Monatsarchive: März 2015

Meditationsempfehlung für den Staatsanwalt

702736_web_R_by_Uwe Wagschal_pixelio.deEine unterhaltsame und kurzweilige Beweisaufnahme stand auf dem Programm, an der ich als Zeugenbeistand teilnehmen durfte. Von Anfang an war eine elektrisierende Atmosphäre im Saal zu verspüren, die ihre beiden Pole auf den Verteidigerbänken einerseits und bei den beiden Staatsanwälten andererseits hatte.

Es begann damit, daß der Herr Staatsanwalt lauthals einen der Angeklagten rügte. Er hatte den Vorsitzenden nicht mit seinem Titel, sondern mit seinem Nachnamen angesprochen. In den Augen des Herrn Staatsanwalts wohl ein Sakrileg und aus seiner Sicht ein Fall der Nothilfe für den hilflos der Respektlosigkeit ausgesetzten, bedauernswerten Vorsitzenden.

Anschließend wurde ausführlich diskutiert, welche Rechte ein Herr Staatsanwalt hat, wenn er die Ansicht vertritt, daß es in der Hauptverhandlung drunter und drüber geht. Das Ergebnis: Ja, er darf – Ziffer 128 RiStBV. Ob die höfliche(!) Anrede eines Vorsitzenden mit seinem Namen allerdings ein Einschreiten des schneidigen Herrn von der Kavallerie bedarf, ist keine Geschmackssache.

Nun, die Spannung stieg, wechselseitige Rügen bei der Befragung, turbulente Stimmung und verbale, aber lautstarke Auseinandersetzungen. Ich saß mit meinem Mandanten zwischen den Fronten in der ersten Reihe; wir schauten mal nach links, mal nach rechts und hatten gute Unterhaltung (und schon wieder kein Popcorn dabei). Bis dem Vorsitzenden der Kragen platzte und, um die Streithähne durch eine Zwangspause wieder auf Normaltemperatur zu bringen, die Unterbrechung für 10 Minuten anordnete.

Von der Verteidigerbank kam der Vorschlag in Richtung des Herrn Staatsanwalts:

Mach Yoga!

Was sofort zu einem #Aufschrei führte – der Herr Staatsanwalt forderte den Vorsitzenden auf, diese Aufforderung zu protokollieren:

Der hat mich geduzt! Der hat „Mach Yoga!“ zu mir gesagt! Ich will, daß das protokolliert wird!

Protokolliert wurde nichts, weil sich irgendwie kein Zeuge gefunden hatte, der – außer dem Adressaten – diese Ungeheuerlichkeit gehört haben will. (Ich auch nicht, man hat mir nur davon berichtet.)

Ein jeder blamiert sich so gut er kann. Aber so sind manche Menschen eben: Im Schlußvortrag vor voll besetzter Galerie mit großer Selbstverständlichkeit einen Nazivergleich zu einer Verteidigungsstrategie ziehen, aber dann „Rabääh!“ schreien, wenn ein freundlicher und hilfsbereiter Verteidiger eine im Grunde nützliche Empfehlung ausspricht.

__
Bild: © Uwe Wagschal / pixelio.de

5 Kommentare

Motorradfahrer: Zwei Drittel sind Straftäter

Unsere amerikanischen Freunde, jedenfalls ein Teil von ihnen, genauer: das amerikanische „Bundesamt für Ermittlung“, vulgo: das FBI, hat eine sensationelle Entdeckung gemacht und veröffentlicht:

… the truth of the matter is that those that own and operate motorcycles are 67% more likely to be involved in illegal or criminal activity …

berichtet Amerikas unabhängige Neuigkeitenquelle, der National Report.

Was sind das eigentlich für 2/3-Hirne in diesem Federal Bureau of Investigation (FBI), die da durchgefüttert werden?

__
Dank an Tobias H. für den Hinweis.

10 Kommentare

Das Wort – des Trolls – zum Sonntag

Heute aus einem Dresdener Wohnheim:

Troll

Gibt es weitere Kandidaten für den aktuellen Troll-Award? Die können sich gern unten in den Kommentaren bewerben.

