Justiz

Zahlen bitte!

Der Mandant wurde verhaftet und hat knapp 600 Tage in äußerst übler Auslieferungs- und vergleichsweise komfortabler Untersuchungshaft verbracht. In der Folge hat er seinen kompletten Wohnsitz verloren und schon seit rund drei Jahren kein Einkommen mehr.

In Augsburg ist er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Er sitzt nun in der JVA Gablingen in Strafhaft und wird dort angeblich resozialisiert.

Jetzt hat er noch einmal Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg bekommen:

Unter der Rechnung standen da noch die freundlichen Grüße der Staatsanwaltschaft:

Genau mein Humor!

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… sonst nichts zu tun

Wir haben das Jahrhundert-Mandat erteilt bekommen. Der Mandant schickt uns den Anhörungsbogen:

Welcher hochgestellte Polizeibeamte – oder war es ein Richter? Ein Staatsanwalt? – hatte sich jetzt neulich erst über die völlig Überlastung der Justiz beschwert? Und daß man mit der Erledigung wichtiger Sachen nicht hinterher käme?

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Schreistube?

Sehr geehrte Frau Riese,

warum schreien Sie mich so an? ICH BIN NICHT SCHWERHÖRIG!!!!

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Kollusive Grenzüberschreitung der Justiz

Die Staatsanwaltschaft konnte sich nicht entscheiden. War’s ein Diebstahl? Oder eine Hehlerei? Egal, hauptsache Anklage, irgendwas wird schon hängenbleiben bei der Wahlfeststellung durchs Gericht. So der unterstellte Gedanke der Strafverfolger.

Aus Sicht der Verteidiung sah es laut Akte allerdings sehr dünn aus, was die Beweislage anging. Der Mandant bestreitet gegenüber seinem Verteidiger, ein Dieb oder Hehler zu sein. Er verteidigt sich auf anwaltlichen Rat im Verfahren durch Schweigen.

Richtig überzeugend war das, was dann die Beweisaufnahme im ersten Anlauf vor Gericht brachte, auch aus Sicht der Richterin nicht. Deswegen holte sie die weiße Fahne heraus und machte dem Angeklagten ein Angebot, das in Moabit sehr oft gemacht wird, wenn der Tatnachweis nicht geführt werden kann.

Das Verfahren gegen den Mandanten sollte eingestellt werden. Sonst müsse das Gericht Nachermittlungen veranlassen.

Eine Einstellung hat für das Gericht den Vorteil: Eine erledigte Sache mehr (hallo PEBB§Y!), es muß kein Urteil geschrieben werden und die Kosten der Verteidigung bleiben beim Angeklagten hängen, nicht bei der Justizkasse.

Der Verteidiger und sein Mandant betrachteten das Ganze ziemlich gelassen. Sie waren mit der Einstellung nicht einverstanden: „Dann machen Sie mal, das mit den Nachermittlungen.

Ein paar Wochen später bekam der Verteidiger die um die Nachermittlungen ergänzte Akte.

Das Ergebnis sah so aus:

Verfügung der Richterin: Urschriftlich mit Akte an die Amtsanwaltschaft nochmals übersandt. Angesichts des Umstands, dass a) der L. mit dem e-mail-account nicht namhaft gemacht, b) die S. nicht ermittelt werden kann, wird ein Tatnachweis nicht geführt werden können.
Sollt da nicht die Hauptverhandlung allen erspart und nach § 153 StPO vorgegangen werden?

Ich halte an dieser Stelle mal fest: Die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat ist nicht nachweisbar. Das Gericht will aber keinen Freispruch, sondern nur eine Einstellung.

Wie reagiert nun die objektivste Behörde der Welt?

Verfügung der Amtsanwaltschaft: 1) Urschriftlich mit Akten dem Amtsgericht Tiergarten – Abteilung *** – übersandt nach Kenntnisnahme mit Zustimmung zur Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO (Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse, die notwendigen Auslagen (seine Verteidigerkosten) trägt der Angeklagte selbst. 2) Wiedervorlage zur Frist.

