- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Kanzlei Hoenig Info
Knastalltag im Rechtsstaat
Ein Spotlight auf deutsche Haftverhältnisse:
Der Zustand der in Köln-Ossendorf einsitzenden mutmaßlichen Terroristin Beate Zschäpe hat sich nach Angaben ihrer Anwälte aufgrund der Haftbedingungen und wegen Anfeindungen durch andere Häftlinge rapide verschlechtert.
war gestern in der SZ zu lesen. Die Zeitung berichtet über die Haftbedingungen, unter denen die Untersuchungsgefangene leidet.
24 Stunden Neonlicht in der Zelle. Ausschalten wollte man das Licht nicht. Aber die Gefängnisverwaltung hat ein paar Ideen, wie man der Gefangenen zu mehr Schlaf verhelfen könnte:
Zschäpe bekam eine Schlafbrille, die nach Angaben ihrer Anwälte, „über ein sehr straffes Gummiband“ verfügt, was zu Kopfschmerzen führe: Das Einschlafen werde „mittels der Maske nicht gefördert, sondern vielmehr verhindert“. Der Anstaltsarzt habe ihr geraten, tagsüber den Sportraum aufzusuchen, „um aufgrund körperlicher Anstrengungen“ nachts trotz des Lichtes einschlafen zu können. Eine Vollzugsbeamtin habe das aus Sicherheitsgründen abgelehnt und stattdessen Zschäpe den Ratschlag gegeben, im Rahmen des Hofganges Übungen mit einem „Springseil zu machen“. Wenn sie davon dann müde werde, störe das nächtliche Licht nicht mehr.
Insbesondere an den Haftverhältnissen erkennt man die Qualität des Rechtsstaats. Für diejenigen, die sich hier nicht so gut auskennen: Köln-Ossendorf liegt nicht im Irak.
Update:
ARD-Korrespondent Holger Schmidt berichtet in seinem Weblog Terrorismus in Deutschland Über die Kritik der Zschäpe-Anwälte über die Haftbedingungen und liefert weiteren Hintergrund. Auf der Website des Verteidigers Wolfgang Heer gibt es reichlich Links zu weiteren Veröffentlichungen.
(Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de)
Der kleine Unterschied
Der Unterschied zwischen der „Bitte um Entlassung“ und einem „Rücktritt“? 50.000 Euro!
Ich verteidige derzeit gegen eine Anklage wegen Diebstahls eines Schokoriegels. Schaden: 0,50 Euro.
Noch ein Unterschied: Der eine ist ein Ex-Justizsenator, der andere ein psychisch kranker Obdachloser.
Weitere Infos zum Ex-Justizsenator Michael Braun übermittelt Percy MacLean, Vorsitzender Richter am Berliner Verwaltungsgericht, im Tagesspiegel.
Faktenlagen und IP-Adressen
Einem Polizeibeamten wird vorgeworfen, die Besetzer eines Hauses in der Brunnenstraße 183 in Berlin Mitte per eMail über die bevorstehende Räumung gewarnt zu haben.
Kerstin Gehrke wirft im Tagesspiegel einen Blick auf die Ermittlungsarbeit der Kollegen des angeklagten Beamten:
„Ich war das nicht, ich kann mir das nicht erklären“, sagte er. „Alle Zeugen waren von seiner Unschuld überzeugt“, erinnerte sich eine Ermittlerin vor dem Richter. Aber „rein von den technischen Fakten her“ sei man zu dem Schluss gekommen, dass nur D. es gewesen sein könne. „Seine IP-Adresse wurde schließlich ermittelt“, sagte die Zeugin. Was sie über Identitätsdiebstahl im Internet und das mögliche Knacken von verschlüsselten WLAN-Netzen wisse, wurde sie gefragt. „Da fehlen mir die nötigen Details“, gab sie zu.
„Technische Fakten“ sollen also die angebliche Verletzung des Dienstgeheimnisses belegen. Hinterfragt ein auch nur mittelmäßig begabter Strafverteidiger diese „Fakten“-Lage, dann stellt sich sehr oft – so auch hier – heraus, daß die Ermittler über nur wenig belastbare Kompetenz verfügen.
