Ein scheinselbständiger Rosenkrieg

Rosenkriege sind was ganz Feines. Für den Strafverteidiger. Unter dieser Überschrift beginnt ein weiteres Kapitel in einem bestehenden Mandat

Die Exfrau und ehemalige BGB-Gesellschafterin zeigt ihren Exmann an. Sie behauptet gegenüber der Staatsanwaltschaft, ihr Ex habe angeblich Scheinselbständige beschäftigt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, sammelt Indizien und klagt an.

In der Anklageschrift reklamieren die Strafverfolger einen Schaden in ernsthafter sechsstelliger Höhe.

Das gerichtliche Verfahren dümpelt vor sich hin, schließlich sind die Verfahren wegen Nichtabführens von Sozialabgaben (§ 266a StGB) insbesondere den Richtern am Amtsgericht ein Greuel, das sie gern mal auf Phasen verschieben zu versuchen, von denen sie hoffen, weniger zu tun haben (Indes: „Die Hoffnung wird von Pebb§y gemeuchelt.“) . Kenner der Szene vermuten jetzt richtig: Die (umfangreichen) Akten setzen auf einer Fensterbank liegend reichlich Staub an.

Erfahrene Verteidiger nutzen die Zeit, um mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Deal hinzubekommen. Ziel ist es dabei, die Einziehung des Vermögens im Strafverfahren dadurch zu verhindern, daß die Forderungen der DRV ausgeglichen sind, bevor es mit dem Hauptverfahren konkret losgeht. Das hat für alle Beteiligten Vorteile: Die DRV bekommt zügig einen Großteil ihrer Forderungen, der Angeklagte kann bei der Höhe der Zahlungen ein Wörtchen mitzureden und der Strafrichter muß sich nicht so intensiv mit dem häßlichen Sozialrecht herumschlagen.

Nun bekommt aber besagte Rosenkriegerin davon Wind, daß ihr Rosenbekriegter versucht, sein immobiles Vermögen zu verflüssigen. Und das teilt sie dann auch noch der Staatsanwaltschaft mit.

Die sieht eine vermeintlich herannahende Katastrophe und beantragt (und erhält) einen Arrestbeschluß, mit dem eine Sicherungshypothek und ein Veräußerungsverbot ins Grundbuch eingetragen wird.

Jetzt müssen wir uns etwas Neues einfallen lassen … (… was dann nicht für die Öffentlichkeit und Expartnerinnen bestimmt sein wird.)

Wenn das aber so weiter geht, fürchte ich, daß hier noch ein Mandat für die Verteidigung vor dem Schwurgericht hereinkommt.

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Bild: © Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht und mit den Begriffen , verschlagwortet.

10 Antworten auf Ein scheinselbständiger Rosenkrieg

  1. 1
    Marc E. says:

    hmm. Hat der Rosenbekriegte denn schon Gegenanzeige erstattet?? Meist ist das ja die adäquate Folge.

  2. 2
    die andere Seite says:

    Eine Einigung über zügige Nachzahlung mit der DRV hat zu dem den großen Vorteil, dass die Säumniszuschläge nicht ins unermessliche anwachsen.
    Bei der derzeitigen Zinspolitik kann man eigentlich nur jedem raten eine Sozialversicherung zu gründen.

  3. 3
    Börni says:

    Wenn man bedenkt, was die Rosenkriegerin noch für Möglichkeiten hätte:

    „Er hat die Katze geschlagen“
    „Er hat mich geschlagen“
    „Er hat die Kinder geschlagen“
    „Er hat sich an unserer Tochter vergangen“

    Auch immer gern genommen, wenn es darum geht, bei wem Kinder bleiben sollen nach einer Trennung.

    Da finde ich so ein bisschen RV-Betrug ja noch relativ harmlos…

  4. 4
    Flamebeard says:

    Also aus der Einleitung des Beitrags ließe sich selbst für mich als juristischen Laien eine Möglichkeit her leiten, wie man in einem anstehenden argumentieren kann. Ich wundere mich gerade (in Bezug auf die Ex-Gattin), dass „mit Fleiß in den eigenen Fuß schießen“ in Berlin immer noch ein Ding ist…

  5. 5
    GbR says:

    Moment mal :) Die gute war BGB-Gesellschafterin einer GbR und zeigt ihren Mann, den Mitgesellschafter an? Schuldnerin der Abgaben ist doch hier dann die GbR wo alle als Gesamtschuldner haften? Das heißt die gute Frau müsste doch auch was zahlen oder gar mit auf der Anklagebank sitzen als Mittäterin?

  6. 6
    HugoHabicht says:

    @5, GbR
    In so einer GbR gibt es häufiger eine Aufgabenteilung. Der eine Teil schafft das Geld (unter Zuhilfenahme illegal Beschäftigter) ran und die andere Teil*In führt es dem Wirtschaftskreislauf wieder zu.

  7. 7
    Quirl says:

    Die Staatsanwltschaft verhindert also aktiv die Wiedergutmachung des Schadens vor dem Prozess?
    Das wiederum sollte die Rentenversicherung interessieren.

  8. 8
    busy says:

    Als Laie bin ich der Meinung dass sich der/die Richter mit dem Arrestbeschluß selbst unter Druck setzen, wenn ich §111p dazu lese. Der Kriegerin, der es vermutlich nicht um Geld gehen kann, da bei einer drohenden Insolvenz wohl nicht mehr viel übrig bleiben wird, sondern der es vermutlich nur um Rache geht, möchte ich zu Bedenken geben, dass sie nun 184 Personen den Krieg auf unbestimmte Zeit erklärt hat und das Schwurgericht war so ähnlich auch meine Befürchtung. In einem Krieg gibt es keine Gewinner ohne Verluste. @crh Vieleicht ist da noch ein 50-100 Punkte Treue-Bonus drin ?

  9. 9
    Der wahre t1000 says:

    Der clevere Rosenkavallier fuehrt dem (ex-)Partner vor Augen, wie sie (er) es vermeiden kann nicht sich selbst anzuscheissen.

    Das hat irgendwas von Atomkrieg, da kommt keiner heile weg. Und das muss man verdeutlichen.

    Wer die „Bombe“ dann doch abbekommt, der wirft seine natuerlich zurueck. Oder ist clever und macht es nur passend. Wegen „Pulver verschossen und so.“

  10. 10
    Flamebeard says:

    @ Der wahre T1000 (#8): Da die Information über die Ermittlungen durch die StA und nicht durch die Rosenkriegerin erfolgte, dürfte DAS Kind schon in den Brunnen gefallen sein.Da kann es jetzt eigentlich nur noch um Schadensbegrenzung und Lastverteilung gehen…