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Kanzlei Hoenig Info
Kreditkarte gesperrt
Ein freundlicher Mensch teilte mir telefonisch mit, daß der Verdacht bestünde, mit den Daten meiner Kreditkarte würde irgendwelcher Unfug getrieben. Es seien wohl zwei Versuche erfolgt, Zahlungen zulasten meines Kreditkartenkontos zu bewirken. Einmal ein Betrag von 12 Euro irgendwas und dann eine Lastbuchung in Höhe eines Cents. Ich konnte bestätigen, daß ich weder die eine, noch die andere Zahlung autorisiert hatte.
Die Karte wurde gesperrt. Und ich habe nun das blöde Theater, mehreren Unternehmen zu erklären, daß ich nicht insolvent geworden bin, sondern Geschädigter eines versuchten Kreditkartenbetrugs. Hoffentlich passiert sowas nicht öfters …
Belehrung zur Identitätsfeststellung
So sieht es aus, wenn jemand ordnungsgemäß belehrt wird, bevor seine Daten auf ewige Zeiten im Polizeicomputer versenkt werden.
Das Schicksal solcher Vordrucke ähnelt allerdings dem der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Kauf eines Seifenhalters für’s Gästeklo: Das liest kein Mensch.
Dabei ist es so einfach. Im Punkt 4 liegt der Schlüssel: Entweder sollte der Lieblings-Verteidiger angerufen werden. Es gibt aber auch in nahezu jeder Stadt, jedenfalls in Berlin einen Strafverteidiger-Notruf. Einfach mal durchklingeln, wenn man nicht weiß, daß es besser wäre, sich nicht ED-behandeln zu lassen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Knast zu verkaufen
… die einmalige Chance, einen voll eingerichteten Knast (Gefängnis ) zu erwerben; das Gebäude ist noch ausgestattet mit Zellentüren, Gefängnisküche, Heizung, Sanitär – und Lagerräumen.Es eignet sich hervorragend als außergewöhnliches Hotel, Herberge, Drehort für Filmgesellschaften, Unterbringungsort für schwer Erziehbare u.s.w.
Quelle: eBay
Vielleicht sollte ich eine Niederlassung in Zittau einrichten:
Kanzlei Hoenig: „Ihr Strafverteidiger im Knast.“
Wenn das Kaff nur nicht so weit weg von zuhause wäre …
Gelernt ist gelernt
Frollein F. wurde dabei beobachtet, wie sie mit einem Stoffbeutel, in dem sich Hundefutter und sonstiges Zubehör für Vierbeiner befand, an der Kasse vorbei schlenderte. Die zwei Tüten Milch, die sich in ihrem Einkaufswagen befanden, hat sie bezahlt.
Der freundliche Detektiv hielt Frollein F. bis zum Eintreffen der Polizei fest. Frollein F. wurde noch vor Ort belehrt und vernommen.
Aus dem Vernehmungsprotokoll:
Frollein F. wählte die Möglichkeit, sich später über einen Anwalt äußern zu wollen. Sie lehnte eine Entscheidung zwischen dem Bestreiten der Tat oder deren Eingeständnis mit Hinweis auf die anwaltliche Beratung ab.
Frollein F. hat aus der Vergangenheit (von ihrem Strafverteidiger) also bereits gelernt, wie sie sich gegenüber der Polizei verhalten sollte. Die zweite Phase der Ausbildung wird in Kürze beginnen. Dann wird sie lernen, daß sie auch Hundefutter bezahlen muß; hilfsweise: sich nicht beim Klauen erwischen zu lassen.
Zweitrad
Fertig. Aus einem leichten Rahmen und ein paar Teilen, die noch in den Schubladen und Kartons in der Werkstatt herumlagen, ist das hier nach drei Schraubertagen am Sonntagnachmittag herausgekommen:
Das Zweitrad, für die gelebte Anarchie zwischendurch.
Nur die schwarzen Ränder unter den Fingernägeln muß ich noch in den Griff bekommen, bevor ich morgen damit zum Gericht fahre.
