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Knast
Haftempfindlichkeit, tralala.
Wie ein Mensch sich fühlt, den man aus dem prallen Leben gepflückt und in eine Haftanstalt gesteckt hat, konnte man an den Bildern sehen, die in den vergangenen Tagen von Herrn Dominique Strauss-Kahn veröffentlicht wurden. Er sah ziemlich mitgenommen aus, was durchaus verständlich ist.
Aber es gibt auch Menschen, die eine Untersuchungshaft recht gut wegstecken. Ich zitiere aus einem Brief, den mir ein Mandant aus der Untersuchungshaftanstalt geschickt hat:
Hier geht es mir durchaus gut, und ich sinniere oft und gerne über den Sinn des Lebens, den ich wohl in einem Buch von Leonard Cohen gefunden haben. Ich möchte ihn folgend gerne zitieren:
„I´ve found it, friends. I´ve found it tonight …
I have finally unwound the religions and the philosophies to their essence, to the very kernel of their meaning.
Yes!
I know what it´s all about.
And here it is:
Doo-damm-damm; Da-doo-damm-damm.“
U-Haft schafft Rechtskraft. Der blöde Spruch stimmt nicht in jedem Fall.
Tomaten bei der Postkontrolle
Der Mandant sitzt in der Untersuchungshaft. Nach § 119 StPO ist sein „Schrift- und Paketverkehr zu überwachen“. Dieser Postkontrolle unterliegt aber nicht die Verteidigerpost.
Ich hatte dem Mandanten einen längeren Brief geschrieben. Daß ich der Verteidiger des Untersuchungsgefangenen bin, ist in der Haftanstalt bekannt. Auf der Vorderseite des Briefes war zu erkennen, daß der Brief von unserer Kanzlei stammt. Zusätzlich trägt der Umschlag vorn einen roten Stempelabdruck:
VERTEIDIGERPOST
Gut, ich weiß, daß man das schon mal in der Eile übersehen kann. Deswegen gibt es den selben Stempel nochmal auf der Rückseite.
Trotzdem, es steht morgens früh irgendwo immer einer auf, der Tomaten auf den Augen hat. Dann passiert sowas hier:
Es handelt sich um einen sehr erfahrenen Richter. Ich glaube ihm, daß er die Post nicht gelesen hat.
Ein komisches Gefühl habe ich gleichwohl, auch wenn ich schon vorher wußte, daß man vertrauliche (vulgo: „gefährliche“) Informationen nicht mit der Post in den Knast schicken sollte.
Haftbedingungen oder Folter?
In der JVA Celle wird ein Inhaftierter fast 16 Jahre in Einzelhaft festgehalten. Nun soll er in die Freiheit entlassen werden. Die JVA tut nichts, um ihn darauf vorzubereiten.
berichtet Kai Schlieter in der taz.
Weiter heißt es in dem Artikel:
Der Mann ist seit Mai 1995 in Einzelhaft, isoliert von allen anderen Inhaftierten. Die Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie der Universität Kiel, Monika Frommel, hatte dazu gesagt: „Das ist ein Fall von Folter.“
Das sieht die JVA anders:
Erst im November 2010 wurde ihm eine Vollzugslockerung angeboten: Er darf von nun an mit einem anderen Inhaftieren auf den Freistundenhof und die Küche benutzen.
Na, herzlichen Glückwunsch!
Depressive Notgemeinschaft
Der Mandant sitzt nun schon seit geraumer Zeit in der Untersuchungshaft. Daß das kein Kindergeburtstag ist, liegt auf der Hand – auch wenn sich im Laufe der Zeit einiges eingeschliffen hat.
Die Haft soll an dem Mandanten nicht spurlos vorbeigegangen sein, meint jedenfalls der Anstaltsarzt: Er – der Mandant (!) – leide an Depressionen. Deswegen wurde ihm – quasi zur stimmungsaufhellenden Unterhaltung – ein Mitgefangener auf die Hütte gelegt. Darüber informiert uns die Anstalt:
Die beiden leben jetzt also in der so genannten „Notgemeinschaft“ in einer Zelle. Das allein ist schon kein Anlaß zur Freude, wenn man – wie der Mandant – das Leben auf den 10 qm lieber allein verbringt.
Zusätzlich wurde noch ein „roter Punkt“ an die Zellentür angebracht.