Der Angeklagte fragt zu Recht:

Wollen die mich verarschen?!

Die höfliche Antwort darauf lautet: Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist für die Berliner Strafjustiz ein schöner Spruch für’s Poesiealbum. Einen Freispruch – und die damit verbundene Erstattung der Verteidigerkosten – gibt es nur dann, wenn es es sich wirklich nicht vermeiden läßt.

Ich halte ein solches Verhalten für eine unerträgliche Grenzüberschreitung des insoweit mit der Amtsanwaltschaft kollusiv zusammen wirkenden Gerichts. Das ist hier nur eine relative Kleinigkeit, die allerdings ein Verhältnis der Richterin und der Oberamtsanwältin zum rechtsstaatlichen Verfahren ans Tageslicht befördert, bei dem es mir kalt den Rücken runterläuft.

Wenn sich hier nicht der Verteidiger (ich war’s nicht) nachhaltig für die Interessen seines Mandanten eingesetzt hätte, hätten die beiden Justiziellen aus Kosten- und Bequemlichkeitsgründen einen Unschuldigen um seinen Freispruch betrogen.

Was macht man bloß mit solchen Leuten?

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Bild Fassade: © M.E. / pixelio.de

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Präsidentielle Touristen

Der Verhandlungstag begann heute mit gut 90-minütiger Verspätung. Zwei Schlafmützen hatten die Terminsplanung des Gerichts mistverstanden und sind schlicht liegen geblieben.

Es warteten: Ungefähr ein Dutzend Verteidiger, fünf von sieben Angeklagten, eine Vertreterin der Nebenklage, zwei Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe, eine Staatsanwältin, eine Protokollführerin und die fünf Richter der Jugendstrafkammer.

Für heute war nur ein abgespecktes Programm vorgesehen, das man mit einer Verlängerung nach hinten raus noch hätte locker schaffen können. Das ging aber nicht. Der Saal 700 stand uns nur bis 11:30 Uhr zur Verfügung. Bis dahin sollten die 27 Personen – und die ungezählten Wachtmeister – den Saal verlassen haben.

Ein außerordentlich wichtiger Termin stand an und dafür brauchte man den spektakulären Verhandlungssaal. Da muß die Mühle der Justiz mal eben angehalten werden.

Der Herr Präsident des Kammergerichts hatte hohen Besuch. Die Herren Präsidenten der anderen Oberlandesgerichte waren auf Besichtigungstour. Und denen wollte unser Präsi nun auch den Saal zeigen. Der Plebs muß dann eben raus.

Man hat ja Zeit und Ressourcen genug, um später weiter zu machen …

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Bild: © wilhei / pixelio.de

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Strafbefehl mit Kostenkeule und eine schlaue Idee

Manchmal ist eine Strafe, die für ein regelwidriges Verhalten verhängt wird, das geringere Übel.

Es sind die Kosten, die einen Kleinkriminellen aus den Schuhen werfen können. Das kann man in vielen Fällen jedoch recht gut vermeiden.

Dem Delinquenten wird eine relative Kleinigkeit zu Last gelegt. Die ansonsten unausgelastete Staatsanwaltschaft kommt ihrem Ermittlungsauftrag pflichtgemäß nach. Sie holt Auskünfte sämtlicher Telekommunikationsdienste (Telekom/Vodafone/O2/e-plus) für 35 IMEI-Nummern ein. Danach konnten die Ermittler den Sack zumachen und den Erlaß eines Strafbefehls beantragen.

Das Amtsgericht setzt antragsgemäß 30 Tagessätze zu je 15 Euro fest. Insgesamt beträgt die Geldstrafe also 450 Euro. Und es gibt keinen Eintrag ins Führungszeugnis.

Grund zur Erleichterung also? Der Mandant will den Strafbefehl akzeptieren und die Sache vergessen. Was rät ihm nun der Verteidiger?