__
Bild: © Georg Schemainsky / pixelio.de

8 Kommentare

Ab Dienstag: Kein Cannabis im Görlitzer Park

Innensenator Frank Henkel will das Geschäft mit den Drogen am Görlitzer Park so unattraktiv wie möglich machen. Dazu gibt es die Pressemitteilung Nr. 13/2015 vom 27.03.2015 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, in der es u.a. heißt:

Am Dienstag, 31. März 2015, tritt die überarbeitete Gemeinsame Allgemeine Verfügung (GAV) zur Umsetzung des § 31a BtMG in Berlin in Kraft. Im Vergleich zur auslaufenden GAV wurde die neue Fassung in zwei Punkten verschärft: Wenn eine Grün- und Erholungsanlage durch Drogenhandel bzw. damit zusammenhängende Straftaten erheblich beeinträchtigt ist, werden dort Besitz, Erwerb und Konsum von Cannabisprodukten auch dann strafrechtlich verfolgt, wenn die sichergestellte Menge unterhalb der als Eigenbedarfsgrenze definierten zehn Gramm liegt.

Muß man nicht, kann man aber so machen. Ich empfehle dann, an den Eingängen zum Görli dann entsprechende Schilder – mehrsprachig oder mit Piktogrammen (vgl. Zeichen 325.2) – aufzustellen.

Was man nicht machen sollte, ist sowas hier:

Dabei konnten sie bereits erste Erfolge erzielen, die Zahl der Haftbefehle steigern und mutmaßliche Hintermänner ermitteln.

Ich sehe es nicht als Erfolg an, jemanden wegen ein paar wenigen Gramm Gras in Untersuchungshaft zu stecken und ihn erst wieder raus zu lassen, wenn er seine Leute verrät. Henkel instrumentalisiert die schwächsten Glieder in der Kette und fördert ein Verhalten der Justiz, das einer Aussage-Erpressung sehr nahe kommt.

Aber wenigstens beschränkt er die Zone, in der jeder, bei dem ein paar Krümmel in der Tasche gefunden werden, zur völlig überlasteten Gesa gekarrt wird.

Bis auf weiteres gelte die neue Ausnahmeregelung der GAV nur für den Görlitzer Park.

kündigt die Pressemitteilung an.

Für Freunde eines gepflegten 30-Minuten-Spaziergangs in eine alternative 31a-Toleranz-Zone bietet sich diese Wegstrecke an:

Görli-Hasenheide

__
Bild: Google Maps

7 Kommentare

Peinliche Befragungen nach dem Lustprinzip

695211_web_R_K_B_by_Timo Klostermeier_pixelio.deIn dem Potsdamer Pillendienst-Verfahren waren insgesamt acht Zeugen geladen. Drei waren nicht erschienen, zwei davon „unentschuldigt“. Die Ladungen haben bei allen Zeugen sicherlich (erneut) zu erhöhtem Blutdruck geführt.

Den Angeklagten in diesem Verfahren wird u.a. vorgeworfen, unter anderem Potenzmittel wie Viagra, Levitra und Cialis vertrieben zu haben, ohne über die erforderlichen Lizenzen und Rechte zu verfügen.

Bei den Zeugen handelte es sich um Käufer dieser lokal den Blutdruck steigernden Medikamente, die im Normalfall ein Arzt verschreibt, wenn der Patient über Schwierigkeiten mit seiner sexuellen Leistungsfähigkeit klagt.

Den Käufern stand also eine hochnotpeinliche Befragung in einer öffentlichen Hauptverhandlung bevor. Sie hatten aber Glück: Die Idee, einer Hauptschulklasse – am besten 9. Schuljahr, überwiegend Mädchen – rechtzeitig den Besuch einer Gerichtsverhandlung zu empfehlen, kam zu spät. Den kalten Angstschweiß auf der Stirn wurden sie nacheinander mitten in den Gerichtssaal gesetzt und von 21 interessierten Prozeßbeteiligten herzlich begrüßt. (Was jetzt noch fehlte, war das Popcorn für die Verteidiger.)

Die Belehrung durch den Vorsitzenden, nun aber wirklich „die Wahrheit zu sagen und nichts als Wahrheit“, trug eher nicht zur Entspannung bei. Ich hatte nicht das Gefühl, als hätten die aber wirklich bedauernswerten Zeugen diese Medizin nötig gehabt, so steif wie sie auf dem Stuhl saßen.

Sogar der Vorsitzende zeigte echtes Mitleid. Und ohne einen Anflug von Sarkasmus fragte er die Verfahrensbeteiligten, ob daß sie auf die erneute Ladung der ausgebliebenen Zeugen verzichten würden werden.

Ich habe keine Lust, gegen sie ein Ordnungsgeld zu verhängen!

Selbst der ansonsten stets knarrende Staatsanwalt hatte gegen diesen Verzicht nach dem Lustprinzip keine Einwände.

Eine Beweisaufnahme mit echtem Unterhaltungswert, die auch noch vorteilhaft für die Angeklagten ausging. So macht Strafverteidigung Spaß.

