Urlaubende Katzenliebhaber, Cola- und Biertrinker

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Bestellung von mehreren Cola und Bier beschäftigt. Und hat entschieden:

„Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

In der Pressemitteilung Nr. 36/2016 vom 24. Juni 2016 schreibt die Pressestelle des Bundesverfassungsgericht:

Die Kundgabe der Buchstabenkombination „ACAB“ im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden. Die Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.

Und das waren die beiden weltbewegenden Sachverhalte, mit denen sich die stets eine Bibel tragende Richter beschäftigt haben:

  1. Beim Besuch eines Fußballspiels trug der Beschwerdeführer 1 eine schwarze Hose, die im Gesäßbereich großflächig mit dem gut sicht- und lesbaren Schriftzug „ACAB“ bedruckt war. Nach dem Spiel verließ er das Stadion auf einem Weg, der an einigen dort eingesetzten Bereitschaftspolizisten vorbeiführte. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB. Die Berufung zum Landgericht und die Revision zum Oberlandesgericht blieben erfolglos.
  2. Der Beschwerdeführer 2 im Verfahren hielt während eines Fußballspiels gemeinsam mit anderen Personen verschiedene großflächige Banner hoch. Ein Transparent trug die Aufschrift „Stuttgart 21 – Polizeigewalt kann jeden treffen“, ein weiteres war mit der Aufschrift „BFE ABSCHAFFEN“ versehen, wobei „BFE“ für die Beweis- und Festnahmeeinheiten der Polizei steht. Der Beschwerdeführer und vier weitere Personen trennten vier Buchstaben aus diesem Transparent heraus und hielten diese dann in der Formation „A C A B !“ hoch. Das Landgericht sprach den Beschwerdeführer der Beleidigung schuldig und verwarnte ihn, nachdem ein den Beschwerdeführer freisprechendes Urteil durch das Oberlandesgericht aufgehoben worden war. Die erneute Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos.

HoseEs geht in den beiden Fällen entscheidend um die Frage, ob die Adressierung dieser Parole „personalisierend“ zu verstehen war. Allein das Wissen der Beschwerdeführer, daß Polizisten im Stadion sind und die Parole wahrnehmen könnten, reicht nach verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht. Es sei hier nicht ersichtlich gewesen, ob die Äußerungen der beiden Freunde schöner Katzen sich individualisiert gegen bestimmte Beamte richteten.

Deswegen haben sich die beiden Fußballfans nach vier Instanzen endlich ihren Freispruch verdient und können entspannt einen Urlaub an der Copacabana antreten.

Wieso kommt mir jetzt schon wieder die verbotene Frage in den Sinn, ob die Polizeibeamte in den Stadien keine anderen Aufgaben hatten, als irgendwelchen schlecht gekleideten Hools auf den Hintern zu gucken?

Für unsere kleinen Leser heute ein Rätsel:
Welche weitere Bedeutungen der vier reklamierten Buchstaben findet man in dem Beitrag und gibt es weitere?

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Bild geklaut bei la vida loca * la familia

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Polizei veröffentlicht.

15 Antworten auf Urlaubende Katzenliebhaber, Cola- und Biertrinker

  1. 1
    Stefan says:

    Das sind Kunstliebhaber
    http://www.acab.dk/ – Arts & Crafts Association Bornholm

  2. 2
    Nuenningdirk says:

    Acht Cola, Acht Bier.
    All cats are beautiful.
    Aleays carry a bible.
    CopACABana.

    Auch schön:
    All colors, all chics …
    Autonome Chaoten argumentieren besser.

  3. 3
    Tobias says:

    All Christians are brothers
    All colors are beautiful

    :)

  4. 4
    Mike says:

    Das ist eine Liebeserklärung an Ann Cathrin aus Berlin!
    (https://www.youtube.com/watch?v=NWEoPAb52Gs)
    Muß eine Wahnsinnsfrau sein – so viele Verehrer wie sie hat…

  5. 5
    TG says:

    Hallo,

    ich bin überrascht – diese Kollektivbeleidigungsgeschichte war doch schon in den 90er Jahren durchgekaut worden. Was ist da jetzt neu dran dass sich das BVerfG nochmal damit beschäftigen musste?

  6. 6
    Bembel says:

    „Hallo, hier ist das oberste deutsche Gericht: Sie haben gegen das Grundgesetz verstossen.“ So wird man es am OLG et al. wohl nicht zur Kenntnis genommen haben, aber die Vorstellung gefällt mir.

  7. 7

    „All Catholics are Bastards“,
    dass es so hieße, glaubte die hiesige christliche Jugend lange und die katholischen Kids waren da total stolz drauf.

  8. 8
    NeiHuem says:

    Das sind doch alles Genesis-Fans! Das Album (inkl. namensgebender Single) „Abacab“ kam 1981 raus.

    Die ersten beiden Buchstaben sind nicht denglish für „all bullens“ o.ä. – der Titel beschreibt die Songstruktur, die Abfolge der Parts A, B und C.

    Man könnte allerdings schon einen passenden Kontext zur ersten Strophe finden, so Richtung Selbst- und Weltwahrnehmung behördlicher Funktionsträger (à la „Pretender“ von Foo Fighters, https://www.youtube.com/watch?v=SBjQ9tuuTJQ):

    „Look up on the wall / There on the floor / Under the pillow / Behind the door / There’s a crack in the mirror / Somewhere there’s a hole in a window pane / Now do you think I’m to blame? / Tell me do you think I’m to blame?“

  9. 9
    K75 S says:

    Was haben sich die Bibelträger nur dabei gedacht. Demnächst wird es vermutlich noch erlaubt sein, Soldaten als Mörder zu bezeichnen … wo kämen wir denn da hin. :D

  10. 10
    kw says:

    All Chicks Are Beautiful ;-)

  11. 11
    Rincewind says:

    @K75 S
    Der Spruch „Soldaten sind Mörder“ taucht ja kaum noch auf. Ich vermute mal, nachdem das BVerfG da grünes Licht gab, war dann endgültig Auf-dem-Schulhof-Rauchen subversiver. Nach der Legalisierung gebiert der Kreislauf was Neues; T-Shirts, Sticker usw. usf. wollen an die geneigte Kundschaft verkauft werden.

  12. 12
    Karl Keks says:

    All cats are beautiful. ;)

  13. 13
    Florian Bauch says:

    Was ich mich nun ernsthaft frage ist folgendes: werden mit einem solchen Urteilsspruch nicht auch Parolen wie „Alle Ausländer sind Scheiße“, „alle Politiker sind Betrüger“ (o.ä.) gedeckt? Treffen nicht hierbei die selben Kriterien zu? Ich fände dies sehr bedenklich.

  14. 14
    K75 S says:

    @Rincewind:
    Nein! Echt? Das BVerG hat bereits … aber jetzt sagen sie nicht auch noch, dass die das mit der gleichen Begründung …?

    Naja, konnte ja keiner ahnen, das die Richter sich an ihre Entscheidung von vor 12 Jahren noch erinnern können.

    Aber falls noch Sticker über sind, sollte man den Verantwortlichen bei der GdP vielleicht mal welche schenken. ;-)

  15. 15
    Kinki says:

    @Florian Bauch:
    Ich teile weder die Aussage „ACAB“ noch „Alle Ausländer sind Scheiße“, aber ich stehe auf dem Standpunkt, dass sich jeder, der sowas äußerst, ohnehin hauptsächlich selber blamiert.

    Überdies könnte die Ausländer-Aussage vielleicht nicht als Beleidigung, aber möglicherweise als Volksverhetzung bestraft werden.

    Bedenklich finde ich daran nichts.