Alpi fährt nicht mehr

Alpifährt Die Staatsanwaltschaft Bremen hat den Erlaß eines Haftbefehls beantragt. Gegen Alpi, einen Motorradfahrer und (ehemaligen) Videoblogger.

Das Amtsgericht Bremen hat den Haftbefehl erlassen. Der Motorradfahrer sitzt nun seit dem 24.06.2016 in Untersuchungshaft. Wegen Totschlags (§ 212 StGB)!

Der 23 jährige Motorradfahrer soll am 17.06.2016 einen Unfall verursacht haben, bei dem ein Fußgänger tödlich verletzt wurde.

Aus der Pressemitteilung 8 / 2016 der Staatsanwaltschaft Bremen vom 27.06.2016

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der tatverdächtige Motorradfahrer in den Abendstunden des 17.06.2016 mit einer Geschwindigkeit von deutlich über 100 km/h durch Bremen gefahren ist und hierbei billigend in Kauf genommen hat, dass er auf der von ihm befahrenen Strecke auf eine Vielzahl von anderen Verkehrsteilnehmern treffen und es aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit und der damit einhergehenden eingeschränkten Reaktionsmöglichkeiten zu Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen würde.
Bei derartigen Verhaltensweisen hängt es nur vom Zufall ab, ob die im Falle eines Unfalles mit an Sicherheit zu erwartenden Verletzungen tödlich sind oder nicht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatverdächtige auch bei dem Unfall am 17.06.2016 einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf genommen hat, weshalb sein verhalten strafrechtlich als Totschlag bewertet worden ist.

Das ist dünnes Eis, aber nicht ganz von der Hand zu weisen. Mitgehen würde ich auf jeden Fall bei einem Vorwurf (sehr) grober Fahrlässigkeit.

Aber hatte der Moppedfahrer tatsächlich den bedingten Vorsatz, andere Verkehrsteilnehmer zu töten? Keine einfach zu beantwortende Frage, meint auch der BGH in seinem Beschluss vom 25.11.2010 – 3 StR 364/10:

Die Vornahme äußerst gefährlicher Gewalthandlungen legt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes sehr nahe. Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber der Tötung eines Menschen bedarf die Frage der vorsatzspezifischen Billigung des Todes indessen einer Gesamtschau der aussagekräftigen objektiven und subjektiven Tatumstände.

Über die Antwort auf diese Frage wird das Gericht dann noch einmal in Ruhe nachdenken. Im Rahmen einer mündlichen Haftprüfung und/oder einer Haftbeschwerde.

Ob der von der Staatsanwaltschaft als Schnellschuß veranlaßte Haftbefehl nach § 112 Abs. 3 StPO dann auf Dauer Bestand haben wird, möchte ich bezweifeln. Denn so ein Fahrstil ist zunächst einmal höchst autoaggressiv (wie Psychiater sagen würden). Die Fremdgefährdung ist erst eine Folge dieser suizidalen Tiefflüge.

Aber erstmal eben ein Signal an die Öffentlichkeit senden, das tut so ein Law-And-Order-Staatsanwalt ja mal ganz gerne. In Zeiten wie diesen.

BTW:
§ 315c StGB und auch der § 222 StGB eröffnen jeweils einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Beim § 212 StGB sind es maximal 15 Jahre. Das Risiko für Alpi, sich hier eine zweistellige Anzahl an Jahren abzuholen ist jedoch deutlich kleiner als das Risiko, sich den Hals abzufahren.

Wie würden Sie den Moppedfahrer verteidigen?

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Besten Dank an S.B. für den Hinweis auf dieses Verfahren.

Dieser Beitrag wurde unter Motorradrecht, Staatsanwaltschaft, Strafrecht veröffentlicht.

52 Antworten auf Alpi fährt nicht mehr

  1. 1
    Jens says:

    Nichts Inhaltliches, nur was Grammatikalisches …

    „meint auch [der] BGH in seinem Beschluss vom“

    „eröffnen jeweils einen Strafrahmen von bis zu 5 [Jahren] {jeweils} Freiheitsstrafe.“

    • Danke! crh
  2. 2
    Der wahre T1000 says:

    „Geisteskrank“? Äh, unzurechnungsfähig?

    Gaszug defekt?

    Wollte zur Geburt der Tochter / die Oma lag im sterben und er hatte es eilig?

    Wird wohl alles nichts helfen. Solche Extrem-Raser dürfen auch mal die Rechnung bekommen. Jeder fährt mal zu schnell, aber deutlich über 100 in der Ortschaft?

    • Sie teilen aber mit mir bestimmt die Ansicht, daß auch „Extremraser“ einen Anspruch auf ein rechtsstaatlich sauberes Verfahren hat. Oder? crh
  3. 3
    Waschi says:

    Dass das mit dem Vorsatz wackelig ist: Einverstanden. Allerdings steht in der Presse auch, dass er auf derselben Fahrt kurz zuvor einen Wagen beim Überholen beschädigt hat. Dass er nach diesem ersten Unfall mit vollem Tempo weitergefahren ist, spricht nicht gerade für eine besonders hohe Hemmschwelle…

    Aber auch wenn der Vorsatz nicht nachweisbar wäre, würde ich mich auf die 5 Jahre nicht verlassen: Es liegt zwar prinzipiell eher fern, aber in besonders krassen Fällen kann man auch mal an § 315b StGB denken. Und dann wäre man über §§ 315b Abs. 3, 315 Abs. 3 Nr. 2 auch bei einem Verbrechen mit einer Strafdrohung bis 15 Jahre.