Entscheidungshilfe
Wenn sich jemand eine Strafe einfängt, hat er auch die Kosten des Verfahrens zu tragen, § 465 StPO. Eine klare Ansage.

In dem oben beschriebenen Fall bedeutet das aber das finanzielle Aus für’s nächste Jahrzehnt. Denn die Ermittlungsarbeit hat angeblich Kosten in Höhe von bummeligen 15.000 Euro ausgelöst. Dieser Betrag steht nun neben der Geldstrafe auf dem Deckel des Mandanten.

Konsequenz
Hier hilft jetzt nur noch der Einspruch gegen den Strafbefehl und der Versuch, gemeinsam mit Richter und Staatsanwalt eine Verhandlungslösung zu finden. Die könnte beispielsweise in einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Auflage (z.B. in Höhe von 500 Euro) bestehen, § 153a StPO. In diesem Fall bliebe die Kostenkeule aus.

Vorsorge
Allerdings fallen dann auch (verhältnismäßig geringe) Kosten für die Verteidigung an. Die hätten sich aber reduzieren lassen, wenn möglichst frühzeitig ein Verteidiger beauftragt worden wäre. Die Anwaltsleistung ist dann zwar immer noch nicht für lau zu bekommen. Aber unter’m Strich wäre es deutlich günstiger geworden.

Zum Strafverteidiger schon dann zu gehen, wenn man merkt, daß die Staatsgewalt aufmerksam geworden ist, ist eigentlich immer eine schlaue Idee.

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Besten Dank an den Rostocker Kollegen Sven Rathjens für die Anregung zu diesem Beitrag

Bild: ©Tanja Lidke / pixelio.de

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Wo sind die Ressourcen hin, wo sind sie geblieben?

Drei Angeklagte, sieben Verteidiger und neun Hauptverhandlungstage. Dann wurde das Verfahren ausgesetzt. Bei dem „Hauptangeklagten“ konnte (plötzlich) nicht mehr festgestellt werden, ob er verhandlungsfähig ist oder nicht.

Zwei Gutachterinnen hatten in einer ad-hoc-Untersuchung reklamiert, man brauche mehr Zeit und auch den Einsatz von medizinischem Gerät, um sagen zu können: Der Mann ist fit fürs Gericht. Oder, frei nach BAP: „Dä Typ ess fäädisch, nä, dä Typ, Dä krisste wirklich ni‘ mieh hin!

Sie erhielten einen konkreten Begutachtungsauftrag, der auf ihren Vorschlägen beruhte, was und wie man alles untersuchen sollte.

Das war im Juni. Jetzt haben wir Oktober. Dazwischen liegen knapp drei Monate. Mitte September bereits war das Gutachten geschrieben. Und jetzt wurde das Ergebnis des Gutachtens mitgeteilt:

Aufgrund der genannten Möglichkeiten, die eventuelle Simulation, Aggravation bei bestehender psychischer Erkrankung oder tatsächlich eine körperliche Erkrankung, die psychische Symptome hervorruft, kann keine Aussage zur Verhandlungsfähigkeit getroffen werden.

Zwei Fachärztinnen, die eine für Psychiatrie und Psychotherapie, die andere für Neurologie, beide beschäftigt im öffentlichen Dienst, ist es in dem knappen Vierteljahr nicht gelungen,

  • mit dem Arzt, der den Angeklagten bereits vorher schonmal untersucht hat, mehr als nur einmal kurz zu telefonieren,
  • medizinisches Gerät (MRT und was-weiß-ich-noch) für die Diagnose oder den Ausschluß einer organischen Erkrankung einzusetzen,
  • eine mehr als nur 70-minütige Exploration und eine psychopathologische Untersuchung durchzuführen,

Dem Gericht ist es nicht gelungen, nach Erhalt des Gutachtens vor 4 Wochen schlicht mal bei den Ärtzinnen nachzufragen, warum sie sich nicht intensiver darum bemüht haben, die Fragen der Strafkammer inhaltlich substantiiert zu beantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte erst einmal stumpf beantragt, den Mann nach § 81 StPO in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen, um ihn dort stationär untersuchen zu lassen. Obowhl die fehlende Feststellung allein auf das Unvermögen oder Unwillen der Ärztinnen zurückzuführen ist und der Angeklagte sich ausgesprochen kooperativ verhalten hat.

