Knast

Presseerklärung: Bewährungsstrafe für Jugendlichen

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat die folgende Presseerklärung veröffentlicht:

Am 13.1.2011 wurde ein Jugendlicher wegen Drogenhandels zu einer längeren Bewährungsstrafe verurteilt. Der Fall erfuhr größere öffentliche Aufmerksamkeit, da die Altersbestimmung des jungen Mannes schwierig war. Dem Gericht lag ein Gutachten vor, dem das Gericht wegen erheblicher qualitativer Mängel nicht folgen wollte. Das Gericht ging zugunsten des Angeklagten davon aus, dass er zur Tatzeit 17 Jahre alt war. Das Urteil wird in der Öffentlichkeit als zu milde kritisiert. Der Innensenator spricht von ?falsch verstandener Humanität?. Der Bund der Kriminalbeamten sieht die Arbeit der Polizei konterkariert. Die verstorbene Richterin Heisig muss postum als Kritikerin herhalten.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. bemerkt hierzu Folgendes:

Ein wesentliches Element eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung. Niemals dürfen die Feststellungen oder Bewertungen der Polizei an die Stelle gerichtlicher Feststellungen treten. Es ziemt sich nicht für eine Polizeigewerkschaft mit Kritik an Urteilen an die Öffentlichkeit zu treten, selbst wenn im Wege eines Lippenbekenntnisses auf die richterliche Unabhängigkeit verwiesen wird.

Aus selben Grunde nehmen wir die Äußerungen des Innensenators mit großer Verwunderung zur Kenntnis. Ebenso verwundert, dass der Innensenator der ihm nicht untergeordneten Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel gegen das Urteil nahe legt.

Die Behauptung, der Jugendliche sei als Sieger aus dem Verfahren getreten, da er nur eine Bewährungsstrafe erhalten habe, ist nicht nur ungehörig, sondern auch falsch. Der Jugendliche ist unbestraft. Er befand sich über zwei Monate in Untersuchungshaft. Er erfuhr als Ersttäter mithin eine scharfe Sanktion.

Die Forderung nach generalpräventiver Wirkung einer Jugendstrafe ist dem Gesetz nahezu fremd. Generalprävention hat in dem vom Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafrecht nur äußerst nachrangige Bedeutung.

Die Altersbestimmung wurde unter Missachtung jeglicher wissenschaftlicher Mindeststandards vorgenommen.

Dies kann nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen.

Rechtsanwalt Peter Zuriel
1. Vorsitzender

Die Reaktion der Berliner Strafverteidiger auf die Einmischung des Innensenators in fremde Angelegenheiten ist sehr moderat ausgefallen. Dr. Ehrhart Körting scheint die Grenzen, die ihm das Recht setzt, entweder nicht zu kennen, oder aber er setzt sich bewußt darüber hinweg. Daß es sich dabei um den im (Vor-)Wahlkampf üblichen Populismus handelt, erscheint mir jedenfalls naheliegend.

Hier gibt es die Quelle der Presseerklärung.

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Fortschritt in der U-Haft

Die Entwicklung schreitet voran. In einigen Fällen in großen, in anderen Fällen in kleineren Schritten.

Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. teilte heute seinen Mitgliedern in einer Rundmail mit:

Datenträger

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab sofort dürfen anlässlich der Verteidigerbesuche in der JVA Moabit für die Dauer der Verteidigergespräche Datenträger wie CDs, DVDs und Datensticks eingebracht werden.

Nach wie vor n i c h t gestattet sind Vorrichtungen, die einen Internetzugang ermöglichen.

Na, das ist ja mal was richtig Erfreuliches!

… und auch in Frankfurt geht es voran, wenn auch manchmal erst nach einer Drohung mit der Kostenkeule.

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JVA für Querdenker?

Nicht jeder, der querdenkt, kommt in den Knast. Versprochen.

Foto: Rechtsanwalt Tobias Glienke

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Verdammt, Hochstapler

Tom bringt die Reform des Strafvollzugs auf den Punkt.

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Handicap im Knast

Ein Häftling im Rollstuhl beklagt, dass seine Zelle in Tegel nicht behindertengerecht sei. Die Anstalt weist die Kritik zurück.

Über einen Menschen mit besonderen Bedürfnissen, der mit dem Leben in Tegel nicht klarkommt, berichtet Plutonia Plarre in der taz.

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Fluchtgefahr bei der Geburt

In den nordrhein-westfälischen Frauengefängnissen müssen Schwangere in Hand- und Fußfesseln entbinden. Eine Praxis, die im Düsseldorfer Justizministerium nicht bekannt ist, von der aber Hebammen berichten. Die absurde Begründung: Fluchtgefahr.

Quelle: FR-Online

Ich glaub’s nicht. Ich glaub’s einfach nicht. Das kann gar nicht stimmen. Nicht bei uns. Nicht unter der Regie von Artikel 1 Grundgesetz. Niemals.

