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Kanzlei Hoenig Info
Stellenangebot: Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Rechtsanwaltsfachangestellte/r, unbefristet, in Vollzeit gesucht von mittelständischer Wirtschaftskanzlei in Berlin-Mitte.
Sie sollten über erste Berufserfahrung, fundiertes Fachwissen, ausbaufähige Englisch-Kenntnisse und gewandtes Auftreten verfügen. Sie dürfen anspruchsvolle Aufgaben und ein freundliches Team erwarten.
Bewerbungen bitte an
SCHULZ KLUGE PARTNER Rechtsanwälte,
z. H. Rechtsanwalt Eckart Schulz,
Friedrichstraße 61, 10117 Berlin.
Anmerkung:
Das Stellenangebot ist keines der Kanzlei Hoenig Berlin; wir sind zur Zeit komplett.
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Abgenickt – mit oder ohne Augenmaß?
Es gibt Richter, mit denen es Freude macht, sich zu streiten, wenn der Streit auf hohem Niveau und sine ira et studio – ohne Zorn und Eifer – ausgetragen wird. Das war vergangene Woche vor dem Amtsgericht der Fall.
Die Wünsche der Verteidigung auf dezidierte Aufklärung des Sachverhaltes stieß nicht auf Gegenliebe beim Richter, der das Verfahren eigentlich schnell zu Ende bringen wollte. Nach drei Terminen zeichnete sich ab, daß ein weiterer erforderlich ist, weil die Verteidigung auf den ausgebliebenen Zeugen nicht verzichten wollte. Das war durchaus ein Anlaß für den Richter, einen dicken Hals zu bekommen. Nun, Verteidiger sind nicht dazu da, um sich beim Gericht beliebt zu machen.
Die Stimmung wurde auch nicht besser, als es dann auch noch Probleme gab, innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 229 StPO) einen Termin für die Fortsetzung zu finden. Also wurde ein „Brückentermin“ (andere Bezeichnung: Schiebetermin) vereinbart, zu dem dann ein anderer (nicht informierter) Verteidiger erscheint und das Gericht ein paar Urkunden verliest. Nach diesem Termin kann es dann „normal“ weiter gehen.
Dies ist durchaus üblich, wenn verhindert werden soll, daß die gesamte Verhandlung „platzt“ und wieder bei Null angefangen werden muß.
Nun wollte der Angeklagte aber wegen der Vorlesestunde nicht wieder 150 km durch die Republik reisen. Zumal er einerseits selbst des Lesens mächtig war und zum anderen seinen Strafregisterauszug wohl auswendig singen konnte, auch wenn dieser ein wenig länglich war.
Ich habe daher darum gebeten, ihm nachzulassen, nicht zu dem Schiebetermin erscheinen zu müssen. Erwartungsgemäß wies der Staatsanwalt aber darauf hin, daß dies wegen der Grenze des § 233 StPO wohl eher nicht ginge. In unserem Fall hat der Angeklagte, wenn es denn zur Verurteilung kommen sollte, mit deutlich mehr als 6 Monate Freiheitsstrafe zu rechnen.
Der Richter nahm den Hinweis gelassen entgegen. Er lud die Beteiligten – auch den Angeklagten – mündlich und belehrte ihn, daß auch ohne ihn verhandelt werden könne, wenn er nicht zu dem Termin erscheine. Mir gegenüber erfolgte noch ein kurzes Nicken mit dem Kopf, dann wurde die Verhandlung bis zum Brückentermin unterbrochen.
Nun weiß ich gar nicht, was ich aus dieser Sache machen soll. Denn erscheint der Mandant nicht, könnte es sein, daß wir es hier mit einen überaus freundlichen Revisionsgrund zu tun bekommen (BGH 2 StR 638/89; 5 StR 120/88, 2 StR 519/86). Das sind zwar alles alte Schätzchen, aber noch heute gilt: Wenn das Gericht dem Angeklagten den Eindruck vermittelt hat, es sei mit seiner Abwesenheit einverstanden, fehlt es an zumindest einer Voraussetzung – die Eigenmächtigkeit – für die Möglichkeit, nach § 231 II StPO auch ohne den Angeklagten verhanden zu dürfen.
