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Kanzlei Hoenig Info
Einäugige Richter beim Bundesgerichtshof
Seit dem 4.8.2009 gibt es den gesetzlich geregelten Deal. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger handeln das Ergebnis eines Strafprozesses aus. Handeln statt Verhandeln. Damit müssen wir nun leben.
Zentrale Norm dieser sogenannten „formellen Verständigung“ ist der § 257c StPO. Im zweiten Absatz dieser Vorschrift heißt es:
Der Schuldspruch sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung dürfen nicht Gegenstand einer Verständigung sein.
Neben dieser gesetzlich normierten Abreden gibt es in der Praxis auch die sogenannten informellen Deals. Das ist die Stelle, an denen das Prozeßrecht vollständig aus den Angeln gehoben wird. Zum Beispiel dann, wenn Gegenstand der Verfahrensabrede genau so eine „verbotene“ Maßregel nach § 63 StGB ist.
Eine solche gesetzwidrige und unzulässige Vereinbarung zwischen den Verfahrensbeteiligten war Gegenstand eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes (Beschluß vom 22.06.2011, 5 StR 226/11).
Zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger wurde eine Freiheitsstrafe anstelle der einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vereinbart. Es gab also ein kollussives gesetzwidriges und unzulässiges Zusammenwirken der drei Schwarzberockten.
Das mißfiel den Rotberockten vom 5. Senat, die – auf die Revision des Angeklagten – das Urteil aufhoben und „zu neuer Verhandlung und Entscheidung […] an die Schwarzen an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen“. Soweit, so konsequent und richtig.
Unverschämt finde ich allerdings den folgenden Passus in dieser Entscheidung:
Das neue Tatgericht wird zu erwägen haben, ob dem Angeklagten ein neuer Verteidiger zu bestellen ist, nachdem der bisherige sich auf die vom Gericht initiierte grob sachwidrige Verständigung eingelassen hat.
Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Das Gericht „initiiert“ einen glatten Rechtsbruch. Und der Verteidiger soll dafür den Rausschmiß kassieren. Ja, hallo?!
Mitgewirkt an dieser (ich sag’s jetzt nicht deutlich, sondern nur höflich) Fehlentscheidung des Gerichts hat doch auch ein Staatsanwalt. An dem Rechtsmittel dagegen fehlte jede Mitwirkung der Staatsanwaltschaft.
Gerade weil die fünf Herrschaften des 5. Senats hervorragende Strafjuristen sein dürften, sollten sie imstande sein, sich solcher einäugiger Empfehlungen zu enthalten. Gemaßregelt gehörten hier die Richter der Strafkammer und der Staatsanwalt.
Ob der Verteidiger, der die Interessen seines Mandanten im Auge gehabt haben dürfte, falsch gehandelt hat, ist zumindest zweifelhaft; denn er hat die – erfolgreiche – Aufklärungsrüge schließlich geschrieben und damit den Rechtsbruch überhaupt erst aufgedeckt.
Update:
Auch Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., berichtet kritisch über die Entscheidung des BGH, kommentiert sie allerdings etwas zurückhaltender.
Aushang
Prost Neujahr.
Ein freundlicher Gastwirt: Schützt Raucher, macht Umsatz mit pinkelnden Gästen und trinkt Jägermeister.
Gefährlicher Mandant
Strafverteidigung ist eine gefahrgeneigte Tätigkeit, bei der durchaus mal etwas aus dem Ruder laufen kann.
Weil eine Rechtsanwältin angeblich die für die Abschiebung bestimmten 1.000 Euro ihres Mandanten als Honorar verrechnete, terrorisierte sie ein Häftling ein Jahr lang verbal und schriftlich mit den widerwärtigsten Anwürfen und mit Todesdrohungen. Der aus Serbien gebürtige Bauarbeiter gab sich geständig. Während er ’nur noch hier raus will‘, wünscht die Nebenklage seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Über einen Prozeß gegen den ehemaligen Mandanten einer Strafverteidigerin berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Wenn’s um’s Geld geht, hört die Mandantschaft bekanntlich auf.
Die mir gut bekannte und sehr erfahrene Kollegin hat nicht leichtfertig und vorschnell mit einer Strafanzeige reagiert. Wie andere professionelle Verteidiger auch hat sie ein sehr dickes Fell, was „Gespräche“ mit Mandanten angeht. Dieser Kandidat hier allerdings scheint auch diese Grenze locker überschritten zu haben. Die Drohung mit einer Enthauptung schlägt man sich nicht so einfach wieder aus dem Kopf.
Das Problem mit der Sicherungsverwahrung, deren Verhängung das Gericht prüft, dürfte für den verhinderten Henker nun zu einem einschneidenden Erlebnis werden.
Kommentare deaktiviert für Gefährlicher Mandant
Das untere Ende der justiziellen Intelligenz
Die Strafjuristen werden ja bekanntermaßen am unteren Ende der justiziellen Intelligenz angesiedelt.
