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Schadensersatz für sieben Jahre Knast

Ein Franzose hatte mehr als sieben Jahre im Gefängnis verbracht. Dann stellte sich heraus, daß er die Tat nicht begangen hat, für die er verurteilt wurde. Das angebliche Opfer hat die Anschuldigungen widerrufen.

Er hat 600.000 Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden erhalten, berichtet die Kleine Zeitung aus Österreich.

Sieben Jahre, das sind ca. 2.555 Tage. In Deutschland gibt es pro Tag 25 Euro für „den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist“, § 7 Abs. 3 StrEG. Macht 63.875 Euro.

Über den Daumen hat die deutsche Freiheit also 10 % des Wertes der französischen Freiheit.

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

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Austausch an der Theke

Auch diesmal war auf dem alljährlichen Wochenende der Berliner Strafverteidiger in Bad Saarow ein Schwerpunkt die vielen Gespräche in den Pausen und abends beim Empfang in der „Bühne„.

Der Kollege Kunold schreibt in seinem Kommentar zu meinem Beitrag über das diesjährige Programm, man könne sich solche Veranstaltungen sparen und die Kosten dafür in gute Fachliteratur investieren. Diese Ansicht halte ich für unzutreffend, und möchte dies mit einer kleinen Geschichte begründen.

Beim Bier an der Theke kam ich mit einem Kriminalbeamten ins austauschende Gespräch. Themen waren selbstverständlich wieder einmal die vielen Vorurteile, die wir beide gegenüber der jeweils anderen Seite hegen und pflegen.

Der Polizist reklamierte unter anderen die „Show, die von Euch Strafverteidigern immer wieder zu Beginn einer Verhandlung veranstaltet wird.“ Diese Befangenheitsanträge und Besetzungsrügen gleich zu Beginn der Hauptverhandlung seien doch nur – meist erfolglose – Versuche, den Prozeßstart zu sabotieren.

Ich habe mich gefreut, ihm die Hintergründe liefern zu können, aus welchem Grund sich diese Anträge auf den Beginn einer Verhandlung konzentrieren müssen. Die Strafprozeßordnung (z.B. § 25 StPO, Burhoff – Widerspruchslösung, § 222b StPO) gibt den Verteidigern eben nur ein enges Zeitfenster vor, in dem Ablehnungsgesuche, Widersprüche und Rügen angebracht werden dürfen.

Kriminalbeamte sind eben keine Volljuristen und Strafverteidiger keine Kriminalisten. Vielfach sind eben nur ein paar Grundlagen der jeweils anderen Profession bekannt – böse Zungen sprechen von gefährlichem Halbwissen.

Auch und gerade wegen dieser austauschenden Theken- und Pausengespräche sind Fortbildungsveranstaltungen nicht durch Fachliteratur ersetzbar.

Auf diesem Wege daher ein kleiner Dank an den Kriminalen, der auch bei mir wieder an der einen oder anderen Stelle für mehr – wertvolles – Verständnis für die Arbeit meiner Gegenseite gesorgt hat. Wenn man weiß, warum sich die andere Seite so oder so verhält, läßt sich eine Verteidigung auch besser ausrichten.

Und wenn man sich dann auch noch auf der Rückfahrt aus Bad Saarow auf dem Fahrrad gemeinsam mit einem Kollegen den Sonnenuntergang hinter der Spree anschauen kann, ist das durchaus auch eine Beschäftigung, der man am Wochenende nachgehen kann, lieber Kollege Kunold. ;-)

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Stuhl-Flug

Offenbar hatte in Neukölln jemand echt Druck. Im Tagesspiegel war heute zu lesen, daß man Teile eines Toilettenhäuschens noch in 15 Meter Entfernung aufgesammelt hat. Ob daneben auch noch anderes Material auf dem Richardplatz verteilt wurde, konnte die Zeitung nicht berichten. Das Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen, heißt es. Na denn.

Bild: Maret Hosemann / pixelio.de

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Juristen für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner

Der diesjährigen Juristentag in München spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus.

Zum Thema Vorratsdatenspeicherung heißt es in dem Beschluß:

Telekommunikationsanbieter sollten generell und soweit verfassungsrechtlich zulässig nach Maßgabe der RL 2006/24/EG (EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie) verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten zu sammeln und für mindestens sechs Monate zu speichern.

Die Onlinedurchsuchung wird mit diesen Worten gefordert:

Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Online-Durchsuchung ist angesichts der Möglichkeit einer Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein wichtiges Ermittlungsinstrument und sollte daher, wenn auch unter hohen, verfassungsrechtlich vorgegebenen Eingriffsschwellen (vgl. BVerfGE 120, 274) erlaubt werden.

Abgelehnt wurde dieser Beschlußantrag:

Es sollte eine gesetzliche Pflicht geschaffen werden, in jedem Einzelfall nachträglich den Datenschutzbeauftragten zu informieren.

Ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, daß es unter den Juristen solche und solche gibt. Wer steckt also hinter diesen tagenden Juristen:

Teilnahmeberechtigung:

Die Teilnahme an der Fachtagung ist von einer Mitgliedschaft im Deutschen Juristentag e.V. unabhängig. Auch interessierte Nichtjuristen sind eingeladen, an der Tagung teilzunehmen. Zur Abstimmung in den Fachabteilungen sind allerdings nur die Mitglieder des Deutschen Juristentages e.V. berechtigt.

Das bedeutet, es darf jeder teilnehmen und mitdiskutieren. Entscheiden dürfen aber nur

Mitglieder

Mitglied des Vereins Deutscher Juristentag kann jeder werden, der mindestens eine juristische Staatsprüfung in Deutschland bestanden hat oder Student der Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität ist.

Stimmberechtigt sind also neben den Klassikern – Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte – auch Kriminal- und Polizeibeamte des höheren Dienstes, die Jura studiert haben oder noch studieren. Strafverteidiger, also eine Untergruppe der Rechtsanwälte, die die Rechte des (einzelnen) Bürgers gegenüber dem Staatsapparat vertreten, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in der Mehrzahl an solchen Entscheidungen beteiligt.

Es wäre vielleicht einmal ein Gedanke Wert, den nächsten Juristentag mit einer Vielzahl von Strafverteidigern zu fluten, um zu Beschlüssen zu gelangen, die sich an den Freiheitsrechten orientieren, die ein paar kluge Köpfe am 8. Mai des Jahres 1949 in unsere Verfassung gegossen haben. Das waren zum Großteil auch Juristen. Aber nicht solche.

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Zwei Unfallfluchten

Über zwei Fälle aus dem Bereich Verkehrsstrafrecht, die von den kriminalen Fließbandarbeitern in Moabit zu bearbeiten waren, berichtet Rechtsanwalt Tobias Glienke, Fachanwalt für Strafrecht.

Fall 1:
Der Autofahrer fährt nachts mit eingeschaltetem Fahrlicht in einer für den Gegenverkehr aufgrund von Baumaßnahmen gesperrten Straße. Ihm kommt ein Roller entgegen, besetzt mit zwei Personen.

Der PKW hält an, weil für zwei Fahrzeuge nebeneinander der Platz knapp wird.

Der Rollerfahrer erschrickt, zieht heftig am Bremskabel, rutscht auf dem sandigem Untergrund aus und fällt um.

Der Autofahrer steigt aus und hilft dabei, den Roller wieder aufzustellen. Er fragt beide Gestrauchelte, ob alles in Ordnung sei. Weder sind Verletzungen an den Personen noch Schäden an der alten Schwalbe zu sehen. Der Rollerfahrer nickt.

Nach weiteren 5 Minuten steigt der Autofahrer wieder ein und fährt weg.

Späterer stellt sich heraus: Ein Schaden am Roller in Höhe von ca. 50 Euro und zweimal blaue Flecken an den Knien; keine Schäden an der Kleidung.

Die Amtsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den Autofahrer ein und wirft ihm Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) vor.

Fall 2:
Die Autofahrerin stößt auf einem Parkplatz gegen ein anderes Fahrzeug der E-Klasse. Es splittert an der gegnerischen Karosse. Sie steigt aus, sieht sich den Schaden an und findet alles nicht so schlimm. Dann fährt sie weg. Die Polizei besucht sie unmittelbar nach dem Unfall zuhause; die Autofahrerin räumt den Vorfall wie beschrieben ein.

Rechtsfolgen:
Im Fall 1 wird dem Autofahrer vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen (§ 111a StPO). Eine Beschwerde gegen die Entziehung ist erfolglos. Er kommt zur Anklage, Termin zur Hauptverhandlung in etwa 3 bis 4 Monaten. Der Autofahrer ist war Außendienstler, der in den vergangenen 5 Jahren 2 Flens angesammelt hatte.

Im Fall 2 wird das Verfahren nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Auflage in Höhe von 800 Euro eingestellt; die Fahrerlaubnis der Autofahrerin bleibt unangetastet.

Ich möchte die Ergebnisse hier nicht öffentlich kommentieren.

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Rattenrad

Fundstück in Neukölln:

BMW-Ratbike in Neukölln

Ratbike, fotografiert von Helga

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Die Gelegenheit ist günstig …

… für die Berliner Strafverfolger.

Am heutigen Freitag sind die besten unter den Berliner Strafverteidigern nämlich in Bad Saarow, um noch besser zu werden.

Beim Wochenendseminar zum Thema „Ethik im Strafprozess“ bin ich gespannt, wie heute Abend RiBGH (2. Senat) Prof. Dr. Thomas Fischer und RA Dr. Stefan König sich zanken miteinander auf dem Podium diskutieren. Die eine oder andere Frage hätte ich da auch noch an Herrn Fischer. Ich schau mal, ob ich per Twitter etwas darüber berichten kann.