__
Bild: © Timo Klostermeier / pixelio.de

17 Kommentare

Schriftliche Zeugenvernehmung in Bußgeldsachen

In einer Bußgeldsache wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bekam der Halter des Fahrzeugs einen Fragebogen, mit dem er als Zeuge schriftlich vernommen werden soll.

Ziel dieses Fragebogen ist es, den Halter zu einer Aussage zu bewegen und der Bußgeldbehörde die Arbeit zu erleichtern. Bei der Verwirklichung des Ziels bleiben die Rechte des Zeugen auf der Strecke.

Hier erst einmal der Fragebogen zur gefälligen Ansicht (klick aufs Bild liefert die vollständige Datei als PDF); die schlimmen Stellen habe ich in der PDF-Datei markiert:

Potsdamer Belehrung 01

Die Überschrift ist der Aufhänger: Es geht hier um die Aussage eines Zeugen gegenüber der Polizeibehörde.

Daraus ergibt ganz zuerst die folgende Rechtslage:
Niemand ist verpflichtet, sich gegenüber der Polizei zu äußern. Nicht nur, wenn man möglicherweise sich selbst oder nahe Verwandte belastet, muß man nichts zur Sache sagen. Sondern gegenüber der Polizei ist jede Aussage freiwillig.

Deswegen sind diese Hinweise falsch; sie täuschen den Bürger über seine Rechte und seine Pflichten:

Potsdamer Belehrung 02

Zur Rücksendung des Fragebogens ist der Zeuge nicht verpflichtet. Egal ob er ihn ausfüllt oder nicht.

Zutreffend ist, daß bei ausbleibender Rückmeldung eine Vorladung des Zeugen durch die Verwaltungsbehörde kommen könnte. Aber auch dieser Vorladung muß der Zeuge nicht folgen.

Nur wenn ein Richter vorlädt, muß der Zeuge antanzen. Eine richterliche Ladung im Ermittlungsverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung habe ich in den knapp zwei Jahrzehnten meiner Tätigkeit als Strafverteidiger noch nicht erlebt. Man verbrennt nicht die Arbeit eines Richters wegen der Ermittlung eines 6-km/h-zu-schnell-Fahrers.

Richtig ist auch, das die Zeugnisverweigerung ohne gesetzliche Gründe ein Ordnungsgeld nach sich ziehen kann. Die Weigerung des Zeugen, vor der Polizei- oder Verwaltungsbehörde auszusagen, aber nicht.

Auch die vermeintlich empfindlich üble Fahrtenbuchandrohung ist lauwarme Luft. Nur mal eben so geht auch eine Fahrtenbuchauflage nicht. Dazu gehört wesentlich mehr als nur die Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts.

Weiter:
Die Weigerung, Angaben zur Person zu machen, wenn diese Angaben bereits (wie in den meisten Fällen) zutreffend auf dem Zettel stehen, den man ausfüllen soll, zieht mit Sicherheit kein Bußgeld nach sich.

Und zuletzt:

Potsdamer Belehrung 03

Wer keine Angaben zur Sache machen möchte, muß weder mitteilen, daß er gefahren ist, noch den Verstoß zugeben oder den Verstoß nicht zugeben. Er muß einfach NICHTS machen. Und begründen muß er das schon mal gar nicht.

Ich frage mich stets, warum solche Falschbelehrungen immer wieder verteilt werden. In den Behörden sitzen doch Juristen, die sich irgendwann einmal mit der StPO und dem OWiG beschäftigt haben. Die wissen doch ganz genau, zu was der Zeuge verpflichtet ist und zu was nicht.

Warum versuchen diese Behörden den Bürger über den Löffel zu balbieren? Diejenigen, die sich solchen Tricksereien einfallen lassen, müssen sich nicht wundern, wenn der Bürger zunehmend das Vertrauen in das rechtsstaatliche Handeln der Staatsgewaltigen verliert.

Meine knackige Empfehlung daher:
In solche Schreiben gehören maximal zwei Löcher gemacht und dann ab damit in einen ganz dunklen Ordner. Oder mit der Nummer des Rechtsschutzversicherungs-Vertrags zum Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht. 8-)

20 Kommentare

Neulich, in der Gerichtskantine

692219_web_R_by_kai Stachowiak_pixelio.deIch war zu früh beim Gericht, deswegen habe ich mich für die Wartezeit in die Kantine (heißt jetzt: Cafeteria) gesetzt und schon mal den Rechner startklar gemacht.

Auch der Vorsitzende hat die Zeit bis zum Termin für ein (mäßig) koffeinhaltiges Warmgetränk (sic!) genutzt. Beim Rausgehen kam er an meinem Tisch vorbei:

Na, schreiben Sie wieder was im Internet? Aaaalso, ich lese Ihre Artikel ja gar nicht. Aber was Sie da immer über unsere Verfahren berichten …

Richter sind schlechte Lügner. Ganz schlechte. ;-)

__
Bild: © kai Stachowiak / pixelio.de

4 Kommentare

Fortgebildete Verkehrsrechtler in Saarbrücken

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist die Verteidigung in Bußgeldsachen. Meist sind es in diesem Zusammenhang Verkehrsordnungswidrigkeiten, die unseren Mandanten vorgeworfen werden.

Die Verteidigung gegen diese Vorwürfe setzt nicht nur juristische Kenntnisse voraus – der Strafverteidiger muß sich selbstverständlich mit Verfahrensvorschriften, Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrecht auskennen. Das reicht aber nicht. Denn eine Verkehrs-OWi wird in der Regel durch den Einsatz von Technik festgestellt. Ohne Kompetenz in Technikfragen kommt ein Verteidiger in diesen Sachen nicht sehr weit. Ein ganz spezielles Problem auf diesem Gebiet stellt sich dabei auch auf der anderen Seite: Müssen die Überwacher stets aus dem öffentlichen Dienst stammen oder können die Behörde auch private Dienstleister engagieren, die dann Jagd auf „Raser“ und „Rotlichtfahrer“ machen?

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht muß sich also nicht nur strafrechtlich, sondern auch technisch und verwaltungsrechtlich fortbilden, wenn er seine Mandanten solide beraten und verteidigen möchte. Ein umfassendes Fortbildungsangebot dazu findet der Interessierte am 5. Juni 2015 in Saarbrücken; dort tagt zum zweiten Mal der

VKS

Das Programm kann sich sehen lassen und verspricht eine spannende Veranstaltung. Außerdem kann der gestresste Berliner das Wochenende danach für eine Stippvisite im verträumten Saarland nutzen. ;-)

2 Kommentare

Telefonanruf des Vorsitzenden einer Wurst

wurstscheibeGestern Vormittag erreichte mich die Benachrichtigung über den Anruf eines Vorsitzenden Richters einer kleinen Strafkammer bei einem großen deutschen Landgericht.

Es ist der Klassiker passiert: Eine Urkunde sollte per Fax ans Gericht geschickt werden. Das Anschreiben ist raus, die Anlage wurde vergessen.

Herr Richter Rumpelstilz(*) bittet um ein Fax. Zu dem Antrag auf Terminverschiebung mit Ihrem AZ 339/13CA02 wurde der Antrag gesendet, das Attest wurde nicht als Anhang mitgefaxt. Bitte nachholen. Einen Ansprechpartner konnte er nicht nennen, das sei ihm auch „Wurst“.

Manchmal tun mir die Mitarbeiterinnen echt Leid, wenn sie mit so einem Grobzeug telefonieren müssen. Unsere Mandanten haben mehr Respekt vor unseren Assistentinnen.

update/Ehrenrettung:
Obwohl das Attest eigentlich keine „genügende“ Entschuldigung lieferte, gab der Richter dem Antrag statt. (Ob er wohl heimlich hier mitgelesen hat? ;-) )

(*) Nur knapp konnte ich der Versuchung widerstehen, seinen echten Namen hier mitzuteilen.

3 Kommentare

Drei Anwälte und ein Richter

Es war eine nette Plauderei mit den Kollegen Thomas Schwenke und Henning Krieg, das Ganze professionell moderiert von dem Journalisten Marcus Richter; aus dem Nähkästchen, über Moral, Geld und warum nicht nur Superhelden Capes tragen. Und warum auch aus einem Finanzbeamten mal was Ordentliches werden kann, über einen sympathischen Syndicus und über Schokolade als Honorar für einen Strafverteidiger.

Podcast

Hinweisen möchte ich noch auf das Bild von uns drei Gepostcasten:

3 Anwälte

Die beiden Zivilisten mußten sich schriftsätzlich vorbereiten. Der Strafverteidiger macht sowas eher spontan. 8-)

Dank an Marcus für die Moderation und die Technik, und ein Dank an Thomas und Henning für das kurzweilige 2-Stunden-Gespräch.

Hier gehts direkt zum Podcast:

__
Bild „3 Anwälte“: © Henning Krieg / Marcus Richter

2 Kommentare