PM: Urteil gegen „Freie Kameradschaft Dresden“ rechtskräftig

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilt in der Pressemitteilung Nr. 064/2019 vom 13.05.2019 mit:

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden verworfen, durch das diese jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und weiterer Straftaten zu Jugendstrafen verurteilt worden sind.

Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Angeklagten Mitglieder der kriminellen Vereinigung „Freie Kameradschaft Dresden“, die sich Ende Juli 2015 in Dresden gegründet hatte und deren Ziel es war, die rechtsextreme und ausländerfeindliche Gesinnung ihrer Mitglieder zu verbreiten und – auch mit Gewalt – die Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland zu bekämpfen. Ihre Angriffe richteten sich in erster Linie gegen politisch Andersdenkende und Ausländer, aber auch gegen Polizeibeamte, soweit diese zum Schutz ihrer primären Angriffsziele eingesetzt waren. In mehreren Fällen agierte die „Freie Kameradschaft Dresden“ gemeinsam mit der als terroristische Vereinigung verfolgten „Gruppe Freital“.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die jeweils erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 2. April 2019 – 3 StR 23/19

Zeit Online berichtete am 24.08.2017 über den Ausgang des Verfahrens vor dem Landgericht Dresden gegen die Dresdner Nazis:

Zwei Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Freie Kameradschaft Dresden (FKD) sind vom Dresdner Landgericht zu Freiheitsstrafen von je drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die Staatsschutzkammer sah die Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährlichen Körperverletzung, des Landfriedensbruchs und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion nach zehn Verhandlungstagen bestätigt. Für den 19-Jährigen verhängte sie eine Jugendstrafe.

Ob das Pack dann als bessere Menschen wieder aus dem Knast rauskommen wird, weiß ich nicht. Aber zumindest ist für die nächste Zeit deren Handlungsspielraum beschränkt. Manchmal und in diesen Fällen finde selbst ich den Knast für eine sinnvolle Einrichtung.

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4 Antworten auf PM: Urteil gegen „Freie Kameradschaft Dresden“ rechtskräftig

  1. 1
    JLloyd says:

    Ein Armutszeugnis stellt sich die Justiz mit dem späten Zeitpunkt des Revisionsurteils aus, denn die Haftstrafen von jeweils 3 Jahren sind unter Anrechnung der U-Haft längst zu 2/3 verbüßt.

  2. 2
    Alex says:

    @JLloyd: die Anrechnung wurde aber offenbar nie beantragt. Desweiteren wird auch nicht jede U-Haft automatisch als verbüßte Haft anerkannt.

    Wenn sie auf https://www.kanzlei-hoenig.de/2019/bewaehrungsfaehig-drei-jahre-freiheitsstrafe/ anspielen, nein, das Verfahren wurde zügig durchgezogen, auch unter dem Hintergrund, dass Rechtsmittel eingelegt werden können.

    Insofern ist gerade bei diesem Urteil bzw. Feststellung des BGH die Frage ob auch eine 2/3-Strafe in Frage kommen kann.

  3. 3
    Berti says:

    Ob eine Strafe gerecht ist, hängt davon ab, ob man die Betroffenen aufgrund ihrer Gesinnung als „Pack“ bezeichnen kann.

  4. 4
    r60/5 says:

    @Alex:
    u-haft wird nicht immer als haft gerechnet?
    meinst Du „nicht immer 1:1“?
    denn u-haft ist härter als strafhaft: besuchsüberwachung, kontrolle der briefe durch StA oder richter und damit laufzeiten von 10 tagen und mehr, eingeschränkte arbeitsmöglichkeiten, keine therapieangebote und weniger freizeitaktivitäten etc pp…
    von haft im offenen vollzug will ich gar nicht erst anfangen.
    daher kann u-haft (in seltenen fällen) sogar mit einem höheren faktor angerechnet werden.

    @Berti:
    ach ja, recht und gerechtigkeit…
    pack die badehose ein