Dieser Satz stammt von einem Insider, von Herrn Staatsanwalt Jörn Patzak aus Trier, seines Zeichens kompetenter Gegner der Verteidigung, wenn es um Betäubungsmitteldelikte geht.
Das Zitat ist schon etwas betagt, es fiel mir jedoch bei der Lektüre der Zeit, Ausgabe Schweiz, wieder ein. Der Schweizer Bundesanwalt Erwin Beyeler geht ist den Ruhestand und gibt dort das letzte Interview seiner Amtszeit.
Herr Beyeler versäumt es nicht in seinem Resumee, Verteidiger-Verhalten zu kritisieren:
Das stimmt nicht. Das ist falsch. So etwas ist sehr gezieltes Anwaltsgeschwätz.
und
Aber die Anwälte nutzen so etwas aus …
Diese Art der Kritik ist bekannt. Engagierte Strafverteidiger sind bei einer bestimmten Sorte von Staatsanwälten weder hier noch in der Oase beliebt. Anwaltsschelte aus dieser Ecke ehrt eher, als daß sie kränkt.
Am Ende des Interviews wird der künftige Pensionär nach seinen Zukunftsplänen gefragt:
Ich habe im Sinn, mich – nach einer Pause – als Anwalt formell zu konstituieren und eintragen zu lassen in Schaffhausen. Dann möchte ich gern beratend tätig sein für Behörden, auch Projekte begleiten. Vielleicht mal als außerordentlicher Staatsanwalt. Oder als Strafverteidiger, wenn ein ganz interessanter Fall kommt.
Der Kollege Konrad Jeker aus Solothurn, bei dem ich den Hinweis auf das Interview gefunden habe, begrüßt den künftigen Kollegen Beyerele freundlich, wenn auch mit einem gewissen Unterton.
Die Schweizer sind eben ein höfliches Volk. Ich hingegen überlege, ob es unterhalb des unteren Endes der Intelligenz noch ein weiteres Ende gibt.
Kollegen oder was?!
Der Anwalt schreibt einen Blogbeitrag. Ein Besucher des Weblogs schreibt dazu einen Kommentar. Soweit, so gut.
Aber der Kommentator macht einen entscheidenden Fehler: Er redet den Anwalt zwar höflich an, versteigt sich dann aber zu einem „Herr Kollege“. Das geht ja nun gaa nich! … wenn man noch Referendar ist.
Kleine, unbedeutende Referendare sind im Verhältnis zu einem ausgewachsenen [tm] Rechtsanwalt keine Kollegen! Wo kämen wir denn da hin?! Wenn das jeder Referendar mit einem Anwalt machen würde?!
Man kann doch nicht einfach davon ausgehen, daß jeder Anwalt über Selbstbewußtsein verfügt? ODER?! Also, sowas!
Humor bei der Vollstreckungsstelle
Es war eine kleine Sache, eine Prügelei im besoffenen Kopf. Mußte alles nicht sein, erst Recht nicht der Ruf nach der Polizei. Das hätte man alles „unter sich“ klären können.
Die Polizisten machten ihren Job und notierten die Personalien, die dann auf einigen Umwegen den Strafrichter erreichten.
Der Richter wollte den Körperverletzer gar nicht erst sehen und unterschrieb daher einen Strafbefehl, der dann auch rechtskräftig wurde.
Dem derart Verurteilten war’s Recht, nur die Geldstrafe konnte er nicht stemmen. Jedenfalls nicht auf einen Hub. Deswegen beantragte er bei der

die Geldstrafe in Raten zahlen zu dürfen, weil er derzeit nicht liquide sei. Die Vollstrecker meldeten sich auch umgehend:
Das ist doch echt nett:
Verurteilter:
Ich kann nicht alles auf einmal zahlen, weil ich kein Geld habe.
Staatsanwaltschaft:
Weil Du kein Geld hast, mußt Du alles auf einmal zahlen.
Das war nun etwas, das der Verurteilte nun überhaupt nicht verstand. (Ich versteh’s auch nicht.) Deswegen kam er zu uns und bat um anwaltlichen Rat und Beistand.
Es gibt für den Mandanten nun grob gesagt drei Möglichkeiten.
- Er zahlt, obwohl er kein Geld hat. Dann wäre die Sache erledigt.
- Er zahlt nicht, weil er kein Geld hat und sitzt eine Ersatz-Freiheitsstrafe in der JVA Charlottenburg ab.
- Er beantragt, die Geldstrafe in freier Arbeit zu tilgen.
Ich habe ihm zu Variante 3 geraten und ihn zur
geschickt.
Mir scheint, bei der Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft sitzen Menschen, die Humor haben. Nur kann über diesen Humor kein anderer Mensch lachen.
Erpressung per DDoS-Attacke
Der Online-Shop des Elekronik-Fachmarkts Conrad meldete am 21.12.2011 – also mitten im Weihnachtskonsumterrorgeschäft – Land unter. Gegen das Unternehmen wurde eine DDoS-Attacke gefahren und damit der Shop-Server in die Knie gezwungen.
