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Medien
RAF-Stunts
Schön formulierter Kommentar zum Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart vom 6. Juli 2012:
Von zwei Kriminellen, die vom Motorrad aus mordeten, sind nun mit Mohnhaupt, Klar, Folkerts und Becker vier verurteilt. Der Rechtsstaat stellt sich die RAF offenbar als politisierte Motorradakrobatentruppe vor.
Friedrich Küppersbusch via taz.
Prozeßbericht – Verena Becker
Einen abschließenden Kommentar über das Verfahren gegen Verena Becker hat „ARD-Terrorismusexperte“ Holger Schmidt veröffentlicht. Er zitiert die Presseerklärung des OLG Stuttgart zum Ausgang des Verfahrens im Volltext und verlinkt auf eine Stellungnahme, die er für die Tagesschau gesprochen hat.
Seine Berichterstattung ist – und war stets während des Verfahrens – auch für einen Strafverteidiger gut lesbar …
Kommentare deaktiviert für Prozeßbericht – Verena Becker
Gefälschte BILD
Ende der fünfziger Jahre gab es auch in der „DDR“ eine „BILD“-Zeitung. Doch die war gefälscht. Schreibt die einzig wahre BILD-Zeitung.
Doch die „Neue Bild Zeitung“ hatte absolut nichts mit dem berühmten Original zu tun.
Selbstverständlich nicht. Nur Springer verkauft Echtes!
Konkrete Themen waren unter anderem Affären westdeutscher Politiker.“ Viele waren ausgedacht?…
Ausgedachte Geschichten? Das gab es nur in der Ostzone, aber nicht im amerikanischen Sektor.
Außerdem im Blatt: erfundene Geschichten, …
So sind’se, die Ossis. Erfinden Geschichten. Sowas hat es bei Springer nicht gegeben.
Ratgeber zum Thema „Datenschutz im Netz“
In der vergangenen Woche – also nicht vor etwa fünf Jahren – erreichte mich die Frage einer ziemlich resoluten Person.
Ich bin als freie Journalistin tätig und benötige Ihre Hilfe für einen Ratgeber zum Thema „Datenschutz im Netz“.
[… ellenlanger Text … ]
Ich bitte Sie um einen kurzen Rückruf. Bis wann können sie meine Anfrage bearbeiten?
Mit freundlichen Grüßen,
Selbstverständlich sitzen Rechtsanwälte den ganzen Tag nur herum und warten darauf, daß sich mehr oder minder höfliche Reporter melden und säckeweise Fragen stellen.
Grundsätzlich habe ich aber keine Einwände gegen Anfragen der Medien, weil sich aus der Zusammenarbeit zwischen einem Journalisten und einem Strafvereidiger durchaus eine nützliche Win-Win-Situation ergeben kann: Der Journalist hat einen mit Sachverstand unterlegten Text, den er verkaufen kann. Und der Anwalt bekommt darüber die (kostenlose?) Werbung.
Dies setzt allerdings auf beiden Seiten ein gewisses Maß an Vorbereitung und Kompetenz voraus, die jedoch nicht immer und in jedem Fall vorhanden sind; für derlei Anfragen habe ich auf meiner Tastatur extra eine Taste reserviert.
Die aktuelle Anfrage gehört allerdings in eine besondere Kategorie: „Geeignet für einen Blogbeitrag„. Here we go:
Schwerpunkt meines Textes sollen vorallem Vertragsfallen im Internet sein.
Aha. Nicht gerade ein Thema, was zur Zeit besonders brennend aktuell zu sein scheint. Soweit ich erinnere, war es Anfang 2006, als unsere Kanzlei sich das erste Mal mit diesem Thema beschäftigt hat. Anyway, ich lese weiter:
Können sie einige typische Beispiele für Abofallen ausmachen? (evtuell auch Seiten und Anbieter, die Ihnen bekannt sind) Welche Arten sind die verbreitetesten?
Ich erwähnte es schon: „Vorbereitung“ wäre eine schlaue Idee, wenn man sinnvolle Fragen stellen möchte. Ist nicht jedermanns Sache, ich weiß. Die Dame führt aber aus, daß sie schonmal irgendwann und irgendwas gehört zu haben scheint:
Typisch scheint ja auch der Fall zu sein (laut Verbraucherzentrale), dass jemand im Internet für einen eigentlich kostenlosen Download oder ählichem Daten angibt und dann unwissentlich einen Vertrag abschließt. Schließlich kommmt dann einige Wochen später eine Rechnung ins Haus und der Verbraucher weiß gar nicht wofür. Was raten sie einem Klienten dann? Welche Rechte haben Verbraucher diesbezüglich? Ist das vorgehen der Anbieter überhaupt legal? Gibt es Möglichkeiten rechtlich dagegen vorzugehen?
Können sie einen typischen Fall diesebzüglich schildern?
Nota bene: Die Anfrage stammt vom Juni 2012.
Um ihr die letzte Frage zu beantworten: Ja, ich kann ihr einen ganz typischen Fall schildern. Dazu komme ich dann noch, wenn sich mein Zwerchfell wegen der nächsten Frage wieder entspannt hat:
Wie kann man sich dagegen schützen, in solche Fallen zu tappen? kann man sich gegen Abofallen versichern?