Wenigstens hat das Gericht diesem Antrag (erst einmal) nicht stattgegeben. Sondern nur das Verfahren gegen den Angeklagten abgetrennt und ausgesetzt.

Gegen die anderen Angeklagten wird weiter verhandelt. Und wenn dann irgendwann einmal in ferner Zukunft ein Gutachter die Verhandlungsfähigkeit feststellen sollte, dann startet das gleiche Verfahren mit den selben knapp 40 Gigabyte an digitalisierten Akten ein weiteres Mal.

Aber die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte haben ja sonst nichts zu tun …

Zur musikalischen Untermalung der Überschrift verweise ich auf einen gesungenen Vortrag von Marlene D. aus Schöneberg.

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Genervte Strafkammer: Ende gut – alles gut?

Der zuständige Staatsanwalt atmet auf: Die Anklageschrift ist fertig. 20 Seiten auf Altpapier bedruckt sind im Geschäftsgang unterwegs zur Wirtschaftsstrafkammer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, Steuern in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages hinterzogen zu haben. Jetzt soll sich das Landgericht mit dem Zeug beschäftigen.

Allerdings hat der Vorsitzende, auf dessen Schreibtisch die Papierberge entsorgt wurden, noch die eine oder andere Nachfrage:

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß der Vorsitzende nach der Lektüre der Anklage und der beigefügten Ermittlungsakten ein 2 kg schweres Beißholz zu einem Zahnstocher verarbeitet hat, bevor er diese (nota bene: durchgehend höflich formulierte) „Klarstellungsbitte“ getippt hat.

Und dem Staatsanwalt, dem seine Schlamperei damit um die Ohren gehauen wurde, dürfte an einen spontanen Arztbesuch gedacht haben.

Aber am Ende wurde – zumindest für diesen Vorsitzenden – doch noch alles gut. Ihm ist es gelungen, das Verfahren an eine andere Strafkammer abzugeben. Dort wurde das Chaos zu einem anderen Durcheinander hinzuverbunden … an dem bereits ein anderer Vorsitzender gescheitert ist.

Wirtschaftsstrafsachen gelten als anspruchsvoll. Manchmal als zu anspruchsvoll für unsere Justiz.

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Ein schnuckeliges Amtsgericht auf der Insel

Ein großer Vorteil des Strafverteidigers gegenüber Richtern und Staatsanwälten besteht in der Möglichkeit des Ortswechsels. Während die justiziellen Organe der Rechtspflege nur selten aus ihrem Sprengel herauskommen, ist das freie Organ oft in der gesamten Republik unterwegs.

In der vergangenen Woche war ich in Bergen auf Rügen unterwegs. Weil ich entspannt und gut vorbereitet zum Termin am Mittwochmorgen erscheinen wollte, bin ich bereits am Sonntagabend angereist, auch um mich langsam an das Reizklima der Ostsee akklimatisieren zu können. ;-)

Auch auf Bergen ist man vorsichtiger geworden. Als ich das Gebäude betrat, wurde ich gleich von einem Wachtmeister in Empfang genommen, der mich erst freundlich begrüßte und dann nach dem Grund meines Besuchs fragte. Erst nachdem ich mich artig vorgestellt habe, öffnete er mir die Tür zum Treppenhaus in den ersten Stock.

„Saal A200“ war natürlich ein Fake. Es gibt dort nicht zweihundert Säle, sondern – von mir grob geschätzt – nur zwei. Aber Klappern gehört ja nicht nur bei Strafverteidigern zum Handwerk.

Meinem Mandanten wurden zwei falsche uneidliche Aussagen (§ 153 StGB) vorgeworfen. Also eine Straftat, deren „Geschädigte“ die Justiz ist. Das war schonmal der erste Grund für die anfängliche Zurückhaltung der Richterin. Eine zweite Ursache könnten ihre Recherchen über meine Herkunft gewesen sein.