    • § 315b StGB schützt grundsätzlich nur verkehrsfremde Eingriffe von außen (Bremer Holzklotzfall). Ein verkehrsfeindlicher Inneneingriff wird nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen von § 315b StGB erfaßt, zB. wenn der Täter den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr pervertiert. Das ist nur dann der Fall, wenn der Täter das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt. Er muss in der Absicht handeln, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu pervertieren; es kommt ihm darauf an, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einnzugreifen (vgl. BGH 31.8.1995 – 4 StR 283/95). Soweit die älteren Entscheidungen dazu.
       
      Die (etwas) jüngere Rechtsprechung des BGH hat diese Leitlinien um einen weiteren Gesichtspunkt ergänzt: Zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung müsse hinzukommen, daß das Fahrzeug beim verkehrsfeindlichen Inneneingriff mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz – etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug – missbraucht werde; erst dann liege eine über den Tatbestand des §?315c StGB hinausgehende verkehrs-atypische Pervertierung des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (BGH 20.2.2003 – 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237).
       
      Bei allem Verständnis für Ihr subjektives Strafbedürfnis für diesen Extremsport: Kirche -> Dorf! § 315b StGB paßt wohl eher nicht. Deswegen zieht die StA ja den Totschlagsjoker. crh
  4. 4
    Maste says:

    Hmm innerorts kann ja auch 30er Zone sein. Das wäre dann schon eine heftigere Situation, zumal wir in jedem Fall ja eine 100%ige Überschreitung der Geschwindigkeit haben. Und wenn es tatsächlich kurz vorher bereits einen VU gegeben hat, bin ich eher beim bedingten Vorsatz als bei grober Fahrlässigkeit….

  5. 5
    DonJon says:

    Totschlag? Das ist doch sogar Mord (Nutzung eines gemeingefährlichen Mittels…)

    Aber im Ernst (wenngleich die mitgeteilten Informationen doch recht „dünn“ sind):

    Gegen die Annahme eines bedingten Vorsatzes spricht doch schon die erhebliche Selbstgefährdung. Man kann eben grundsätzlich nicht annehmen, dass sich der Beschuldigte selbst verletzen oder gar töten wollte – was ja auf einem Motorrad nicht ganz so unwahrscheinlich ist. Da ist es eben tatsächlich eher ein „wird schon gut gehen“, als ein „und wenn schon“…

    Das hat auch nichts mit einer Hemmschwelle in Bezug auf die Tötung anderer zu tun. Aber wenn man schon versucht, den Leuten in den Kopf zu gucken, wird man eben diesen Punkt auch berücksichtigen müssen.

    Und wenn er sich entgegen dem Vorstehenden tatsächlich selbst gefährden wollte, sollte man in der Tat mal über § 20 StGB nachdenken.

    • Das mit dem §§ 20, 21 StGB ist zwar auch ein Gedanke, aus Verteidigersicht allerdings ein echt gefählicher: § 63 StGB ist (bei so einer Tatfolge) dann nämlich verdammt nah dran. crh
  6. 6
    RA RA says:

    § 212 mal ganz beiseite gelassen:
    Welcher -HAFTGRUND- soll hier bitte vorliegen?
    Verdunklung, Flucht?
    Würde mich Verteidiger zumindest interessieren ;)

  7. 7
    matze says:

    Das er (unbewusst) autoaggressiv handelt kann ich nicht ganz nachvollziehen. Mit 100 Km/h durch die Innenstadt zu brettern ist natürlich Wahnsinn, aber es gibt dennoch Leute die dabei eine Art Flow-Gefühl entwickeln, weil sie das trügerische Gefühl haben die Lage völlig zu kontrollieren.

    Ähnlich wie ein Kletterer der Free Solo ohne Seil alleine eine Wand hinaufklettert, dies ist für Aussenstehende nicht nachvollziehbar, aber dennoch denkt diese Person sicher nicht unbewusst daran sich selber zu verletzen oder umzubringen.

  8. 8
    RA RA says:

    Ach Mist ^^
    War der 112 III nicht mal verfassungsrechtlich höchst bedenklich? … Ach, das führt wohl zu weit weg / Studium zu lange her.

  9. 9
    123schmidt says:

    „sind es maximal 15 Jahre. Das Risiko für Alpi, sich hier eine zweistellige Anzahl an Jahren abzuholen ist jedoch deutlich kleiner als das Risiko, sich den Hals abzufahren.“

    oder einem Anderen den Hals abzufahren. Wer so fährt hat absolut kein Gewissen und keine Skrupel. Solche Typen sind charakterlich völlig ungeeignet, ein Motorfahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.

    Und ich bin sehr dafür, dass man sich in Deutschland am schweizer Verkehrsrecht orientieren möge. Die Bereinigung des Straßenverkehrs von Wahnsinnigen ist ein Gewinn für die Gesellschaft und fürs Leben.

  10. 10
    123schmidt says:

    und um noch eins draufzusetzen. Hier ist die vollkommene Skrupellosigkeit dieses Wahnsinnigen dokumentiert:
    https://www.youtube.com/watch?v=0z9a3TRUyRY

    Mit 170 km/h durch Bremen!
    Und einen Führerschein hatte er laut Aussage der Polizei für diese Maschine auch nicht.

    Wegsperren!

