- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Mandanten
Suizidversuche
Auf die Frage wie oft er einen Suizidversuch unternommen hätte, antwortete Herr V.: „Um Gottes Willen, kann ich gar nicht zählen, kommt einiges zusammen“.
Quelle: Psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten.
Suchtmitelanamnese: Nikotin, Alkohol, Cannabis, Haarspray.
Die Worte zum Pfingstsamstag
Dieses Jahr von der Koblenzer Strafverteidigerin Kerstin Rueber:
Dem Mandanten habe ich gesagt: „Sie müssen das nicht verstehen. Meine Eltern haben viel Geld dafür bezahlt, dass ich das verstehe.“
Eine echt elegante Ausrede.
Eine Ladung nach China
Im August 2007 kommt es zu einer Rangelei. Daraus entwickelt die Staatsanwaltschaft im November 2007 eine Anklageschrift. Neben den beiden Angeklagten werden dann noch acht Zeugen benannt. Im Januar 2008 wird der Geschädigte als Nebenkläger zugelassen.
Im Februar 2009 (zweitausendundneun) soll verhandelt werden. Dem Gericht gelingt es aber nicht, einem der Angeklagten eine Ladung zuzustellen, obwohl mit seiner Adresse alles in Ordnung war.
Für April 2009 wurde dann ein neuer Termin anberaumt. Darüber habe ich hier und hier (lesen!!) berichtet.
Im März 2010 sollte es weitergehen, so war es vereinbart. Nun war aber der Nebenkläger verhindert. Deswegen wurde der Termin verlegt auf Juni 2010, selbstverständlich ohne mich vorher zu fragen. Nun war ich verhindert. Der Termin wurde aufgehoben.
Der Mandant hätte die Sache ja nun gern vom Tisch. Zumal er mittlerweile in Lohn und Brot steht. Besser gesagt: In Lohn und Reis, denn er arbeitet ab Juni 2010 in China.
Das Gericht reagierte auf meine Bitte, noch vorher zu terminieren und zu verhandeln, mit dem Hinweis, die sei aus dienstlichen Gründen nicht möglich. Aha.
Der Mandant packt nun seinen Umzugskoffer und wird mir in 2 Wochen seine aktuelle chinesische Anschrift mitteilen. Wenn es dem Gericht gelingen sollte, dort fristgerecht eine Ladung zum nächsten Versuch zuzustellen, wird der Mandant einen Antrag stellen. Mangels ausreichenden Einkommens – er ist Berufsanfänger – wird er um einen Vorschuß auf die Reisekosten aus der chiniesischen Wallachei nach Berlin und zurück bitten.
Ich werde schon mal die Kommentierung der einschlägigen Verjährungsvorschriften heraussuchen.
Wahrheitsfindungsfeindlich
Eine Uraltgeschichte aus dem Jahre 2003. Es ging um den Vorwurf der Beleidigung eines Polizeibeamten.
Der Angeklagte erschien nicht zum Termin, wohl aber die fünf ebenfalls geladenen Zeugen.
Es wurde daraufhin im Strafbefehlsverfahren eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten verhängt. Glück im Unglück: Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Gegen diese Entscheidung erhob der Angeklagte Einspruch, allerdings erst deutlich nach Ablauf der Frist. Deswegen wurde sein Rechtsmittel folgerichtig als unzulässig zurück gewiesen. Dagegen wehrte sich nun der Angeklagte. Er schreibt ans Gericht:
Ich lege sofortige Beschwerde gegen Ihren extrem wahrheitsfindungsfeindlichen Beschluß ein.
Da hat er ja nun eigentlich Recht: Die so genannte formelle Rechtskraft verhindert die Beantwortung der Frage nach der materiellen Wahrheit. Das versteht natürlich der einfach strukturierte Mensch nicht. Und seine damalige Verteidigerin hatte auch keine Lust mehr, ihm das zu erklären, nachdem sie von ihm wenig erbauliche Post bekommen hatte.
