- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Kanzlei Hoenig Info
Der Geschäftskundenservice bei der Commerzbank
Es hat viel Zeit und Mühe gekostet, den Internet-Zugriff auf die Kontenverwaltung zu bekommen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen war mir der Zugang mit Nutzername und Paßwort von jetzt auf gleich verwehrt. Monate lang funktionierte es einwandfrei, dann auf einmal nicht mehr. Trotz stets richtiger Eingabe der Zugangsdaten per Kopie aus dem Paßwort-Container.
Gar nicht so einfach, dann mit drei (!) damit beschäftigten Bankmitarbeitern zu einer Lösung zu kommen. Eine Mitteilung an die Geschäftsleitung wirkte dann irgendwie als Katalysator. Es funktioniert jetzt wieder. Nach zahlreichen Telefonaten und eMails. Und 14 Tage ist ja auch keine Zeit …
Ich konnte mich nun in Ruhe dem zweiten Problem mit der Commerzbank zuwenden: Der Zugang auf die Umsätze des Kreditkartenkontos über Starmoney war – wiederum von jetzt auf gleich – nicht mehr möglich. Am 28.7. abends ging’s noch, am 29.7. morgens war’s vorbei. So schnell kann‘ gehen.
Man wolle sich darum kümmern, teilte man mir vergangene Woche mit. Ich habe dann noch einmal daran erinnert, bin ja nicht der einzige Kunde, da kann so ein Bankmitarbeiter schon einmal etwas aus den Augen verlieren.
Prompt erhalte ich heute eine Lösungsmöglichkeit, per eMail. Super. Ich zitiere (inklusive der Formatierung):
Hier erhalten Sie eine Anleitung für die Einbindung Ihrer
Kreditkartenkonten in „StarMoney Business 4.0 Commerzbank-Edition“.Die nachfolgenden Schritte führen Sie jeweils aus, wenn
– Ihr Schlüssel durch Sie oder die Filiale freigegeben wurde.
– Ihrer Teilnehmernummer ein neues Konto zugewiesen wurde.
– Änderungen an Ihrem Kontonutzungsumfang durchgeführt wurden.
– Sie zwischen Ihrer aktiven Sicherheitsdiskette und einer Kopie
wechseln
– Sie Ihr Kreditkartenkonto auf dem üblichen Weg nicht mehr aktualisieren
könnenStellen Sie sicher, dass Ihr Sicherheitsmedium angeschlossen bzw. eingelegt
ist.
Wählen Sie in der Navigationsleiste die „Kontenliste“.
Markieren Sie das Kreditkartenkonto und klicken Sie im linken unteren
Bereich des Fensters auf „Entfernen“.
Bestätigen Sie die Nachfrage mit „Ja“.
Sobald das Konto aus der Liste entfernt wurde, betätigen Sie den Button
[Konto neu] im unteren Bereich des Fensters.Wählen Sie unter „Kontoart auswählen“ die Option „Girokonto“ aus und
tragen in das entsprechende Feld Ihre Bankleitzahl ein.
Markieren Sie (Experteneinstellungen aktivieren) und
(Bankinformationen online aktualisieren).
Klicken Sie auf [Weiter].Nun wird die Internetverbindung aufgebaut bzw. werden Sie dazu
aufgefordert, diese zu starten.
Wählen Sie Ihr Sicherheitsmedium aus. Benutzen Sie einen USB-Stick o.ä.,
markieren Sie die „HBCI-Datei“ und überprüfen die Angabe des Pfades zu
Ihrer Sicherheitsdatei. Sollte diese nicht stimmen, stellen Sie sie bitte richtig
ein.
Klicken Sie nun auf [Weiter].Es werden die auf dem Medium gespeicherten Bankverbindungen
angezeigt.
Bitte achten Sie darauf, dass nur bei HBCI-Chipkarte im Feld „Kundennummer“
die Benutzerkennung ein weiteres Mal einzutragen ist.Wählen Sie die gewünschte Commerzbank-Bankverbindung aus und
stellen Sie sicher, dass die HBCI-Version auf „HBCI 2.20“ (bei FinTS-
Chipkarten „HBCI 3.00“) und bei Protokoll „TCP/IP“ eingestellt ist.
