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Vernunft?

Auf dem Fels der Geisler-Gruppe hat Reinhold Messner das Laufen gelernt. Als Fünfjähriger hat er dann den ersten Dreitausender bestiegen. Einige Jahre später war er dann auf den versammelten Achtausendern unterwegs und ist in ein paar kalten und heißen Einöden spazieren gegangen. Die Lebenswege „vernünftiger“ Zeitgenossen sehen anders aus.

Dieser Extremist, was die Abwägung zwischen Risiko und Spaß angeht, äußerte sich zu einer anderen Risikogruppe unter den menschlichen Lebewesen:

Wer mit seinem PKW bei uns auf schmalen Paßstraßen fährt, sollte … ganz rechts bleiben. … Wenn Ihnen dann in einer Kurve ein Motorradfahrer auf der falschen Seite entgegen kommt, ist dies meist nur der erste einer ganzen Kolonne von Verkehrsteilnehmern, die einem seltsamen Hobby frönen: Risk for fun.

Im Pulk, alle im Lederdress, mit Helm, […] rasen sie durch ein Ferienland, das mehr und mehr zum Friedhof zu werden droht. Ich habe in den Dolomiten mehr tote Motorradfahrer als abgestürzte Kletterer gesehen.

Übertrieben? Kann die Landstraße durchs Pustertal oder die Paßstraße am Reschen gefährlicher sein als die Ortler Nordwand?

[…]

Aggressive Autofahrer gibt es überall, aber Motorradfahrer, die im Kollektiv Staus, Überholverbote und Sperrlinien ignorieren, sind vor allem auf unseren Paßstraßen eine Gefahr. Auch für andere Verkehrsteilnehmer. Und zudem nicht nur eine Gutwettererscheinung. Vor allem bei Regen wird um die Wette gefahren. Mann gegen Mann. Leider landen die Kontrahenten öfter auf dem Friedhof als im Krankenhaus.

Diese Friedhöfe sind allerdings einen Besuch wert …

Quelle: Reinhold Messner, Gebrauchsanweisung für Südtirol, 2. A. 2007, S. 51 f

Als Messner diese Zeilen geschrieben hat, war er 62 Jahre alt. Bereits ein paar Jahre vorher ist er zuhause von einer Leiter gefallen und hat einen bleibenden Schaden erlitten. An den Füßen. Er ist nun nicht mehr Felskletterer, Höhenbergsteiger, Grenzgänger, Forscher und Politiker, sondern versucht sich als Ratgeber. Wohl auch für das Volk der Motorradfahrer. Ob das jetzt aber vernünftig ist?

Ich schaue mir heute mal an, was Messner zu den Bergvölkern der Erde zu sagen hat. Mit diesen Völkern kennt er sich jedenfalls aus.

Bild: Axel Mauruszat via Wikipedia

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Nutzungsausfallschaden und das StrEG

Nur mal eben schnell zwischendurch ein Gedanke:

Am 26. September hatten der Düsseldorfer Kollege Udo Vetter in seinem law blog und ich hier (Schadensersatz für sieben Jahre Knast) über die Entschädigungen für zu Unrecht erlittene Haft berichtet.

Gegenstand beider Beiträge waren die Beträge, die „für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist“ vom Staat an den Geschädigten gezahlt werden müssen. Nach § 7 Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) beträgt die Entschädigung 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

Anläßlich einer Unfallschadensregulierung haben wir für unseren Mandanten auch den Nutzungsausfallschaden für sein beschädigtes Motorrad geltend gemacht. Für eine verbogene MV Agusta F4 stehen dem Geschädigten 66 Euro für jeden angefangenen Tag der FreiheitsNutzungsentziehung zu.

Selbst für eine 34-PS-Gurke bekommt ein Nutzungsausfallgeschädigter 1 Euro mehr als ein Haftgeschädigter. Bei PKW beträgt der tägliche Satz mindestens 27 Euro bis maximal 99 Euro, viermal mehr wie für einen Tag bei Wasser und Brot.

Den Nutzungsausfallschaden für die schöne Italienerin hatten wir binnen zweier Monate nach dem Unfall auf dem Konto. Wie es jemandem ergeht, der 888 Tage zu Unrecht aufgrund massiver Fehler der Ermittlungsbehörden und einer Strafkammer beim Landgericht in Untersuchunghaft saß und anschließend freigesprochen wurde, kann man in der Süddeutschen nachlesen.

