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Kanzlei Hoenig Info
Keineswegs überforderte Staatsanwaltschaft
Es ist eine Strafsache, die ein Team von drei erfahrenen Staatsanwälten beschäftigt und die sich mit Ermittlungsakten herumschlagen, die wegen ihres Umfangs dem Laderaum eines Kleintransporters gut zu Gesicht stünden. Reichlich Strafverteidiger vertreten zahlreiche Beschuldigte, einige davon sind bzw. waren inhaftiert.
Eine hochkarätig besetzte Spezialabteilung ist notwendig, um ein solches Verfahren zu stemmen.

Es war nicht ganz einfach, aber nach ein paar Wochen ist mir es schließlich gelungen, die Staatsanwälte und den Haftrichter davon zu überzeugen, daß der Mandant nicht weglaufen wird, wenn man ihn aus der Untersuchungshaft entläßt.
So richtig überzeugend scheine ich dann doch nicht gewesen zu sein. Denn das Gericht hat den Haftbefehl nicht aufgehoben, sondern nur außer Vollzug gesetzt. Dem Mandanten wurden ein ganze Reihe von Auflagen gemacht, die sicher stellen sollen, daß er nicht doch abhaut.
Unter anderen war ihm aufgeben:
Er muss jeden Aufenthaltswechsel der Staatsanwaltschaft Potsdam zu dem Aktenzeichen „007 Js 10999/10 Wi“ mitteilen.
Genau das hat er – über seinen Strafverteidiger – auch gemacht, nachdem er aus der Haft entlassen wurde und – statt in seiner alten Wohnung zu bleiben – umgezogen ist.
teile ich unter Bezugnahme auf den Haftverschonungsbeschluß vom 31. Juni 2011 mit, daß Herr Wilhelm Brause ab sofort unter folgender Anschrift erreichbar ist und sich dort aufhält:
Statt der erbetenen Empfangsbestätigung erhalte ich die folgende Nachfrage:
Nota bene: Unterschrieben ist diese Anfrage nicht von einem Anfänger, sondern von einem ausgewachsenen Oberstaatsanwalt. Wohnsitzwechsel, da muß der Profi ran!
Weil es unter Umständen nicht schnell genug gelingt, eine amtliche Meldebestätigung zu bekommen, – schließlich handelt es sich um eine Chefsache – habe ich per ganz eiligem Fax mitgeteilt, was es mit den beiden Wohnungen auf sich hat und wie man die 650 Meter zu Fuß von der einen in die andere gelangt:
Ergänzend sollte ich vielleicht das Ermittlungsteam auch noch hinweisen, daß dort beide Wohnungen allerbestens bekannt sind und der Mandant schon in seiner Vernehmung angekündigt hat, wo er demnächst sein Ei hinlegen wird; und daß ich als Pflichtverteidiger natürlich auch zustellungsbevollmächtigt bin, falls irgendwann einmal in den nächsten Monaten oder Jahren die Anklage an den Mann gebracht werden muß.
Ich sehe, die Staatsanwälte haben das Umfangverfahren – trotz widriger Umstände wie die fehlende Bereitschaft zur Nutzung der vorhandenen Elektronik – super im Griff.
Wer für solche Spielereien Zeit hat, kann einfach nicht überfordert sein.
Risiko Telefon
Bequem, aber gefährlich: Das Handy.
Wir weisen unsere Mandanten an, uns am Telefon keine vertraulichen Nachrichten zu übermitteln. Für schriftliche Nachrichten haben wir einen gesicherten Zugang. Zum sicheren Telefonieren nutzen wir in besonderen Fällen Verschlüsselungstechniken (secure IP mobile phones).
Deswegen der Hinweis des Strafverteidigers: Straftaten und Mobil-Telefone sind nicht kompatibel.
Video gefunden bei Via Jura.
Betrug im Namen der Anwältin
In der Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Braun, Hamburg, trudeln seid ein paar Tagen täglich zig Anrufe von Personen ein, die angeblich 48.000,00 Euro bei einem Gewinnspiel gewonnen haben sollen.
Ihnen wurde erzählt, sie bekämen den Gewinn, wenn sie mittels einer UKash-Karte 250,00 Euro Anwalts- und Notarkosten zahlten. Die Erzählerin sagte, sie sei Mitarbeiterin der Kanzlei Braun. Die Anrufe kommen aus Rumänien, auf der Nummer ist niemand erreichbar.
So etwas ist natürlich nicht nur nervig für die Kollegin, sondern auch noch gefährlich. Wenn nämlich auch ein Staatsanwalt auf die Masche „hereinfällt“, schaut er natürlich gern mal bei der Strafverteidigerin vorbei.
Deswegen hat Frau Braun sich nun öffentlich erklärt, u.a. in einer Mitteilung in ihrem Blog „RAinBraun“. Sie hofft, damit den Anschein einer Beteiligung an dieser Geschichte nachhaltig zerstreuen zu können.
Dabei möchte ich Alexandra Braun gern unterstützen. Sachdienliche Hinweise nehmen Frau Rechtsanwältin Braun und ich gern entgegen.
Das Ende des Cyber Crime
Aus einer Anklageschrift:
Soweit im Rahmen dieser Verfahren der Nachweis der betrügerischen Handlungen der Beschuldigten rechtskräftig geführt werden könnte, bestünde somit erstmals die begründete Erwartung, dass damit diesem Phänomen dauerhaft Einhalt geboten werden könnte, was insbesondere den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit im Internetverkehr in der Wahrnehmung der Bevölkerung signifikant stärken würde.
Wenn man das so liest, könnte man meinen, Ziel des Anklageverfassers sei es nicht nur, die Angeschuldigten ihrer „gerechten Strafe“ zuzuführen, sondern auch, die gesamte digitale Unterwelt zu säubern.
Geht’s auch ’ne Nummer kleiner, Herr Staatsanwalt?
Werbung für Brandstiftung
Aus dem Posteingang – „An die Geschäftsleitung“:
Ich hätte nicht gedacht, daß es die noch gibt: Werbung mit Zündhölzern. Kein schlechter Gedanke, Streichholzwerbung durch einen Strafverteidiger …
Der Strafverteidiger empfiehlt – 13
Steuererklärung auf einem Bierdeckel
Ich habe gestern die Unterlagen von meinem Steuerberater bekommen, die noch unterschrieben und ans Finanzamt geschickt werden müssen.
Die Steuererklärung habe ich vor dem Versand eingescannt:
Ich möchte den Bierdeckel sehen, der den Inhalt dieser 110 DinA4 Seiten aufnimmt. Aber ich freue mich über Politiker, die Visionen haben.
Der Strafverteidiger empfiehlt – 12
Knast-Lektüre
Der Mitangeklagte – vorgeführt aus der Untersuchungshaftanstalt – vertreibt sich in den Verhandlungspausen die Zeit mit Lesen:

Das sieht jetzt nicht danach aus, als rechnete er noch mit einem Freispruch.