Klicken Sie nun auf [Weiter].Sie werden jetzt nach Ihren Benutzerdaten für das Sicherheitsmedium gefragt.
Nach der Eingabe betätigen Sie den Button [OK].
„StarMoney Business 4.0 Commerzbank-Edition“ baut eine Verbindung zur
Commerzbank auf.
Starten Sie bitte die Internetverbindung, wenn Sie dazu aufgefordert
werden.
Betätigen Sie anschließend den Button [OK].Es erscheint nach kurzer Zeit der Dialog „Sie können nun Ihre
Sicherheitsdatei entnehmen“. Bestätigen Sie diese Meldung mit [OK].Ihnen wird nun in einer Übersicht das Kreditkartenkonto
angezeigt.Wichtig: Ändern Sie in der Spalte „Kontoart“ den Eintrag auf
„Girokonto“.Anschließend klicken Sie auf [Fertigstellen]. Sofern Sie keine
weiteren Bankverbindungen einrichten möchten, bestätigen Sie den in
diesem Fall erscheinenden Folgedialog mit „Nein“.Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit
uns unter einer der u.g. Rufnummern in Verbindung.
Alles kein Problem also. Am kommenden Wochenende soll ja sowieso wieder regnen …
Schönen Dank auch!
Betrug durch Anwälte zulasten der Justizkasse?
Richter werfen Anwälten systematische Manipulation von Gerichtsgebühren vor
Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts haben der Anwaltschaft systematische Manipulation zulasten der Staatskasse bei großen Wirtschaftsverfahren vorgeworfen. So werde der Streitwert solcher Verfahren inzwischen «beinahe regelmäßig» zu niedrig angesetzt, um Gerichtsgebühren zu sparen, kritisierte das Gericht in einem Beschluss. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. 5. 2011 – 2 W 15/11).
berichtet Beck Aktuell.
Damit kann unsere Kanzlei jedenfalls nicht gemeint sein, weil der Vorwurf sich gegen Zivilrechtler richtet. Glück gehabt!
Aber vielleicht sollte ich noch einmal über das Gebahren der Justiz bei der Festsetzung der Pflichtverteidiger-Gebühren berichten … ein paar knackige Worte werden mir dazu sicherlich ebenso einfallen wie den ehrenwerten Richtern beim Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Eilig – Ich habe Urlaub
Die Richterin rief an. In einer Wirtschaftsstrafsache. Um 18:39 Uhr. Sie hinterließ eine Nachricht:
Bittet bis 19 Uhr um RR, da sie ab morgen im Urlaub ist. Betr.: Wilhelm Brause. Terminieren würde sie sonst auf den 29.11.11 um 9 Uhr.
Die Sache liegt seit Ende Mai bei ihr auf dem Tisch. Ich habe ihr trotzdem schöne Ferien gewünscht. Um 18:57 Uhr.
Ich weiß nicht, wann das Internet voll ist
Thomas de Maizière ist ein Verteidigungsminister, Bernd Neumann ein Kulturstaatsminister. Also zwei von denen, die uns regieren. Sie werden wohl wissen, wie man das macht.
Kreditentscheidung in 20 Minuten
Ein paar Gedanken am Sonntagvormittag, aufgehängt in einem Einkaufswagen:
Erster Akt:
Die Lebensmittelabteilung bei Karstadt ist ja nun nicht gerade bekannt als Hort der kleinen Preise. Also braucht man ein wenig mehr Geld, wenn man dort einkaufen will. Und wenn man grad‘ kein’s hat, kann man sich ja was borgen. Gut, daß es die Bank gibt, die auch am Samstagnachmittag geöffnet hat.
Zweiter Akt:
Für diesen Présidenten

ruft die Kasseriererin 0,95 Euro auf. Creme fraiche eines anderen Herstellers, z.B. Milbona, in einem anderen Supermarkt, z.B. Lidl, liegt bei 0,49 Euro. Der Luxus, im Karstadt einkaufen zu gehen, kostet also das Doppelte.
Dritter Akt:
Aber es geht noch besser: Wenn dieser Président nun mit dem WunschKredit finanziert wird, sieht die Rechnung wie folgt aus.