Nicht ganz einfach das …
Bild: adacta / pixelio.de
Vorschläge aus dem Elfenbeinturm
Arbeitsrecht ist zwar nicht so unbedingt das Revier, in dem unsere Kanzlei sich tummelt. Aber im Vergleich zu einem Rechtsanwalt dürfte der Abstand eines Richters zu unternehmerischen Entscheidungen noch ein gutes Stück größer sein.
Prof. Stoffels berichtet im Beck-Blog über eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes (ArbG) Düsseldorf (vom 15.5.2012 – 2 Ca 2404/12). Das Gericht beantwortete die Frage, ob ein Arbeitgeber die Kosten für einen Flug erstatten muß, die dem Bewerber um eine offene Stelle entstanden sind für die – innerdeutsche – Anreise mit dem Flugzeug zum Vorstellungsgespräch.
Der Richter am Arbeitsgericht hält folgenden Vorgehen für sinnvoll:
Ein Bewerber, der mittels Flugzeug anreisen will, könne sich schlicht an den potentiellen Arbeitgeber wenden und anfragen, ob dieser Reisekosten per Flugzeug übernimmt.
So ein Vorschlag kann wirklich nur von jemandem stammen, der die in Watte gepackten öffentlichen Ausschreibungen des öffentlichen Dienstes für das Maß aller Dinge hält. Wenn jemand, der Arbeit sucht, Ansprüche formuliert, noch bevor er irgend einen Handschlag gemacht hat, sollte sich nicht wundern, wenn er mit dieser Einstellung beim Arbeitsamt zum Stammkunden wird.
Aber woher soll ein Richter das auch wissen? Stammt er doch im statistischen Mittel aus gut bürgerlichen (im Zweifel verbeamteten) Verhältnissen, hat ein altsprachliches Gymnasium besucht, bevor er auf direktem Weg in die heimatnahe Universität wechselte und mit Prädikatsexamina übergangslos in den Justizdienst übernommen wurde.
Nicht den Hauch einer Chance, irgendwann mal das ernsthafte Leben kennenzulernen … aber denjenigen dann Verhaltensvorschläge machen wollen, die ihren Lebensunterhalt nicht monatlich am Ersten im Voraus garantiert bekommen.
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de
Gunny wanted: Dead or Alive.
Es ist schon etwas angestaubt, aber immer noch für einen Aufreger gut:
Er nennt sich „Gunny“, er fährt eine dunkle Yamaha R6 und er ist ein notorischer Raser.
Tanja Buntrock berichtet im Tagesspiegel über einen Berliner Motorradfahrer, der zwei Hobbys hat: Einen Vierzylinder durch die Stadt und übers platte Land quälen. Und Video-Filmen. Beides zusammen gibt es auf Youtube zu sehen.
Und wohl irgendwann beim Amtsgericht Tiergarten, wenn man ihn erwischt:
Polizei sucht Raser, der seine Fahrten filmt.
titelt Frau Buntrock.
Hals und Beinbruch!
Danke an Gregor für den Hinweis.
Das lawblog und die ARAG
Wie alle anderen Rechtsanwälte leben auch Strafverteidiger von den Zahlungen ihrer Mandanten. Es handelt sich bei diesen Geldgebern aber nicht in allen Fällen um die „Stützen unserer Gesellschaft“. Teilweise stammen die Honorare von recht dunklen Gestalten. So sorgen beispielsweise (Tot)Schläger, Erpresser, Betrüger und sonstige Wirtschaftskriminelle dafür, daß die Kanzleien mit strafrechtlichem Schwerpunkt überleben und die Kollegen dazu beitragen können, daß der Rechtsstaat funktioniert.
Udo Vetter, ein Strafverteidiger aus Düsseldorf, hat zu den oben genannten Finanziers seiner Kanzlei einen weiteren Partner gefunden. So berichtete gestern die Wirtschaftwoche:
Der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter betreibt das Lawblog, eines der renommiertesten Blogs in Deutschland. Nun geht er eine Kooperation mit der Arag Versicherung ein. Und könnte von den Einnahmen aus dem Deal durchaus leben.
