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Kanzlei Hoenig Info
Durchstechereien via Facebook
Wenn Strafverteidiger interne Informationen an die Medien weitergeben oder auf Facebook veröffentlichen, kostet sie das im Ernstfall die berufliche Existenz. Dazu reicht bereits das Strafgesetzbuch (StGB) mit seinem § 203 StGB, aber zusätzlich gibt es noch eine Reihe von berufsrechtlichen Regeln.
Das ist auch gut so, weil das dem Verteidiger anvertraute „Geheimnis“ nicht nur die Geschäftsgrundlage eines Mandats ist, sondern die unverzichtbare Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandant.
Das Vertrauen des Bürgers in den Staat und dessen Vertreter hat eine vergleichbare Funktion. Geht das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren, landen wir dort, wo sich die Äffchen ihre Bananen besorgen.
Deswegen ist diese dpa-Meldung vom 16.02.2018 (via MOZ) mehr als nur eine Randnotiz:
Weil Polizisten in Brandenburg Interna zu Straftaten auf Facebook veröffentlicht und an Medien weitergegeben haben, hat das Polizeipräsidium einen internen Zugang zu einem Informationssystem gesperrt.
Denjenigen vermeintlichen Freunden und Helfern, die Zeugenaussagen und Details aus Ermittlungsverfahren wo auch immer veröffentlichen, wünsche ich die Pest an den Hals. Das sind Verräter, die in den Systemen, deren Entstehung sie mit ihren Durchstechereien fördern, gehängt werden.
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Bild: © Marcus Klaus / pixelio.de
Es gibt keine dummen Fragen
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Ein Amtsgericht außerhalb Moabits hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft aus demselben Örtchen stattgegeben und einen Strafbefehl gegen meinen Mandanten erlassen.
Er hatte mich bereits im Ermittlungsverfahren mit seiner Verteidigung beauftragt. Das Ziel, nämlich die Einstellung des Verfahrens, haben wir also erst einmal nicht erreicht.
Deswegen habe ich unseren Standard-Textbaustein mit dem Einspruch und dem Akteneinsichts-Antrag via Fax ans Gericht geschickt. Darauf kam diese Rückmeldung aus den Tiefen der Republik nach Kreuzberg:

Die Frage scheint der Richterin wichtig zu sein, deswegen hat sie extra einen Rotstift heraus geholt. Ich habe dann mit einem Antrag auf ergänzende Akteneinsicht reagiert, weil Aktenteile bzw. Beiakten fehlten, auf die sich die Anklagebehörde beruft.
Die Reaktion der Richterin kam flott:

Ich finde, die Richterin hat „Mein Strafbefehl kann gar nicht falsch sein, sonst hätte ich ihn ja gar nicht erst erlassen! Also nehmen Sie besser mal den Einspruch wieder zurück.“ doch ziemlich reduziert formuliert.
Gegenfrage: Was soll ich nun auf die kluge Frage antworten?
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Bild (Grafik): © Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Rechtsschutzversicherung oder Restaurantbesuch
Für Verkehrsteilnehmer erscheint der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich sinnvoll. Es gibt Versicherer, die den reinen Verkehrsrechtsschutz bereits für eine Jahres-Prämie anbieten, die in etwa dem Wert einer Tankfüllung entspricht.
Unseren Mandanten raten wir dazu, auf die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zu verzichten. Es tut nämlich weh, sich gegen eine Geldbuße zu verteidigen, die den Geldbeutel weniger belastet als dieser Selbstbehalt. Die Konsequenz ist dann oft der Verzicht auf die Verteidigung, was wiederum regelmäßig die Eintragung von Punkten in das Fahrerlaubnisregister nach sich zieht. Das macht man dann ein paar Mal und muß dann entweder einen Chauffeur einstellen oder Bus fahren.
Versicherer sind aber erfinderisch. Es gibt Angebote ohne diese unwirtschaftliche Selbstbeteiligung, die den Ernstfall dann aber doch nicht abdecken, dann also auch sinnlos sind. Neu für uns war diese Variante:

Punkte gibt es ab 60 Euro Geldbuße aufwärts. In dem punkte-relevanten Bereich bis zu diesen 95 Euro erwischt den gemeinen Auto- und Motorradfahrer am häufigsten. Der Versicherungsvertrag, den unser Mandant da abgeschlossen hat, ist – zumindest für den konkreten Fall – nutzlos.
Die bezahlten Prämien hätte er also sinnvoller für einen Restaurantbesuch mit seiner besten Ehegattin von allen investieren sollen.
65 Zeugen
Es geht um den Vorwurf gewerbsmäßigen Betrugs in 65 Fällen, der noch übrig geblieben ist. Die mit dem Verkauf der vermeindlich gestohlenen Hardware verbundene Hehlerei-Vorwurf war der Staatsanwaltschaft – auf dringendes Anraten der Verteidigung – zu komplifiziert. Deswegen hat man das Verfahren auf den Betrug beschränkt und die Hehlerei nach § 154 StPO eingestellt.
Um nun beziffern zu können, womit der Angeklagte im Falle seine Verurteilung rechnen muß, ist Fleißarbeit angesagt. Denn wenn die Anklage am Ende zu 100% durchgehen sollte, muß der Verurteilte nicht nur mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Sondern auch mit der Einziehung des angeblichen Vermögensvorteils, hier in Höhe von 33.229,96 Euro.
Es führt also kein Weg daran vorbei, erst einmal so eine Tabelle zu erstellen; man weiß ja nie, wozu sie noch gebraucht wird:

Nun hat der Vorsitzende des Schöffengerichts erst einmal eine große Aufgabe zu lösen – denn wie bekommt er die 65 Zeugen aus der gesamte Republik ins Gericht, und zwar pünktlich zu einem Zeitpunkt, der er sich ausgedacht hat.
Wenn da jetzt noch ein Kreuzberg Verteidiger querschießt, könnte es ein größeres Kapazitätenproblem am kleineren Amtsgericht geben.
Es sei denn, der Angeklagte bekommt ein Angebot, das er nicht ablehnen kann. Dann ist die Hauptverhandlung in 30 Minuten zuende.
Auch wenn meine Assistentin erst einmal ziemlich lautstark mit mir geschimpft hat, als sie diesen Job von mir bekommen hat: Sie freut sich über die von ihr geschaffene solide Ausgangsposition, die die Verteidigung nun bei den anstehenden Verständigungsgesprächen hat. Besten Dank auf diesem Wege an sie für diese wichtige Fleißarbeit.
Wenn Koks, dann besser Taxi!
Sieht nicht so gut aus für den Mandanten:

Da hatte Hannes Wader 1972 eine wesentlich schlauere Idee; der alte Zausel ist mit der Taxe zum KuDamm gefahren.
Wochenende … all around my brain.
Der Kalenderspruch des gekrönten Amtsanwalts
Auf meine Initiative hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sieben Monate später bekomme ich diese Reaktion auf meine Strafanzeige:

Das einzig Individuelle an diesem Textbaustein ist das Adressfeld und das Datum der Anzeige. Alles andere findet man als Kalenderblatt an der Wand der Kammer, in den man den armen Amtsanwalt gesperrt hat.
Wenn ich mich jetzt mal in die Lage eines juristischen Laien versetze, der einen vierstelligen Schaden erlitten hat und dem man diesen inhaltsleeren Textbaustein vor die Füße kippt, kann ich mir gut vorstellen, welches Vertrauen er in die Zuverlässigkeit der Ermittler gewinnt. Aber Beamte sind ja keine Dienstleister, die zu irgendwas verpflichtet sind, außer am Monatsersten den Gehaltsvorschuß auf Vollständigkeit zu prüfen.
Hey Amtsmann, zwei Sätze dazu, warum und wieso die Ermittlungen ins Nirwana gegangen sind … Sie hätten sich gewiß keinen Zacken aus der Krone gebrochen und der Erklärungsempfänger wäre überzeugt gewesen, daß Sie alles getan hätten, was möglich war. Aber so?
Geheimnummer?
Man erreicht in unserer Kanzlei eigentlich nie einen Anrufbeantworter. Im schlimmsten Fall ist es eine unserer Mitarbeiterinnen, die den Anruf entgegen nimmt und die Rückrufbitte des Anrufers an den eigentlichen Ansprechpartner weiter leitet. So wie hier:

