem Mandanten die Hand gab, und sich den guten Wünschen des Gerichts anschloß.
So böse wie die Tat war, es gab keinen Grund, diesem Mann, der in der Obhut einer psychisch kranken Mutter aufgewachsen ist, nicht dabei zu helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Ich bin sicher, das wird ihm mit professioneller Hilfe in den nächsten Jahren gelingen.
Er läßt nicht locker, der Ex-Mandant
Wie berichtet, forderte der Ex-Mandant mich auf, ihm meine Akten
unverzüglich, spätestens jedoch bis 25.1.2010 vollständig zu übersenden.
Sein Verhalten mir gegenüber hatte durchaus gewisse Ähnlichkeiten mit seinem Verhalten gegenüber der Polizei, weswegen ich ihn zu verteidigen hatte.
Da ich insoweit doch echt sensibel bin, habe ich auf weitere Korrespondenz mit dem Mandanten erst einmal verzichtet.
Am 27.1.2010 erreichte uns daher dann der folgende Brief:
… mit Schreiben vom 6.1.2010 forderte ich Sie zur Herausgabe der bei ihnen vorhandenen Akten und Unterlagen auf. Dieser Aufforderung sind Sie ohne Rückmeldung nicht nachgekommen.
Ich fordere Sie nun nochmals zur Herausgabe aller die Sache betreffenden Unterlagen und Notizen auf, verbunden mit ihrer Erklärung, dass das Herausgegebene alles bei Ausführung und Geschäftsbesorgung des erteilten Auftrags Erlangte und Angelegte enthält. Sollten Eigentumsrechte ihrerseits an Teilen hiervon bestehen können, nehme ich durch erfolgte Herausgabe deren Übertragung durch Sie an mich an.
Sie werden ihrer Verpflichtung nachkommen indem Sie mir unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10.2.2010, mindestens drei Termine in der Zeit vom 28.1.2010 bis zum 12.2.2010 mitteilen, zu denen ich während der üblichen Geschäftszeiten das Verlangte bei ihnen abholen kann und mir dies dann aushändigen.
Er scheint irgendwie auf Krawall gebürstet zu sein. Den kann er sich gern hier abholen. Für eine Ablenkung von der Alltags-Arbeit bin ich immer gern zu haben. Aber vielleicht liefert er ja einfach nur noch ein wenig Stoff weitere Blogbeiträge. ;-)
Umweltzone – Verteidigung leicht gemacht
Ab heute wird in Berlin Ernst gemacht mit den verschärften Regeln der Umweltzone. Nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen in die Stadt. Was man dagegen unternehmen kann? Eine ganze Menge:
Auch wenn es nicht mein Ding ist, Werbung für die Versicherungswirtschaft zu machen. Aber wer keine grüne Plakette für seine Wanne sein Auto bekommt, sollte sich einen Rechtsschutzversicherer suchen, der die Kosten übernimmt, bevor statt der Plakette ein Ticket an der Frontscheibe hängt. Ich meine aber nicht, daß es unbedingt die AdvoCard sein muß; mein Liebling ist sie jedenfalls nicht.
(Hier gibt es das Video (flv – 17 MB) zum download.)
Der Stehler und der Hehler
Den deutschen Finanzbehörden werden Daten mit Informationen über 1.500 mutmaßliche Steuersünder mit Konten in der Schweiz angeboten. Der Kaufpreis soll 2,5 Millionen Euro betragen.
liest man auf dradio.de.
Ich verwette meinen Kopf, daß der Anbieter die Daten auf illegalem Wege erlangt hat.
Gut, Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Aber Datendiebstahl auch. Wenn nun der Staat geklaute Daten ankauft und sich damit zum Hehler macht: Gibt es dann doch wieder einen Unterschied zwischen Stehler und Hehler?
Bei Geld hört die Freundschaft auf, lautet ein Sprichwort. Und bei Steuern endet der Rechtsstaat.
Bitte Platz zu nehmen
Heute morgen auf dem Landwehrkanal:
Man sollte nur darauf achten, einigermaßen rechtzeitig den Hintern wieder hoch zu bekommen.
Neugierige Familie
Aus einer Telefonnotiz:
Der Anrufer bittet um Rückruf.
Betr.: Wilhelmine Brause.
Er möchte wissen, ob seine Schwester noch in der Untersuchungshaft sitzt.
Was sagt man als Verteidiger so einem Anrufer? Schon die Frage, ob Frau Brause eine Mandantin ist, darf nicht beantwortet werden. Die Untersuchungshaft kann dann schon überhaupt kein Thema mehr sein.
Aber der Mann macht sich nun mal Sorgen. Und kurzer Hand in die Justizvollzugsanstalt nach Pankow fahren, um die Mandantin zu fragen, ob man ihren Bruder informieren kann, geht auch nicht. Anrufen? Im Knast?? Es bleibt allein der Postweg, und der dauert eben ein paar Tage.
Also doch? Nein, im Zweifel überwiegt die Schweigepflicht! Auch auf die Gefahr hin, daß Bruder und Schwester später ein wenig ungehalten sein sollten.
Es bleibt die Frage, wie man es dem Anrufer mitteilt, daß man ihm nichts mitteilt. Keine ganz so einfache Aufgabe. Oder?
Ein feiner Zug der Bahn
In der bislang kältesten Nacht des Jahres hat eine Schaffnerin der Deutschen Bahn in Brandenburg eine Schülerin bei minus 19 Grad Celsius aus dem Zug geworfen, weil sie die falsche Fahrkarte gelöst hatte. Die 16-Jährige habe ein Ticket für nur 5,10 Euro vorweisen können, die Strecke sei aber zwei Euro teurer gewesen, sagte ein Bahn-Sprecher am Donnerstag.
beginnt ein Kommentar in der taz.
Naja, der Bahnsprecher hat sich für den Rausschmiß entschuldigt. Die Schaffnerin soll ihn ebenfalls bedauern, sagt man.
Vielleicht sollte man diese Damen in Uniform mal eine Woche lang zum Pflegen der Weichen mit einer Zahnbürste auf die Strecke schicken, denn irgendwie scheinen es diese Traktoristinnen ja nicht wirklich zu kapieren:
Zuvor hatte es bereits mehrfach Fälle gegeben, in denen Minderjährige von Schaffnern aus dem Zug verbannt worden waren. Erst wenige Tage vor Weihnachten verwies eine Schaffnerin der Märkischen Allgemeinen zufolge drei 13-jährige Mädchen in Falkensee des Zuges. Sie akzeptierte demnach das ermäßigte Tagesticket für bis zu 14-jährige Schüler nicht, …
Allerdings: Zu mir waren die uniformierten Damen im Zug stets freundlich. Liegt das vielleicht daran, daß ich in der 1. Klasse fahre?
Schwierige Strafmaßverteidigung
Der Mandant wurde der Richterin vorgeführt, die den Erlaß eines Haftbefehls verkünden wollte. Ihm hat das aber gar nicht gefallen und das hat er der Richterin auch mitgeteilt. In dem Protokoll liest sich das so:
Eine Freispruch-Verteidigung war ohnehin nicht mehr sinnvoll, man hatte ihn auf frischer Tat ertappt. Aufgabe der Verteidigung wäre gewesen, ihn mit Blick auf das Strafmaß möglichst „billig“ aus der Sache herauszuholen. Nach diesem Protokoll wird das wohl auch nicht mehr gut möglich sein.


