„So einen verteidigt man (nicht) …….“

Unter diesem Titel veranstaltet der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) am Samstag, den 14.02.2015 von 10:00 bis 16:00 ein Seminar …

… zur Verteidigung in Strafsachen im Kontext von Fußball

Referentinnen sind die Rechtsanwältinnen Angela Furmaniak (Lörrach) und Waltraut Verleih (Frankfurt/Main), Fachanwältinnen für Strafrecht und u.a. Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“.

Hier gibt es weitere Informationen und Anmeldeformulare. Oder gleich hier (PDF).

Sigrid v. Klinggräff, die allerliebste Regentin und fleißiges Bienchen der RAV-Geschäftsstelle, mahnt zur Eile:

Die Veranstaltung findet großen Anklang, die Reihen dichten sich.

Ich habe mich dann heute mal angemeldet, auch wenn im Programm ein wenig Zivilrecht (vulgo: Empfindliches Übel) angedroht wird; da muß der Strafverteidiger eben durch.

Die Fortbildung wird sich mit den strafprozessualen Maßnahmen (u.a. Festnahmen, EDBehandlung, Gegenüberstellung, DNA-Entnahme), polizeirechtlichen Maßnahmen (u.a. Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote und Gewahrsamnahmen) sowie zivilrechtlichen Problemen (Stadionverbote, Regressforderungen der Vereine nach auferlegten Geldstrafen (durch die Verbände) oder auch Reiseverbote der Deutschen Bahn) befassen. D.h. mit den Maßnahmen, die den Alltag eines Fußballfans bestimmen. Verteidigungsstrategien für alle Rechtsgebiete werden erörtert.

Jedenfalls freue ich mich auf eine sicherlich spannende Veranstaltung, die auch für die Vergrößerung und Stabilisierung des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte förderlich sein wird.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), In eigener Sache, Strafverteidiger veröffentlicht.

Eine Antwort auf „So einen verteidigt man (nicht) …….“

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    Thomas Wings says:

    Ach, wie schön. Dann sehen wir uns ja vor Ort, worauf ich mich freue.