  11. 11
    Alles Wuscht says:

    Es ist schön zu sehen, dass in der heutigen Zeit solche Tiefflieger brav ihr Verhalten videotechnisch dokumentieren, online stellen und sich somit selber ans Messer liefern.
    Zwecks Beweisführung hoffe ich mal, dass der gute Mann die Gopro auch am Unfalltag fleißig hat laufen lassen.

  12. 12
    Rennleitung says:

    Wegsperren und Schlüssel wegwerfen.

  13. 13
    Fassungsloser Beobachter says:

    „Alpi“ ist/war „Deutschlands berühmtester Motorrad-Vlogger“, seine Videos, auf denen er teilweise mit >200 km/h durch deutsche Innenstädte rast, waren Youtube-Hits. Seine Fans posten jetzt Videos, auf denen das Mitgefühl mit „Alpi“ größer ist als das mit dem Unfallopfer und den Hinterbliebenen. All das wirft ein Schlaglicht auf eine zutiefst kranke Szene.

  14. 14
    123schmidt says:

    am Fakt, dass so ein skrupelloser Verkehrsrowdy auch noch bejubelt wird, Fans hat und geliked wird, kann man sehen, wie krank im Kopf diese Klientel ist. Da sind Rücksichtslosigkeit und der Mangel jeglicher Reflexion solchen Verhaltens starke Elemente. Das Gespür für die Gefährlichkeit des Verhaltens wird ausgeblendet. Eigentlich machen sich alle Liker und Fans mit schuldig, wenn solche Irre den Gashahn aufdrehen und sich in ihrer Skrupellosigkeit auch noch bestärkt fühlen dürfen.

  15. 15
    Miraculix says:

    Erschreckend wie viele hier den Stab brechen wollen. Wenn ein Anderer zu schnell war ist es halt immer ein irrer Raser, wenn man selbst mal zu schnell ist sieht das immer gleich ganz anders aus…

    Den Vorwurf des Totschlags halte ich zwar für schwer haltbar aber das muss man ernst nehmen.
    Wie eine gute Verteidigung hier aussehen könnte weis ist aber auch nicht – würde mich aber interessieren. Bitte berichten Sie weiter…

  16. 16
    Waschi says:

    @crh:
    Die Besonderheiten bei § 315b sind mir klar. Allerdings ist es schon ein recht krasser Fall, , da könnte man auch auf außergewöhnliche Ideen kommen.

    > Bei allem Verständnis für Ihr subjektives
    > Strafbedürfnis für diesen Extremsport:
    > Kirche -> Dorf! § 315b StGB paßt wohl eher
    > nicht. Deswegen zieht die StA ja den
    > Totschlagsjoker. crh

    Da haben Sie mich missverstanden: mein subjektives Strafbedürfnis hält sich in Grenzen. Ich würde irgendwas zwischen 2 und 3 Jahren ansetzen, und das gibt der Strafrahmem des § 222 her. Und wenn am Ende noch eine Bewährungsstrafe rauskommen sollte, wäre das meiner Meinung nach wohl auch ok.

  17. 17
    Lutz says:

    Ist ein Verweis auf Autoaggression nicht gefährlich? M.E. ist man dann viel dichter an einer in Kauf genommen Fremdgefährdung, als wenn sich Alpi darauf hoffte, dass ihm nichts passieren würde.

  18. 18
    matthiasausk says:

    „schuldunfähig“
    Psychisch krank, belegbar u.a. durch schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung (weitere nicht auszuschließen), und daher nicht einsichtsfähig und erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit.

    (Wobei Steuerungsfähigkeit in diesem Zusammenhang ein blödes Wortspiel ….)

  19. 19
    meine5cent says:

    Nachdem es einen Toten gab, finde ich die Bezeichnung der Fahrweise als „Extremsport“ wie in der Anmerkung von crh zu einem Kommentar gelinde gesagt unangemessen.

    In Bremen bei diesem Sachverhalt einen Haftbefehl zu beantragen, wo doch beim Schwurgericht schon mal eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord („Bunkermord“) 14 Jahre lang herumliegt und man selbst bei einer Schlachtung Probleme hat, mehr als bedingten Tötungsvorsatz oder gar ein Mordmerkmal zu finden (BGH 5 StR 380/14, Warnhinweis: nichts Essen während des Lesens) , ist wohl als ambitioniert zu bezeichnen.

  20. 20
    chlorophyllosoph says:

    Ich würde auch in Richtung psychische Krankheit und vermindert schuldfähig gehen.

  21. 21
    Hermann says:

    Chapeau für den mutigen Schritt der Staatsanwaltschaft! Nirgendwo kann man einen Mitmenschen „billiger“ vom Leben in den Tod befördern als im Straßenverkehr. Das ist ein Fakt, den man sich nicht oft genug vor Augen halten kann. Wenn ich jemanden töten wollte, würde ich dafür sorgen, daß er mir „irgendwie vors Auto läuft“.

    Und ja, ich fahre selbst Motorrad und auch gerne (zu) schnell. Ich bin selbst schon versehentlich mit 90 durch eine Innenstadt gefahren, als ich das erste mal mit der vollverkleideten Sportmaschine eines Freundes unterwegs war. Und bin beim Blick auf den Tacho mächtig erschrocken.

    Und fahrlässige Tötungen habe ich durchaus schon verteidigt.

