Monatsarchive: Juli 2016

Vorsicht mit den Vorurteilen

Die Reha-Steglitz gemeinnützige GmbH kommentiert auf ihrer Website die mutmaßliche Brandstiftung an einem ihrer Fahrzeuge. Der sarkastische Kommentar ist lesenswert. Erfrischend anders.

Aber ist er auch zutreffend?

Haben tatsächlich …

… Revolutionärinnen und Revolutionäre zu diesem effizienten Schlag gegen die unterdrückende Klasse …

… ausgeholt? Oder waren das Konterrevolutionäre, also solche aus der entgegen gesetzten dunklen Ecke?

Ich habe vor einigen Jahren Menschen verteidigt, der auch ein Auto angezündet hatte. Der Mensch war aber völlig unpolitisch, er hat keinen Kampf gegen Was-auch-immer geführt. Er war einfach „nur“ massiv psychisch krank. Und stand zusätzlich noch während der Tatzeit unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln.

Vorsicht: Nichts ist so, wie es scheint. Jedenfalls nicht immer.

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Wanted: Dead or alive.

Wer war das?

schmierfink

Sachdienliche Hinweise nimmt jeder Kanzlei-Wannen-Fahrer entgegen. Hohe Belohnung.

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Auf vorsätzliche Wannenbeschmierung steht die Verurteilung zur Unterbodenreinigung mit der Zahnbürste. Ohne Hebebühne.

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Sehr geehrte Frau Anne Losensky

327959_web_R_K_B_by_Harald Wanetschka_pixelio.deVor etwas mehr als 2 Jahren hatte ich Ihnen, Frau Anne Losensky, schon einmal einen Brief geschrieben. Damals ging es um den Prozeß um „Jonny K.“, der geplatzt war.

Sie hatten am 6. Juni 2013 in der BZ über die Folgen für die Hinterbliebenen des Getöteten berichtet. Und zwar scheinheilig, unvollständig und wesentliche Informationen verschweigend.

Offenbar sind Sie eine von der Sorte, die entweder nichts dazu lernen möchten. Oder aber Sie hacken bewußt Falschmeldungen in die Tasten, um Stimmung zu machen. Jeweils aber auf Kosten anderer. Anders ist Ihr Bericht vom 13. Juni 2016 in der BZ nicht zu erklären.

Werner Siebers ist einer der Verteidiger in dem Verfahren gegen Mohamed „Momo“ A., das derzeit vor dem Landgericht Berlin verhandelt wird. Auch dieser Prozeß ist geplatzt. Und Sie berichteten am 13. Juni darüber.

Es paßt zu Ihrer scheinbaren Grundhaltung, einen „absurden Grund“ für den Fehlstart dieses Verfahren zu konstruieren. Ohne jede belastbare Information behaupteten Sie falsch und ins Blaue hinein, das Gericht habe keine Schöffen gefunden, die bereit gewesen wären, …

… an dem Prozess gegen das berüchtigte Mitglied einer arabischen Großfamilie teilzunehmen.

Das sei ein einmaliges Vorkommnis „in der Berliner Justizgeschichte„, behaupteten Sie. Als wenn Sie sich mit historischen Recherchen beschäftigen würden! Stimmungmache und Hetze, das scheinen Ihre Kompentenzfelder und Motive zu sein. Um damit den Kampf am Kiosk gewinnen zu können.

Nach Ihrem Bericht bedurfte es nur einer einzigen und kurzen Frage an einen der Prozeßbeteiligten, um den Unsinn, den Sie schrieben, als solchen zu entlarven. Von Druck auf die Schöffen konnte keine Rede sein. Grund war schlicht die Überlastung der Strafkammer und deren Geschäftsstelle: Eine zu späte Ladung der Schöffen führte zu deren Ausbleiben am ersten Verhandlungstag.

Der Verdacht liegt nahe, daß es Ihnen gar nicht darauf ankommt, einen sauber recherchierten Hintergrund zu schaffen, vor dem Sie einen Prozeßbericht schreiben. Statt dessen hacken Sie Erstunkenes, Erlogenes, Erfundenes und einfach Quatsch ins Gossenblatt, wie es Werner Siebers in seinem Blogbeitrag zutreffend darstellt.

Um Ihren Duktus aufzugreifen: Widerlich, was Sie da veranstalten! Sie sollten sich schämen, Frau Losensky!

Das hatte ich Ihnen bereits in meinem offenen Brief vom 7.Juni 2013 geschrieben. Ich habe es in diesen Beitrag kopiert. Denn das stimmt immer noch.

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Bild: © Harald Wanetschka / pixelio.de

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Ein relativ guter Versuch

Die Phisher und Schadsoftverbreiter werden immer besser. Bei dieser eMail habe ich etwas länger wie sonst gebraucht, um sie als gefährlichen Müll zu identifizieren:

Gefischt

Stutzig geworden bin ich zunächst wegen der fehlenden namentlichen Anrede. Dann habe ich den ersten Fehler entdeckt: Hinter dem „Hallo“ steht ein Komma und ein Ausrufezeichen. Und die (internationale) Telefonnummer hat eine Null zuviel, hinter dem +49. Eine 04er-Vorwahl gehört nach Norddeutschland, nicht zu einer 9er-Postleitzahl im Süden der Republik.