Die Verhandlung begann gleichwohl in einer recht entspannten Atmoshäre. Sie endete unerwartet schnell, denn es zeichnete sich bald eine friedliche Lösung des Konfliktes ab.

Die Richterin war allerbestens vorbereitet. Sie kannte sämtliche Details der Strafakte; auch die beigezogenen vier Bände der Zivilakte hatte sie im Griff. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH in Zivilsachen(!) zum Thema dieser Strafsache schüttelte sie aus dem Ärmel.

Und sogar, was den Verteidiger anging, war sie bestens informiert. Bei unserer Verabschiedung nach Schluß der Verhandlung teilte sie mir mit, daß sie genau wisse, daß ich seit Jahren schon meinen Lebensunterhalt mit Straftaten verdiene. Das habe sie irgendwo gelesen.

Dem Mandanten hat das Ergebnis gefallen; ich werde mich gern an das schnuckelige kleine Amtsgericht und die freundliche Verhandlungsatmosphäre erinnern.

Und ich würde mich sehr freuen, wenn ein solches Kleinod eines Gericht dem Justizpublikum noch lange erhalten bleibt und nicht aus kalten ökonomischen Gründen wegrationalisiert wird.

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Bild: © Gerhard Giebener / Bergen auf Rügen – Amtsgericht (2) / CC BY 2.0 / Link

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Die Neuzeit beim Landgericht Potsdam

Die Journalistin Lisa Steger hat mit Dirk Ehlert, dem scheidenden Präsidenten des Potsdamer Landgerichts, gesprochen. Das Gespräch ist noch bis zum 18.07.2017 hier nachzuhören.

In der Vorankündigung zu der Ausstrahlung auf Antenne Brandenburg hieß es u.a.:

In welchem Zustand ist derzeit die brandenburgische Justiz? Warum dauern die Verfahren hier so lange? Und welche Folgen hat es, dass überall Richter und Staatsanwälte fehlen?

Ich hab’s mir angehört, auch weil ich gehofft hatte, daß Frau Steger die Gelegenheit nutzen konnte, Herrn Ehlert zum „Pillendienst-Verfahren“ zu befragen, über das die Journalistin ausführlich berichtet hatte.

Das war leider kein Thema, aber ich wurde mit folgendem Dialog mehr als entschädigt:

Lisa Steger:

Ich kannte mal einen Staatsanwalt, der hat seine Aktenstapel immer an die Wand gelehnt, damit sie nicht umfallen. Die sind ungefähr einen Meter hoch. Gibt es diese Leute bei Ihnen auch?

Der Präsident:

Das ist bei uns ein bisschen neuzeitlicher gestaltet …

Und jetzt, so dachte ich, kommt der Hinweis auf digitale, also eben neuzeitliche, Aktenführung.

Der Präsident weiter:

Wir haben jetzt Aktenschränke, in die die Akten gelegt werden können. Oder bei Strafrichtern gerade die Aktenwagen. Allerdings, wenn Sie versuchen, in das Zimmer zu kommen bei einem Strafrichter, der einen aktuellen Strafprozeß hat, ist es schwierig, einen Platz noch zu finden.

Nein, das habe ich mir NICHT ausgedacht!

Ok, aus der Perspektive eines kurz vor der Pensionierung stehenden Richters scheinen Aktenschränke und Aktenwagen ein Fortschritt darzustellen. Das wäre eine Erklärung.

Nun, vielleicht hat Frau Steger ja noch die Gelegenheit, den nächsten Präsidenten, der aus Altersgründen das Gericht verläßt, zum Thema Floppy Disks zu befragen. Im Verhältnis zum Aktenschrank sind die ja eine echte technische Revolution. Aus der Perspektive der Potsdamer Justiz.

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Bild „Historische Speichermedien“: George Chernilevsky / Public Domain

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