    Dies vorausgeschickt wird voraussichtlich weder der Haftbefehl Bestand haben noch das Ansinnen der StA, hier einen Totschlag oder gar Mord zu konstruieren, durchdringen.

    Es bleibt aber das durchaus richtige Signal an notorische Heizer, die Tötung eines Menschen mittels eines Kraftfahrzeuges nicht einfach so mit einem „Upps“ abtun zu können.

    Über den hier zu verteidigenden Sachverhalt weiß ich nichts, kann deshalb insofern auch nichts zu einer möglichen Verteidigungsstrategie sagen. Wenn der (objektive) Tatbestand feststeht und nicht daran gerüttelt werden kann, bleibt nur die formale Schiene von der Wahrung eines rechtsstaatlichen Verfahrens bis zur peniblen Subsumtion.

    Da der Knabe seine „Heldentaten“ bei Youtube gepostet hat, könnte man vielleicht mal über eine narzisstische Störung nachdenken.

  22. 22
    matze says:

    Das er die Taten auf Youtube hochgeladen hat dürfte nicht nur einer narzisstischen Störung geschuldet sein.

    Der Kanal bei Youtube hat immerhin über 85.000 Abonnenten, die Videos werden einige Millionen an Views erzeugt haben, was sich schon spürbar in Geld bemerkbar macht für den Kanalinhaber.

    Wahrscheinlich kann man daraus den Vorsatz konstruieren besonders spektakuläre Videos zu produzieren um die „Fans“ bei der Stange zu halten und weiter Einnahmen zu generieren.

  23. 23
    Hermann says:

    Wie generiert man mit einem Youtube Kanal Geld?

  24. 24
    Thomas B. says:

    Ich sehe das überhaupt nicht auf wackligen Füßen. Auch die asozialen Pfosten von Rasern, wissen was bei einem Unfall mit einem Füßgänger mit 100 KM/h für ein Ergebnis rauskommt. Wenn ich trotzdem den noch asozialeren Fanboys zeigen will, wie geil ich doch bin, nehme ich bewusst in Kauf, dass Menschen umkommen können.

    Es wird Zeit für eine Gesetzesverschärfung und ich hoffe das die Initiative der Länder endlich mal für eine erträgliche Gerechtigkeit in solchen Fällen sorgt. Dann kann man sich wenigstens nicht mehr mit der groben Fahrlässigkeit retten und hat während der Haft genug Zeit, um darüber nachzudenken, was man mit seiner Heldentat angerichtet hat.

  25. 25
    Hermann says:

    Als ob Gesetzesverschärfungen jemals irgendwas geändert hätten…

  26. 26
    Thomas B. says:

    Es geht nicht darum, dass Gesetzesverschärfungen, alle illegalen Raser abschrecken, sondern darum, dass in solchen Fällen ENDLICH mal keine Bewährungsstrafen mehr ausgesprochen werden. Es ist und bleibt einfach eine schreiende Ungerechtigkeit, dass solche Typen danach auf freiem Fuß sind.

  27. 27
    Hermann says:

    Sie wissen aber schon, daß auch die aktuellen Gesetze eine Haftstrafe ohne Bewährung hergeben?

  28. 28
  29. 29
    matze says:

    @Herrmann
    >Wie generiert man mit einem Youtube Kanal Geld?

    Geld verdient man bei Youtube mit Google AdSense, meist zwischen 0,30 und 2.50 Euro pro 1.000 Videoaufrufen.

  30. 30
    Hermann says:

    >>0,30 und 2.50 Euro pro 1.000 Videoaufrufen

    Das langt ja nicht mal für eine anständige Strafverteidigung… ;-)

  31. 31
    Alles Wuscht says:

    @Hermann
    Ich bin beruflich (und auf legalen Wegen) u.a. im KFZ-Bereich auf Youtube unterwegs. Pro 1000 Views kommt man da auf 0,60 bis 1,00 Euro, sprich 600 bis 1000 Euro pro Million.
    Der User „alpi fährt“ hat inzwischen seine Videos gelöscht, sprich die Views sind auf die Schnelle nicht mehr nachvollziehbar. Aber 85.000 Abonnenten sind schon recht ordentlich und es hat sich mit Sicherheit gut für den Herrn gelohnt.

    Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.

  32. 32
    @Hermann says:

    @YouTube,

    bei mehreren Millionen Aufrufen von mehreren Videos schon, wenn Sie mal Adam Riese bemühen.

  33. 33
    Hermann says:

    @ Thomas B.

    >>und sie wissen aber schon, dass trotzdem fast immer Bewährung rauskommt ?

    Ich bin da ganz bei Ihnen. Aber das ist ein Problem in und mit der Rechtsprechung und nicht des geltenden Rechts.

  34. 34
    123schmidt says:

    Miraculix sagt:
    5. Juli 2016 um 21:23
    „Erschreckend wie viele hier den Stab brechen wollen. Wenn ein Anderer zu schnell war ist es halt immer ein irrer Raser, wenn man selbst mal zu schnell ist sieht das immer gleich ganz anders aus…“

    Als was würden Sie jemanden bezeichnen, der mit 170 oder 200 km/h durch Innenstädte rast und dabei Andere gefährdet? Als wertvolles, Rücksicht übendes Mitglied der Gesellschaft vielleicht? Oder als verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmer?

    Machen Sie sich nicht lächerlich indem sie solche skrupellosen Egomanen auch noch verteidigen und solche Raserei als nur „mal zu schnell“ verharmlosen.

