Muttertag

Die Anfragen nach einer kostenlosen Ersteinschätzung auf einer Plattform, die Rechtsberatung schnell und kompetent vom Anwalt für Ihr Recht vermitteln möchte, haben durchaus einen gewissen Unterhaltungswert.

Mutter

Ich würde vorschlagen, daß der Sohn sich um einen Verteidiger kümmern sollte, der seine Mutter aus dieser Sache wieder heraus holt. Und um einen großen Strauß Blumen, um sich bei seiner Mutter für diese Ungeheuerlichkeit zu entschuldigen.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

8 Antworten auf Muttertag

  1. 1
    Flo says:

    Warum sollte sich der Sohn um einen Anwalt kümmern und sich bei ihr entschuldigen?
    Oder ist die Variante das die Mutter, mangels eigener Bonität, einfach den Namen des Sohnes genutzt hat ausgeschlossen worden?

  2. 2
    ksu says:

    CRH meint offenbar, dass der Sohn seine Mutter – rein rechtlich gesehen – nicht anzeigen „muss“.
    Aber vielleicht ist dieses „muss“ auch anders zu verstehen, vielleicht wurde er von Gläubigern bedrängt und sah für sich selbst keinen anderen Ausweg…

  3. 3
    K75 S says:

    Hm … muss ich jetzt meinen Vater anzeigen, weil er sich mit meinem Mopped hat blitzen lassen?

    Gibt es so große Blumensträuße überhaupt?

  4. 4
    Flo says:

    So scherzig ist das nicht, eine Bekannte hat ein ähnliches Problem, nämlich dass ihre Eltern (bzw. ein Elternteil plus deren Partner) scheinbar recht gerne Betrug in ihrem Namen begehen, also Zeug auf ihren Namen bestellen (und nicht bezahlen, etc.). In so einem Fall bleibt nur der Gang zur Polizei, um sich selbst zu schützen.

  5. 5
    Jonas says:

    Warum entschuldigen? Wenn sich jemand entschuldigen muss dann die Mutter, die ihrem Sohn so etwas antut. Wenn jemand so drauf ist dann hat er auch die Anzeige und die Probleme verdient. Niemand hat sie gezwungen zu betrügen…

  6. 6
    K75 S says:

    Ebenso wenig zwingt irgendjemand den Sohn, gegen seine eigenen Angehörigen juristisch vorzugehen.

    Und um den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, müsste selbiger ja erst einmal darin stecken.
    Wie lautete der (imho) passende Grundsatz doch gleich? Reden ist Silber, Schweigen ist Go… in dubio pro reo … oder so.

  7. 7
    RA Ullrich says:

    Mal wieder ein paar Infos zu wenig, um Ihre rechtschaffene Entrüstung nachzuvollziehen, Herr Kollege. Mal angenommen, die Mutter hat tatsächlich Warenkreditbetrug begangen, indem sie irgendwelches Zeug unter dem Namen des Sohns gekauft und nicht bezahlt hat. Da hat der Sohn an sich nur 2 Optionen, zahlen oder reden, zumindest gegenüber dem Gläubiger, im Zivilprozess reicht es nämlich in der Regel nicht, einfach nur zu sagen „ich weiß nicht wer das von meinem Rechner aus bestellt und den Krempel unter meiner Adresse entgegengenommen hat, ich wars jedenfalls nicht“ Betrachtet man die Anzeigepraxis der meisten Versandunternehmer in solchen Fällen, macht es dann auch kaum noch einen Unterschied, ob er den Sachverhalt zunächst nur dem Gläubiger gegenüber offenlegt oder gleich selbst zur Polizei geht. Wenn die liebe Frau Mama eine Straftat begeht und dabei den Verdacht bewusst auf ihn lenkt, kann ich nichts Unerhörtes daran finden, dass er das nicht decken will.

  8. 8
    Kai says:

    Ich schließe mich Herrn Ullrich an. Versetzt man sich in die Lage eines so Geschädigten, der nicht nur vermutlich tausende Euro an Rechnungen zu bezahlen hat, sondern auch strafrechtlich wegen (Eingehungs)betrug belangt werden kann, der noch dazu von der engsten Verwandten überhaupt bewusst hintergangen wurde, dann ist die Anzeige das einzig verbliebene Mittel, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Und statt Blumen wären wohl eher Disteln angesagt.