- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Kanzlei Hoenig Info
Butter von den Behörden? Milch auf dem Dienstweg!
Wie eine Nachrichtenagentur heute berichtete, hob das Landgericht Frankenthal am 8. Januar 2013 eine einstweilige Verfügung auf, die dem Vereinsvorsitzenden des HDRA (Harley Drag Race Association) e.V. Landau mit Hilfe eines Rammbocks zugestellt wurde. Damit sollte den Rockern untersagt werden, die Rahmenkonzeption des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Rockerkriminalität im Internet zu publizieren.
Der Gerichtssprecher soll mitgeteilt haben, das Land habe zu lange gewartet, bis es den Eilantrag auf ein Verbot gestellt hatte. Bereits im Juli 2012 sei bekannt gewesen, daß Mitglieder der Hells Angels das „geheime“ Dokument veröffentlicht habe. Das Land habe aber erst am 20. September 2012 mit dem Eilantrag auf diese Veröffentlichung reagiert. Nach Ansicht der Richter haben die Beamten des Landes damit gezeigt, daß das Verfahren dann doch nicht so eile wie in der Antragsschrift vorgetragen.
Ein Sprecher des Innenministeriums kommentierte dem Agenturbericht zufolge den Beschluß des Landgerichts:
„Wir haben hier keinen Krisenstab und sind nicht in heller Aufregung.“
Klar. In der Ruhe liegt die Kraft. Und in der Zwischenzeit macht das geheime Geheimpapier im Netz die Runde.
Danke an die Donnerkatze für den Hinweis.
Fundstück: Unverwahrtes Feuer
Bei einem nächtlichen Streifzug durch einen Dachstuhl in Neukölln entdeckt:
Das Strafgesetzbuch zur Zeit, als es noch keine LEDs im Fotoblitz gab.
So geht das!
Der Mandant ist Patient der forensischen Psychiatrie. Er hat ein hirnorganisches Problem, das die (mittelbare) Ursache für Einweisung gewesen war. Im Rahmen eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens wurde unter anderem auch eine erhebliche Intelligenz-Minderbegabung bei ihm festgestellt.
Innerhalb der Anstalt kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem anderen Patienten, der anwaltlich vertreten ist. Der Kollege – kein Strafverteidiger – sah sich veranlaßt, eine wohlfeil formulierte Strafanzeige gegen meinen Mandanten zu schreiben:
Der stellvertretene Chefarzt, Herr Gottfried Gluffke, hatte nach der Körperverletzung den Geschädigten und Anzeigeerstatter medizinisch untersucht und die große Beule am Hinterkopf festgestellt und bestätigt.
Mehr war nicht. Das reichte aber für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der Mandant wurde ordnungsgemäß nach § 163a StPO angehört.
Aus dem Vernehmungsprotokoll:
Er kann nicht lesen und nicht schreiben. Aber er weiß, was wichtig ist, wenn Polizeibeamte ihm als Beschuldigten Fragen stellen.
Für diejenigen, die lesen können, hier ein Lesetip in diesem Zusammenhang.
Bürgerinitiative zur Bewahrung des Tempelhofer Feldes
Die Initiative „100% Tempelhofer Feld“ verfolgt das Ziel, das Tempelhofer Wiesenmeer als umweltbedeutsamen zusammenhängenden Raum vor jeglicher Bebauung und Privatisierung dauerhaft zu schützen. Ich finde das unterstützenswert, nicht nur weil ich selbst die frische Luft dort zum Grundlagentraining nutze. ;-)
In einer ersten Stufe sollen nun bis zum 14. Januar mindestens 23.000 Unterschriften gesammelt werden, die die Voraussetzung für einen Volksentscheid über die künftige Beplanung des alten Flughafens sind. Hier gibt es die Unterschriftenlisten und weitere Informationen über die unter anderem auch vom Umweltverband BUND unterstützte Tempelhofer Initiative.
Wer – außer uns und vielen anderen – selbst noch auf Stimmenfang gehen möchte und wissen will wie das geht, kann sich bei frühlingshaftem Vogelgezwitscher ein Video mit einer Bedienungsanleitung anschauen.