  35. 35
    Miraculix says:

    Das „mal zu schnell“ haben Sie mal eben dazu gedichtet, das habe ich nicht gepostet. Auch von harmlos habe ich nichts geschrieben.
    Möglicherweise ist dieser Mensch sogar wirklich ein wertvolles, Rücksicht übendes Mitglied der Gesellschaft. Ich kenne Ihn nicht und kann daher nichts dazu sagen.
    Und seine Verteidigung hat er Herrn Hoenig übertragen – auch da werde ich mich heraushalten, Herr Hoenig kann das bestimmt besser als ich.
    Unbestritten ist aber ganz sicher daß er einen Anspruch auf eine effektive Verteidigung hat. Oder sehen Sie das nicht so?

  36. 36
    83metoo says:

    Hoch spannendes Thema, welches aktuell auch bei Youtube in der „Szene“ aktiv besprochen und diskutiert wird. „Krass“ finde ich die Fanbase, die alpi trotz, oder eher, wegen seiner, Fahrweise hat, die diese auch verteidigt!

  37. 37
    Arva says:

    Naja, die Hemmschwellentheorie als „Schlagwort“ hat der BGH schon 2012 aufgegeben, ohne seine Rechtsprechung zu ändern. Es gilt:

    „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs regelmäßig dann zu verneinen, wenn der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann.“
    Bzw.
    „Für Fälle des positiven Tuns hat er an das Postulat einer Hemmschwelle anknüpfend weiter ausgeführt, dass selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeute, der Tatrichter vielmehr gehalten sei, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen könnten“.

  38. 38
    Sven says:

    Nunja, Er war ja vorgewarnt in einen Video hatte Er bereits einen beinahe Unfall mit einen Fussgänger sein Kommentar im Video:“ Ich hätt ihn zerlegt wie Lego haha“
    Und überhaupt in fast allen Videos ist er entweder zu schnell oder beachtet die Verkehrsregeln nicht. Die Polizei hat nun alle Videos in Rohform (unverpixelt durch Hausdurchsuchung, beschlagnahme PC/Laptop/Medien) Diese werden sich nicht umbedingt strafmildern auswirken.

    Der Unfall ist übrigends in/kurz vor einer Baustelle passiert: http://www.nonstopnews.de/galerie/22998

  39. 39
    123schmidt says:

    „Wenn ein Anderer zu schnell war ist es halt immer ein irrer Raser, wenn man selbst mal zu schnell ist sieht das immer gleich ganz anders aus…“

    Miraculix sagt:
    6. Juli 2016 um 17:01
    Das „mal zu schnell“ haben Sie mal eben dazu gedichtet, das habe ich nicht gepostet. Auch von harmlos habe ich nichts geschrieben.
    Möglicherweise ist dieser Mensch sogar wirklich ein wertvolles, Rücksicht übendes Mitglied der Gesellschaft. Ich kenne Ihn nicht und kann daher nichts dazu sagen.
    Und seine Verteidigung hat er Herrn Hoenig übertragen – auch da werde ich mich heraushalten, Herr Hoenig kann das bestimmt besser als ich.
    Unbestritten ist aber ganz sicher daß er einen Anspruch auf eine effektive Verteidigung hat. Oder sehen Sie das nicht so?“

    Das „mal zu schnell“ finden Sie in ihrem eigenen Zitat, das ich ja mitgepostet habe. Dass Sie es in diesen Zusammenhang stellen, klingt so als wollten Sie sein Verhalten verharmlosen. Wenn jemand mit 200 Sachen durch einen Innenstadt kracht, kann man nicht einen Satz dagegen stellen, der da lautet, „wenn Andere mal zu schnell sind ..“
    Hier sollte man schon bei den Fakten bleiben. Es macht eben einmal von der Schwere des Fehlverhaltens, vor allem aber von der Schwere der Folgen und des Risikos her einen gewaltigen Unterschied ob man MAL mit 15 oder 20 km/h zu schnell fährt, oder ob man regelmäßig wie eine gesengte Sau mit über 100 km/h durch eine Innenstadt knallt um Anderen zu imponieren und das eigene gestörte Ego zu befriedigen.

    Und nein, ich finde auch, dass er eine effektive Verteidigung haben sollte. Aber mein Empfinden geht noch in eine andere Richtung. Nämlich die, dass auch das Opfer solcher Rücksichtslosigkeit oder dessen Angehörige ein Recht haben. Und meiner Meinung nach muß bei solchen Irren, die sich derart rücksichtslos und riskant im Straßenverkehr bewegen eine effektive Strafe sein. Effektiv sind Bewährungsstrafen sicher nicht. Für mein Dafürhalten sollte so jemand in den Knast gehen und nie wieder motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Schweizer Gesetze und Strafen wünsche ich mir. Je eher die Irren aus dem Straßenverkehr verschwinden, desto besser für den Rest.

  40. 40
    Waschi says:

    Mal zurück zur Ausgangsfrage „wie würden Sie verteidigen“. Bin zwar kein Verteidiger, aber das wären so meine Ideen:

    1. ich würde ihn erstmal min 2-3 Monate in der U-Haft lassen, ohne Haftbeschwerde einzulegen / Haftprüfung zu beantragen. Aus ganz banal taktischen Erwägungen: Haft droht ihm sowieso, dann macht es sich in der Hauptverhandlung besser, darauf hinweisen zu können, dass er jetzt ja schon saß und ihn das bereits sehr beeindruckt hat (weshalb die Strafe ansonsten zur Bewährung auszusetzen ist).

