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Jahresarchive: 2015
Bachmanns „Gelumpe“ und „Viehzeug“ und seine Fangroup
Medienberichten zufolge wurde gegen den Pegida-Gründer Lutz Bachmann Anklage erhoben. Wie die Dresdener Staatsanwaltschaft mitteilte, wird Bachmann vorgeworfen, am 19. September 2014 auf seiner Facebook-Seite Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber unter anderem als „Gelumpe“ und „Viehzeug“ beschimpft zu haben.
Schaut man sich mal den § 130 Abs. 1 StGB an, der die Rechtsfolgen einer Volkverhetzung regelt, passen die Tatbestandsvoraussetzungen recht gut auf den verbalen Abwasserrohrruch dieses Pegidioten:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er [Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber] […] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ich kenne das Vorstrafenregister dieses Herrn nicht aus eigener Anschauung. Gerüchten zufolge soll der Auszug aus seinem Bundeszentraglregister durchaus aber nicht auf nur einem Blatt Papier gedruckt werden können. Schaut man sich die entsprechenden Informationen auf Wikipedia an …
Kriminelle Tätigkeiten und Strafverfahren, Flucht ins Ausland und Abschiebung nach Deutschland
Bachmann beging seit den Neunziger Jahren mehrfach unterschiedliche Straftaten (u. a. Körperverletzung, Einbruch und Diebstahl, Drogenhandel) und wurde unter anderem 1998 zu drei Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt. Kurz nach der Verurteilung entzog er sich durch Flucht nach Südafrika dem Strafvollzug und lebte dort zwei Jahre lang unter falschem Namen, wurde aber schließlich von der Einwanderungsbehörde identifiziert und nach Deutschland abgeschoben.
Haftstrafe in Deutschland; erneute Straffälligkeit und Haftstrafe auf Bewährung
Nach 14-monatiger Haft in der JVA Dresden wurde er vorzeitig auf Bewährung entlassen. 2008 wurden bei ihm 40 Gramm Kokain und ein weiteres Mal 54 Gramm gefunden. Dieser Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, die im Februar 2015 auslief, geahndet. Im Mai 2014 wurde Bachmann vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt, weil er keinen Unterhalt für seinen Sohn gezahlt hatte.
… kann ich mir sehr gut vorstellen, daß man ihn diesmal für ein paar längere Monate als nur ein Vierteljahr in den wohlverdienten Kerker schickt. Vor allem auch deswegen, weil der mutmaßliche Volksverhetzer noch während einer laufenden Bewährung strafrechtsrelevant umtriebig gewesen sein soll. Na denn …
Wobei … wenn ich mir die Höhe der Strafen für BtM-Delikte in den Sachen anschaue, die ich in Dresden verteidigt habe, und sie mit den Strafen, die Bachmann für vergleichbare Straftaten bekommen und abgesessen hat, scheint er ja ein paar ernsthafte Fans auf den Richterbänken zu haben. Aber vielleicht bin ja nur ich auf einem Auge blind.
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Bildquelle: „Dresden Amtsgericht 2“ von X-Weinzar – Eigenes Werk (Taken by myself). Lizenziert unter CC BY-SA 2.5 über Wikimedia Commons.
Gedanken zum Gespräch im Damensalon
Zwischenzeitlich hat die Aufzeichnung des Stammtischgesprächs im Damensalon zwischen Marie, LeFloid und mir (Nr. 35) die Runde gemacht. Und bei mir haben sich die Eindrücke gesetzt, so daß ich mir mit ein bisschen Abstand ein paar Gedanken über das für mich ungewöhnliche Format machen möchte.
Die Videos von Maries Stammtisch haben eine völlig andere Zielgruppe als die Blogleser hier – allein der Altersdurchschnitt zwischen den unterschiedlichen Stammkunden dürfte bei knapp einer Generation liegen. Jedenfalls richtet sich das Blog unserer Kanzlei nicht an 20-jährige Youtuber. Deswegen war ich streckenweise auch recht unsicher – und hatte am Anfang tatsächlich auch ein wenig Lampenfieber, was da auf mich zu kommen würde. Und das, obwohl mir die Atmosphäre in einer Neuköllner Kneipe seit nun fast 30 Jahren einigermaßen vertraut ist.
Selbstverständlich habe ich mich vor diesem Gespräch über die Szene informiert, in der sich Florian Mundt und Marie Meimberg (Hey, warum gibt es eigentlich noch keinen Beitrag in Wikipedia über mich? ;-) ) bewegen. Wenn auch nur oberflächlich, um einigermaßen unbefangen in die Sache einsteigen zu können.
Und wenn ich mir nun die Kommentare anschaue, die unter dem Video zu lesen sind, scheint es uns geglückt zu sein, das Publikum über eine Stunde lang nicht zu langweilen. Ganz besonders spannend finde ich, daß zahlreiche Kommentatoren den Beginn der Diskussion interessanter fanden als das eigentliche Thema. Der Beruf eines Strafverteidigers scheint wohl eine gewisse Faszination auszuüben, auch auf solche Leute, die wie LeFoid schon echt Härteres (Merkel, Lanz …) gewohnt sind.
Ich zitiere mal ein paar meiner Lieblingskommentare:
- KaLiBe:
Ich habe höllischen Respekt vor dem Job als Strafverteidiger und wünsche weiterhin ‚gutes Gelingen‘. - watcherin9:
jaaa unbedingt eine „strafverteidiger “ debatte :D fand den anfang wirklich interessant! - wolkenwandlerinlilly:
Ich fand Carsten als Gast total spannend, weil er sich einfach mit vielen Dingen gut auskennt, von denen ich keine Ahnung habe.
Allerdings, mancher Kommentar hat mich auch ein wenig nachdenklich gestimmt:
- Eine x beliebige Person:
Hab ein bisschen das Gefühl, da sitzen Vatti und Sohn an der Bar und diskutieren. Endlich zwei Leute, die teilweise echt verschiedene Meinungen haben. Auch mal schön.
Noch weiß ich noch nicht, wie ich damit umgehen soll. ;-)
Liebe
- Lola Lampenschirm:
Ich würde mir einen zweiten, zweistündigen Stammtisch mit Carsten definitiv anschauen. Das ist echt total interessant, was er über seinen Beruf erzählt, da würde ich gerne mehr wissen :-)
Bis dahin kannst Du ein wenig hier im Blog mitlesen. 8-)
Nebenbei: Hier im Blog funktioniert es übrigens mit den Kommentaren. Wer pöbelt, fliegt raus. Ist doch ganz einfach, lieber Marc Zuckerberg.
Stammtischgespräch über Nazis auf Facebook
So eine Neuköllner Kneipe hat wenig Ähnlichkeit mit einem Schwurgerichtssaal. Die Gespräche beim #Pestoschnaps im Damensalon sind wesentlich entspannter, auch bei einem eigentlich recht ernsten Thema.
Es war mir eine Freude, wie man sieht …
Besten Dank an Marie, Flo (LeFloid) und das Aufnahmeteam für den unterhaltsamen Nachmittag.
Durchsuchungen bei Bild-Journaloiden
Gegen die penetranten Paparazzi, die Herbert Grönemeyer Ende 2014 (leider nicht!) ordentlich vermöbelt hat, hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es steht im Raum, daß die Vögel dem Sänger eine Falle gestellt haben, um eben genau diese – gefilmte und an die Gosse verhökerte – Reaktion zu provozieren.
Die nun beschuldigten Reporter hatten vorgetragen, der Sänger habe den einen von beiden mit seiner Tasche geschlagen und ihn dabei verletzt. Selbstverständlich war es die BILD-„Zeitung“, die ein Video verbreitete, das diese – nun sich als falsch erweisende – Behauptung bestätigen sollte.
Etwa zwei Wochen nach diesem Gerangel zeigten die Reporter den Sänger wegen Körperverletzung an.
Grönemeyer wurde der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Im Rahmen seiner Verteidigung wies der Künstler mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens des Fotografie-Professor Michael Jostmeier nach, daß es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht zu einer Berührung des angeblich verprügelten Knipser mit der Tasche gekommen sein kann. Gestützt wird das Ergebnis durch ein weiteres, ein rechtsmedizinisches Gutachten, in dem „erhebliche Zweifel an der vorgetragenen Entstehungsgeschichte der Verletzungen“ attestiert wurden.
Die Journalisten haben aller Wahrscheinlichkeit nach nicht alle Fotos vorgelegt, insbesondere nicht die, die Grönemeyer entlastet und damit die rechtswidrigen und zur Notwehr berechtigenden Versuche, die Freundin von Grönemeyer und deren Sohn abzulichten, aufgedeckt hätten. Zudem war das Video – vermutlich von der BILD – wohl manipuliert.
