Hinweis an unterbeleuchtete Radfahrer

Manche Radfahrer sind aber auch hartnäckig beratungsresistent.

Radfahrer vs Oberlehrer

Da müssen sie sich nicht wundern, wenn ein pädagogisch ambitionierter Fußgänger einmal etwas nachdrücklicher auf die Beleuchtungspflicht hinweist.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrs-Strafrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Hinweis an unterbeleuchtete Radfahrer

  1. 1
    schneidermeister says:

    Der unbelehrbare Zeuge …

    • Danke! crh
  2. 2
    roflcopter says:

    Helmpflicht!
    Aber die guten NFL Ganzkopfhelme. Dann würden sich alle Schmerzen erübrigen

  3. 3
    BV says:

    Was fährt der auch ohne Licht?! Gut, dass da jemand so engagiert aufpasst. Was – gerade auch dem Radfahrer – alles hätte passieren können… ;-)

  4. 4
    Ernst Hagen says:

    Ja, es ist gut zu wissen, dass es so viele engagierte Mitbürger gibt, die ihre Mitmenschen so unerschrocken und selbstlos auf ihre Fehler hinweisen.

  5. 5
    WPR_bei_WPS says:

    Also bitte, diese frommen Menschen haben sich nur die jüngsten Aeusserungen des amtierenden Papstes zu Herzen genommen.

  6. 6
    Heinz says:

    Das Selbe gilt für Fahrradfahrer mit falsch eingestelltem (blendendem) Scheinwerfer!^^

  7. 7
    genomu says:

    Dann möchte ich darum bitten, die nächsten Kfz-Führer, die beim Rechtsabbiegen den Radfahrer auf dem sicheren Radweg „übersehen“ und so versehentlich totfahren, äquivalent zu belehren.

    Gern darf die Belehrung auf die Verkehrsplaner erweitert werden.

  8. 8
    Pascal says:

    Wie ist das nun, geht es dem Mann eigentlich auch an den Führerschein, falls er einen hat?