    • Das ist eine bewährte Strategie im Haftverfahren, die allerdings 3/4 aller Mandanten nicht mitmachen. Das ist ein natürlicher Instinkt. Beobachten Sie mal einen Hund beim Fressen: Das Leckerste zuerst. Nichts anders funktioniert die menschliche Seele. ;-) crh

    2. Was den Totschlag angeht, würde ich vor allem auf die Selbstgefährdung hinweisen. Wer weiß, dass er sich bei einem möglichen Unfall auch selbst schwer verletzen würde, nimmt diesen Unfall eben normalerweise nicht billingend in Kauf, sondern hofft, dass das schon irgendwie gutgehen wird. Und das wäre zwar bewusst fahrlässig und leichtfertig, aber eben nicht vorsätzlich. Und damit kein Totschlag.

    • Es gibt aber auch Menschen, die nicht sehr an ihrem eigenen Leben hängen. Dennoch: Diese Idee wird wohl ein starkes Argument werden gegen einen dolus eventualis. crh
  41. 41
    Hermann says:

    Ich möchte an der Stelle ergänzen, daß die U-Haft vom Betroffenen im Gegensatz zur Ladung zum Strafantritt im Allgemeinen als „unvorhersehbares Ereignis“ empfunden wird, weshalb die Neigung, die vorgeschlagene Strategie mitzumachen, natürlich nicht besonders hoch ist. Im Gegensatz zur Vorhersehbarkeit des Strafantrittes fehlt bei der U-Haft auch die Zeit, vorher seine Angelegenheiten regeln zu können.

  42. 42
    anarchist says:

    Wie würden Sie den Moppedfahrer verteidigen?

    Im besten Fall gar nicht, da ich als Alpis Anwalt generell nicht aus dem Staunen käme: Immerhin gehört schon eine ganz gewaltige Portion „Eigensinn“ dazu, im Wochenturnus schwerste Verkehrsverstöße auf einen fremden Server hochzuladen, um besagtes Material der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und sich so am Ende damit selbst zu überführen. Auf die Schnelle fällt mir kaum ein Verhalten ein was einem Anwalt mehr missfallen dürfte…
    … vielleicht wenn ein Mandat seine Rechnung nicht zahlt oder die hübsche Azubine mit dem Partner durchbrennt.

    Aus dem reinen Menschenverstand betrachte ich die Beweislage in diesem Fall als extrem problematisch für den Beschuldigten. Womöglich ist die Beweislage in Realität sogar noch problematischer als derzeit öffentlich bekannt, vielleicht deswegen „Law and Order“-Praktiken? Wie auch immer… letztlich beschreibt die Staatsanwaltschaft sehr zutreffend was auf den Videos zu sehen ist. Wer hier etwas anderes behauptet läuft regelrecht Gefahr sich im weißen Kittel in einer Gummizelle wiederzufinden.

    Zum Vorschlag „auf die Selbstgefährdung hinweisen“: Das dürfte schwierig werden, da Alpi schon im letzten Jahr fast einen Menschen umgenietet hat. Er bewertete die Situation damals im Nachhinein mit „ich hätte ihn zerlegt wie Lego“. Auch wieder so ein Punkt wo man sich als Verteidiger wohl zumindest mal die Augen reiben wird.

    Als juristischer Laie sehe ich eine Chance das Gericht davon zu überzeugen, dass der Beschuldigte geistig beschränkt oder eben anders vermindert zurechnungsfähig ist (wäre ja nicht mal so abwegig). Vielleicht übte er einen Glaubensritus aus, war zum Zeitpunkt der Erstellung der Videos von bösen Geistern besessen oder alternativ von allen guten Geistern verlassen… … immerhin hat er ja auch in bester John Wayne Manier mit dem Zeigefinger Löcher in die Luft geschossen und „BÄM, BÄM“-Laute von sich gegeben (Achtung: nur alleine ansehen, extreme Fremdschäm-Gefahr)

    Ob bei „deutlich über 100 km/h innerorts“ das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer überhaupt noch Relevanz hat, wird der Betreiber des Blogs alleine beurteilen können.

    Vielleicht wäre das Gericht aber viel mehr davon beeindruckt, wenn Alpi seinen imaginären Colt in die Tasche seiner Jeans steckt und zu seinem Fehlverhalten steht, sich bei den Hinterbliebenen entschuldigt und eine Botschaft an seine zahlreichen Fans sendet. Besagte Botschaft könnte sinngemäß den Inhalt haben „fahrt ordentlich und gebt aufeinander acht“.

    Meiner subjektiven Meinung nach ist das Kind schon vor dem eigentlichen Unfall in den Brunnen gefallen.

  43. 43
    Waschi says:

    Die Idee mit §§ 20, 21 StGB halte ich für ziemlich sinnlos. Wir reden hier von ziemlich komplexen Handlungsabläufen – schnell und riskant Motorrad fahren, das zugleich filmen und kommentieren, später hochladen und kommentieren. Wer das auf die Reihe bekommt, weiß was er tut, und er weiß auch, dass er das besser nicht täte.

