TOP-Anwalt 2017: Zum 5. Mal in Folge

Offenbar habe ich einen nachhaltigen Eindruck auf das Publikum gemacht. Denn seit 2013 habe ich nun zum 5. Mal „überzeugt“. Das schreibt mir der Focus:

Ich freue mich und ein bisschen stolz bin ich natürlich auch. Selbst dann, wenn ich mir die Hintergründe dieser Focus-Recherche verdeutliche.

Das Problem der Mandanten eines Strafverteidigers ist, daß sie in der Regel – wenn überhaupt – erst am Ende des Mandats entscheiden können, ob der Verteidiger gut *war*. So ein Ranking, wie das, was der Focus hier seit 2013 veröffentlicht, kann zumindest einen ersten Anhaltspunkt dafür liefern, daß man es nicht mit einem strafrechtlichen Laien zu tun bekommt, wenn man sich einem Anwalt aus der Liste anvertraut.

Das ist doch schonmal was. :-)

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

4 Antworten auf TOP-Anwalt 2017: Zum 5. Mal in Folge

  1. 1

    Na, dann herzlichen Glückwunsch und auf das das Duzend (+) voll werde.

    • Merci vielmals! crh
  2. 2
    Bernd says:

    Und was soll nun die Lizenz kosten um sich die Plakette ans Revers zu heften?

    • Is zu teuer für Sie. crh
  3. 3
  4. 4
    Non Nomen says:

    Gibts denn jetzt einen Aufnäher am schwarzen Zaubermäntelchen? Oder gar ein lustiges Hütchen?? Sponsort der Verlag wenigstens das Zunfttreffen von „Deutschlands Besten“?