3.900 Euro kosten 48 mal 99 Euro, also 4.752 Euro. Das ist ein Aufschlag von 22 Prozent. Der Präsidentenschmand würde danach 1,16 Euro kosten, also 0,67 Euro mehr als beim Billiganbieter.
Vierter Akt:
Und die Bank verlangt 852 Euro dafür, daß man es sich besser gehen lassen kann, als man es sich leisten sollte.
Einen habbich noch:
Die Restschuldversicherung, die dem Karstadtkunden dann noch aufgeschwätzt wird. Die Kosten dafür kommen noch oben drauf.
Conclusio:
Wie bescheuert muß man eigentlich sein, um solche Einkaufswagen-Angebote für seriös zu halten. Aber immerhin sind Banker stets gut gekleidet und tragen Schlipse.
Online-Marketing aus Mannheim
Leichtfertige Abmahnungen:
Sollten rechtliche Gründe gegen eine weitere Nutzung einer meiner Domains oder Subdomains sprechen, empfehle ich von einer Abmahnung Abstand zu nehmen und eine direkte Kontaktaufnahme an mich zu senden. Bei ungerechtfertigten, leichtfertigen und betrügerischen Abmahnungen wird von meinem Rechtsanwalt unverzüglich die negative Feststellungsklage bzw. Klage wegen betrügerischer Vortäuschung falscher Tatsachen erhoben. Der Erfüllungsort ist 68259 Mannheim.
Ich habe ihn abgemahnt, aber gar nicht leichtfertig, sondern höflich. Wegen Werbemüll. Darauf reagierte der Online-Marketinger:
Ich bedaure die Störung und die Umstände sehr, insbesondere da ich übernächstes WE voraussichtlich in Berlin bin und Ihre Kanzlei gerne kennen gelernt hätte.
Die Kanzlei kennen zu lernen wird er Gelegenheit bekommen. Der entsprechende Kennenlernantrag ist bereits unterwegs zum Gericht. Eine „kostenfreie Potentialanalyse“ wird das aber sicherlich nicht.
Der Dreisprung der Oberrittmeisterin
Die Kavallerie der Justiz, heute besetzt mit Frau Oberrittmeisterin Doris Möller-Scheu, meint:
Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.
ist in einem Artikel von bim/dpa auf SPON zu lesen.
Es ist gut zu wissen, daß Staatsanwälte mutig sind. Mutig genug, um sich an’s Kostenrecht heranzuwagen. Aber Mut ist nicht allein entscheidend. Es gehört auch Geschick dazu, wenn man es zu etwas bringen will.
Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig.
Das hat der Bundesgerichtshof (VII ZB 17/10) gerade erst am 5. Mai 2011 beschlossen.
Für Entschädigungen, die auf einer Verletzung der Grund- und insbesondere der Menschenrechte des Betroffenen beruhen, darf der Staat diese Aufrechnung jedenfalls nicht erklären.
Dem Reitverein hätte es gut gestanden, sich bei einem Strafverteidiger zu informieren, bevor er Kurzweil in den Medien verbreitet. Der Kollege Udo Vetter hatte das Thema bereits im Juni diskutiert.
Ein schönes Beispiel für den Dreisprung, von dem sich die Staatsanwaltschaft so häufig leiten läßt:
- Das geht doch nicht!
- Da könnte ja jeder kommen!
- Wo kommen wir denn da hin!
Ich denke, da wird sich jetzt jemand fürchterlich schämen.
Schmerzensgeld für Folterandrohung
Magnus Gäfgen wurde rechtskräftig verurteilt, weil er den elfjährigen Jakob von Metzler ermordet hat. Während des Ermittlungsverfahrens im Herbst 2002 wurde Herrn Gäfgen in einer Vernehmung auf Anweisung des damaligen Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Herr Wolfgang Daschner, von zwei Polizeibeamten massive Folter angedroht.
Wegen dieser Folterandrohung machte Gäfgen mit Hilfe seines Rechtsanwalts Dr. Michael Heuchemer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Land Hessen geltend. Seine Klage hatte teilweise Erfolg: Das Land Hessen muss Magnus Gäfgen 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
In dem Urteil des Landgerichts Frankfurt /M. heißt es, daß die Folterandrohung eine „schwerwiegende Rechtsverletzung“ sei, die nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden könne als durch die Zahlung einer Entschädigung. Den beiden Polizisten attestierte der Vorsitzende Richter, sie hätten sich vorsätzlich über das Folterverbot hinweg gesetzt, ohne dabei alle anderen Möglichkeiten, zu einem zufriedenstellenden Ermittlungsergebnis zu kommen, auszuschöpfen.