Das Geständnis des Räubers
Auf frischer Tat ertappt, damit war ein späterer Freispruch eigentlich eher ausgeschlossen. Gleich vier Polizeibeamte hatten den Mandanten seit geraumer Zeit beobachtet, bevor er der Rentnerin die Tasche aus der Hand riß.
Nach einer nicht ganz ruhig verlaufenden Verhaftung und einem nachfolgenden Besuch beim Arzt schloß sich eine Vernehmung auf Dienststelle der Polizei an. Als Übersetzer fungierte ein Polizeibeamter; dessen Migrantenhintergrund ließ für die Beamten die Hinzuziehung eines Dolmetschers entbehrlich erscheinen.
Am Ende standen nicht nur der eine Raub, sondern gleich weitere zehn in dem Vernehmungsprotokoll. Die Beamten hatten nämlich seit 14 Tagen schon vermehrt Fälle zu bearbeiten, in denen die Handtaschen älterer Damen jeweils das Tatobjekt waren. Alle in der selben Gegend. Der Mandant unterschrieb das Geständnis und wechselte seinen Status als Tourist zum Untersuchungsgefangenen.
Die Staatsanwaltschaft übernahm das Ergebnis der Ermittlungen aus dem Schlußbericht der Polizei und formulierte daraus die Anklageschrift.
Ein etwas intensiveres Aktenstudium hätte allerdings einige wesentliche Unstimmigkeiten ans Licht gebracht. Zwischen den Schilderungen der ausgeraubten Damen und den Unterlagen, die der Mandant bei der Verhaftung mit sich führte, gab es Widersprüche. Beispielsweise wiesen die Fahrscheine, mit denen er nach Berlin ein- und wieder ausgereist war, Daten auf, die nicht mit den protokollierten Tatzeiten korrespondierten. Die Schilderungen der Tathergänge durch die Geschädigten deckten sich oft nicht mit denen des Mandanten, ohne daß hier weiter nachgefragt und ermittelt wurde. Auch hinsichtlich der Summen des geraubten Geldes stimmte so einiges nicht.
Nun wurde der Hauptverhandlungstermin vor der großen Strafkammer anberaumt. Zeuginnen wurde keine geladen, sondern „nur“ zwei Polizeibeamte, die den Mandanten verprügelt verhaftet hatten.
Und jetzt? Sollte der Mandant nun die Anklage abnicken, also – zumindest teilweise – ein falsches Geständnis abgeben? Was sicherlich einen ganz erheblichen Rabatt geben dürfte.
Oder ist hier eine Verteidigungsstrategie angesagt, die zur Beweisaufnahme führt. Dies hätte zur Folge, daß zehn hochbetagte Damen als Zeuginnen ins Gericht müßten (so sie denn gesundheitlich überhaupt noch dazu in der Lage sind.).
Es erscheint eher unwahrscheinlich, daß auch nur eine der Zeuginnen den Mandanten als Täter wiedererkennt. Sie konnten schon unmittelbar nach der Tat keine Beschreibung liefern.
Nur eine Tat, bei der er erwischt wurde, ist nachgewiesen. Im Kern geht es daher also um die zwei Fragen:
-
Soll der Mandant sich verurteilen lassen für Taten, die er nicht begangen hat?
-
Soll der Mandant Taten einräumen, die ihm nicht nachzuweisen sind?
Nicht ganz einfach …
Laut klingeln
Liebe Familie Vogt. Wie mache ich das, laut klingeln? Mit dem Daumen statt mit dem Zeigefinger auf den Klingelknopf drücken?
Kryptiert
In einer Ermittlungsakte schreibt ein Staatsanwalt einen Vermerk:
Da der Beschuldigte den PC nicht kryptiert hatte, konnte dieser ausgewertet werden.
Heißt das nicht „verkryptifiziert“?
Fallerslebens Lumpen

Ihm, dem Herrn Hoffmann von Fallersleben, wird folgendes Zitat nachgesagt:
Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.
