Jahresarchive: 2015

Körperpflege und frisches Grün

Die Wanne steht bereits seit ein paar Wochen im Winterlager. Nicht nur, um den Unbillen des Wetters zu entgehen. Wir nutzen diese kalte Jahreszeit auch zur Pflege des Blechkörpers der Wanne.

Beim Restaurator

Im Letzten Winter hat unser Körperpfleger, Kfz Meisterbetrieb Peter Jäckel in Bohnsdorf, dafür gesorgt, daß es nicht mehr durchs Dach regnet. Die Wanne bekam zudem neue weiße Farbe.

Nachdem Peter Jäckel und seine Crew jetzt die Spuren der Zeitzähne – vulgo: den Rost – untenrum beseitigt haben, hat sie auch frisches Grün bekommen.

Nun müssen noch freundliche Buchstaben an die restaurierte Hecktür angebracht werden, damit diejenigen lesen können, wer für die Dieselwolken, die hinter aus der Wanne rauskommen, verantwortlich ist, welchen Beruf er hat und wie man ihn telefonisch erreicht.

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Spätzünder

Gute Nachrichten am frühen Morgen. Der Angeklagte hat es eingesehen, daß der Gang zum Strafrichter besser von einem Verteidiger begleitet werden sollte:

Notruf

Besser spät, als nie.

Update um 07:58 Uhr:
Mein (selbstverständlicher) Rückruf heute morgen um kurz vor acht Uhr führte dann doch nicht zu einem Verteidigungsauftrag. Aber vielleicht brauchte der junge Mann auch nur einen Weckdienst. ;-)

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Multilinguale Belehrung

Aus einer Ermittlungsakte.

Blatt 04

ED und Sprache

Da gibt es nicht dran auszusetzen. 16 Seiten später in derselben Akte:

Blatt 20

Belehrt

Was das hier soll, ist nicht so ohne weiteres verständlich. Aber Hauptsache, er wurde belehrt. Irgendwie wird er das schon verstanden haben.

Ach, fast hätte ich es vergessen: Der Mann spricht portugiesisch und eine auf dem Portugiesischen basierende Kreolsprache. Und sonst nichts.

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„So einen verteidigt man (nicht) …….“

Unter diesem Titel veranstaltet der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) am Samstag, den 14.02.2015 von 10:00 bis 16:00 ein Seminar …

… zur Verteidigung in Strafsachen im Kontext von Fußball

Referentinnen sind die Rechtsanwältinnen Angela Furmaniak (Lörrach) und Waltraut Verleih (Frankfurt/Main), Fachanwältinnen für Strafrecht und u.a. Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“.

Hier gibt es weitere Informationen und Anmeldeformulare. Oder gleich hier (PDF).

Sigrid v. Klinggräff, die allerliebste Regentin und fleißiges Bienchen der RAV-Geschäftsstelle, mahnt zur Eile:

Die Veranstaltung findet großen Anklang, die Reihen dichten sich.

Ich habe mich dann heute mal angemeldet, auch wenn im Programm ein wenig Zivilrecht (vulgo: Empfindliches Übel) angedroht wird; da muß der Strafverteidiger eben durch.

Die Fortbildung wird sich mit den strafprozessualen Maßnahmen (u.a. Festnahmen, EDBehandlung, Gegenüberstellung, DNA-Entnahme), polizeirechtlichen Maßnahmen (u.a. Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote und Gewahrsamnahmen) sowie zivilrechtlichen Problemen (Stadionverbote, Regressforderungen der Vereine nach auferlegten Geldstrafen (durch die Verbände) oder auch Reiseverbote der Deutschen Bahn) befassen. D.h. mit den Maßnahmen, die den Alltag eines Fußballfans bestimmen. Verteidigungsstrategien für alle Rechtsgebiete werden erörtert.

Jedenfalls freue ich mich auf eine sicherlich spannende Veranstaltung, die auch für die Vergrößerung und Stabilisierung des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte förderlich sein wird.

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Hitlergruß in Köln nicht strafbar?

Aus den Gründen eines amtgerichtlichen Urteils zum Thema „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme gingen Staatsanwaltschaft und Gericht nicht mehr von dem zuvor ebenfalls angeklagtem Vorwurf aus, dass die Angeklagte durch Zeigen des Hiltergrußes sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht habe. Es sei nicht auszuschließen, dass die Angeklagte den Hitlergruß rein als Provokation und Beleidigung gegenüber den Polizeibeamten gezeigt habe. Die für die Erfüllung des Tatbestandes des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB notwendige subjektive Identifikation mit dem ideologischen Gedankengut des Nationalsozialismus konnte nicht festgestellt werden.

Amtsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2015 – 523 Ds 704/14, im Zusammenhang mit der Teilnahme an der „HoGeSa-Kundgebung“ im Oktober 2014.

Ja, ne, is klar. Die wollte nur spielen.

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Gehackte Türöffung

Wie der ADAC mitteilte, konnten die Türen von bayerischen Autos schlicht per Telefonanruf geöffnet werden. Man mußt nur wissen, zu welchem Zeitpunkt man auf welche Taste eines Handy zu drücken hat. Die Zeit berichtet Genaueres darüber.

Genial finde ich, wie die Bayern an die Lösung des Problems herangegangen sind:

Besitzer von Autos … müssten nicht zum Nachrüsten in die Werkstatt. Das Schließen der Sicherheitslücke sei automatisch per Mobilfunk erfolgt.

Mich würde interessieren, welches CallCenter mit dem Verriegeln der BMW-, Mini- und Rolls-Royce-Türen beauftragt wurde und was anschließend mit den Rufnummern passiert. Wir leben in einer sonderbaren Zeit …

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Özdemir: Viel Rauch um nichts.

Das gegen den Migranten Cem Özdemir geführte Strafverfahren wegen Besitzes von Rauschgift ist nun eingestellt worden. 473336_web_R_K_by_tokamuwi_pixelio.deDer Grünenpolitiker hatte neben einem brandgefährlichen Kübel mit grünem Gras gestanden, als er sich einen Kübel mit Eis über den Kopf geschüttet, das Szenario gefilmt und veröffentlicht hatte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte daraufhin den Anfangsverdacht, daß Herr Özdemir gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben könnte. Deswegen mußte ein gewaltiges Immunitätsaufhebungs- und Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Ein Sprecher der Strafverfolger teilte jetzt aber die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO mit.

Anders als die Zeit Online berichtet, erfolgte die Einstellung aber nicht deswegen, weil der verdächtige Rauschgiftbesitzer nur gering schuldig gewesen ist. Die Einstellung nach § 153 StPO spricht von einer theoretisch möglichen geringen Schuld, die aber eben gar nicht feststeht bzw. festgestellt wurde.

Also: Selbst wenn das Pflänzchen eine echte THC-haltige oder -produzierfähige Cannabispflanze gewesen wäre und kein Gummibaum, wäre die Schuld des Kübelbesitzers – wer auch immer das gewesen sein könnte – nicht so schwer gewesen, daß es einer Bestrafung bedurft hätte. Sagt der Staatsanwalt! Und genauso steht es im Gesetz.

Richtig ist aber der Bericht in der Zeit über den Unsinn der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines grünen Pflänzchens in einem grüne Video insoweit:

Die Staatsanwaltschaft hatte begonnen, gegen Özdemir zu ermitteln, nachdem dieser in einem Video auf seinem Balkon mit einer Hanfpflanze zu sehen war. Zudem hatte Özdemir auf einem Landesparteitag in Berlin statt Blumen eine Hanfpflanze entgegengenommen. Während der Ermittlungen war auch die Immunität des Bundestagsabgeordneten aufgehoben worden.

Conclusio: Es gibt sicher sinnvollere Möglichkeiten, das Geld des Steuerzahlers sinnlos zu verbraten.

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Bild: tokamuwi / pixelio.de

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3. Februar 1945: Bombenwetter in Berlin

Russland, Kessel TscherkassyGegen halb elf begann vor exakt 70 Jahren – am 3. Februar 1945 um 10:27 Uhr – die Umbenennung der Berliner Bezirke durch die United States Army Air Forces. Nach dieser Operation „Thunderclap“ war die Rede von Klamottenburg, Stehtnix und Trichterfelde.

Die Amis haben auch Platz gemacht für das später gebaute Sony-Center. Ganz in der Nähe hatte ein gewisser Herr Roland Freisler sein Büro. Freisler war einer der Massenmörder der Nazis – und im Nebenberuf seinerzeit auch Richter. In diesen Eigenschaften, nämlich seit dem 20. August 1942, war er Präsi des Volksgerichtshofes.

Ab diesem Datum wurden durch den von Freisler geführten Ersten Senat des „Gerichts“ mehr als 2.600 Todesurteile gefällt. Das sind 90 „Justizmorde“ in jedem einzelnen der 29 Monate, in dem Freisler hingerichtet hat. Oder rund gerechnet: Vier bis Fünf solcher Entscheidungen arbeitstäglich bei einer Fünftagewoche. Oder noch deutlicher: Alle anderhalb Stunden (bei einem Achtstundentag) so ein Urteil, das Grundlage für eine dann meist ebenso kurzfristige Hinrichtung war.

