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Sternchen für die Terminsplanung

Die Termininierung von Hauptverhandlungen, die sich über mehrere Verhandlungstage erstrecken, gehört – vermutlich – zu den wenig erfreulichen Tätigkeiten, die ein Richter zu erledigen hat. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Angeklagte und Verteidiger sowie Dolmetscher, Sachverständige und/oder Zeugen vor Gericht erscheinen sollen.

Es gibt nun Richter, die kraft ihrer Suppe einfach die Termine festsetzen und die Beteiligten selbst sehen müssen, wie sie damit klarkommen. Das führt dann im Zweifel zu heftigen Auseinandersetzungen, bis hin zu erfolgreichen Ablehnungsgesuchen. Jedenfalls zu schlechter Laune bei jeder Erscheinung.

Daß es auch anders geht, zeigt diese Mitteilung des Landgerichts Oldenburg:

Insbesondere die zweite Seite des gerichtlichen Schreiben mit der Tabelle macht die Terminsabstimmung für alle Seiten doch recht einfach.

Wenn der Richter jetzt noch gleich berücksichtigt hätte, daß mindestens ein Verteidiger zu den Terminen jeweils von Berlin nach Oldenburg anreisen muß, und der Start um 9:00 Uhr daher ein paar Probleme aufgibt, wärs optimal.

Aber immerhin:

Dafür gibts 4 1/2 von 5 möglichen Sternchen. ;-)

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Potentielle Mandantin liebt mich

Aus unserem Posteingang:

Geliebte,

Herzliche Grüße an Sie.

Ich hoffe, dass diese E-Mail treffen Sie in einem sehr guten gesundheitlichen Zustand.

Mein Name ist Lynda Udankoro Nguessan

Ich schreibe diese Mail mit Tränen und Trauer um Ihre Mithilfe in Bezug auf meine derzeitige Situation zu suchen.

Ich verlor meinen Vater aus einer Schusswunde während der politischen Krisen in meinem Land.

Sorry für meine Erreichen Sie durch dieses Medium bitte Geduld mit mir, ich bin wirklich in Problem.

Ich möchte Ihnen als kompetenter Hand benutzen, um mein Erbe Fonds 8.500.000USD, um Ihr Land zu bewegen für weitere Investitionen.

Nachdem Sie das Geld erhalten haben, können Sie mir helfen, in Ihrem Land zu investieren, würde Ich mag, um ein Haus zu besitzen und auch ich will, um etwas Geld in Hotels und anderen lebensfähige Unternehmen investieren in Ihrem Land durch dich.

Ich möchte wissen, ob es für Sie möglich ist und ich zu einer gemeinsamen Unternehmung geben, werde ich Ihnen einen Teil des Geldes, wenn Sie mir helfen, diesen Fonds in Ihrem Land zu bewegen für die Sicherheit zu übernehmen.

Bitte, wenn Sie ehrlich und vertraulich kann mir helfen, diesen Fonds in Ihrem Land zu bewegen und mir helfen, es zu investieren, bitte antworten meine Mail mit Ihren Kontakten Informationen wie folgt.

Ihr vollständiger Name
Ihre ständige Adresse
Ihre direkte Telefonnummer.

Ich bin für Ihre Antwort und alle Informationen warten wie oben, damit ich Sie mit allen Details liefern.

aufrichtig

Lynda Udankoro Nguessan

Falls noch jemand geliebt werden will, kann er sich an

Lynda [affi_nguessan12@yahoo.co.jp]

wenden.

Vorsorglich:
Vollmachtsvordrucke für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Geldwäsche gibt es im übrigen hier.

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Was steckt hinter dem Rammbock?

Hells Angels BackpatchDie Rahmenkonzeption des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Rockerkriminalität war geheim. Jedenfalls bis zur gar nicht mehr geheimen Veröffentlichung auf www.hellsangelsmedia.com.

Das führte zum Hausbesuch u.a. des örtlichen SEK bei Kay S., dem Vereinsvorsitzenden des HDRA (Harley Drag Race Association) e.V. Landau, der laut Impressum für die Internetpräsentation verantwortlich zeichnet.