Udo Vetter bringt es auf den Punkt, wo mir die für die Öffentlichkeit geeigneten Worte fehlen:

Allerdings kann ich aus Erfahrung sagen, dass die deutsche Justiz in solchen Fällen meist verbissen um jeden Cent feilscht. Entschädigungsprozesse werden regelmäßig zu einer Kraft- und Geduldsprobe, selbst wenn keine überzogenen Ansprüche gestellt werden. Betroffene empfinden das oft als zweite Bestrafung.

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

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Anrufer des Monats

Ein junger Mann ruft aufgeregt an und schildert unserer Mitarbeiterin sein großes Elend.

Er habe im Internet gesurft und sich ein paar Pornoseiten angeschaut. Keine Kinderpornos, nein, nur ganz legale. Das dürfe mal ja wohl, da sei ja nicht verboten. Und auf einmal sei da so ein Bild erschienen, in dem ihm die Bundesregierung mitteilte, er sei auf einer verbotenen Kinderporno-Seite gewesen und jetzt werde sein Rechner gesperrt. Seitdem funktioniere gar nichts mehr, er sehe nur noch einen weißen Bildschirm.

Der Anrufer will von uns wissen, ob das Bundeskriminalamt so einfach seinen Rechner sperren dürfe, obwohl er sich doch wirklich – „Ischwöre!“ – keine Kipos angeschaut habe.

Ich habe ihn beruhigen können und ihm unseren Techniker empfohlen, der ihm dann wohl mal besser einen funktionierenden Virenschutz installieren sollte.

Grafik via Wikipedia

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Razzia wegen einer Bußgeldsache

Das Landgericht Tübingen hat zwischen Weihnachten und Silvester 2011 gezeigt, welche katastrophalen Auswirkungen der Genuß von zuviel Feststagsgebäck haben kann.

Die Richter (oder waren es auch Richterinnen?) vertreten – mutmaßlich nach dem Mißbrauch besagter Kekse – allen Ernstes am 29.12.2011 die Ansicht (1 QS 248/11 OWi), die Durchsuchung einer Wohnung und Beschlagnahme einer Lederhose im verkehrsordnungswidrigkeitrechtlichen Bussgeldverfahren sei verhältnismäßig.

Offenbar war es der Bußgeldbehörde nicht gelungen, den Moppedfahrer zu identifizieren, der mit 39 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell unterwegs gewesen sein soll.

Und nun wußten die Herrschaften von der Rennleitung nicht, gegen wen sie das Bußgeld in Höhe von sage und schreibe 120,00 Euro verhängen sollen. Schlechthin unerträglich war auch, daß die 3 Flens, die dafür vergeben werden, nicht an den Mann (oder die Frau) gebracht werden konnten. Immerhin: 2 km/h mehr und es wäre sogar ein Fahrverbot von einem kompletten Monat fällig gewesen. (Wenn denn nicht andere Gründe – fehlerhafte Messung, falsche Bedienung, fehlende Ausbildung der Meßdiener … – entgegen gestanden hätten.)

Deswegen waren die Ordnungshüter und dann auch das Gericht der Meinung, eine Wohnungsdurchsuchung, die der Identifizierung eines Fahrers dient, sei keineswegs ungeeignet. Auch sei im Verhältnis zur Schwere der Tat (Hört! Hört!) die angeordnete Durchsuchung angemessen.

Denn immerhin, so entschied das Hohe Gericht, bildet zumindest das Auffinden der Motorradbekleidung ein wichtiges Indiz in der Beweiskette.

Warum eigentlich nicht gleich auch einen Haftbefehl gegen den Halter des Motorrades vollstrecken, seine DNA feststellen und die Lederhose (Tatwerkzeug!) einziehen, den Arbeitgeber benachrichtigen und die Krankenkassenbeiträge verdoppeln?!

Wenn es nicht so verdammt viel Mühen machen (vulgo: Geld kosten) würde, dann sollte man solche willkürlichen Zwangsmaßnahmen mal einem kompetenten Verfassungsrichter vorlegen; ich möchte meinen, der bekäme schlagartig Pickel von so einer Entscheidung.