Eine mutige, meiner Ansicht nach eine richtige Entscheidung. Genauso wenig, wie das Verbrechen die Folter rechtfertigt, rechtfertigt dieses Urteil das Verbrechen. Und zur unmißverständlichen Klarstellung nun auch aus zivilrechtlicher Sicht war diese Entscheidung des LG Frankfurt notwendig.
Mehr über dieses Verfahren in der taz, hier, hier und hier.
Nebenbei 1:
Die beteiligten Beamten wurden 2004 rechtskräftig verurteilt; nicht wegen Verstoßes gegen § 343 StGB, sondern nur wegen Nötigung und Daschner wegen Verleitung zum Missbrauch der Amtsbefugnisse. Und zwar zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt (sog. Geldstrafe auf Bewährung). Eine Kompromiss-Lösung.
Nebenbei 2:
Rechtsanwalt Dr. Heuchemer hat bis zu dieser Entscheidung einen steinigen Weg zurück gelegt. Sein Antrag, Herrn Gäfgen Prozeßkostenhilfe zu gewähren, wurde zunächst vom Landgericht Frankfurt abgelehnt. „Keine Erfolgsaussichten“, hieß in dem ablehnenden Beschluß. Diese Entscheidung hob erst das Bundesverfassungsgericht auf und ordnete im Jahr 2008 an, dass Gäfgen doch Prozesskostenhilfe bekommen sollte. Erst dann konnte die Klage erhoben werden.
Geld verdienen kann man mit so einem Verfahren als Zivilanwalt nicht. Ich ziehe den Hut vor dem Durchhaltevermögen und der Kompetenz des Kollegen.
Der Strafverteidiger empfiehlt – 14
Kommentare deaktiviert für Der Strafverteidiger empfiehlt – 14
Das Ü-Ei Hotte
Arno Widmann hat gegraben und in der Berliner Zeitung seinen neuesten Fund vorgestellt: Alt-Linker und Neu-Nazi Horst Mahler soll demnach (auch!) (noch!) ein Stasi-Spitzel gewesen sein. Der alte Hotte ist anscheinend immer wieder einmal für neue Überraschungen gut.
Es ergeben sich zweifelsohne zeithistorisch wichtige Fragen. Was bedeutet das für den 2. Juni 1967? Für die Tatsache, dass er die Familie des Opfers Ohnesorg juristisch vertreten hat? Was bedeutet es, dass er als Nebenkläger im Kurras-Prozess aufgetreten ist? Er war meines Erachtens die Zentralfigur bei der Gründung der RAF. Er hatte im Herbst 1969 in London versucht, Rudi Dutschke für die RAF zu gewinnen, und er war es auch, der Anfang 1970 nach Italien reiste, um Gudrun Ensslin und Andreas Baader dazu zu überreden, in eine künftige Guerilla-Organisation einzutreten. Wenn Mahler zu dieser Zeit für die Staatssicherheit gearbeitet hat, dann wird einiges für die Gesamtinterpretation dieser Zeit noch einmal genauer zu überprüfen sein.
Quelle:
Interview – Arno Widmann und Harry Nutt
in der Berliner Zeitung
Das kann ja heiter werden.
Update (04.08.2011):
Der Tagesspiegel berichtet:
Der inhaftierte Rechtsextremist Horst Mahler, ehemals Terrorist der Roten Armee Fraktion, bestreitet die Vorwürfe, er sei für die DDR-Staatssicherheit als Spitzel tätig gewesen. Er habe „zu keinem Zeitpunkt“ mit der Stasi zusammengearbeitet, teilte Mahler jetzt schriftlich dem Journalisten Uwe Soukup mit.
In dem Bericht heißt es weiter, die „Bild am Sonntag“ habe die Stasi-Zuarbeit Mahlers in die Medienwelt gesetzt. Hätte ich das bei der Abfassung meines Beitrags gewußt, hätte ich zumindest eine andere Überschrift gewählt.
Das wird ja noch heiter.