Unerlaubte Blicke in das polizeiliche Auskunftssystem sind eine Sache, von der wohl viele Polizeibeamte schon einmal etwas gehört haben. In Brandenburg wird das als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Genauso wenig, wie ein solcher ordnungswidrige Blick hat eine IP-Adresse irgend einen Beweiswert für die Identität des Absenders einer eMail. Das sollte eigentlich auch den Ermittlungsbehörden bekannt sein.
Wenn die Anklagebehörde nicht mehr aufzuweisen hat als das, was in dem Tagesspiegel-Artikel erwähnt wird, dürfte es für eine Verurteilung eher „schlecht“ aussehen.
Die Mailbox-Nachricht des Präsidenten
Meiner Ansicht nach wäre eine Veröffentlichung ohne Zustimmung ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Christian Wulff.
Schreibt der Datenschutzbeauftragte.
Daß die Gossenblätter sich um Persönlichkeitsrechte einen Kericht kümmern ist bekannt. Spannend wird allerdings die Reaktion der Ermittlungsbehörden. Wenn der Datenschützer Recht haben sollte, wie sähe dann die Veröffentlichung des Tondokuments gegen den Willen des Präsidenten unter dem Blickwinkel des Strafrechts aus?
Wer traut sich, liebe Staatsanwaltschaft?
Update:
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr stellt dazu ein paar fundierte strafrechtliche Überlegungen an.
Wespen-Nest
Rechtsanwälte haben aber […] nicht die Courage, dezidiert und kontrovers Meinungen öffentlich zu vertreten und auch kritisch Stellung zu beziehen. […] Es fehlen kontroverse Diskussionen und entsprechende Beiträge sowie jeglicher rechtspolitische Weitblick.
RA Kleine-Cosack, Anwaltsblatt 2012, 68; (auszugsweise!) zitiert nach RA Achim Flauaus
Der Kollege Kleine-Cosack hat in den vergangenen drei Wochen das law blog, insbesondere die „kontroversen Diskussionen“ über das lateinische Kochbuch, nicht gelesen, sonst würde er das so nicht sagen. ;-)
Don’t be evil
Im Zusammenhang mit unserem neuen Internet-Auftritt war auch die Werbung über Google-AdWords angedacht. Um ein altes Konto zu reaktivieren, das wir vor einigen Jahren im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Projekt genutzt hatten, stand ich in (sehr freundlichem) Kontakt mit Google; es ging um ein paar organisatorische Fragen, die die Finanzbuchhaltung betrafen. Während die Sache noch in Bearbeitung war, erhielt ich von „adwords-noreply“ folgende Mitteilung:
Sehr geehrte AdWords-Kundin, sehr geehrter AdWords-Kunde,
wir haben bei Ihrem Google AdWords-Konto gravierende Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen bzw. unsere Werberichtlinien festgestellt. Aus diesem Grund wurden Ihr Konto und alle weiteren von Ihnen erstellten zugehörigen Konten deaktiviert und Ihre Anzeigen werden nicht mehr bei Google geschaltet. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie ab sofort weder ein AdWords-Konto besitzen noch ein neues erstellen dürfen.
Das fordert natürlich zur Frage heraus, was denn bei uns anstößig sein sollte. Der höfliche Googler antwortete:
… , ich habe einen Überprüfungsantrag für Ihre Zielseite gesendet. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Ihre Zielseite den Richtlinien zur Zielseite und zur Website entsprechen, werden Sie eine E-Mail von uns erhalten. […] Sollte sich herausstellen, dass Ihre Website weiterhin gegen die Richtlinien zur Zielseite und zur Website verstößt, werde ich mich bei Ihnen melden.
Drei Tage später bekam Post, vom selbem Mitarbeiter des Google AdWords-Teams, mit dem ich bereits Kontakt hatte:
Google nimmt Verletzungen der AdWords-Richtlinien sehr ernst. Ihr Konto wurde deaktiviert, nachdem unser System einen Verstoß gegen eine oder
mehrere unserer Richtlinien festgestellt hatte.Nach sorgfältiger Prüfung haben unsere AdWords-Spezialisten jedoch festgestellt, dass kein Richtlinienverstoß vorliegt, und haben Ihr Konto
wieder aktiviert. Ich wünsche Ihnen viel Glück mit Ihren Kampagnen.