Deswegen nimmt er nun selbst das Heft des Handelns in die Hand und schreibt lange Briefe an das Gericht. Und zwar mit hohem Unterhaltungswert, wie ich meine:
Ich habe nicht übel Lust, diesem Arschloch von Richter den verkackten Hosenboden zu versohlen. Wenn ich doch nur könnte. Ich denke, ich wende mich an übergeordnete Stellen.
Die sofortige Beschwerde wurde vom Landgericht in einem weiteren Beschluß, unterschrieben von drei völlig humorlosen Richtern, verworfen:
Das Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, die Entscheidung des Amtsgerichts aufzuheben.
Das will der Mensch aber nicht auf sich beruhen lassen. Er schreibt an das Landgericht:
Geben Sie Auskunft über legale Rechtsmittel gegen diesen hochgradig kriminell korrupten Beschluß! Der ist einfach so kriminell und hirnrissig dreist, daß ich einfach Beschwerde einlegen muß. Ich will diese Sache verhandeln. Woher nehmen Sie sich das Recht, wie Ärsche zu benehmen.
Die Richter haben die Nerven behalten. Es hat kein neues Verfahren wegen Beleidigung gegeben.
Allerdings: Weil er in einer neuen Geschichte sich nicht ganz regelkonform verhalten hat, hat die Staatsanwaltschaft nun beantragt, die Strafaussetzung zur Bewährung zu widerrufen.
Jetzt soll der arme Mann wegen dieser Geschichte aus 2003 doch noch in den Knast. Und ich habe nun einen ganz feinen Job …
Der Bock und der Gärtner
In einer Wirtschaftsstrafsache erwartet den Mandanten eine Freiheitsstrafe. Das Verfahren läuft seit 2007. Die Verteidigung ist darum bemüht, im Rahmen der „Verständnis-Werbung“ die Grenze von zwei Jahren nicht zu überschreiten. Dann wäre eine Strafaussetzung zur Bewährung noch möglich (§ 56 II StGB).
Ein Ende des Verfahrens ist nicht abzusehen, weil die Staatsanwaltschaft die Ansicht vertritt, daß sich hinter dem Mandanten für mehr als drei Jahre die Türen schließen sollen.
Apropos Türen: Der Mandant ist Handwerker. Er hat nun den Auftrag bekommen, in und für eine neue Justizvollzugsanstalt unter anderem die Türen herzustellen und einzubauen.
Wenn das mal gutgeht. ;-)
Niedergeschlagen
Nein-nein, der Mandant hat keinen anderen niedergeschlagen.
Der Mandant ist auch nicht niedergeschlagen und nicht niedergeschlagen worden.
Ganz im Gegenteil:
Über diese Nachricht wird er sich freuen:. Die Justizkasse hat die Kosten niedergeschlagen.
Auch das gehört zu einer Strafverteidigung: Dem Mandanten nach der Überbürdung der Verfahrenskosten zur Seite zu stehen. Selbst dann, wenn es sich in solchen Fällen immer um Mandanten handelt, die das Honorar für diese Arbeit mit Sicherheit nicht zahlen können.
Mindestens 1 Jahr Knast für 3,47 Euro
Der Mandant hatte die Konsequenz unterschätzt. Sonst hätte er sich nicht so verhalten, wie ihm die Anklage nun vorwirft:
Er entnahm den Regalen des Supermarktes eine Flasche Hasseröder im Wert von 0,69 Euro, eine Flasche Desperados im Wert von 1,39 Euro und drei Würstchen im Wert von 1,39 Euro und steckte alle Gegenstände in seine Jackentasche. Er durchquerte den Kassenbereich, ohne zu bezahlen und wollte die Waren für sich behalten.
Als die Ladendetektive, die Zeugen Bullmann und Gluffke den Angeschuldigten nach Passieren des Kassenbereiches kontrollieren und festhalten wöllten, riss dieser sich los. Auf dem Mittelstreifen der Schönhauser Allee kamen alle drei zu Boden, wobei der Angeschuldigte mit den Beinen unkontrolliert um sich schlug und dabei den Zeugen Gluffke an der linken Schläfe traf.