Morgen, am Samstag dann, arbeite ich mit an der „Effektiven Verteidigung, einer Parallelwelt zur StPO“ und versuche zu ermitteln, ob das „per se Strafvereitelung“ sein kann.

Andere Verteidiger kümmern sich um die „Effektive Strafverfolgung um jeden Preis„. Also solche, die am Freitag-Nachmittag und Samstag stattfindet, weil so gut wie keiner in Berlin ist, der die Verfolger daran hindert. ;-)

Und ja: Ich freue mich auch darauf, viele andere der „Schmuddelkinder unter den Rechtsanwälten“ abends beim geselligen Teil der Veranstaltung wieder sehen zu können, die mir im Laufe des vergangenen Jahres nicht über den Weg im Kriminalgericht gelaufen sind.

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Nein, ein Strafrichter nötigt nicht!

Der Strafrichter lädt zum Termin. Den Betroffenen, seinen Verteidiger und insgesamt 6 (sechs) Zeugen, teilweise auswärtige, morgens um 9:00 Uhr. Dem Richter ist bekannt, daß nicht nur der Betroffene, sondern alle Zeugen berufstätig sind.

Vordergründig geht es wohl darum, den Täter zu ermitteln. Der Betroffene bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Das „Tat“-Foto ist aber nicht schlecht, man erkennt zumindest den Haar- und den Bartansatz. Und ein Ohrläppchen.

Der Verteidiger hat im Ermittlungsverfahren mitgeteilt, daß grundsätzlich auch einer der 6 (sechs) Zeugen möglicherweise, vielleicht, unter Umständen als Täter in Frage kommen könnte. Der Betroffene ist viel beschäftigt und die angebliche Tat ist schon zu lange her. Deswegen weiß er das nicht mehr. Und auf dem Bild erkennt er weder sich, noch sonst jemanden. Aber das Auto steht eigentlich jedem zur Verfügung, der in dem Haus ein- und ausgeht, in dem sie alle arbeiten.

Da wird sich der Richter – das unterstelle ich mal wohlwollend – gedacht haben, man hört sich mal an, was die Zeugen zu erzählen haben. Vielleicht ist ja jemand dabei, der ein besseres Gedächtnis hat und/oder auf dem Foto den Täter wiedererkennt.

Denn ich kann es nicht glauben, daß der Richter die Zeugen nur deswegen geladen hat, um den Betroffenen zu nötigen, seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück zu nehmen. Nein, auf solche abwegigen Gedanken kann ein Richter gar nicht kommen.

Schade. Es ist leider nicht mein Mandant. Und ich bin auch nicht der Verteidiger. Deswegen wird es nun auch nicht zu einer Beweisaufnahme kommen, die sich – z.B. wegen Verhinderung, Krankheit und Urlaub einzelner Zeugen – über 6 (sechs) Hauptverhandlungstermine hinzieht.

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Weltuntergang in Kreuzberg

Die Berliner Morgenpost – eine Tageszeitung aus dem Hause Springer – bringt die Meldung des Tages:

Betrunkener beschmiert Bankfiliale mit linken Symbolen

Die weiteren Fakten: 2,5 Promille, Kreuzberg, roter Stift.

Ok, es ist eine Agenturmeldung – es war nicht Springer, sondern die dapd.

Trotzdem: Es ist sehr traurig, mit welchem Müll sich manche Journalisten in der Hauptstadt ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Dann doch lieber ohne Bezahlung ein bisschen dummes Zeug bloggen …

Bild: Udo Sodeikat / pixelio.de

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Kein Netz in der JSA

Die Jugendstrafanstalt (JSA) in Charlottenburg ist der Vorreiter. Was das Nicht-Telefonieren-Können angeht. Nach fünf Jahren ist es der Verwaltung gelungen, das Pilotprojekt „Mobilfunkunterdrückung“ in Berliner Gefängnissen zu starten. Ein System von Antennen verhindert ab sofort den Internet- und Mobilfunkempfang im Bereich der Untersuchungshaftanstalt in der JSA

Unser freundlicher Justizsenator bringt es aber auf den Punkt. „Über die Innovativität der Gefangenen mache ich mir keine Sorgen.“ soll Thomas Heilmann bei der Präsentation der Kommunikations-Sperre in Charlottenburg gesagt haben. Ich bin tatsächlich gespannt, ob sich diese Rieseninvestition – 840 000 Euro – am Ende „lohnt“ und die unkontrollierte Kommunikation aus der Haft heraus nicht nur erschwert wird.

Ich halte den erheblichen (finanziellen) Aufwand für übertrieben. Die Mittel kann man in einer Jugendstrafanstalt sicherlich wesentlich sinnvoller einsetzen. Vor allem dann, wenn man weiß, daß die Jungs die reingeschmuggelten Telefone in aller Regel dazu nutzen, um ihren Müttern das Elend der Welt zu klagen. Oder um ihren Anwälten auf die Nerven zu gehen.

Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

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