    Was manche Kommentatoren hier als Anzeichen für verminderte Schuldfähigkeit deuten (nämlich die Fahrweise und diese schwer erträglichen Kommentare in den Videos), sind imho keine psychiatrischen Einschränkungen, sondern Phänomene, die man unter dem Stichwort „soziopathische Züge“ verbuchen würde. Und sowas bewahrt einen typischerweise nicht vor Knast, sondern bringt einen eher in denselben hinein.

  44. 44
    Justin says:

    Ich finde ,dass Alpi höchstens 6 Jahre sitzen sollte , weil er es ja nicht mit absicht gemacht hat so wie seine ZX10R aussieht sieht es aus als hätte er versucht noch auszuweichen! Von daher ,aber er ist ja über 100Km/h gefahren ..ich meine es war wegen Fahrerflucht! (Ich hoffe Alpi kann seine Videos ,wenn es geht wieder Öffentlich stellen ,aber seine Kommentare deaktivieren ,damit es keine Gewaltanstössigen Kommentare mehr gibt ,aber man es sich wesenns noch anschauen kann!! Bitte tun Sie das oder Alpi oder wer auch immer bitte ,dann bei mir melden!!!)

  45. 45
    anarchist says:

    Lieber Justin,
    da du sehr höflich schreibst, möchte ich dir ehrlich und möglichst wertfrei meine Erfahrung als Motorradfahrer schildern und dir verdeutlichen warum es falsch wäre, wenn Alpis Videos weiter Verbreitung finden.
    Da es in diesem Blog nicht um Motorradfahrtipps gehen soll fasse ich mich kurz und werde das Thema danach nicht mehr aufgreifen.
    Beim Motorradfahren ist es wichtig alle Eventualitäten (mögliche Gefahren) abzuschätzen und dementsprechend seine Geschwindigkeit der jeweiligen Verkehrssituation anzupassen. Das bedeutet, dass ein Motorradfahrer vor Kreuzungen und bei Querverkehr (auch) im eigenen Interesse besondere Vorsicht walten lässt. Deutlich gesagt: Mit mehr als 60kmh/h durch die Innenstadt zu fahren ist für einen Motorradfahrer der reinste Wahnsinn.
    Alpi hat diesen Punkt leider selbst nicht verstanden und konnte somit selten die Gefahren realistisch abschätzen. Dementsprechend ungut ist es, wenn diese Fahrweise (gerade von Jugendlichen) gesehen und ggf. nachgeahmt wird.
    Vielleicht bist du Reif genug um zu wissen, dass man sich so im Straßenverkehr nicht verhält – viele andere sind es allerdings nicht oder adaptieren sein Verhalten unbewusst.
    Bitte beachte außerdem: Unter den Videos leidet einerseits der Ruf der Motorradfahrer, aber ebenso ist zu befürchten, dass jungen Verkehrsteilnehmern (Führerscheinanfängern) in Zukunft weniger zugetraut wird, sollte dieser unsaubere Fahrstil Nachahmer finden.
    Es wäre schade, wenn sich Jugendliche selbst die Freiheit wegnehmen mit 16 Jahren 125er und bereits mit 20 Jahren bereits offene Motorräder fahren zu dürfen.

    Juristisch kann es für ihn meiner Meinung nach nur Nachteile haben, wenn er seine Videos wieder veröffentlicht.

    Meine Bitte an die jüngeren Mitleser: Schaut euch nicht jeden Mist auf Youtube an, geht lieber auf eine Motorradmesse, sprecht im „echten Motorradfahrern“ oder fahrt mit Eltern/Freunden zur MotoGP. Am Ende habt ihr in jeder Hinsicht mehr davon.

  46. 46
    Hermann says:

    Gibt es überhaupt noch jüngere Motorradfahrer? ;-)

    Spaß beiseite: Jeder hat das Recht, sich auf beliebige Weise selbst aus dem Genpool zu entfernen, und für den einen oder anderen mag das mit Blick auf die von ihm ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit durchaus ein Schritt in die richtige Richtung sein.

    Der Spaß hört da auf, wo Dritte gefährdet werden, und der zukünftige Darwin-Award-Träger sich damit auch noch in der virtuellen Welt brüstet. Solche Videos braucht wirklich kein Mensch. Umso dümmer, wenn einer sich damit selbst ans Messer liefert.

  47. 47
    Alex says:

    Ich habe durch Zufall von dem Unfall erfahren und ein sachliches Forum für das Strafmaß, sowie auch die Rechtsprechung gesucht.
    An dieser Stelle vielen Dank an die Kanzlei Hoenig !

    Nun zu der Tat. M.M. nach bewegt sich das Strafmaß zwischen den in § 222 maximal genannten 5 Jahren, sowie der Mindeststrafe aus § 315 Abs. 3.2. von einem Jahr. Wobei in § 315 lediglich von einer schweren gesundheitlichen Schädigung eines Menschen die Rede ist. Somit ist das Stafmaß höher anzusetzen.
    Anspielungen in Richtung Schuldunfähigkeit, sowie Mord sind meiner Vermutung nach unbegründet. Es ist eine sehr grobe Fahrlässigkeit gegeben, die, wie nicht zu vernachlässigen ist, zu dem Tod eines Unbeteiligten geführt hat. Allerdings sind nicht genug Details bekannt, um eine Absicht zu beweisen oder zu widerlegen. In einem seiner anderen Videos ist eine gefährliche Situation mit einem Fußgänger bei einer höheren Geschwindigkeit zu beobachten. Er begegnet dieser Situation mit sehr wenig Einsicht, sowie Beleidigungen in Richtung des Passanten.
    https://www.youtube.com/watch?v=kdTGWt4N1dY

    Ich vermute, dass die Staatsanwaltschaft diese Situation als Vergleichssituation heranziehen wird. Dies wird sich nicht strafmildernd auswirken.