Der Tagesspiegel hat die Folgen mal so formuliert:
Ein Teil dieses Überwachungssystems ist der rote Punkt. Das Signal auf der Zellentür zeigt den wachhabenden Justizvollzugsbeamten die Risikofälle an, bei denen sie stündlich eine so genannte „Lebendkontrolle“ vorzunehmen haben. Rund 200 Türen der JVA Moabit sind mit einem roten Punkt versehen. In den Zellen brennt außerdem während der ganzen Nacht das Licht.
Man möge mal versuchen, nachts ein Auge zuzubekommen, wenn in einem Meter Abstand ein Schnarchsack liegt, das Licht brennt und jede Stunde nachgeschaut wird, ob man noch lebt.
Nebenbei: Der Mandant bestreitet, an Depressionen zu leiden, und macht während der Hauptverhandlungstermine auch keinen solchen Eindruck.
Aber der Anstaltsarzt wird es besser wissen. Und wenn die JVA diese Maßnahmen über einen längeren Zeitraum aufrecht erhält, wird er wohl Recht behalten.
Kriminalpolizeiliche Gesprächsüberwachung
Untersuchungsgefangene, also „inhaftierte Beschuldigte“, müssen Beschränkungen hinnehmen. Das regelt der neue § 119 StPO.
Zum Beispiel wird ihre Briefpost kontrolliert; wenn der Beschuldigte seiner Familie schreibt, wird der Brief erst vom Staatsanwalt oder Richter auf verdächtige Inhalte geprüft. Ist die Prüfung „erfolgreich“, wird der Brief angehalten und als Beweismittel zur Akte genommen.
Auch Besuche der Familie werden überwacht. Wenn also die Ehefrau den Beschuldigten alle 14 Tage für 30 Minuten besucht, sitzt ein Wachtmeister neben den beiden, und hört sich an, was sie sich zu sagen haben. In der Regel sind das Justizwachtmeister, die ihren Arbeitsplatz in der Untersuchungshaftanstalt haben.
In einer Wirtschaftsstrafsache reichte das der Staatsanwaltschaft nicht. Der Leiter der Ermittlungen, ein besonders umtriebiger Staatsanwalt, ordnete die Gesprächsüberwachung durch den Kriminalkommissar an, der auch im Ermittlungsverfahren die führende Rolle spielte. Insbesondere war der Kommissar sowohl bei der Durchsuchung der Ehewohnung dabei, als auch zwei Wochen später bei der Verhaftung des Beschuldigten aktiv.
Nun saßen sie zu dritt im Besuchsraum und genossen die entspannte Knast-Atmosphäre. Das Gespräch war nach weniger als 10 Minuten beendet.
Der Kommissar verabschiedete sich höflich bei der Ehefrau:
Wenn Sie ihn wieder einmal besuchen möchten, sagen Sie mir Bescheid. Ich begleite Sie gern wieder …
Schau’n wir mal, wie sich das weiter entwickelt.
Versuchen kann man es ja …
Wenn ich in der Justizvollzugsanstalt anrufe und um Auskunft bitte, ob mein Mandant dort schon eingetroffen ist, werde ich auf den Datenschutz verwiesen. Solche Auskünfte gibt es nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.
Bei Inkasso-Buden scheint das etwas gaaaanz anderes zu sein:
Ich hoffe nur, daß auf die Anfrage mit Worten reagiert wurde, die diese Leute auch verstehen.
Kein Spaßdelikt und die U-Haft
Zum ersten Mal erreicht die Staatsanwaltschaft ein Urteil gegen einen Linken wegen Autobrandstiftung. Der Deal: Für sein Geständnis erhält er eine Bewährungsstrafe.
berichtet Konrad Litschko in der taz.
Der Verurteilte saß seit September 2010 in Untersuchungshaft, die erkennbare Spuren bei ihm hinterlassen hatte. Und – wie so häufig – für Geständnisbereitschaft gesorgt hat.
Das Geständnis wurde wenigstens belohnt: 22 Monate Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Abredegemäß:
Schon im Vorfeld hatten Richter, Staatsanwalt und Verteidiger einen Deal ausgehandelt.
Es war wohl auch wenig Spielraum für eine Freispruchverteidigung.
Marginale Intelligenz
Die Menschen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden, haben in manchen Fällen erhebliche Schwierigkeiten, jemals da wieder rauszukommen.