Ein Blick unter die Haube – also Textansicht statt hmtl-Darstellung – bestätigt den Verdacht: Der Link unter „Stornierung durchführen“ führt auf die Seite http://www.pay-forward.site, aber nicht auf eine Seite von Paypal.

Das Unternehmen Ludwig Schröder GmbH & Co KG gibt es tatsächlich, in Uetersen. Dort wird man sich bestimmt nicht darüber freuen, daß man deren guten Namen in solch einen üblen Zusammenhang bringt. Aber da ich ohnehin einen neuen Gürtel brauche (der letzte ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen im Laufe der Zeit immer kürzer geworden), habe ich mich in dem Onlineshop mal umgeschaut.

Den Phishermen jedenfalls sei gratuliert zu der fast guten Arbeit, die aber immer noch erhebliche Mängel aufweist. Jungs, Ihr müßt noch ein wenig üben …

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Unterstützung gesucht.

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Wer neben dem Jurastudium noch Langeweile hat oder sich um seinen Lebensunterhalt selbst sorgen möchte bzw. muß, kann sich mal dieses Stellenangebot anschauen. Wir hätten hatten Bedarf nach einer Unterstützung unserer Assistentinnen.

Update 31.07.2016:
Wir haben eine kompetente Studentin gefunden, unser Stellenangebot hat sich also erledigt.

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Bild: © Stefan Bayer / pixelio.de

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Sonnige Grüße

Ein nachvollziehbarer Auftrag eines Mandanten an seinen Verteidiger:

SonnigeGrüße

Vor dem Hintergrund, daß der Überbringer schlechter Nachrichten vor nicht allzu langer Zeit stets geköpft wurde, werde ich selbstverständlich diesen Anweisung des Mandanten folgen.

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Alpi fährt nicht mehr

Alpifährt Die Staatsanwaltschaft Bremen hat den Erlaß eines Haftbefehls beantragt. Gegen Alpi, einen Motorradfahrer und (ehemaligen) Videoblogger.

Das Amtsgericht Bremen hat den Haftbefehl erlassen. Der Motorradfahrer sitzt nun seit dem 24.06.2016 in Untersuchungshaft. Wegen Totschlags (§ 212 StGB)!

Der 23 jährige Motorradfahrer soll am 17.06.2016 einen Unfall verursacht haben, bei dem ein Fußgänger tödlich verletzt wurde.

Aus der Pressemitteilung 8 / 2016 der Staatsanwaltschaft Bremen vom 27.06.2016

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der tatverdächtige Motorradfahrer in den Abendstunden des 17.06.2016 mit einer Geschwindigkeit von deutlich über 100 km/h durch Bremen gefahren ist und hierbei billigend in Kauf genommen hat, dass er auf der von ihm befahrenen Strecke auf eine Vielzahl von anderen Verkehrsteilnehmern treffen und es aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit und der damit einhergehenden eingeschränkten Reaktionsmöglichkeiten zu Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen würde.
Bei derartigen Verhaltensweisen hängt es nur vom Zufall ab, ob die im Falle eines Unfalles mit an Sicherheit zu erwartenden Verletzungen tödlich sind oder nicht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatverdächtige auch bei dem Unfall am 17.06.2016 einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf genommen hat, weshalb sein verhalten strafrechtlich als Totschlag bewertet worden ist.

Das ist dünnes Eis, aber nicht ganz von der Hand zu weisen. Mitgehen würde ich auf jeden Fall bei einem Vorwurf (sehr) grober Fahrlässigkeit.

Aber hatte der Moppedfahrer tatsächlich den bedingten Vorsatz, andere Verkehrsteilnehmer zu töten? Keine einfach zu beantwortende Frage, meint auch der BGH in seinem Beschluss vom 25.11.2010 – 3 StR 364/10:

Die Vornahme äußerst gefährlicher Gewalthandlungen legt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes sehr nahe. Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber der Tötung eines Menschen bedarf die Frage der vorsatzspezifischen Billigung des Todes indessen einer Gesamtschau der aussagekräftigen objektiven und subjektiven Tatumstände.

Über die Antwort auf diese Frage wird das Gericht dann noch einmal in Ruhe nachdenken. Im Rahmen einer mündlichen Haftprüfung und/oder einer Haftbeschwerde.

Ob der von der Staatsanwaltschaft als Schnellschuß veranlaßte Haftbefehl nach § 112 Abs. 3 StPO dann auf Dauer Bestand haben wird, möchte ich bezweifeln. Denn so ein Fahrstil ist zunächst einmal höchst autoaggressiv (wie Psychiater sagen würden). Die Fremdgefährdung ist erst eine Folge dieser suizidalen Tiefflüge.

Aber erstmal eben ein Signal an die Öffentlichkeit senden, das tut so ein Law-And-Order-Staatsanwalt ja mal ganz gerne. In Zeiten wie diesen.

BTW:
§ 315c StGB und auch der § 222 StGB eröffnen jeweils einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Beim § 212 StGB sind es maximal 15 Jahre. Das Risiko für Alpi, sich hier eine zweistellige Anzahl an Jahren abzuholen ist jedoch deutlich kleiner als das Risiko, sich den Hals abzufahren.

Wie würden Sie den Moppedfahrer verteidigen?

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Besten Dank an S.B. für den Hinweis auf dieses Verfahren.

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