Außerdem ist Kay S. Präsident des Hells Angels MC Landau. Er ist also nicht nur Drag Racer, sondern gehört eben zur Zielgruppe des Konzeptpapiers. Dann bietet sich natürlich gleich mal die Umsetzung des vormals geheimen Konzepts in die Praxis an.

Darüber und über den Bericht in der Bikers News habe ich in der vergangenen Woche berichtet.

Ein freundlicher Kommentator (besten Dank an OG) verlinkte auf einen Artikel auf Telepolis, in dem Ulrike Heitmüller am 31.08.2012 ein paar Hintergründe für den Rammbock-Einsatz schilderte.

Danach soll es bei dem Einsatz nicht um die Zustellung der Einstweiligen Verfügung eines Zivilgerichts gegangen sein, sondern um die Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses.

Dieses Konzeptpapier scheint also nicht nur geheim (gewesen ;-) ) zu sein, sondern war auch noch ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Und wer solche Werke „unerlaubt verwertet“, begeht möglicherweise eine Straftat nach § 106 UrhG. Urheberrechtler werden erklären können, daß die Veröffentlichung auf einer Website eine „Verwertung“ darstellt.

Die Einstweilige Verfügung (vom 20.09.2012) wurde erst drei Wochen nach dem Besuch der Truppe (am 31.08.2012) erlassen.

Bemerkenswert ist jetzt noch folgendes:

Am 28.08.2012 formulierte der Urheberrechtsinhaber in Gestalt des Polizeipräsidenten eine Abmahnung. Er forderte den HDRA e.V. auf, bis zum 11.09.2012 das geheime Papier aus den Netz zu nehmen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Am selben Tag, also am 28. August, hat der Rechteinhaber aber die Computer und vermutlich auch reichlich Papier bei dem Vereinsvorsitzenden beschlagnahmt, die sicherlich sehr hilfreich gewesen wären, auf die Abmahnung entsprechend zu reagieren. Es ist schon irre, was es so alles gibt …

Da wird sich zumindest ein logistisches Problem ergeben haben, das bei der Frage hinsichtlich der Kosten für das Einstweilige Verfügungsverfahren noch eine Rolle spielen könnte.

Bild: DaiFh – Lizenz: CC-BY-SA-3.0

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Guten Morgen, Ihr Affen!

In unserer neuen Küche hing nach meinem Urlaub ein freundliches Bild an der Wand:

Ich bin mir jetzt nicht so sicher, was mir das Kanzleiteam mit diesen Tierchen mitteilen möchte.

Aber … das Kanzleiteam wird auch nicht wissen, wer gemeint ist, wenn ich morgens früh freundlich in die Runde grüße. ;-)

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Zustellung an den Präsidenten per Rammbock

Es ging um eine Einstweilige Verfügung des Amtgerichts Landau, also um einen Beschluß eines Zivilgerichts aus der Provinz. Damit ein solcher Beschluß wirksam wird, muß er dem Antragsgegner förmlich und nachweisbar zugestellt werden.

In der Regel übernimmt diese Zustellungs-Formalitäten der gemeine Postbote. Diese Einstweilige Verfügung war aber etwas ganz Besonderes, dafür brauchte es dann auch eine besondere Art der Zustellung.

Am 28. August um 8 Uhr sah Kay die Polizei auf sein Haus zukommen. „Mit Rammbock und allem“, erzählte er später. Er ging den Polizisten gleich entgegen und gab ihnen zu verstehen, dass er sich nicht wehren würde. Das ersparte ihm die Fesselung mit Kabelbindern, er musste sich auch nicht auf den Boden legen, und seine Tür wurde nicht aufgebrochen.

berichtete Michael Ahlsdorf in der Bikers News.

Worum gings? Der Präsident des Polizeipräsidiums Rheinland-Pfalz hat erfolgreich eine Einstweilige Verfügung (AG Landau, 5 C 1329/12) beantragt, die dem Präsidenten Hells Angels MC Landau zugestellt werden sollte.

Der Angel soll verantwortlich sein für die Veröffentlichung eines 64-seitigen Dokuments des Unterausschusses „Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung“ (UA FEK) der Bund-Länder-Projektgruppe mit dem wenig zimperlichen Titel „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität – Rahmenkonzeption“. In dieser Bedienungsanleitung werden wohl u.a.

die Maßnahmetaktiken der Polizeieinsätze, zum Beispiel das gezielte Ansetzen von Verkehrskontrollen mit dem Hintergedanken, dass bei diesen Gelegenheiten sich immer ein Anlass findet, noch ein bisschen weiter zu suchen.

beschrieben, berichtet Ahlsdorf.

