Schönen Dank auch …

… für das hier:

BestesJuraBlog2015 Ergebnis

Zunächst noch einmal an den Veranstalter und Organisator dieser Abstimmung, Kartellblogger und Rechtsanwalt Johannes Zöttl. Er hat sich die große Mühe gemacht und diese Umfrage gestartet, an der zahlreiche Leser von Jurablogs teilgenommen haben.

Natürlich freue ich mich, daß ich mit meiner Spielerei auf soviel Gegenliebe gestoßen bin. Daß ein kleiner Kreuzberger Strafverteidiger mehr Resonanz bekommt als ein Richter am Oberlandesgericht, hätte ich nicht wirklich gedacht und war auch gar nicht zu erwarten. Zumal ich auch erst am letzten Tag dieser Umfrage überhaupt davon erfahren habe, daß es sie gibt. Ich hatte an anderer Stelle zuviel zu tun, so daß ich mich um die Bloggerei gar nicht kümmern konnte.

Besonders bei den Lesern, die für unser Weblog gestimmt habe, möchte ich mich bedanken.

Aber ohne die stets hervorragenden Beiträge von Detlef Burhoff, Udo Vetter, Mirko Laudon, Rainer Pohlen, Werner Siebers, Alexandra Braun, Christoph Nebgen und von all den anderen (Strafrechts-)Bloggern hätte unser Blog keine Chance gehabt, so gut bei den Lesern anzukommen.

Einiges habe ich von den genannten und anderen Bloggern abgeschrieben, vieles hat mich inspririert und nochmehr habe ich von den Kollegen gelernt. Jeweils auf andere Weise, so daß das Blog der Kanzlei Hoenig Berlin eigentlich nur die Summe der besten Blogs darstellt.

Eine wunderbare Win-Win-Situation, alle haben Spaß und freuen sich über das Juratainment. Machen wir also gemeinsam weiter, (ab)schreibend, lesend und kommentierend.

Zum Schluß noch einen Dank in die Runde der Twitterer und Facebookfreunde für die Glückwünsche, die ich gern an die anderen Beteiligten weitergebe.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

2 Antworten auf Schönen Dank auch …

  1. 1
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Wir haben den ganzen Tag gefeiert, Gluffke, Müller, Marianne, Renate und Brigitte, zudem Bullmann und Nopryczykolsonsky.

    Zum Schluss hat Gluffke die Justiz als Saftladen bezeichnet, und Marianne hat ihn zur Ordnung gerufen.

  2. 2
    Diekmann says:

    Die Auswahl zwischen Burkhoff und diesem Blog war schwierig, da beide äußerst schätzenswert sind. Ich habe für dieses Blog gestimmt, da ich es als etwas humoristischer empfinde, das von Herrn Burkhoff dafür etwas informativer. Daher finde ich es auch bedauerlich, dass er sich Platz 2 mit dem Lawblog teilen muss, welches seit Jahren kontinuierlich an Qualität abgebaut hat und weder Humor ausweist, noch besonders informativ ist.