Daß dann einer der amerikanischen Regentropfen des 03.02.1945 diesem Karrierejuristen final auf den Kopf gefallen ist, als er um sein eigenes Leben bangend unterwegs war zum Luftschutzkeller des Volksgerichtshofs in der Bellevuestraße 15, ist – bei allem Respekt vor den Inhalten des Art. 1 GG – meiner Ansicht nach kein Anlaß für übertriebene Trauer.

Anm.:
Danke an die aufmerksamen Leser, die mich auf den einen oder anderen (Rechen-)Fehler in diesem Beitrag hingewiesen haben.

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Bild: wikipedia.org

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Kein Waffenschein für Bandidos

711525_web_R_by_FotoHiero_pixelio.deDas Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse, die bayerische Landratsämter zwei Präsidenten und einem Vizepräsidenten verschiedener Chapter des Bandidos Motorcycle Club (MC) erteilt hatten.

Alleiniger Grund für den Widerruf sei die Mitgliedschaft in dem MC. Darauf daß weder die drei Bandidos noch die Chapter, der sie angehören, bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, komme es nicht an.

Es seien …

Tatsachen festgestellt [worden], aus denen sich angesichts der Gefährlichkeit von Waffen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die zukünftige Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Waffen oder ihrer Überlassung an Nichtberechtigte und damit die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit der Kläger ergibt. Auch die Gruppenzugehörigkeit einer Person kann als (personenbezogener) Umstand für deren waffenrechtliche Zuverlässigkeit relevant sein. Nach den Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichtshofs sind von Mitgliedern der Bandidos gehäuft Straftaten unter zum Teil erheblicher Gewaltanwendung begangen worden, die maßgeblich auf die szenetypischen Rivalitäten zwischen den Bandidos und anderen Rockergruppierungen zurückzuführen sind. Es besteht wie bei anderen Mitgliedern der Bandidos die nicht entfernt liegende Möglichkeit, dass die Kläger – selbst wenn sie dies persönlich nicht anstreben sollten oder sogar für sich vermeiden wollten – künftig in die Austragung solcher Rivalitäten und in hiermit einhergehende gewalttätige Auseinandersetzungen einbezogen werden. Tritt dieser Fall ein, liegt es wiederum nicht fern, dass sie hierbei – ob beabsichtigt oder unter dem Druck der Situation – Waffen missbräuchlich verwenden oder Nichtberechtigten überlassen. Für diese Prognose ist auf die Bandidos allgemein und nicht auf das jeweilige Chapter abzustellen. Aufgrund der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichtshofs ist davon auszugehen, dass die Tendenz zur gewalttätigen Austragung szeneinterner Rivalitäten für die Bandidos schlechthin, nicht nur für einzelne Chapter prägend ist, und dass zudem aufgrund der Vernetzung der Chapter untereinander wechselseitige Unterstützung bei Auseinandersetzungen angefordert wird.

… ist in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.01.2015 zu lesen.

Eine durchaus kritisch zu würdigende Entscheidung (BVerwG 6 C 1.14; BVerwG 6 C 2.14; BVerwG 6 C 3.14). Der zentrale Satz:

Für diese Prognose ist auf die Bandidos allgemein und nicht auf das jeweilige Chapter abzustellen.

bedeutet übersetzt schlicht „Sippenhaft“. Die Abwägung zwischen der individuellen Zuverlässigkeit und der von einer Gruppe theoretisch ausgehenden Gefahr orientiert sich hier allein an dem Umstand, daß die (ehemaligen) Erlaubnis-Inhaber Rocker sind; und weil alle MCs grundsätzlich zumindest gefährlich aussehen, darf davon ausgegangen werden, daß die Member der MC gefährlich sind – jedenfalls unter waffenrechtlichen Gesichtspunkten.

Überraschend ist das Ergebnis dieser Abwägung jedoch nicht.

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Bild: FotoHiero / pixelio.de

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Textbaustein-Erscheinung

Das Gericht hatte auf meinen Antrag einen Haftprüfungstermin angesetzt, zu dem ich jedoch verhindert war. Ich habe gebeten, den Termin zu verlegen, die Richterin entsprach meiner Bitte. Und ich erhielt die freundliche Mitteilung:

Nicht erscheinen

So sieht das aus, wenn man Textbausteine nicht auf ihren Sinn untersucht, bevor man sie zur Post gibt. Aber will ja gar nicht meckern, ich verstehe schon, was mir die sicher gut ausgelastete Mitarbeiterin der Geschäftsstelle da in aller Eile mitteilen möchte.

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