Und wem – als Berliner – daran gelegen ist, auch nach Sonnenuntergang noch einen durchtrainierten Strafverteidiger in Rufweite zu haben, unterschreibt. Aber flott!
PKW stand(!) mit 60 km/h
Wo Technik eingesetzt wird, werden auch Fehler produziert. So auch im Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
In Baltimore (Maryland, USA) wurde ein Madza-Fahrer dabei erwischt, wie er mit 38 mph (ca. 60 km/h) vor der Ampel stand, obwohl das Herumstehen nur mit 25 mph (ca. 40 km/h) erlaubt war. Das lokale Tagesblatt Baltimore Sun zeigt in einem Video den wartenden Wagen, während der Querverkehr passiert.
Solche Fehler werden nur dann entdeckt, wenn der Betroffene sein Recht in Anspruch genommen hat, den Tatvorwurf überprüfen zu lassen. Wer Bußgeldbescheide nur deswegen akzeptiert, weil sie vom Polizeipräsidenten kommen, fährt riskant. In nicht wenigen Fällen bezahlt er nämlich ein Bußgeld und kassiert Punkte im Verkehrszentralregister, obwohl der Vorwurf gar nicht zutrifft. Nicht nur der Strafverteidiger in Berlin Kreuzberg empfiehlt daher:
Sobald Sie Post vom Polizeipräsidenten bekommen haben, beantragen Sie über Ihren Verteidiger Akteneinsicht!
Denn nur dann kann er/man prüfen, ob die Technik fehlerfrei genutzt wurde. Und ob es Erfolg versprechend ist, sich gegen das Bußgeld zu wehren.
Dank an doppelfish für den Hinweis.
Neukölln: Zwischen Stoffballen und Erdbeersenf
Harte Sitten gegenüber unserer Kanzlei, auf dem Neuköller Stoffmarkt:
Wer nicht klaut, stirbt aber auch.
Alles nur ausgedacht?
Immer wieder gern schaue ich mir die kurzen Berichte über Strafprozesse beim Kollegen Dr. Böttner aus Hamburg an. Anders als (wie?) hier berichtet der Hanseat eher sachlich, gleichwohl nicht weniger informativ.
Aufmerksam geworden bin ich kurz vor Weihnachten bei einem Bericht über eine „ausgedachte Vergewaltigung„, und im Anschluß an die Lektüre auf die Fußzeile darunter („Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch… „), in der Herr Dr. Böttner an ähnliche Fälle anknüpfte:
- Vergewaltigung frei erfunden – Falschaussage
- Sexualstrafrecht: Freispruch von Vergewaltigung einer Internetbekanntschaft
- Vergewaltigung: Freispruch nach Anzeige der Ex-Freundin
- Vergewaltigung: Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung: widersprüchliche Aussagen
- Freispruch im Vergewaltigungs-Prozess
Ich habe an dieser Stelle aufgehört, nach weiteren Freisprüchen in dem Archiv des Kollegen zu suchen; er hat noch über weitere berichtet. Vielleicht ist es nur ein Zufall, daß sich in all diesen Verfahren die Vorwürfe nicht bestätigt haben und der Hamburger Strafverteidiger sich genau diese Fälle herausgepickt hat.
Es könnte aber auch sein, daß viel zu oft der Vorwurf der Vergewaltigung erhoben wird, um damit andere Interessen zu verfolgen. Die Verfahren gegen die beiden Promis in jüngerer Vergangenheit hat eben dies wohl eher bestätigt.
Ich weiß es nicht, aber es scheint keine absurde Idee von Strafverteidigern zu sein, einer Anklageschrift mit viel Engagement entgegen zu treten, wenn der Vorwurf maßgeblich auf der Aussage der (angeblich) Geschädigten beruht und ein mögliches Motiv für eine Falschbelastung nicht völlig neben der Sache liegt.
Es ist und bleibt ein ganz schwieriges Terrain, auf dem sich die Strafjuristen – Richter, Staatsanwälte und Verteidiger – dort bewegen.
Heute:



