Engagierte Geschäftsstelle

Oft genug ärgere ich mich über den „Dienst nach Vorschrift“ bei den Justizbehörden. Umso erfreulicher ist es, wenn es auch mal anders geht. Einer bemühten Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle eines kleinen Amtsgerichts gebührt Dank für ihr Engagement.

Meinen Mandanten hat es hier in Berlin erwischt. Er hatte die Ladung des Amtsgerichts in Thüringen nicht ernst genommen und war nicht zum Hauptverhandlungstermin erschienen. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber den § 230 StPO geschaffen und den kannte auch der dortige Richter.

Der Haftbefehl wurde vollstreckt und der Mandant auf den Schub in eine thüringische JVA gebracht. Nun war es an mir, schnell in Kontakt mit dem Richter zu kommen.

Ich wollte

  • die Verkündung des Haftbefehls durch den zuständigen Richter (§ 115 StPO) organisieren,
  • den Termin für die mündliche Haftprüfung sowie für die Hauptverhandlung abstimmen,
  • die Akteneinsicht beschleunigen,
  • die Aussichten für eine Haftverschonung ermitteln,
  • die Strafmaßvorstellungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts in Erfahrung bringen.

Den Angehörigen brannte es unter den Nägeln, sie warteten auf die wichtigen Nachrichten vom Verteidiger.

Doch wie das so ist mit dem Telefonieren: Bei Gericht erreicht man Richter eher selten. Aber wenigstens war am Dienstag die Geschäftsstelle in Betrieb. Die dortige Mitarbeiterin teilte mir mit, ich könne nachmittags anrufen, dann sei der Richter erreichbar und sie würde sie mich mit dem Richter verbinden. Die Durchwahl des Richters dürfe sie mir nicht mitteilen.

Der Begriff „Nachmittag“ wird wohl in Thüringen anderes interpretiert als in Kreuzberg. Jedenfalls um 14:30 Uhr rief sie bei uns an und teilte mit, daß sie jetzt Feierabend machen wird. Und – ganz ausnahmsweise – verriet sie meiner Assistentin die Durchwahl des Richters. Den habe ich dann nachmittags (Kreuzberger Zeit) um kurz vor 16 Uhr anrufen können und tatsächlich knapp vor seinem Feierabend erreicht.

Die Geschäftsstellen-Mitarbeiterin hätte auch einfach abhauen können und dann wäre es Freitag oder Montag geworden, bevor ich die dringenden Informationen erhalten hätte. Deswegen freue ich mich über diese kleine Gefälligkeit, die mir zeigt, daß es doch einige Justizbedienstete gibt, die nicht nur nach Vorschrift arbeiten.

Besten Dank dafür nach Thüringen!

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

3 Antworten auf Engagierte Geschäftsstelle

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    Konrad Duden says:

    Schön, dass man auch mal positive Beispiele hört!

    Noch ein kleiner sprachlicher Hinweis:

    http://www.welt.de/debatte/kolumnen/stadtrand/article1855140/Wie-brennen-die-Naegel-nun-richtig.html

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    S. Kerpen says:

    Es ist immer sehr ärgerlich, wenn man den Richter kaum erreichen kann und sich die nötigen Handlungen so in die Länge ziehen . Daher ist umso besser, dass die eine Mitarbeiterin die Durchwahl verraten hat und Sie Ihre Infos noch rechtzeitig erhalten haben.