Nach diesen Fotos und Belegen für die Manipulation der Beweismittel in dem Verfahren gegen Grönemeyer suchte die Staatsanwaltschaft am vergangenen Dienstag in den Wohnungen der beiden Journalisten. Ein erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit, der nur dann geboten ist, wenn es einen erheblichen Verdacht gibt, daß die beiden Kerle eine massive Straftat begangen haben könnten. Das scheint hier der Fall zu sein: Auf das Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mit ein bisschen Glück(*) kommt sogar noch eine Falschaussage am Ende dabei heraus; das gibt dann mindestens drei Monate Knast, § 153 StGB.
Einmal mehr zeigt sich, mit welchen rechtsbrecherischen und widerwärtigen Methoden die Leute aus dem und für das Haus Springer arbeiten. Mit Journalismus hat das Gebaren dieser Leute längst nichts mehr zu tun.
„Diese Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muß so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun.“ Max Goldt über die BILD-„Zeitung“.
(*): … und wenn die beiden Durchsuchten als Zeugen vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen […] zuständigen Stelle als Zeuge […] uneidlich falsch ausgesagt haben,
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Bild: © Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Spam von Star Money
Dieser penetrante Spam von Star Money ist ein Grund für den Softwarewechsel.
Muß ich mir dieses Bild jetzt etwa regelmäßig und immer mal wieder anschauen, wenn ich mein Geld zählen will? Ich glaube, daß ich es mal mit einer Abmahnung und nachfolgender gerichtlicher Hilfe versuchen werde, mir diesen Starmoney-Spam vom Leib zu halten. Die zeitliche Limitierung in der Reklame beseitigt die Wiederholungsgefahr nämlich nicht.
Update vom 6.10.2015:
Dieser penetrante Werbemüll ist heute noch immer vorhanden und zerschießt immer noch die von mir konfigurierte und an unseren Bedarf angepaßte Oberfläche der Soft.
Drei-Zwei-Eins: Strafbefehl
Unsere Mandanten bekommen den Strafbefehl vom Gericht zugestellt. Ob sie wollen oder nicht.
Offenbar gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, an einen Strafbefehl zu kommen:
Vielleicht sollte man dem Bundesjustizminister mal einen Vorschlag für die Reformierung der §§ 407 ff StPO und des Strafbefehlsverfahrens unterbreiten.
#Pestoschnaps beim Frisör
Mein lieber Herr Staatsanwalt!
Die Idee des Staatsanwalts, sich die Arbeit auf kurzem Weg vom Tisch zu schaffen, könnte sich als ein Schuß ins eigene Knie darstellen.
Der findige Ermittler hatte mir mitgeteilt, daß er das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 170 II StPO eingestellt habe. Aus welchen Gründen, wollte er mir – auch nach meinem entsprechenden Antrag unter Hinweis auf Ziffer 88 RiStBV – nicht wirklich verraten. Darüber hatte ich bereits berichtet.
Jetzt gibt es neue Entwicklungen, an denen ich mich mit diesem Schreiben beteiligt habe:
Ick glob, ett hackt!
635.000 Euro teure Persönlichkeitsverletzung
Das Landgericht Köln hat dem „Medienhaus Axel Springer“ attestiert, rücksichtslos mit den Persönlichkeitsrechten anderen umgegangen zu sein. Die penetranten Schreihälse aus dem Springer-Hochhaus wurden heute verurteilt, an Herrn Jörg Kachelmann 635.000 Euro zu zahlen – der symbolische Ausgleich für rechtswidriges publizistisches Mißverhalten.
Die Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 GG ist kein rechtsfreier Schutzraum für die Meister der Tiefschlagzeilen. Die Journaloiden aus dem Hause Springer leisten dem für unsere Demokratie schlechthin konstituierenden Grundrecht immer wieder Bärendienste und versuchen die Entleerung ihrer verbalen Kathederbeutel mit der Freiheit der Berichterstattung zu rechtfertigen. Das Landgericht Köln hat mit dem „Schmerzensgeld“ in dieser Rekordhöhe eindrucksvoll gezeigt, daß die Würde eines Menschen nicht nur ein Konjunktiv ist.
Die 635.000 Euro tun dem Springer-Konzern sicherlich nicht sonderlich weh. Die damit verbundene Mißbilligung dieser wiederholten Rechtsbrüche hingegen wird die #FieseFriede aber sicherlich spüren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Trotzdem schon mal meinen Glückwunsch an Herrn Jörg Kachelmann und seinen Prozeßbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Ralf Höcker, für diesen Etappensieg.
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Bild: © Hartmut910 / pixelio.de