Bild: Peter Smola / pixelio.de

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Anrufer

Die Telefonanlage teilt mit: An einem ganz gewöhnlichen Dienstag habe ich über 20 Telefongespräche geführt. Mit Richtern, Staatsanwälten, Behörden, Mandanten …

In mehr als der Hälfte dieser Fälle habe ich die Telefonate vorbereitet und/oder anschließend eine Telefonnotiz zur Akte gespeichert. Gegen das Vergessen …

Es hätten noch ein paar mehr sein können, wenn mich unsere Mitarbeiterinnen nicht entlastet hätten. Das ist Knochenarbeit, anstrengend und nicht immer lustig.

Zu den laufenden Mandaten, die am Telefon bearbeitet werden, kommen natürlich auch neue Sachen. Oder auch nur schlichte Anfragen. Etwa solche hier:

Ich habe im Internet Ihre Telefonnummer gefunden und habe da mal eine Frage an Herrn Hoenig.

Die Mitarbeiterin bittet in solchen Fällen den Anrufer, sein Problem kurz zu umreißen. Oft läßt sich die Frage auf diese Weise bereits klären und ich habe Zeit, mich um die Sachen zu kümmern, die sich nicht von alleine erledigen. Führt das nicht zum „Erfolg“, bitten wir den Anrufer, seine Frage per eMail zu formulieren. Dann kann ich mich in einer ruhigen Minute mit der Frage auseinandersetzen und sie so oder so beantworten.

In der vergangenen Woche hatten wir einen Anruf, da funktionierte das nicht. Die Anruferin wollte weder mit unserer Mitarbeiterin sprechen, noch war sie bereit, mir eine eMail zu schreiben. Es war ihr zu aufwendig, ließ sie wissen.

Im Anschluß an das Telefonat erhielt ich per Twitter mehrere Nachrichten der Anruferin:

Glaube, ich hätte bei meinen Telefonat gerade sagen müssen, es geht um eine Million ^^ – ok, weiter recherchieren.

Schade, hätte Sie wirklich mal recherchemäßig gebraucht — aber ich habe Sie da überschätzt.

… und jetzt suche ich weiter: RA Strafrecht für kleine Frage

Und Schluss @KanzleiHoenig aus meinem Leben gestrichen …

Ich helfe gern, auch ohne daß es gleich eine Kostennote gibt, solange es den Rahmen nicht sprengt. Aber ich würde mich freuen, wenn Anrufer sich dann auch ein wenig auf meine Bedürfnisse einstellen.

Ich muß wohl akzeptieren, daß nicht jeder die Gabe hat, andere mit höflicher Rücksicht um einen Gefallen zu bitten.

Bildquellenangabe: Rike / pixelio.de

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Schriftwechsel mit einer Bank

Wir hatten für unseren Mandanten im März eine Klage erhoben. Es gibt eine Bank, die an dem Ausgang des Gerichtsverfahrens ein (berechtigtes) Interesse hat. Deswegen haben wir sie seinerzeit auch umfassend informiert. Die Abschrift der Klage war ein Teil unserer Informationen.

Heute bekommen wir ein Fax dieser Bank. Sie möchte über den Sachstand informiert werden. Auch das ist berechtigt. Allerdings:

Das ist eine Form des Umgangs, die ich von meinen sonstigen Mandanten gewohnt bin, die manchmal aus ganz anderen Verhältnissen stammen. Aber vielleicht macht das für eine Bank keinen wesentlichen Unterschied.

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Nicht nur Symptom-Bekämpfung

Es gibt wenig Gerichte, an denen ich häufiger Delikte verteidigt habe, die im Zusammenhang mit Alkohol gestanden haben, als am Amtsgericht in Eberswalde. Offenbar hat man nun das Problem der alk-bedingten Straftaten erkannt und packt das Übel an der Wurzel:

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Alles wird gut!

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Türen-Evolution in Neubrandenburg

Also, die Zellentüren des Gefängnisses des Großherzoglichen Amtsgerichts zu Neubrandenburg aus dem Jahre 1879 sehen um Klassen besser aus, als diese profane Stahltür des aktuellen Amtsgerichts.

Ich bin gespannt, wie die Türen dieses Gerichts in 150 Jahren aussehen werden.

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Middle of the road

Auf der Admiralbrücke:

Das hat sich jemand verfahren.

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Die Zeiten ändern sich nicht

Es hat sich seit den frühen 90ern, als ich als Dozent häufig in Brandenburg unterwegs war, nicht viel geändert am Bahnhof Lichtenberg. Der sieht heute immer noch so aus wie vor 20 Jahren.

Und ich mutmaße mal, daß vor 1989 das Fotografieren auf dem Bahnsteig auch schon verboten war.

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