Peinliches Happening: Kammergericht vs. Lohfink

Frau Lohfink, Model und Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, ist eine falsche Verdächtigerin. Das hat das Kammergericht heute ausgeurteilt.

Wie die Berliner Zeitung soeben berichtete, ist die Revision von Frau Gina-Lisa Lohfink verworfen worden, soweit sie sich gegen den Schuldspruch gewendet hat. Damit ist sie nun rechtskräftig wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden. Lediglich wegen der Höhe des Tagessatzes geht die Sache nun noch einmal zurück zum Amtsgericht. Ich denke, dort wird keine (weitere) Hauptverhandlung stattfinden.

Der Vorsitzende Richter am Kammergericht Ralf Fischer sagte, Frau Lohfink habe ihre Privatsphäre vor Gericht in einem großen Happening beerdigt. Sie dürfe sich nicht beklagen, dass sie die Geister, die sie rief, nun nicht mehr loswerde.

Oder aber ihr Anwalt hat sie den Haien vorgeworfen. Dann sollten Sie sich nicht beklagen, sondern Ihren Anwalt verklagen.

Für Frau Lohfink sicher eine Niederlage. Schlimmer scheint es aber den Verteidiger erwischt zu haben; ein solch oberpeinliches Statement des Vorsitzenden in Richtung der Verteidigung ist nur schwer verdaulich. Hui-ui-ui!

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Bild: © Michael Grabscheit / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Strafverteidiger, Verteidigung veröffentlicht.

13 Antworten auf Peinliches Happening: Kammergericht vs. Lohfink

  1. 1
    VolkerK says:

    Wenn ich die Presseberichte richtig interpretiere, ging es ja letztlich um die Frage, ob sie wider besseres Wissen falsch beschuldigt hatte.
    Unterstellt man das Vorgebrachte als Hergang, nämlich, dass sie sich an eine Nacht mit zwei Typen und Filmriss erinnert, dann das Video im Netz fand und ihr dank Filmriss das Ausmaß dessen, was passiert ist, erst nach Sicherstellung des Rohmaterials klar wurde, dann hat sie da doch ausreichend Platz, um sich auf einen Irrtum oder eine Fehleinschätzung zu berufen oder auf den Modus „ich fühle mich bis heute vergewaltigt, das Gericht hat jedoch den Tatbestand nicht als erfüllt angesehen“.
    Die Vorstellung des Anwalts ging aber in eine ganz andere Richtung, nämlich die, dass es wirklich eine Vergewaltigung war.
    Das war ja nun haarsträubender Unsinn.

  2. 2
    J.H. says:

    Gibt es auch echte oder richtige Verdächtigerinnen?

    Ich habe in den letzten Jahren aber verstärkt den Eindruck, dass sich Richter bemüßigt fühlen, den Anwälten noch einen mitzugeben. In Straf- wie auch in Zivilsachen…

  3. 3
    Dagaz says:

    Im Link zur BZ ist übrigens das (c)2017 mit in den Link gerutscht.

  4. 4
    Der wahre T1000 says:

    Tatsache ist doch, dass zumindest ein Teil der angezeigten Vergewaltigungen den Rachegelüsten der Anzeigenden dient. Manche Experten sprechen davon, dass es mehr Falschanzeigen als echte Vergewaltigungen geben soll.

    Also muss man kritisch hinterfragen, ob da nur der „Ex“ aus dem Weg geräumt werden soll, oder ob das echt ist.

    Bei der kriminellen Frau Lohfink lag es wohl so, dass sie auf Kosten der Wahrheit für ihre „Ehre“ Männer ruinieren wollte. „Männer“, die mir keinesfalls sympathisch sind.

  5. 5
    VolkerK says:

    T1000: Welche Experten sind das denn? Ich weiß von einer Studie auf europäischer Ebene, bei der für Deutschland ein sehr geringer Prozentsatz der Falschverdächtigungen herauskam. Zwar mehr als die (auch von einem Experten kolportierten) 3%, aber es war die deutliche Minderheit der Vorwürfe.