Ich finde, Fallersleben hat grundsätzlich Recht, wenn er – wie ich – Verräter nicht mag. Aber nicht alle sind mit ihm einverstanden. Oder – erst Recht – nicht mit mir, wenn ich ab und an einen Zeugen, der Insider-Informationen an die Ermittlungsbehörden weitergibt, als Verräter diskriminiere bezeichne.
Selbstverständlich ist es nicht zu verurteilen, wenn jemand sich bereit erklärt, den Ermittlungsbehörden unter die Arme zu greifen. Schließlich geht es – jedenfalls in den von mir berichteten Fällen – meist um erhebliche Verbrechen, die aufgeklärt werden sollen. Auch ich schätze und respektiere die Arbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Aber deren Auftreten in der Gesellschaft unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von dem Lump, von dem Verräter: Sie mißbrauchen in aller Regel kein Vertrauen.
Diejenigen, die ich hier im Blog als Verräter bezeichnet habe, haben alle etwas gemein. Sie hatten zu den Verratenen ein Vertrauensverhältnis. Man ist – teilweise über Jahre hinweg – einen gemeinsamen Weg gegangen. Ob das nun der richtige Weg war oder nicht, kann dahin gestellt bleiben. Jedenfalls wußte der eine vom anderen, er kann sich auf ihn verlassen. Kann ihm vertrauen. Man sprach respektvoll von dem anderen als „Bruder“, als „Onkel“ oder versicherte ihm auf andere, ebenso deutliche Weise seine engste Verbundenheit, seinen Respekt.
Und irgendwann, ohne vorherigen Streit oder Zerwürfnisse, wird der Denunziant nach Informationen gefragt. Von der Polizei, weil er bei einer Straftat erwischt wurde. Manchmal ist es eine Straftat, die beide gemeinsam begangen haben. Es gibt auch Fälle, in denen der Lump von Straftaten des anderen berichtet, von denen er nur weiß, aber sonst nichts damit zu tun hatte.
Unser Rechtssystem verspricht dem Informanten einen Lohn (§ 46b StGB, § 31 BtMG). Strafnachlass heißt dieser Lohn. Statt 5 Jahre Freiheitsstrafe gibt es nur 3 Jahre. Zum Beispiel. Im „besten“ Falle: Straffreiheit. Für diesen Lohn liefert der Kronzeuge die Informationen, die die Polizei für ihre Ermittlungen braucht.
Der Verräter verkauft seinen ehemaligen „Bruder“, um seinen eigenen Arsch zu retten. Das bezeichne ich – auch im Zusammenhang mit dem Handel von Betäubungsmitteln oder was auch immer – als üblen Verrat und eigennützige Denunziation.
Solche Leute haben keinen Begriff von Respekt, sie haben keine Ehre im Leib. Sie verdienen keine Achtung.
Meine Mandanten wissen, daß ich ihre Verteidigung stets mit Vollgas betreibe. Sie wissen aber auch – und zwar von Anfang an, daß ich für die Begleitung eines Verrats grundsätzlich nicht zur Verfügung stehe. Diese Art der Verteidigung sollen andere Anwälte machen.
Vielleicht ist meine strikte Haltung dieser Sorte Menschen gegenüber mit dem Kapital begründet, das mir als einzige Basis für meine Arbeit als Strafverteidiger zur Verfügung steht: Vertrauen.
Eine bestimmte Anzahl Ladys / Weiber
Aus einer Ermittlungsakte, es geht um schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln.
Polizeibeamter:
Sie kündigten jeweils vor den einzelnen Berlinfahrten gegenüber der Person an, dass Sie mit einer bestimmten Anzahl Ladys/ Weiber zu der Person kommen würden. Äußern Sie sich dazu!
Verräter Beschuldigter:
Eine Lady oder ein Weib bezeichnete die Menge von 5 Gramm Kokain.
Auch noch frauenfeindlich, dieser Dealer.