Achtung! Versicherer, die ihr hier mitlest: Wäre das nicht eine Super-Geschäftsidee?
Die Reporterin kommt zum Ende:
Wie würden sie mit einem Klienten vorgehen?
Liebe Frau Reporterin. Schauen Sie sich das hier mal an. Und dann überlegen Sie, ob es die richtigen Fragen waren, die Sie an mich gestellt haben.
Und: War das jetzt eine dumme Antwort?
Bild: Gioia / pixelio.de
Posteingang
Heute morgen, in unmittelbarer Nähe unseres Briefkastens.
Vorher:
Nachher:
Nein, kein Recycling. Auch nicht geeignet zum Einwickeln eines toten Fischs …
Qualitäts-Journalismus – Nachhilfe
Ich habe mich daran gewöhnt, daß über Strafverfahren Berichte geschrieben werden von Journalisten, die keine Ahnung haben, von dem, über das sie schreiben. Nun kann ich nicht fordern, daß ein Journalist neben seiner eigentlichen Ausbildung auch noch ein Jura-Studium abschließt. Ich erwarte aber, daß zumindest so genannte Gerichts-Reporter sauber recherchieren – nicht nur den Sachverhalt, sondern eben auch den Rahmen, in dem sich die Geschichten zutragen, die sie dem Volk erzählen.
Der Anwalt des vom Kieler Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Ex-Rockers hat das Urteil angefochten.
lese ich die Agenturmeldung in der Welt Online.
Das ist falsch! Das Urteil ist nicht in einem Verfahren gegen den Verteidiger gesprochen worden. Und wenn der Verteidiger nicht verurteilt wurde, kann er auch in eigenem Namen kein Rechtsmittel einlegen. Das ist nicht schwer zu verstehen.
Der Verteidiger hat seinen Mandanten vertreten. In dem Verfahren vor der Strafkammer, und nun auch im Rechtsmittel. Das heißt dann aber auch, er legt das Rechtsmittel für seinen Mandanten ein.
Richtig formuliert hieße es also:
-
Der vom Kieler Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Ex-Rocker hat das Urteil angefochten.
Und dann könnte man auch noch ausführen, daß ihm der Rabatt, den ihm das Gericht für den Verrat gegeben hat, nicht ausreichte. Aber das wäre ja auch nur eine tendenziöse und böswillige Unterstellung. Aber ich bin ja auch kein ausgebildeter Journalist.
Begrüßungsgeschenk
In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob der in Bottrop erschossene Bandido-Rocker als Begrüßungsgeschenk für die Aufnahme bei den Hells Angels zu werten ist.
schreiben Michael Behrendt und Dominik Ehrentraut in der Berliner Morgenpost.
… und ich frage mich, ob die Nähe dieser beiden Journalisten zu der Szene schon irgendwelche Auswirkungen auf deren Sprachkompetenz genommen hat.
Starrsinnige Grenzüberschreitung
Einmal mehr hat sich Alice Schwarzer einen Satz heiße Ohren gefangen:
Abermals wurde gerichtlich bestätigt, dass Frau Schwarzer mit ihren Äußerungen nicht nur die Grenze des gerade noch Zulässigen austestet, sondern diese immer wieder bewusst überschreitet.
berichtete die Kanzlei Höcker am 26.04.2012, die Herrn Jörg Kachelmann medienrechtlich vertritt.
Ich weiß nicht, was diese Frau geritten hat, immer wieder auf’s Neue dummes Zeug zu verbreiten „in nicht hinzunehmender Weise das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann“ zu verletzen.
Und ich weiß auch nicht, wie lange die alte Frontkämpferin in Sachen Frauenbewegung das finanziell durchsteht. Für einen Schnäppchenpreis sind solche Geschichten, die das Landgericht schreibt, ganz bestimmt nicht zu bekommen.
Ist das der Altersstarrsinn, den wir alle mit zunehmendem Alter erwarten müssen?
Schau mal Dieter …
Dieter Streisand Bohle hat mit dem merkantilen Minderwert seiner Persönlichkeit ein Problem. Ein Drogenhändler karikiert diesen Unterschichtsclown. Das geht ja nun gar nicht. Und deswegen schießt das Supertalent aus allen Rohren der Kanalisation.
Der Kollege Markus Kompa, der offenbar schon einmal Kontakt mit dem Titanoid hatte schreibt in seinem Blog:
Nun also […] jammert [Bohlen] vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rum, obwohl man sich dort um wichtigere Angelegenheiten als die Eitelkeit eines Subjekts kümmert, das selbst die Persönlichkeitsrechte seiner Mitmenschen nur suboptimal achtet.
Ich würde je auch gern mal was zum Dieter schreiben, aber wenn der wegen so einer Kleinigkeit schon knapp davor ist, das jüngste Gericht anzurufen …
Anspruch auf rechtliches Gehör, auch wenn es wehtut
Ein Strafprozess ist ein Strafprozess ist ein Strafprozess. Ein solches Verfahren hat nicht die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu unterhalten. Es geht auch nicht darum, Tätern oder Opfern eine Bühne für ihre Selbstdarstellung zu bieten. Ziel ist einzig und allein, Recht zu sprechen.
kommentiert – auch im übrigen – vollkommen zutreffend Klaus Hillenbrand in der taz