  6. 6
    BV says:

    @ Der wahre T1000, # 4:

    Ich staune immer, wie mit vermeintlichen Tatsachen hantiert wird, wenn man über Dunkelziffern in einem Bereich spricht, in dem sie dunkler kaum sein können…

    Außerdem ist es ja immer eine Frage der Sicherweise. Frau Schwarzer zum Beispiel, die sich zu diesem Thema ja auch gerne als allwissend hinstellt, würde diese Tastachenbehauptung wohl in Zweifel ziehen. Auf Zeit Online wird gerade von einem Vortrag an der Kölner Uni wie folgt berichtet:

    Auf Unvoreingenommene muss er bestürzend wirken: „Vergewaltigung ist heute in Deutschland ein quasi straffreies Verbrechen“, klagt Schwarzer an, und lässt Zahlen folgen: Nur jede zwölfte Vergewaltigung werde auch angezeigt, nur jeder zehnte Beschuldigte werde verurteilt. „So komme ich letztendlich, das können Sie nachrechnen, darauf, dass nur jeder 100. Vergewaltiger verurteilt wird.

  7. 7
    Redakteurin says:

    Meiner Ansicht nach hätten ihr die beiden Verteidiger raten sollen, den Strafbefehl zu akzeptieren. Die Anwälte hatten das Video gesehen und hätten erkennen müssen, dass ein Schuldspruch zu erwarten war. Leider hat meines Wissens kein einziger der überaus zahlreichen Berichterstatter auf diesen Punkt aufmerksam gemacht. Auch den Schwachpunkt des Urteils, die Berechnung der Tagessätze anhand eines fiktiven, noch zu erwartenden Einkommens (Dschungelcamp) hat kein Reporter benannt. Für mich ist dieser Fall ein Tiefpunkt vder Gerichtsbericherstattung.

  8. 8
    BV says:

    Auf SPIEGEL Online sind sogar noch krassere Zitate zu finden. Hier beispielsweise der vorletzte Absatz:

    Richter Fischer gab Lohfink für die Verhandlung einen Rat: Sie solle sich, wenn sie wirklich gelitten habe, einen Verteidiger nehmen, der ihre Interessen wichtiger nehme als sich selbst. „Und wenn er dann noch etwas vom Strafrecht verstünde, wäre das ein wirklicher Gewinn.“

  9. 9
    Klaus Hennigs says:

    Richter Fischer wirft dem Verteidiger Unfähigkeit vor. Was ist in der Kanzlei von Benecken schief gelaufen? Wenn ich nicht geladen bin bleib ich fern. Was wurde da intern abgesprochen und warum der recht junge Anwalt und kein erfahrener Kollege aus der Praxis und was wurde intern erörtert?

    Dann komme ich zu Benecken Senior und seine Pflichtverteidigung 2010 bezüglich Hans Pytlinski. Da scheint es wohl auch drunter und drüber zugegangen zu sein.

    Werden in der Kanzlei Mandant und Gegenseite verwechselt?

  10. 10
    schmidt123 says:

    da kann man schon nicht mehr von Backpfeife für den Verteidiger reden. Das grenzt eher an einen Zusammenprall mit einem TGV. Gut geschlafen wird er danach jedenfalls nicht haben.

  11. 11
    Ingo says:

    Ich finde es daneben, wenn ein Vorsitzender die Urteilsbegründung für persönliche Angriffe gegen den Verteidiger missbraucht. In die Urteilsbegrünung gehören nach § 267 StPO die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, auf denen das Urteil beruht. Und nicht die persönliche Meinung des Vorsitzenden über den Angeklagten und/oder seinen Verteidiger.

  12. 12
    meine5cent says:

    Tja, in München hatte der Verteidiger kürzlich auch keinen guten Tag, als sich herausstellte, dass seine silikonisierte Mandantin eine Zeugin beeinflussen wollte und das eine zeitweise Saalverhaftung zur Folge hatte. Vielleicht liegt der bisweilen kuriose Verlauf der beiden Verfahren aber auch ein bisschen am Geisteszustand seiner D-Promi-Mandantinnen und dem Schmierentheatermilieu, in dem diese sich bewegen und in dem es offenbar auf Bekanntheit um jeden Preis ankommt (das Berufsbild hat Fischer in der Zeit ja sehr plastisch umschrieben). Manchmal kann man einen Mandanten nicht vor sich selbst schützen.

  13. 13
    roflcopter says:

    Ist doch alles total irrelevant.

    Das Urteil ist erst nach Rückkehr aus Australien rechtskräftig geworden, so blieb am Flughafen die böse Überraschung erspart und man konnte noch ein paar Kröten verdienen. Wen interessieren da noch irgendwelche juristischen/gerichtlichen Spitzfindigkeiten?