Solch eine Nachricht erreicht mich dann auch unterwegs. Und wenn es paßt, rufe ich über’s Handy auch gleich zurück. Deswegen fragen unsere Mitarbeiterinnen den Anrufer nach seiner Rufnummer und erklären auch, warum.
Wenn wir dann aber trotzdem so eine ziemlich dusselige Antwort bekommen, ist die Chance recht groß, daß es ein wenig dauert mit dem Rückruf.
Einstellung statt Freispruch
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Ein charakterisches Beispiel aus der alltäglichen Praxis der Strafjustiz.
Irgendwas passiert. Nichts Genaues weiß man nicht. Belastbare Beweise für den Hergang fehlen. Keine Zeugen, keine Aufzeichnung, kein Sonstwas.
Wie in diesem Fall
Eine Rollstuhlfahrerin reklamiert das Verhalten eines Busfahrers. Die Staatsanwaltschaft gießt ihre Strafanzeige in eine Anklage wegen Körperverletzung, Unfallflucht und unterlassener Hilfeleistung.
Über die Beweisaufnahme schreibt der Tagesspiegel:
Vor Gericht standen Aussage gegen Aussage.
Eben weil Beweise – mit Ausnahme der Zeugenaussage der geschädigten Rollifahrerin – dem Bestreiten des Busfahrers nicht gegenüberstanden.
Also: In dubio pro reo? Im Zweifel für den Angeklagten?
Die Antwort gibt der Tagesspiegel:
Nach einer Beratung verkündete die Richterin, alle Prozessbeteiligten hätten sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage geeinigt. 1700 Euro soll L. zahlen, davon 500 Euro an die Rollstuhlfahrerin. 1200 Euro gehen an einen gemeinnützigen Verein.
Warum kein Freispruch, wenn der Tatnachweis nicht zu führen ist?
Liegt es daran, daß alle Rollifahrer gut sind und alle Berliner Busfahrer ruppig? Oder liegt es an dem zweiten Satz eines Urteilstenors:
- Der Anklagte wird aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen freigesprochen.
- Die Kosten des Verfahren und die notwenigen Auslagen des Angeklagte trägt die Landeskasse.
Als Verteidiger kann ich einerseits verstehen, daß der Busfahrer sich auf einen solchen Handel einläßt. So ein – öffentliches – Verfahren ist kein Ponyhof. Und das Risiko, dennoch – vielleicht sogar erst in der Berufungsinstanz – verurteilt zu werden, was verbunden sein würde mit erheblichen Folgen in seinem Beruf und für seine Fahrerlaubnis, ist ganz real vorhanden.
Aber andererseits: Es gibt keine Beweise für die Schuld. Also was denn dann außer Freispruch?
Unser Kollege Thomas Kümmerle hat gestern in einer anderen Sache einen Freispruch für seinen Mandanten erkämpft, nachdem er ihm dazu geraten hat, sich nicht auf einen Kuhhandel am 1. Hauptverhandlungstermin einzulassen. Einstellung gegen Zahlung einer Auflage, weil die Beweislage zu dünn war. In seinem Fall hatte dann sogar die Staatsanwaltschaft am 3. Hauptverhandlungstermin den Freispruch beantragt.
Was ich sonst noch zu sagen hätte zu dem Verhalten der Justiz, wenn sich der Anklagevorwurf nicht bestätigt, kann man hier nachlesen.
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Bild (Ausschnitt): © Henning Hraban Ramm / pixelio.de
Terminsplanung für Fortgeschrittene
Liebe Richter,
es ist eigentlich ganz einfach, diese lästigen Terminsverlegungsanträge der Verteidiger zu vermeiden. Schauen Sie mal, wie das eine Ihrer Kolleginnen macht:

Keine Zeitverschwendung. Kein Zirkus. Effektiv. Kostengünstig.
Man muß es nur wollen.
Tick, tack, Du Primat, Recht kommt langsam und hart!
Tipp, tipp, tipp, klack – wer tippt so spät in der Nacht?
Staatsanwältin Machete hat Anklage gemacht!
Volljuristen fisten Dich bei Tisch, verziehen keine Miene
und richten über Dich mit Frikadelle in Kantine.
Mitlesen kann man hier.