    Es muss die Lebenssituation, sowie die Absicht ermittelt werden. Liegt eine autoagressive Einstellung vor ? Ist es später jugendlicher Leichtsinn?

    Ich vermute, dass es in jedem Fall eine Haftstrafe geben wird und schätze das Maß auf 2-3 Jahre ein.

  48. 48
    Nihos says:

    Was spricht denn eigentlich gegen Körperverletzung mit Todesfolge? Eine besonders hohe generelle Hemmschwelle gegenüber Gesundheitsschädigungen hat der BGH meines Wissens nie postuliert.

  49. 49
    Dr. Acula says:

    Dass die Staatsanwaltschaft so schnell mit Totschlag daher kommt zeigt, dass mal wieder dem öffentlichen Druck bzw. Interesse Rechnung getragen wird.
    Nichtsdestotrotz wird Alpi einige Zeit Haft absitzen müssen. Eine Bewährung in diesem Fall durchzusetzen wird schwierig, falls die Infos aus den Printmedien stimmen sollten.

  50. 50
    September says:

    Wenn diejenigen, die sich hier aus einigen Kommentaren zu Alpi bei youtube oder instagram eine kranke und das Rasen verherrlichende Motorradszene zusammenreimen auch nur minimal recherchiert hätten, dann hätte sofort auffallen müssen, dass sich Alpi’s „fanbase“ bei in den sozialen Medien zu einem grossen Teil aus pubertierenden 12-15 jährigen zusammensetzt die, wenn überhaupt, höchstens ein Mofa fahren dürfen. Das erklärt auch einen grossen Teil der teilweise etwas verstörenden Diskussionsbeiträge in den sozialen Netzwerken. Ausserdem ist es einfach nur lächerlich vorrauszusetzten, dass jeder, der einen Kanal bei youtube aboniert, auch jeden Beitrag des Kanals voll inhaltlich unterstützt.

  51. 51
    Steffen says:

    Alpi Fährt wurde nicht auf Grund seiner rasanten Fahrweise berühmt wie andere Youtuber, z.B. Ghostrider.
    Er war ein ‚Motovlogger‘, d.h. die meisten seiner Fans schauten ihn aufgrund seines Charakters und seiner guten Laune. Oftmals wurden sogar Kommentare hinterlassen, dass Personen ihn wegen seiner Vlogs und seines Charakters feierten, aber ihn warnten nicht so schnell zu fahren, weil sie ihn nicht ‚verlieren‘ wollten.

  52. 52
    Björn says:

    Ich stieß gestern durch Zufall auf alpis Filme und bin tief berührt. Zum einen wegen dem traurigen Ende eines unbeteiligten Menschen und den Folgen für dessen Angehörige und Freunde, zum anderen weil mich die Filme teilweise an mein eigenes Verhalten in jüngeren Jahren erinnern. Ich denke wir wissen alle das es sehr viele Menschen gibt die immer mal wieder auf viele verschiedene Art und Weisen gehörig über die Grenzen ihrer eigenen Reaktionsmöglichkeiten hinausgehen. Vielleicht kennt jeder von uns eigene Erlebnisse aus der Vergangenheit. Sei es die Mutter welche in größter Zeitnot gestresst versucht ihre Kinder rechtzeitig zum Kindergarten zu fahren oder der Freeclimber usw.
    Meiner Überzeugung nach hat jeder von uns auf die eine oder andere Weise die Grenzen dessen was er Verantworten kann schon mehr als einmal deutlich überschritten. So gesehen betrifft das Geschehene uns alle. Subjektiv bekam ich auf den älteren Filmen im Verhältnis zu den aktuelleren den Eindruck einer Veränderung in den Kommentaren. Die Aussprache, die Stimme und das Verhalten veränderten sich immer wieder. Es erschien mir so als ob im Laufe der Zeit das „kommentierte Fahren“ zum „kommentierenden Fahren“ wurde und damit war die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen mehr und mehr entkoppelt. Ich glaube der Junge hat schleichend das rechte Maß und die Eigenreflektion seines Verhaltens verloren. Er ließ sich zunehmend von anderen Beeinflussen um dann das Gefühl für die Grenzen zu verlieren. Ich hoffe das die Strafe welche es auch immer sein mag ihn in die Lage versetzt effektiv dazu beizutragen viele andere seiner Fans ins rechte Licht zurückzuversetzen. Das würde aber voraussetzen dass sein Youtubekanal weiterläuft in veränderter Form natürlich. Er erreicht die jungen Raser viel eher als jede Gesetzesänderung. Ich wünsche ihm das er sich mit den Angehörigen des Verstorbenen Mannes aussöhnen kann und alle Beteiligten auf einen guten Weg finden. Meiner Meinung nach ist das viel wichtiger als all die Paragraphen, welche hier aufgeführt wurden. Ich bin kein Jurist, dennoch erscheint es mir am besten wenn er sich zu den Geschehnissen lückenlos äußert und unberücksichtigt des folgenden Strafmaßes seine Verteidigung unter anwaltlicher Beratung selbst übernimmt. Das hilft ihm am meisten, denn es gibt zumindest für ihn noch ein langes Leben nach diesen Vorkommnissen.