Ich freue mich für Udo Vetter, daß er für sich einen Weg gefunden hat, mich bei meinem nächsten (Gegen-)Besuch in Düsseldorf zum Essen einladen zu können. ;-)
Und den Marketing-Experten der ARAG gratuliere ich, daß sie wissen, wie man ohne wettbewerbswidrige Schleichwerbung in die juristischen Weblogs kommt.
Nebenbei:
Das Weblog der Kanzlei Hoenig Berlin ist und bleibt werbefrei. Es ist Werbung für stets unabhängige Strafverteidigung.
Bild: Sara Hegewald / pixelio.de
Verwaltungsgericht: Frauen können nicht einparken
In einer Grundsatzentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 20. September 2007 – Az. 11 A 884.06 – festgestellt, daß Frauen nicht einparken können.
Kein Lkw-Fahrer oder vernünftiger Pkw-Fahrer würde hier bei der konkreten Situation (einer schmalen Straße mit Straßenbahnverkehr) auf die Idee kommen, einen Lkw dort abzustellen oder den Pkw über die Markierung hinaus zu parken, weil allzu offensichtlich ist, was dann in der Folge geschehen würde. Dass der Klägerin ein derartiges Vorstellungsvermögen offensichtlich fehlte, führt keineswegs dazu, einen Verkehrsverstoß zu verneinen oder gar die eindeutige Verantwortlichkeit anderen zuzuschieben.
Ich fasse zusammen: Lkw-Fahrer und vernünftige Pkw-Fahrer – jeweils männlich – parken dort nicht. Die Klägerin – weiblich – kann sich das nicht vorstellen.
Wie die Fotos eindrucksvoll belegen, hat die Klägerin bei ihrem Parkvorgang leichtfertig Raum von mehr als 25 cm zum Bordstein verschwendet, weswegen es überhaupt zu einer Behinderungssituation gekommen ist. Hätte die Klägerin auch nur einen Bruchteil der Zeit, den sie für dieses Klageverfahren aufwandte, in einen vernünftigen Parkvorgang investiert, wäre es nicht zu der Umsetzung gekommen.
Statt vernünftig, also wie ein Mann, zu parken, erhebt die Frau unvernünftig eine Klage. Das geht ja nun gar nicht. Meint die 11 Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, zur Zeit besetzt mit 3 Männern. Die wissen, wie mann einparkt.
Entscheidung gefunden über Jurabilis, die mit einem anderen, aber auch sehr netten Schwerpunkt über diese wegweisende Entscheidung der richterlichen Verwalter berichten.
Geklaute-Daten-Ankauf-Verboten-Gesetz (GDAVG)
Die Bundesregierung macht eine ganz neue Erfahrung:
Daten haben im Internetzeitalter einen unermesslichen Wert. Sie sind begehrt und werden auch illegal erworben, mit ihnen werden Geschäfte gemacht.
Aha! Deswegen macht die Bundesjustizministerin jetzt ein Strafgesetz.
§ 1 GDAVG: Wer geklaute Daten erwirbt, wird 14 Tage lang am Pranger gefesselt auf der Promenade am Zürichsee ausgestellt.
§ 2 GDAVG: Art. 46 Abs. 2 Grundgesetz und die entsprechenden Vorschriften der Landesverfassungen gelten nicht, soweit es um Straftaten nach § 1 GDAVG geht.
§ 3 GDAVG: § 2 GDAVG gilt insbesondere in Nordrhein-Westfalen und anderen von den Sozis mißhandelten regierten Bundesländer.
Zur Begründung führt die Bundesjustizministerin aus:
Der Rechtsstaat nimmt langfristig Schaden, wenn der Pranger nur am Unterbacher See in Düsseldorf stünde.
Deutsches Steuergeld in der Geldwäscherei
Die Schweizer Ermittlungsbehörden lassen nicht locker und werden dabei von den Österreichern unterstützt:
Das Geld, das Nordrhein-Westfalen einem Mittelsmann für die Lieferung von Bankkundendaten der CS auf ein Konto in Österreich überwies, wird auf gerichtliche Anweisung beschlagnahmt.
berichtet die Neue Züricher Zeitung.