Nach § 63 StGB werden sie weggeschlossen. Allerdings darf der Schlüssel nicht einfach weggeworfen werden, sondern das Gericht – die Vollstreckungskammer beim Landgericht – muß in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung noch vorliegen. Das ist in § 67e StGB geregelt.
Da Richter nur Juristen, aber keine Pychsiater sind, holen sie sich Rat bei einem Sachverständigen, der den Untergebrachten begutachtet. Kommt der Gutachter zum Ergebnis, daß der Mensch relativ gesund ist und von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, wird er entlassen. Wenn nicht, dann nicht. Also entscheidet der Richter nur am Ende noch einmal das, was der Sachverständige zuvor schon entschieden hat.
Hier mal ein Beispiel für einen Kandidaten, der sich auf einen längeren Aufenthalt in der Psychiatrie einstellen muß:
Es ist nicht immer einfach für einen Sachverständigen, höflich zu bleiben.
Wie kommt der Mandant in den Knast?
Der Mandant ist zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach knapp 2/3 der verbüßten Haft wurde er in die Freiheit seines Heimatlandes ausgewiesen. Abschiebung ausländischer Straftäter nach Teilverbüßung wird dieses Verfahren genannt, das in § 456a StPO geregelt ist.
Das Problem für den Mandanten war nun, daß sein Heimatland nicht seine Heimat ist. Er will zurück und lieber die Haftstrafe komplett absitzen, um dann – „resozialisiert“ – hier in Berlin zu bleiben, wo er aufgewachsen und integriert ist.
Unser Auftrag ist es nun, dieses Verfahren einigermaßen geschmeidig zu gestalten. Wir sollten für den Mandanten den kürzesten Weg in die Haftanstalt ebnen. Aber so einfach ist das nicht: Mal eben zur Haftanstalt fahren, anklopfen und sagen: „Hallo, hier bin ich wieder!“ ist im Vollstreckungsrecht nicht vorgesehen.
Bei der Staatsanwaltschaft arbeiten Rechtspfleger, die die Vollstreckung der Strafen verwalten, die vom Gericht verhängt wurden. Meine Gesprächspartnerin bei dieser Vollstreckungsstelle war sehr verwundert über meine Frage:
Wie bekomme ich den Mandanten in den Knast?
So einen Fall hatte sie nämlich noch nicht auf dem Tisch. Wir haben uns dann auf folgendes Prozedere geeinigt:
Der Mandant sucht sich die Berliner Polizeidienststelle seines geringsten Mißtrauens aus, auf der er einen Beamten freundlich begrüßen wird. Diesen Beamten haben wir vorher bereits über den Besuch informiert, damit er sich vorbereiten kann. Insbesondere muß er einen Computer einschalten, damit er den Haftbefehl findet, der gegen den Mandanten dort verzeichnet ist.
Auf dieser Polizeidienststelle beginnt dann der Weg über die „Gefangenensammelstelle“ in die Haftanstalt. Mit ein wenig Glück ist es die JVA Moabit, in der der Mandant die erste Zeit seiner Freiheitsstrafe bereits abgessen hat. Die freundliche Rechtspflegerin wird wohlwollend prüfen, ob sie das Aufnahme-Ersuchen dorthin richten kann.
Es ist schon ein komisches Gefühl, den eigenen Mandanten ins Gefängnis zu bringen. Die Aufgaben eines Strafverteidigers sehen in der Regel eher anders aus. Aber es ist gar nicht so selten, daß Menschen, die zuvor geflohen sind, nach einiger Zeit lieber die Haft antreten, statt viele weitere Jahre stets auf der Flucht zu sein.
Trotzdem, dieserTeil meiner Arbeit als Verteidiger hat einen weitaus geringeren Unterhaltungswert als eine Verteidigung vor der Verurteilung.
Handy-Blocker für den Knast
In einem Berliner Jugendknast soll ein Handy-Blocker unerlaubte Telefonate der Gefangenen verhindern. Doch das System ist umstritten – Anwohner, aber auch Rechtsanwälte und Beamte fürchten um ihre Erreichbarkeit.
Über die Versuche, den Gefangenen der Berliner Haftanstalten das Telefonieren unmöglich zu machen, berichtet Anne Backhaus auf SPON. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das funktionieren wird.



