Anspruch auf rechtliches Gehör, auch wenn es wehtut

Ein Strafprozess ist ein Strafprozess ist ein Strafprozess. Ein solches Verfahren hat nicht die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu unterhalten. Es geht auch nicht darum, Tätern oder Opfern eine Bühne für ihre Selbstdarstellung zu bieten. Ziel ist einzig und allein, Recht zu sprechen.

kommentiert – auch im übrigen – vollkommen zutreffend Klaus Hillenbrand in der taz

Dieser Beitrag wurde unter Medien veröffentlicht.

3 Antworten auf Anspruch auf rechtliches Gehör, auch wenn es wehtut

  1. 1
    Quant says:

    Sehr schöner Kommentar. Nach meiner bisherigen Wahrnehmung berichten die Medien auch relativ sachlich und lassen nicht einfach Hr. Breivig unkommentiert zu Wort kommen, sondern reflektieren seine Aussagen kritisch. (Vielleicht lese ich aber auch genau diese Medien nicht…)

    Genau dasselbe macht die Staatsanwältin und ich bin von Norwegen dahingehend begeistert, dass sie den Fall soweit wie möglich sachlich aufarbeiten ohne mit Schaum vor dem Mund „stirb“ zu rufen (von der Sache mit dem Schöffen mal abgesehen).

    Man darf einem solchen Typen nicht die Macht geben die Gesellschaft durch seine Taten negativ zu verändern, aber nach meiner Einschätzung wird er genau das auch nicht erreichen.

  2. 2

    und dann sind da noch die Richter, die sagen: bei mir bekommen Sie ein Urteil, Recht bekommen Sie woanders.

  3. 3

    Breivig ist von der Richtigkeit seines Tuns derart überzeugt, daß ich mich frage, wer dieses Hirn programmiert hat.
    Stellt Euch vor, einem Kind wird gesagt, die Wiese ist blau, dann wird es ein Leben lang diesen Gedanken durchsetzen und dafür kämpfen.
    Bedenkt, der Täter kommt aus einem Elternhaus von Diplomaten, man sollte deren Gedankenschmieden überprüfen.