Es ist nachvollziehbar, daß solche Interna nicht gern in den Händen der „Gegner“ gesehen werden. Von daher kann man die Entscheidung des provinziellen Amtsgerichts, soweit sie bekannt ist, nicht tadeln.

Aber eine (geplante) Zustellung per Rammbock durch die geschlossene Tür statt durch Einwurf in den Briefkasten ist dann doch ein wenig heftig, finde ich. Zumal die Datei mit dem Dokument („Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch“) ohnehin schon die Runde gemacht haben dürfte.

Gegen den Beschluß hat der Präsident (der Hells Angels, nicht der Polizei) Widerspruch erhoben, so daß darüber sich wohl demnächst auch noch ein Landgericht den Kopf zerbrechen muß, wenn das Amtsgericht die „EV“ bestätigt. Ich werde gegebenenfalls über die Art der Zustellung der Ladung zur mündlichen Verhandlung berichten.

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Nachwuchs: ELWMS 2

Wir haben nachgerüstet:

Unsere erste Eier legende Wollmilchsau (ELWMS) ist in die Jahre gekommen. Seit 2004 hat sie gefaxt, gedruckt, gescannt, geemailt … und zwar stets ohne großartigen Ärger zu verbreiten. Und bevor eben dieser anfängt, haben wir uns zur Verjüngung unseres Zoos entschieden – nicht ohne der ELWMS 1 weiterhin das Gnadenbrot zu servieren.

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Akteneinsicht – für 3 Tage

Die Staatsanwaltschaft gibt meinem Antrag auf Akteneinsicht statt. Die Akten haben wir abgeholt, weil sie sich nicht zur Versendung eignen sollen. Sagt die Geschäftsstelle.

Der Staatsanwalt läßt mir auch ausrichten, die Akteneinsicht werde mir für 3 Tage gewährt; bis dahin sollen die Akten wieder auf der Geschäftsstelle zurück sein.

Ich habe darauf verzichtet zu reagieren; auch wenn wir hier nicht in Bayern (Augburg oder Würzburg) sind, könnte das, was ich denke, zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich führen, wenn ich es äußern würde. Diese Behörde ist nicht imstande, die Akten zeitgemäß – d.h. zumindest als Hybrid-Akte elektronisch, oder wenigstens ordentlich zu führen. Aber ich soll den Papierwust quasi über Nacht durcharbeiten.

Ich bedauere sehr, daß es Menschen gibt, die mit so einen Zeug ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Und ich bin froh, daß wir hier einen gutgehenden Scanner (dazu morgen mehr) haben, um die Akten zu digitalisieren, bevor ich sie bearbeite.

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Ochsentour: Freispruch für Richter – Strafe für Verteidiger

Wenn ein Richter nach Absetzung der Urteile noch an den Gründen herumbastelt, ist das gar nicht schlimm, schon einmal gar keine Rechtsbeugung. Was interessiert denn die Justiz die Rechte der Verurteilten …

Allerdings nahezu ein Kapitalverbrechen scheint es in den Augen der Strafjustiz zu sein, wenn ein Verteidiger (eingeräumte) Fehler eines Richters reklamiert.

Im ersten Fall der

nachträglichen Bearbeitung der Urteile handele es sich um Rechtsverletzungen, die aber nicht die erforderliche Schwere erreichten, um als Rechtsbeugung angesehen zu werden.

berichtet die LTO über das Urteil des Landgericht Halle vom 10.10.2012 (3 KLs 16/12).

Im zweiten Fall hatte

ein Verteidiger in einem Strafverfahren einen Durchsuchungsbeschluss kritisiert, weil “der Richter keine „eigenständige Prüfung“ durchgeführt habe und somit „verfassungsrechtliche Grundvoraussetzungen“ nicht erfüllt seien“. Deshalb wird ein Verfahren gegen ihn wegen übler Nachrede eingeleitet, das dann beim AG Würzburg landet. Der Verteidiger wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen […] verurteilt.