Verbrechen, strafbar nach den §§ 223 Abs. 1, 230, 242 Abs. 1, 249 Abs. 1, 252, 52 StGB.
Wenn es der Verteidigung am Ende gelingen sollte, das Gericht davon zu überzeugen, daß das ein minderschwerer Fall ist, läuft das immer noch auch mindestens sechs Monate Knast hinaus. Wegen 3,47 Euro.
Ärgerlich
In letzter Zeit wiederholte es sich überdurchschnittlich oft. Ich erhalte Auftrag zur Verteidigung und unterhalte mich freundlich mit dem Auftraggeber, über das Vorgehen (erst die Akteneinsicht, dann die Stellungnahme) und auch über die Kosten. Alle haben gute Laune und sind optimistisch.
Dann kommt wie beantragt die Akte der Staatsanwaltschaft, die wir kopieren und zurücksenden.
Den Mandanten informieren wir über den Eingang der Akte und bitten um Zahlung des vereinbarten Honorars für die Akteneinsicht und die nachfolgende Beratung über die Sach- und Rechtslage. Und dann passiert nichts, auch nicht nach einer höflichen Erinnerung.
Irgendwann wird die Staatsanwaltschaft ungeduldig und setzt uns eine Frist zur Stellungnahme. Auch darüber informieren wir den Mandanten. Und es passiert wieder nichts.
Das Spielchen wiederholt sich mit einer Nachfristsetzung durch die Staatsanwaltschaft.
Nun rief mich ein Staatsanwalt an, der sich über meine Unzuverlässigkeit beschweren wollte. Ich hätte doch nun Akteneinsicht bekommen, warum ich denn jetzt keine Stellungnahme abgeben wolle.
Tja, was sage ich nun dem Ermittler, ohne meinen Auftraggeber zu verraten? Ich habe nun folgende indifferente Formulierung gefunden:
… teile ich auf die Anfrage der Staatsanwaltschaft mit, daß ich aus nicht in der Sache selbst begründeten Umständen zur Zeit keine Stellungnahme abgeben werde.
Ein gutes Gefühl habe ich aber auch dabei nicht. Mich ärgert es, wenn die gute Ausgangsposition einer Verteidigung durch Nichtstun sinnlos verbaselt wird.
Verteidigung durch einen Medienrechtler
Ich bin gespannt, was dabei herauskommt: Ein bekannter und beliebter TV-Moderator wurde am Samstag in Frankfurt verhaftet. Man legt ihm ein Verbrechen zur Last und schließt ihn weg.
Der Moderator läßt sich Medienberichten zur Folge nun von einem Rechtsanwalt verteidigen, der ansonsten Unternehmen, Verbände und Persönlichkeiten im Marken- und Medienrecht berät.
Ich begreife das nicht. Kein Mensch käme auf die Idee mit einem gebrochenen Bein zum Zahnarzt zu rennen, nur weil man den seit Jahren gut kennt und der einem die Zähne gut in Schuß gehalten hat. Welche Konsequenzen das haben kann, ist bekannt.
Aber vielleicht erkennt der Zahnarzt der Medienrechtler ja doch noch rechtzeitig seine Grenzen. Dem Beschuldigten würde ich es wünschen.
update:
Laut Pressemitteilung seines Unternehmens wird der Beschuldigte von einem erfahrenen Profi verteidigt (der sein Abitur am selben Gymnasium gemacht hat wie ich, allerdings ein paar Jahre vorher).
Die zwei Brüder bei der Polizei
Der Mandant hat die Unterlagen und die Passwörter „freiwillig“ an die Polizei herausgegeben.
Es hieß dies würde nur zu meiner Entlastung beitragen.
zitierte er die beiden Polizeibeamten.
Ohne in die Akte schauen zu müssen, bin ich mir sicher, die beiden Polizisten waren miteinander verwandt und tragen den Nachnamen „Grimm“.