Danke an den Knilch für diesen unglaublichen Link. crh

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Vorgeführt

Bekanntlich beginnt nicht jede Gerichtsverhandlung pünktlich. Wenn sie denn aber dann beginnt, soll wenigstens der Angeklagte pünktlich sein. Bei Untersuchungsgefangenen ist das recht einfach zu bewerkstelligen. Man holt sie aus dem Knast und bringt sie in den Gerichtssaal.

Im Altbau des Kriminalgerichts gibt es dafür Gänge, die aus der Untersuchungshaftanstalt quasi direkt in den Gerichtssaal führen. Im Anbau – also zum Beispiel im Gebäudeteil C – werden die Gefangenen über die Gänge gebracht und in einer Vorführzelle „zwischengelagert“.

Daß der Knast kein Fünf-Sterne-Hotel ist, wird auch dem optimistischsten Gefangenen schnell klar sein. Aber daß es im größten deutschen (europäischen?) Kriminalgericht (teilweise) aussieht wie in einer südamerikanischen Bananenrepublik zu Zeiten von General Augusto Pinochet, erwartet man eigentlich nicht:

Zur Ehrenrettung ist zu sagen: Es handelt sich derzeit um eine Baustelle. Das Gebäude – und damit auch die Vorführzellen – werden renoviert.

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Hilfsbereiter Justizvollzug

Untersuchungshäftlinge muß der Verteidiger insbesondere in den ersten Tagen nach der Verhaftung im Knast besuchen. Ist der Häftling männlich und erwachsen, weiß man genau, wo er sitzt: In der Justizvollzugsanstalt Moabit. Das ist nicht nur praktisch für den Verteidiger, sondern auch für das Verfahren bis zum rechtskräftigen Urteil; das Kriminalgericht befindet sich im selben Gebäude:

Kriminalgericht mit JVA Moabit

Etwas schwieriger gestaltet sich die Suche des Verteidigers nach weiblichen Inhaftierten; die nämlich könnten sowohl in der JVA Lichtenberg oder in der JVA Pankow untergebracht sein. Wenn man einmal die Erfahrung gemacht und im falschen Knast nach der Mandantin gefragt hat, versucht man das natürlich zu verhindern, was aber gar nicht so einfach ist. Man versuche einmal, in einem Gefängnis anzurufen und eine Antwort auf die Frage zu bekommen, ob denn Frau Wilhelmine Brause dort einsitzt. Im besten Fall wird man ausgelacht … daß das so nicht funktioniert, lernt man schnell.

Ähnlich problematisch sind Besuche von Jugendlichen und Heranwachsenden. Für diese werden nämlich ebenfalls zwei Haftanstalten bereit gehalten: In Plötzensee und im Kieferngrund. Und wenn der Haftrichter einen solchen Mandanten in die Jugendstrafanstalt (JSA) Plötzensee geschickt hat und er aber in der Jugendarrestanstalt (JAA) Kieferngrund eingeliefert wurde, ist für den Verteidiger ein halber Arbeitstag ergebnislos im Sack. Und für einen etwaigen Dolmetscher dann auch.

Das wußte ein freundlicher Mitarbeiter der JSA Kieferngrund. Er rief gestern in unserer Kanzlei an und teilte mit, daß der Delinquent in seiner Obhut angekommen sei, und daß der beabsichtigte Besuch des Verteidigers in Plötzensee umorganisiert werden sollte.

Besten Dank, lieber Wachtmeister, für diesen Superservice!

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Neugierige Familie

Aus einer Telefonnotiz:

Der Anrufer bittet um Rückruf.
Betr.: Wilhelmine Brause.
Er möchte wissen, ob seine Schwester noch in der Untersuchungshaft sitzt.

Was sagt man als Verteidiger so einem Anrufer? Schon die Frage, ob Frau Brause eine Mandantin ist, darf nicht beantwortet werden. Die Untersuchungshaft kann dann schon überhaupt kein Thema mehr sein.

Aber der Mann macht sich nun mal Sorgen. Und kurzer Hand in die Justizvollzugsanstalt nach Pankow fahren, um die Mandantin zu fragen, ob man ihren Bruder informieren kann, geht auch nicht. Anrufen? Im Knast?? Es bleibt allein der Postweg, und der dauert eben ein paar Tage.

Also doch? Nein, im Zweifel überwiegt die Schweigepflicht! Auch auf die Gefahr hin, daß Bruder und Schwester später ein wenig ungehalten sein sollten.

Es bleibt die Frage, wie man es dem Anrufer mitteilt, daß man ihm nichts mitteilt. Keine ganz so einfache Aufgabe. Oder?

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Neil Young in die JVA Moabit!

Wovon Anstaltsleiter träumen:

Neil Young hat aber auch sehr belebende Songs geschrieben. […] Ich bin ein großer Fan von ihm. […] Mein Traum ist, ihn zu einem Konzert für die Gefangenen in die JVA Moabit zu holen.

Quelle: Wolfgang Fixson, Leiter der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit, via taz.

In dem taz-Montagsinterview mit Berliner Knast-Chef gibt es auch sonst ein paar interessante Interna aus dem Knastleben zu lesen.

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