Dahinter steckt eine neue Geschäftsidee. Nicht die von Conrad, sondern von Leuten aus der Cybercrime-Szene.
Das beginnt zunächst damit, daß die Website des Anbieters für eine kurze Zeit lahmgelegt wird. Danach meldet sich ein freundlicher Mensch und „bittet“ um einen Geldbetrag, zahlbar sofort und per Western Union oder Ukash. Zahlt der Website-Betreiber den erbetenen Betrag, ist die Sache meist erledigt; zahlt er nicht, setzt eine DDoS-Attacke ein, die mehrere Stunden bis Tage dauern kann. In dieser Zeit geht auf der Website gar nichts mehr.
So eine DDoS-Attacke funktioniert recht bequem über ein Bot-Netz. Man mietet sich die erforderlichen Serverkapazitäten (Attacker/Handler) – allerdings eher nicht in Europa. Durch einen Trojaner oder Wurm infiziert man mehrere (sehr viele) Computer (Zombies), verbindet sie mit den Servern und steuert sie von dort aus. Der Steuermann ist dann Herr über tausende Rechner, die alle gleichzeitig und massiv bei Conrad einkaufen wollen. In aller Regel führt das zum Endes des Weihnachtsmarkts.
Bereits im März hatte das Landgericht Düsseldorf (Urteil v. 22.03.2011 – Az.: 3 KLs 1/11) entschieden, daß so eine Attacke strafbar ist.
Gewerbsmäßige Erpressung (§§ 253 Abs. 1, Abs. 4 StGB) ist ein Stichwort, an dem man nicht vorbei kommt. Die DDoS-Attacke stellt nach der Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts eine Computersabotage im Sinne der §§ 303b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB dar. Maximal und im Paket gibt es dafür 15 Jahre Freiheitsentzug. Also eine Geschichte, die sich nur begrenzt für einen Kindergeburtstag eignen.
Siehe dazu auch: Kanzlei Dr. Bahr – LG Düsseldorf: DDoS-Angriffe sind strafbare Computersabotage
Presseerklärung und Interviews der Verteidiger von Beate Zschäpe
Gerade an solchen Extrem-Fällen zeigt sich, von welcher Qualität der Rechtsstaat ist.
Die Ermittler stehen unter einem enormen Erfolgsdruck. Das bisherige Versagen ist offenkundig, irgendein Ergebnis muß vorgelegt werden. Daß in so einer Lage oftmals Rechte des (bzw. hier der) Beschuldigten geschliffen werden, scheinen die dafür Verantwortlichen als Kollateralschaden hinzunehmen. Dagegen wehren sich die Verteidiger der Beate Zschäpe mit einer öffentlich mitgeteilten Haftbeschwerde.
Nach den uns vorliegenden Akten besteht kein dringender Tatverdacht wegen Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
ist der am heutigen Dienstag veröffentlichten Presseerklärung der Verteidiger Heer und Stahl (PDF) zu entnehmen.
Reklamiert wird unter anderem die verweigerte Einsicht in Teile der Ermittlungsakten, während der Generalbundesanwalt (GBA) und das Bundeskriminalamt (BKA) genau aus diesen Aktenteilen Informationen an die Medien – und nicht an die Beschuldigte – weiter leiten.
Ein weiterer Kritikpunkt scheinen die Haftbedingungen zu sein. Beate Zschäpe soll in einer Einzelzelle sitzen, in der Tag und Nacht das Licht brenne. Dies sind „übliche“ Vorsichtsmaßnahmen der Haftanstalt, sofern eine Suizid-Gefahr besteht. Dafür gäbe es aber keinerlei Anhaltspunkte, ist von den Verteidigern zu hören.
Ich halte es für richtig, daß die Verteidiger mit dieser Erklärung eine Gegenöffentlichkeit herzustellen versuchen. Damit auch Außenstehende, seien sie nun Fachpublikum oder juristische Laien, nachvollziehen können, wie der Staat mit Verdächtigen umgeht.
Aus der Würde des Mandanten als Prozessubjekt folgt, dass ihm alle gesetzlichen Möglichkeiten zuzugestehen sind, sich mit den ihm und seinem Verteidiger richtig erscheinenden Maßnahmen gegen die drohende strafrechtliche Sanktion zu wehren.
schreibt Rechtsanwalt Heer auf seiner Website. Dazu gehört auch die Verteidigung in der Öffentlichkeit.
Als wenig hilfreich empfinde ich allerdings den (öffentlichen) Hinweis der Verteidiger auf persönliche Charakterzüge ihrer Mandantin. Das mag aber auch damit zusammen hängen, daß ich von Vorurteilen gegen diese Nazi-Szene geprägt bin.
Update:
Hier gibt es ein lesenswertes Interview mit dem Verteidiger.