Das sind etwa 850.000 Euro aus der Kasse der deutschen Steuerzahler, die den Erben des Datendiebs bzw. -hehlers nun weggenommen wurden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte das Geld nach Österreich überwiesen; das führte dann zu einer Strafanzeige durch die Vorarlberger Sparkasse wegen des „Verdachts auf Geldwäscherei“.
Es bleibt abzuwarten, bis die ersten Spitzenpolitiker aus NRW per Haftbefehl gesucht werden. Meinen Segen haben die Schweizer.
Viereckiger Mond in Moabit
Eine Terminsverlegung am Amtsgericht in einer Bußgeldsache zu bekommen, weil der Verteidiger verhindert ist, stellt – jedenfalls in dem Molloch Moabit – de facto die Quadratur des Mondes dar. Vor allem, wenn der Wunsch nach Verlegung erst etwa 2 Stunden vor dem Termin geäußert wird. „Das hätten Sie sich früher überlegen müssen, das ist kein Fall der notwendigen Verteidigung, es gilt das Beschleunigungsgebot und was weiß ich noch alles für Gründe werden angeführt, um den Termin auf Teufel komm raus durchzuziehen. Auf so etwas hatte ich mich schon eingestellt.
Um 11:40 Uhr sollte der Termin losgehen, um 10 Uhr war ich bei der Richterin und bat sie darum, den Termin zu verlegen. Der verteidigende Kollege sei verhindert, habe ich mitgeteilt.
Na klar, kein Problem, verschieben wir, ich rufe heute Nachmittag in der Kanzlei an und dann kann ein neuer Termin vereinbart werden; die Geschäftsstelle wird versuchen, die Zeugen noch zu erreichen, um ihnen abzusagen.
Nein, ich habe nicht mit einer abgesägten Schrotflinte vor der Richterin gestanden. Sondern mit meinem Telefon, auf dem ich der Richterin die SMS gezeigt habe, die mir der Kollege kurz zuvor geschickt hatte:
Der Kleine ist da! Mutter und Kind sind wohlauf! :-)
… nun richte ich richterliche Grüße an den glücklichen Verteidiger aus. Man muß also nur ein Kind in die Welt setzen, und schon klappt es sogar in Moabit mit der Terminsverlegung. ;-)
Das Unterschichtsfernsehen per eMail
Ein Ich-bin-wichtig-ich-bin-vom-Fernsehen meldet sich per eMail. Es geht um ein Verfahren, in dem unter anderem die Frage geklärt werden soll, ob der Betrieb eines Softwareportals den Tatbestand des Betruges erfüllt oder nicht. Das Landgericht, bei dem diese Frage erörtert wurde, kam zu dem Schluß: Jawohl, das ist Betrug. Mit dieser Problematik und ob das tatsächlich so ist, wird sich demnächst der Bundesgerichtshof beschäftigen.
Das hindert den privaten Fernsehmacher aber nicht daran, das Süppchen auch weiter medial am Kochen zu halten:
Ich möchte keinen Beitrag produzieren, in dem es wieder um die „armen, unwissenden User“ geht. Ich möchte den Internetnutzern den Spiegel vorhalten und zeigen, dass sie einfach viel zu sorglos, gar dumm mit diesen Angeboten umgehen und sie deshalb auch selbst schuld sind.
Dazu suche ich jmd. der Erfahrungen in in dieser Branche gemacht hat und mir diese mitteilen kann.
Natürlich 100% Anonym. Ohne echten Namen und Stimme.
Den privaten Sendern wird vorgehalten, sie seien ein „Unterschichtsfernsehen“. Ich finde den Begriff eigentlich ganz passend – aber nicht für die Zuschauer, sondern eher für die Macher, die „durch die aufregende Welt des modernen Lebens“ führen und die „die Beweggründe hinter den Schlagzeilen“ zeigen.
Update:
Der Herr vom Fernsehen scheint auch anderenorts erfolglos die Klinken zu putzen.
Bildquellenangabe: sigrid rossmann / pixelio.de