Einige unserer Mandanten sind waren Werbetreibende, die sich darauf spezialisiert hatten, diese Nutzungsbedingungen zu umgehen. Ob für Google unsere Mandatsbeziehung zu diesen Leuten der Anlaß war, unsere Website zu „diskriminieren“, ist eine bloße Vermutung, die durch nichts belegt ist. ;-) Aber einen konkreten Hinweis, unter welchem Blickwinkel die Website eines Kreuzberger Strafverteidigers gegen die AdWords-Spielregeln verstoßen haben soll, habe ich leider nicht bekommen.
„You can make money without doing evil“. So lautet ein – überzeugender – Leitspruch der Google-Philosophie. Ist es „böse“ und „schlecht“, böse und schlechte Menschen zu verteidigen? 8-) Ich rege die Feinjustierung Eurer Filter an, liebe Googler!
Spiel nicht mit den Schmuddelkindern
Überraschend ist dabei nicht nur die Naivität des Präsidenten. Anzunehmen, die im Gossenkampf erprobte Bild-Zeitung werde wegen einer Drohgebärde tatsächlich einen Text nicht drucken, ist verrückt.
schreibt Ulrich Schulte in der taz. Er stellt ein paar unangenehme Fragen – nicht an den unseren Präsidenten, sondern an die Gossenkämpfer.
Die Fehler, die Herr Wulff gemacht hat und noch machen wird, rechtfertigen nicht das Verhalten dieser Boulevard-Reporter. Ich bezweifele, ob die Herrschaften aus der Kochstraße Rudi-Dutschke-Straße auch nur am Rande an die Pressefreiheit gedacht haben bei ihrer Kampagne gegen unser Staatsoberhaupt.
Ein gewisses Unbehagen bleibt deshalb.
kommentiert der tazzer, viel zu höflich.
Ich für meinen Teil halte es daher lieber mit Franz-Josef Degenhardt.
Vernichtungsnachweis
Post von der Lichtenberger Werkstätten für Behinderte gGmbH:
Hat 24,90 Euro netto gekostet. Plus Trinkgeld für die beiden Jungs, die den abschließbaren 240-Liter-Container die Treppe runter gehievt haben. Besten Dank!
Ein grottenfalsches Urteil
Fehler machen wir alle. Aber manchmal ist echt der Wurm drin. In dieser Sache allerding hat der Wurm den Durchmesser einer Röhre des Gotthard-Strassentunnels.
Am 15.11.2011 hat mein Kollege Tobias Glienke vor dem Amtsgericht Zossen eine Bußgeldsache verteidigt. Seinem Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, die er 2 Jahre und 3 Wochen vorher begangen haben sollte. Das Verfahren hatte sich ein wenig in die Länge gezogen und war irgendwie dem Blickfeld des Richters entschwunden. Jedenfalls stand am Terminstag fest: Die Tat ist verjährt (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Das mündlich ergangene Urteil lautete also auf Einstellung wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung. Party war also angesagt.
Nun kam das schriftliche Urteil:
Zum Inhalt dieses Urteils ist folgendes festzuhalten:
Seite 1:
- Verteidiger ist nicht Rechtsanwalt Hoenig, sondern Rechtsanwalt Glienke.
- Teilgenommen hat nicht nur der Richter allein, sondern eben auch besagter Verteidiger.
- Der Richter am Amtsgericht in einer Bußgeldsache ist kein „Vorsitzender“.
Seite 2:
- Der Tenor lautete nicht: „Gegen den Betroffenen wird … eine Geldbuße … festgesetzt“, sondern: „Das Verfahren wird wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt.“
- Es hat keine Beweisaufnahme stattgefunden.
- Demzufolge war auch kein Gutachten Gegenstand der Beweisaufnahme.
- Daß Verjährung vorliegt, ergibt sich aus den Daten auf der ersten Seite.
Seite 3:
- Gegen das Urteil gibt es für den Betroffenen kein Rechtsmittel.
- Das Urteil ist kein Beschluß.
Jetzt fehlt nur noch, daß morgen die Polizei auf der Matte des Mandanten steht und den Führerschein beschlagnahmen will.
Polenböller auch in Frankfurt?

Hinsichtlich der offenen Fragen nach der Art des Sprengstoffs rege ich die Kontaktaufnahme mit der Kreuzberger Polizei an. Die kennen sich aus mit sowas.

