Ansichten eines Strafverfahrens im Sozialversicherungsrecht

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB gegen einen Unternehmer.

Von oben betrachtet sieht der Verdacht so aus:

Auf solche Verfahren freuen sich Staatsanwälte und Richter ganz besonders. Nicht.

Weil es nicht nur um klassisches Strafrecht geht, das wir schon auf der Uni kennen gelernt haben. Der Schwerpunkt der Vorwürfe liegt meist im Sozialversicherungsrecht. Und das gehört in aller Regel nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen der Justiziellen.

Der Vorsitzende des Schöffengerichts war nicht amüsiert, als der Angeklagte nicht bereit war, die Anklage einfach abzunicken. Deswegen setzte er die Verhandlung aus, damit auch er sich jetzt erstmal ordentlich in die Sache einarbeiten kann. Er wird erkennen, daß nicht allzu viel übrig bleiben kann von den Vorwürfen.

Das hat das Verteidigerteam, bestehend aus Strafverteidiger, Sozial- und Steuerrechtler bereits erledigt. Es erstaunt immer wieder, wie sich die Kollegen in so eine Materie einarbeiten können. Es macht große Freude, mit ihnen zusammen zu arbeiten.

In ein paar Monaten (wenn das Schöffengericht wieder ein paar Termine frei hat) wird es dann heißen: Ludi incipant …

Dieser Beitrag wurde unter Steuerstrafrecht, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Ansichten eines Strafverfahrens im Sozialversicherungsrecht

  1. 1
    Gaius says:

    „Ludi incipiant“, wenn schon.

  2. 2
    Non Nomen says:

    In ein paar Monaten (wenn das Schöffengericht wieder ein paar Termine frei hat) …

    Berlin? Hmmm… Ich fürchte, BER ist da schneller in Betrieb als dieser Termin aufgerufen wird.

  3. 3
    Knorpel says:

    Das Parkett müsste mal wieder zusammengeklopft werden.