Das allein ist schon eine Nummer für sich. Die Richterin, die diesen Unsinn verzapft hat, wird von der Mainpost mit den Worten zitiert:

… dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.

Das haut selbst den gestandenen Kollegen und ehemaligen Richter Detlef Burhoff vom Stuhl, der an sich halten muß, weil er sich in Würzburg keinen Verteidiger suchen möchte.

Die Begründungen der beiden Entscheidungen – soweit sie bisher bekannt sind – würden einem lateinamerikanischen Gericht der sechziger Jahre auch ganz gut stehen. Diese Gerichte gibt es nicht mehr … aber irgendwas davon ist wohl – auch – in Würzburg hängen geblieben.

Da paßt er mal wieder, der alte Grieche: Quod licet Iovi, non licet bovi (*).

Bild: s.media / pixelio.de

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… aber sowas von ins blaue Auge

Beim Kampf für den Rechtsschutzversicherer Roland holte sich der Ehem. Leistungssportler, noch aktiver Ringer, schonmal ein blaues Auge.

Ich hatte bereits vor drei Jahren gemutmaßt, daß er sich dabei das Veilchen von einem seiner Mandanten geholt haben könnte.

Wenn ich mir das nun aber anschaue, was Meedia hier berichtet, kann ich mir gut vorstellen, daß seine Mandantin, eine gewisse Claudia Dingens, diesem Ringkämpfer fürs Recht deutlich unterhalb der Augenhöhe eins mitgeben wird.

Der Kollege, der die Ansicht seiner Mandantin vertritt, die Eheleute Kachelmann hätten in ihrem Buch durch die Nennung ihres vollständigen (Nach-)Namens deren Persönlichkeitsrechte verletzt, soll eine eMail an einen Journalisten geschickt haben, in der sich finden:

nicht nur polizeiliche Vernehmungen aus der nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Ermittlungsakte im Wortlaut, sondern auch medizinische Gutachten über die Verletzungen, die Claudia D. erlitten haben will, als sie die letzte Nacht mit dem Wettermoderator verbrachte. Und damit nicht genug: In den Unterlagen befinden sich neben dem Klarnamen und der Wohnadresse der Radiomoderatorin auch ihre Privat- sowie Handynummer. Insgesamt geht es um 20 eingescannte Seiten aus der vertraulichen Verfahrensakte.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Herr Rechtsanwalt Z. aus S. bei klarem Bewußtsein auf den Send-Button geklickt hat; vielleicht war er „nur“ ein wenig überfordert mit diesem öffentlichkeitswirksamen Mandat (um das ich ihn ganz gewiß nicht beneide).

Als Strafverteidiger wird er wissen, daß er sich damit wohl nicht strafbar gemacht haben kann, weil eben ein fahrlässiger Geheimnisverrat auch für einen Anwalt nicht mit Strafe bedroht ist. Soweit, sogut.

Die anderen Konsequenzen, mit denen dieser blauäugige Kämpfer nun zu tun bekommt, dürften für mein Gefühl allerdings wesentlich heftiger ausfallen als eine Geldstrafe …

An dieser Stelle fällt mir das Zitat eines titanösen Supertalents ein:

Wenn Du zu dem Anwalt gehst, da kriegst Du für’s Falschparken lebenslänglich. Das schwör ich Dir.

Paßt, wie die Faust aufs Auge.

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Moabiter Mühlen

Hier liegt noch seit ein paar Jahren eine ältere Geschichte in der Warteschleife. Es geht um ein Problem mit den Stempeln auf der Kennzeichentafel eines Motorrades. Ich hatte zu einer Zeit, in der ich sehr aktiv die Interessen des Mandanten vertreten hatte, ein paar Anträge gestellt. Aus Gründen … habe ich die Sache nicht weiter verfolgt. Nun meldet sich aber das Gericht mit der Mitteilung, daß in Moabit nichts vergessen wird:

Mein Antrag vom 19.01.2010 wurde dann doch noch beschieden, wenn auch mit auslegungsbedürftigem Inhalt. Ich glaube, daß ich einfach mal eine Beschwerde gegen diesen Beschluß einlegen sollte, nur um zu schauen, was – oder besser: ob – bis zum Termin im Januar des nächsten Jahres noch irgendwas passiert.

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