Multilinguale Belehrung

Aus einer Ermittlungsakte.

Blatt 04

ED und Sprache

Da gibt es nicht dran auszusetzen. 16 Seiten später in derselben Akte:

Blatt 20

Belehrt

Was das hier soll, ist nicht so ohne weiteres verständlich. Aber Hauptsache, er wurde belehrt. Irgendwie wird er das schon verstanden haben.

Ach, fast hätte ich es vergessen: Der Mann spricht portugiesisch und eine auf dem Portugiesischen basierende Kreolsprache. Und sonst nichts.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

3 Antworten auf Multilinguale Belehrung

  1. 1
    RA Fuschi says:

    Portugiesisch und Spanisch ist doch das Gleiche![/ironie]

  2. 2
    IANAL says:

    Erinnert mich irgendwie an die Geschichte von Ferdinand von Schirach über den mutmaßlichen Auftragsmörder, der in seiner Freizeit zwei Nazi-Schläger in fachgerechter Notwehr umbringt, weiteren Maßnahmen von Justiz und Polizei aber nicht zuletzt dadurch entgeht, dass er nicht nur keinerlei Dinge mit sich führt, die Aufschluss über seine Identität geben könnten, sondern auch kein Wort spricht und auf Ansprache, in welcher Sprache auch immer, keinerlei Reaktion zeigt.

  3. 3
    Thorsten says:

    Angolaner? ;-)