Jetzt wird’s ernst. Schützt die Hirschkühe!

Die Gleichstellungsbeauftragte der Berliner Verkehrsverwaltung, Almut Hopf-Gantenbrink, will die StVO gendergerecht umformulieren, berichtete der Tagesspiegel am 02.04.2019.

Danach sollen aus Anliegern – analog zu den Studenten – Anliegende werden. Auch die Zeichen 258 und 259 der StVO werden angepasst: „Verbot für Reitende“ soll es künftig heißen und „Verbot für Zufußgehende“.

Aber nicht nur an den Text der StVO soll Hand angelegt werden. Auch die Bildersprache bedürfe dringend einer Anpassung an sexismusfreie Verhältnisse.

Als Beispiel nannte Frau Almut Hopf-Gantenbrink das Zeichen 142 der StVO, auf dem bisher ein männlicher Hirsch abgebildet ist. Die Gleichstellungsbeauftragte forderte vor dem Hintergrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Hirschkühe dazu auf, den Hirsch auf dem Wildwechsel-Warnschild ohne Geweih darzustellen. Es könne ja nicht sein, dass man nur männliche Hirsche nicht überfahren dürfe.

Wir werden alle sterben! ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Off Topic, Philosophisches, Politisches veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

9 Antworten auf Jetzt wird’s ernst. Schützt die Hirschkühe!

  1. 1
    Xylakant says:

    Immer schön wenn [… Rest gelöscht. Die §§ 46b StGB und 31 BtMG sind hier unerwünscht! crh]

  2. 2
    Schnorchel says:

    Liebe Bürgende und Bürgendereninnenden […]

  3. 3
    Der Gerd says:

    Das war doch ein Beitrag zum 1. April?
    Von Spaßmachenden.

  4. 4
    Berti says:

    Peinlich, aber passiert halt.

  5. 5
    Flo says:

    Sehr peinlich sogar, das blinde Übernehmen von Aprilscherzen oder Satire als Wahrheit kennt man ja sonst eher aus der rechten Ecke…

  6. 6
    Mantra Knabe says:

    Ernsthaft, Herr Hoenig? Machen Sie einfach mal Urlaub, die Seele baumeln, erholen Sie sich. Das brauchen Sie, denn offenbar können Sie nicht mehr zwischen Realität und Aprilscherz unterscheiden.

    Mal ehrlich…“Almut Hopf-Gantenbrink“.. da hätte es doch schon bei Ihnen klingeln müssen.

  7. 7
    Maste says:

    Bei dem Namen der Dame werden meine Vorurteile im Hinblick auf Doppelnamen leider mal wieder komplett bestätigt :-)

  8. 8
    jansalterego says:

    Na wenn wir daran schon sterben, bin ich damit fein; dann hat es Darwin nicht anders gewollt.

  9. 9
    Patenter_Anwalt says:

    Wird auch Zeit! Bitte auch im StGB:
    z.B. 211:
    (1) Der Mörder oder die Mörderin wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    oder Alternativ:
    Mordende werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder oder Mörderin ist….
    oder Mordende sind…

    Entsprechend nat. Totschäger… Totschlagende…

    daß sich da noch niemand drum gekümmert hat, komisch….